weiterer Strafprozeß

Strafbefehl

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
Handy 01578-4042875
E-Mail: johannes@kindermordgegner.de

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

Lübeck. der 21.8.2023

 

Einspruch gegen den Strafbefehl mit dem Az.: 64 Cs 702 Js 455/21

Hiermit lege ich gegen den obengenannten Strafbefehl Einspruch ein.

Begründung:

Der im Strafbefehl bezeichne Text stammt in der Tat von mir. Ich hatte ihn an „Hinz und Kunz“ verschickt, um Behörden verächtlichzumachen; und es erfreut mich, wenn ihn irgendwer ins Internet gestellt hat.

Daß ich „zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen“ und sie „als verachtenswert“ darstellen will, ist aber eine böswillige Unterstellung, zumal ich ein solches Verhalten verabscheue. Wenn jemand die kriminellen Machenschaften der italienischen Mafia in Sizilien, in Deutschland und anderswo thematisiert, dann bedeutet das doch auch nicht, daß er zu einer feindseligen Haltung gegen Italiener anreizt und Italiener aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellt. Wie es eine italienische Mafia gibt, so gibt es auch eine „jüdische“ bzw. zionistische Mafia. Wie die italienische Mafia das ungeschriebene Gesetz durchsetzt, daß der des Todes ist, der einen Namen im Zusammenhang mit ihrer „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt, so setzt auch die zionistische Mafia, die ebenfalls für eine ehrenwerte Gesellschaft gehalten werden will, ihre ungeschriebenen Gesetze durch. Gegen deren ungeschriebene Gesetze habe ich in der Tat verstoßen, nicht aber gegen die geschriebenen Gesetze der BRD, auch nicht gegen § 130 StGB.

Wie könnte ich Juden als verachtenswert darstellen, da Jesus Christus Jude und alle seine Apostel Israeliten waren! Und das ist keineswegs nur ein vernachlässigbares Detail, sondern es ist heilsentscheidend, daß Christus ein Sohn Davids, des Sohnes Abrahams aus dem Stamme Juda ist. Denn „das Heil kommt von den Juden“ (Joh. 4,22), womit der Jude Jesus Christus gemeint ist. Doch der Jude Jesus Christus wurde von den geistlichen Führern gehaßt. Man trachtete danach ihn zu töten, denn er machte sich Gott gleich (Joh. 5,18). Zu seinen Anhängern sagte er: „Die Welt kann euch nicht hassen. Mich aber haßt sie, denn ich bezeuge ihr, daß ihre Werke böse sind“ (Joh. 7,7). So sagte Jesus zu denen, die sich selbst für Kinder Abrahams hielten: „Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eignen; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge“ (Joh. 8,44). Daß Jesu Gesprächspartner inzwischen längst gestorben sind, bedeutet nicht, daß deren geistige Nachkommen heute keine Mörder und keine Lügner wären. Ein Beispiel ist Friedensnobelpreisträger und Bundesverdienstkreuzträger und inzwischen entlarvter Lügenbaron Elie Wiesel (1928-2016), der mit seinen inzwischen entlarvten Lügen über Auschwitz Millionenbeträge scheffelte.

Mit Christus kam es zur Spaltung innerhalb des Judentums. Diejenige, die den Teufel zum Vater hatten, waren besorgt: „Dieser Mensch tut viele Zeichen. Lassen wir ihn so, denn werden sie alle an ihn glauben, und dann kommen die Römer und nehmen uns Land und Leute“ (Joh. 11,47f) und „alle Welt läuft ihm nach“ (Joh. 12,19). Und man beschloß ihn zu töten (Joh. 11,53). Doch das war nicht so einfach. Da Jesus in Galiläa lebte, mußte man die Zeit nutzen, wenn er sich in Jerusalem aufhielt. Doch auch da war er Tag und Nacht von galiläischen Pilgern umgeben. Um einen Aufruhr zu vermeiden, wollte man ihn nicht während des Passahfestes töten. Doch den Sohn Gottes kann niemand töten. Deshalb waren wiederholt Mordanschläge gescheitet. Doch Christus gibt bewußt sein Leben als Bezahlung für unsere Sünden dahin, seit dem Auszug aus der ägyptischen Sklaverei vorabgebildet durch das Schlachten der Passahlämmer. Nicht wann Jesu Gegner es wollten, sondern als Gottes Heilsplan es vorsah, ging das Lamm Gottes, und zwar Jesus Christus, zum Passahfest nach Jerusalem, um dort als Passahlamm für unser aller Sünden geschlachtet zu werden. Der Verrat des Judas ermöglichte die nächtliche Identifizierung unter den vielen Pilgern aus Galiläa. Dieser Heilsplan Gottes, den die hochgelehrten jüdischen Theologen aus dem Alten Testament hätten kennen sollten, zumal Christus ihn zuvor auch öffentlich verkündigt hatte, war Jesu Feinden unbekannt. Jesu Feinde, die den Teufel zum Vater hatten, handelten aus reiner Bosheit. In der Nacht wurde Jesus festgenommen und sofort noch in der Nacht vor dem Hohen Rat angeklagt und wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt, weil er sich selbst zu Gott macht. Doch ein Todesurteil übertraf die Zuständigkeit der Juden, das mußte vom römischen Statthalter Pontius Pilatus erwirkt werden. Früh vor 6 Uhr bei Tagesanbruch brachte man Jesus zu Pilatus. Die frühe Stunde ist deshalb von Bedeutung, weil Jesu Anhänger vor allem aus Galiläa, die kurz zuvor ihrem auf einem Esel reitenden Messias zugejubelt hatten, bis in die Nacht Passah feierten, im Freien übernachteten und noch schliefen, als Jesus vor Pilatus stand. Dagegen konnten Jesu Feinde in der Nacht ihre Anhänger als Demonstranten mobilisieren, die „kreuzige“ riefen. Während des Prozesses merkte Pilatus, daß es um die Gottessohnschaft ging (Joh. 19,7f); und dem Heiden, in deren Denken es auch Götter in Menschengestalt gab, wurde es unheimlich, einen jüdischen Gott zu kreuzigen. Er wollte Jesus freilassen (Joh. 19,12). Ihm war klar, daß von Jesus, obwohl er ein König war (Joh. 18,33-38), keine Gefahr für das Römische Reich ausging. Doch Jesu Feinde hatten es damals fertiggebracht, einen Statthalter des mächtigen Römischen Reiches zur Rechtsbeugung zur erpressen: „Läßt du diesen frei, so bist du des Kaisers Freund nicht; denn wer sich zum König macht, der ist gegen den Kaiser“ (Joh. 19,12). Wenn in Rom eine Beschwerde eingegangen wäre, daß Pilatus einen jüdischen König laufenläßt, dann hätte Pilatus ohne Telefon nicht zeitnah darauf reagieren können. Und so ließ er sich zur Rechtsbeugung erpressen.

Was Jesu Feinde damals fertigbrachten, schaffen auch heute die geistigen Nachkommen derer, die den Teufel zum Vater hatten. Rechtsbeuger im Bundesverfassungsgericht erklärten den Maulkorbparagraphen 130 StGB als Grundgesetzkonform. Daß Richter keineswegs unabhängig sind, wurde offensichtlich, als der Richter zurückgetreten war, der den „Holocaustleugner“ Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ. Und ich war fast 2½ Jahre meines Lebens in Gefängnissen, obwohl mich niemand beschuldigt hat gelogen zu haben, sieht man einmal von Neonazis ab, die mich verleumden, ich würde den „Führer“ verunglimpfen. Doch niemand kahm auf den Gedanken, dem Lügenbaron Elie Wiesel dessen durch Lügen, also durch Betrug, ergaunerten Millionen abzunehmen. Die Spaltung innerhalb des Judentums („Hosianna“ – „kreuzige ihn“) setzte sich in der späteren Geschichte fort und dauert bis heute an. Stephanus wurde gelyncht, als er seinem Gegenüber vor Augen stellte, daß sie in der Tradition der Prophetenmörder den von den ermordeten Propheten verkündeten und heißersehnten Messias umgebracht haben (Apg 7). Als die Apostel überall im Römischen Reich die Botschaft Jesu verkündeten, wurden sie immer wieder von den Juden verfolgt, die die Heiden auf sie hetzten: „Diese alle handeln gegen des Kaisers Gebote und sagen, ein anderer sei König, nämlich Jesus“ (Apg. 17,7). Entsprechend Jesu Vorhersage (Matth. 10,17) ging die Verfolgung der er­sten Christen meistens von der Synagoge aus (Apg. 8,1; 9,1f; 17,13; 21,27-31; 23,12; 2. Kor. 11,24). Obwohl der Apostel Paulus selbst Israelit vom Stamme Benjamin war, schreibt er: „Denn es gibt viele Freche, un­nütze Schwätzer und Verführer, besonders die aus den Juden, denen man das Maul stopfen muß, weil sie ganze Häuser verwirren und lehren, was nicht sein darf, um schändlichen Ge­winns willen“ (Titus 1,10f). „Die (Juden) haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten und haben uns verfolgt und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen feind. Und um das Maß ihrer Sünden allewege vollzumachen, wehren sie uns, den Heiden zu predigen zu ihrem Heil. Aber der Zorn Gottes ist schon in vollem Maß über sie gekommen“ (1. Thess. 2,14-16). Da der Apostel selbst Israelit war, kann man ihm unmöglich – um es mit den Worten des Strafbefehls auszudrücken – unterstellen, „in einer auf die Gefühle potentieller Leser abzielenden Weise zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellen“ zu wollen. Und in Matth. 23 findet Jesus Christus Worte, die ein Staatsanwalt heute für strafrechtlich relevant halten könnte.

Und in der Offenbarung des Johannes ist von denen die Rede, die sagen, sie seien Juden, und sind’s nicht, sondern sind die Synagoge Satans (Offenb. 2,9f). Nicht aufgrund ihrer Abstammung waren sie keine Juden, sondern wegen ihrer Christusfeindschaft. „Denn nicht der ist ein Jude, der es äußerlich ist, auch ist nicht das die Beschneidung, die äußerlich am Fleisch geschieht; sondern der ist ein Jude, der es inwendig ist, und das ist die Beschneidung des Herzens, die im Geist und nicht im Buchstaben geschieht“ (Röm. 2,28f). Wer ein Jude ist, zeigt der Apostel Paulus in Röm. 11 durch das Bild eines Ölbaums, der Wurzel und Zweige hat. Die Wurzel sind die Väter wie Abraham, Isaak, Jakob u. s. w.  Die Zweige sind Jesu Anhänger, die ihn mit „Hosianna“ begrüßt haben. Die Feinde Jesu („kreuzige“) sind die ausgebrochenen Zweige. Dann werden Zweige eines wilden Ölbaums in den Ölbaum hineinveredelt. Das sind die Gläubigen aus den Heiden. Dann gibt es ausgebrochene Zeige, die in ihren eigenen Ölbaum wieder eingepfropft werden, z. B. der Christenverfolger Saulus, der spätere Apostel Paulus. Ein Jude ist somit der, der am Ölbaum dran ist. Somit bin ich aufgrund meines Glaubens an Christus ein Jude. Meine Abstammung ist dafür irrelevant. Die Pornokraten der Frankfurter Schule, die zionistischen Raubmörder und andere Feinde Christi, die den Teufel zum Vater haben, sind dagegen keine Juden, sondern sind die Synagoge Satans. Weil sie aber für Juden gehalten werden wollen, habe ich deren unzutreffende Selbstbezeichnung in Anführungsstriche gesetzt.

Die italienische Mafia setzt die Beachtung ihrer Tabus durch politische Morde durch. Nachdem Papst Benedikt XVI. islamkritische Äußerungen aus dem Mittelalter zitiert hatte, brannten in Afrika Kirchen und wurden Nonnen gelyncht. Ein Lehrer, der in Frankreich seinen Schülern die Mohammedkarikaturen zeigte, wurde geköpft. So setzen Kriminelle die Zensur durch. Doch die Zionistenmafia hat den Staat unter ihrer Kontrolle, der in deren Interesse mittels Gesetze oder wie Pilatus mittels Rechtsbeugung deren Zensur ausführt. Die italienische Mafia und die deutschen Neonazis sind ein „Teil der Bevölkerung“ im Sinne von §130 Abs. 2 Nr. 1 a und c StGB. Deren kriminelle Machenschaften zu thematisieren ist sogar politisch korrekt. Wenn das bei der Zionistenmafia anders sein soll, dann gilt nicht gleiches Recht für alle. Bei meinem Talmudzitat habe ich deshalb die Quelle angegeben, weil man es nicht für möglich halten sollte. Dieses Talmudzitat paßt zu dem, was Kinder in Kindergärten und in Grundschulen lernen, und zu manchen Schriften der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, die von mir in Kinder als Staatseigentum zitiert wurden.

Wie das Talmudzitat eine Tatsache ist, so ist es eine Tatsache, daß Banken und Zeitungen häufig „jüdische“ Eigentümer haben und daß die „jüdisch“ beherrschte Presse Amerikas für die beiden Weltkriege im damals verkehrstechnisch fernen Europa gehetzt hatte. Niemand bestreitet das, es soll nur nicht jeder wissen. Und was die zionistischen Raubmörder betrifft, so ist der Staatsanwalt verpflichtet, auch entlastende Tatsachen zu ermitteln. Der Staatsanwalt könnte z. B. meinen palästinensischen Mitgefangenen der JVA Lübeck Yehia Kemal Sultan ausfindig machen. Als Zeuge könnte er berichten, wie seine wohlhabende Familie aus ihrem Eigentum vertrieben wurde und weder zurück kann noch entschädigt wurde. Die Massaker, durch die von den Briten steckbrieflich gesuchte Terroristen die Araber zur Flucht motivierten, sind ebenfalls unumstritten; doch im Unterschied zu Hitlers Holocaust wird nicht ständig daran erinnert, und sie geraten durch den Generationswechsel in Vergessenheit.

Mit Jesus kam es zur Spaltung im Judentum in Feinde und Nachfolger Jesu. Der Glaube der Feinde Jesu ist nicht das Alte Testament, das Christus bezeugt, sondern der Talmud, in dem der Erlöser auf unflätigste Weise geschmäht wird. Er leitet an, wie man im Geschäftsleben betrügen kann, ohne dabei zu sündigen. Der Drang zur Weltherrschaft ist religiös motiviert. Durch ihre politische Macht können sie Finanzströme zu jüdischen Stellen leiten, und durch Geld können sie ihre Macht weiter ausbauen – ein Teufelskreis. Wie denn sonst kommt Amerika dazu, für die Armee Israels zu zahlen; wie kommt der deutsche Steuerzahler dazu, U-Boote für Israel zu finanzieren? Alle Welt hatte doch gesehen, wie der Israelfreund Jenninger im Jahre 1988 im Bundestag eine Rede gehalten hatte, die der anwesende Oberjude Bubis falsch verstand. Bubis verließ den Plenarsaal. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, verließen die Abgeordneten nach und nach den Plenarsaal, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Reihen abbrach. Seine politische Laufbahn ist beendet. Dagegen begann die politische Laufbahn des Volker Beck, nachdem er im Jahre 1988 schrieb: „Eine Entkriminalisierung der Pädo­sexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erfor­der­lich, …“.[1]Danach, im Jahre 2002, erhielt er auf Vorschlag jüdischer Organisationen das Bundesverdienst­kreuz. Von 1994 bis 2017 gehörte er dem Bundestag an. Seine politische Laufbahn endete erst, nachdem er mit Kokain erwischt worden war. Das zeigt, wer in Deutschland wirklich regiert. Das Offensichtliche wird man doch wohl aussprechen dürfen.

Die Zionistenmacht beruht besonders in Deutschland auf dem Holocaust. Beim Holocaust geht es nicht nur darum, möglichst viele Ablaßzahlungen für die Sünden unserer Großväter zu erpressen. Sondern „Holocaust“ ist das Wort für Brandopfer in der lateinischen Bibelübersetzung, z. B. bei der Opferung des Isaak (1. Mose 22). Die Tieropfer des Alten Testamentes waren eine Vorabbildung von dem auf dem Hügel Golgatha für unsere Sünden geschlachtetem Opferlamm. Dort hat der wirkliche Holocaust stattgefunden. Der Gottesknecht, von dem Jesaja 53 schreibt, starb auf dem Hügel Golgatha. Doch Jesu Feinde behaupten, das jüdische Volk sei der Gottesknecht, der in den Gaskammern von Auschwitz starb und nach drei Jahren in der Staatsgründung Israels auferstand. Da der wirkliche Holocaust auf dem Hügel Golgatha stattfand, hat Auschwitz keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung wie auch viele andere Völkermorde, denen weit mehr als sechs Millionen Menschen zum Opfer fielen, wie z. B. der Völkermord in der Ukraine durch Hunger in den Jahren 1932-33, durch den zehn Millionen starben. Doch die Leugnung dieses Völkermordes, die die Gefühle der Ukrainer verletzt, ist nicht strafrechtlich relevant. Doch die Auschwitzgläubigen mißbrauchen die Justiz, um ihre Auschwitzreligion von dem in den Gaskammern ermordeten Gottesknecht gegen Ketzereien zu verteidigen.

Ich bin kein Antisemit, sondern mein Wunsch und Gebet ist, daß diejenige, die sich für Juden halten, erkennen mögen, daß der Holocaust nicht in Auschwitz, sondern auf dem Hügel Golgatha stattfand, und daß sie zu dem wirklichen Juden Jesus Christus umkehren und von ihrer Bosheit, zu der der Talmud sie anstachelt, lassen. Die schlimmsten Antisemiten sind aber in den Großkirchen, die sich gegen Judenmission aussprechen. Dabei sollte es in den Kirchen bekannt sein, daß in keinem anderen Heil ist als allein in Jesus Christus (Apg. 4,12).

Johannes Lerle

[1] Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

 

Verteidigung im Strafprozeß
am 13.9.2023

Von keinem Zitat im Strafbefehl wird behauptet, daß dessen Aussage unwahr wäre. Denn der Wahrheitsgehalt meiner Aussagen interessiert nicht als solcher, sondern lediglich deren Wirkung. Die Kategorien wahr und unwahr werden durch die Kategorien nützlich und schädlich bzw. angenehm und unangenehm verdrängt. Ich soll bestraft werden für das, was ich angeblich will. Mir ist neu, daß es in der Bundesrepublik ein Gesinnungsstrafrecht geben soll. Ich soll bestraft werden für die vermutete Wirkung meiner Aussagen, von denen nicht einmal behauptet wird, daß sie unwahr seien. Man ist somit bereit, mich eventuell für das Nennen wahrer Tatsachen zu bestrafen. In der DDR gab es ein Gesetz, daß die Weitergabe solcher Informationen ins Ausland (wozu die BRD gehörte) strafbar war, die dem Ansehen der DDR schaden. Also Weitergabe wahrer Tatsachen konnte in der DDR bestraft werden, auch wenn sie nicht geheim waren. Von einem entsprechenden Gesetz in der BRD ist mir nichts bekannt. Somit darf ich nicht bestraft werden. Denn im GG steht: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“ (Art. 103, Abs. 2 GG). Daß diese Selbstverständlichkeit überhaupt im GG steht, ist eine Reaktion auf die Zustände während der Nazizeit, wo es gang und gäbe war, Menschen auch ohne gesetzliche Grundlage ins KZ zu stecken. Ganz gleich, wie verwerflich mein Verhalten und meine Motive auch sein mögen, wenn mein Verhalten mit den geschriebenen Gesetzen nicht zu greifen ist, darf ich nicht bestraft werden. Die Nazis setzten ungeschriebene Gesetze durch, so auch die Mafia in Italien, wo der des Todes ist, der einen Namen im Zusammenhang mit dieser „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt. Denn, wie der Strafbefehl zitiert: „Wenn du wissen willst, wer die Macht hat, dann frage, wen du nicht kritisieren darfst“. Somit zeigt die Tatsache meiner Anklage, wer in Deutschland zur Zeit die Macht hat. In einer Demokratie kann eine Minderheit die Macht nur im verborgenen ausüben, indem diese Minderheit die Strippen zieht, und der Betrachter nur die von ihr gesteuerten Marionetten sieht. Diese Strukturen hinter den Kulissen wurden 1988 im Fernsehen gezeigt, als der Oberjude Bubis während einer Rede Jenningers den Plenarsaal des Bundestages aus Protest verließ. Wir sahen im Fernsehen, daß, so wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, die „Volksvertreter“ nach und nach den Plenarsaal ebenfalls verließen, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Reihen abbrach. Seine politische Laufbahn war beendet. Und ich soll bestraft werden, weil ich das Offensichtliche, das Millionen von Fernsehzuschauern live miterlebt haben, ausgesprochen habe? Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Und das GG untersagt als Reaktion auf die gängige Praxis während der Nazizeit eine Verurteilung ohne geschriebenes Gesetz.

Sind die im Strafbefehl zitierten Aussagen wahr oder unwahr? Diese Frage wurde nicht thematisiert und scheint auch nicht zu interessieren. Dieses Desinteresse an der Wahrheit ist Ausdruck geistigen Niederganges und Verfalls wissenschaftlichen Denkens. Denn Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Wissenschaft ist induktives Zusammentragen von Tatsachen, aus denen in nachvollziehbarer Weise Schlüsse gezogen werden. Dagegen geht das deduktive Denken der Ideologen und des Aberglaubens von dem zu erzielenden Ergebnis aus. Fakten werden ausgewählt, verschwiegen, zurechtgebogen oder erlogen, wie man es braucht, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Deutlich wird dieser Irrweg aller Ideologen und des Aberglaubens durch folgende Worte in der DDR-Veröffentlichung Weltall-Erde-Mensch, wo es heißt: „So müssen denn die Resultate der Natur­wis­senschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Men­schen zu gelangen“.1 Auf diese Weise wurde eine Schöpfung durch Gott von vornherein ausgeschlossen. Ebenso hatten die DDR-Kommunisten die Resultate der Ökonomie nach ihrer Philosophie „überprüft und ergänzt“ und haben auf diese Weise den Staatsbankrott bewirkt. Und in dem Maße, wie westdeutsche 68er Marxisten sämtliche wissenschaftliche Resultate nach ihrem Marxismus „überprüfen und ergänzen“, kommt es auch zum Niedergang von Wissenschaft und Ökonomie, und es zeichnet sich ab, daß die Ideologen in der Regierung das vereinigte Deutschland ebenfalls in den Staatsbankrott führen. Zur Abkehr vom wissenschaftlichen Denken in Wahrheitskategorien, das auf christlicher Grundlage gewachsen ist und das mit der Abkehr vom Christentum verfällt, wäre noch viel zu sagen. Doch ich befürchte, daß das Gericht, das an einem kurzen Prozeß interessiert ist, nicht erkennen würde, daß das eine Äußerung zur Sache wäre.

Wie unumstritten wahre Tatsachen tabuisiert werden, nur weil sie eine Ideologie widerlegen, zeigt das Verhalten von Frau Dr. Merkel gegenüber Martin Hohmann. Dieser CDU-Abgeordnete hatte in einer Rede am 3. Oktober 2003 daran erinnert, daß atheistische „Juden“ bei der bolschewistischen Revolution in Rußland und an deren Massenmorden erheblich überre­präsentiert waren. Diese Tatsache ist unter Historikern allgemein bekannt und völlig unumstritten. Doch das soll nicht jeder wissen. Frau Dr. Merkel hetzte gegen Hohmann und erreichte dessen Parteirauswurf. Damit repräsentiert sie den Niedergang deutscher Geisteskultur. Wenn ich von Frau Dr. Merkel im Zusammenhang mit ihrer Entgleisung in der Sache Hohmann spreche, dann ist das ironisch gemeint, um die Pisakatastrophe bei Akademikern auszudrücken. Denn bei einem Doktor sollte man voraussetzen, daß das induktive Denken in Wahrheitskategorien in seine DNA integriert ist, so daß es ihm unmöglich ist, irgendwelche Tatsachen zu tabuisieren. Denn ein Wissenschaftler korrigiert seine Sicht durch Tatsachen, während ein Ideologe und der Aberglaube Tatsachen tabuisiert, erfindet oder zurechtbiegt, wie es die eigenen Wahnvorstellungen erfordern. „Ich bau mir die Welt, wie sie mir gefällt“, sagte Pippi Langstrumpf, und das ist das geistige Niveau von Frau Dr. Merkel und derer, die mir den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen zum Vorwurf machen. Auch hetzte Frau Dr. Merkel gegen Thilo Sarrazin, der auf einen Zusammenhang von Islam und Bildungsferne hinwies. Was sind seine Lügen, was seine Irrtümer? Das ist nirgendwo zu erfahren. Einen Marxisten interessiert das auch nicht. Inzwischen wurden sowohl Hohmann als auch Sarrazin aus ihren marxistischen Glaubensgemeinschaften ausgeschlossen. So verfahren Glaubensgemeinschaften mit Ketzern in ihren Reihen. Aber – und das ist wichtig – sie wurden nicht strafrechtlich verurteilt und wahrscheinlich nicht einmal angeklagt. Denn Ketzerei ist kein Straftatbestand mehr. Auch in diesem Strafprozeß darf es nicht um Rechtgläubigkeit gehen. Man darf mich somit nicht dafür bestrafen, daß ich mich in provokativer Weise über bestehende Tabus hinweggesetzt habe.

Außerdem: Nicht ich muß meine Unschuld beweisen, sondern die Anklage muß die Strafbarkeit meiner Äußerungen beweisen. Somit muß die Anklage beweisen, daß die von ihr beanstandeten Äußerungen nicht den Tatsachen entsprechen. Doch bei den beanstandeten Äußerungen handelt es sich wie bei Hohmann und Sarrazin um längst bekannte und unumstrittene Tatsachen, von denen lediglich gewünscht wird, daß sie nicht jeder kennt. Lügen kann man widerlegen. Aber um die Wahrheit zu unterdrücken braucht es Tabus, Zensur und Gewalt. Meine Ankläger verhalten sich wie die DDR bei der Ausweisung des ARD-Korrespondenten Lothar Loewe. Er hatte aus Ostberlin berichtet, daß jedes Kind weiß, daß an der Grenze auf Menschen geschossen wird wie auf Hasen. Diese Art von Berichterstattung wünschte Honecker nicht. Allerdings hatte Lothar Loewe die Grenzsoldaten in der Tat verleumdet. Denn sie hatten nicht auf Hasen geschossen, sondern nur auf Menschen.

Die Zitate des Strafbefehls sind beiläufig erwähntes Allgemeinwissen in einem Schreiben an die Zensurbehörde, als mir der Kragen wegen deren Primitivität geplatzt war. Hätte ich die Zionistenherrschaft in Deutschland thematisieren wollen, dann hätte ich auf das Adenauerattentat durch Zionisten vom 27.3.1952 hingewiesen, bei dem ein Polizist starb. Offensichtlich hatte Adenauer durch dieses Attentat gelernt. Denn in einem Interview, das ich auf  Video habe, sagte er: „Und weiter: Die Macht der Juden, auch heute noch, insbesondere in Amerika soll man nicht unterschätzen. Und daher habe ich sehr überlegt und sehr bewußt – und das war von jeher meine Meinung – meine ganze Kraft darangesetzt, so gut es ging, eine Versöhnung herbeizuführen zwischen dem jüdischen Volk und dem deutschen Volk“.

Adenauers Aussage sollte man so verstehen: Die Macht der Mafia – besonders in Amerika – sollte man nicht unterschätzen. Von daher habe ich mich bemüht, die Mafia mit dem deutschen Volk zu versöhnen. Und Adenauers Politik war erfolgreich. Das Wirtschaftswunder wäre ohne erhebliche Schutzgeldzahlungen an Israel vielleicht nicht möglich gewesen, und er starb später eines natürlichen Todes. Als Bundeskanzler wußte er doch besser gewußt haben als wir alle zusammen, bei wem die wirkliche Macht in Deutschland liegt.

Hätte sich Adenauer mit seinem Interview strafbar gemacht, wenn es den Maulkorbparagraphen 130 StGB in seinem heutigen Wortlaut damals schon gegeben hätte? Was man mir wahrheitswidrig unterstellt, hätte man auch ihm ebensogut unterstellen können. Man hätte behaupten können, Adenauer wolle in einer auf die Gefühle potentieller Hörer abzielender Weise zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellen. Nicht nur Zionisten, sondern auch Pädokriminelle, Drogendealer, Neonazis, Reichsbürger, Putinsympathisanten, AfD- und NPD-Sympathisanten und Scientologen, die für eine religiöse Gruppe gehalten werden wollen, sind Teile der Bevölkerung im Sinne der im Strafbefehl genannten Vorschrift. Deren verwerfliche Aktivitäten wird man doch wohl thematisieren dürfen. Und da in einem Rechtsstaat gleiches Recht für alle gilt, hätte sich Bundeskanzler Adenauer durch sein Interview auch dann nicht strafbar gemacht, wenn es den Maulkorbparagraphen 130 StGB in seiner heutigen Fassung damals schon gegeben hätte.

1S. 217 rechte Spalte in allen Auflagen ab 1967.

 

Eindrücke vom Strafprozeß

Nachdem ich mich, wie hier wiedergegeben, zum Strafbefehl geäußert habe, nahm der Staatsanwalt Stellung. Meine Behauptung einer jüdischen Weltverschwörung müsse nicht widerlegt werden, da sie – so wörtlich – „gaga“ sei. Ich würde pauschal über Juden herziehen. Er sprach von „allgemeiner Hetze gegen Juden“ und von „mehreren Stereotypen von Judenfeindlichkeit“, und er beanstandete meine Schärfe im Ton.

Von besonderer Bedeutung halte ich aber seine Erwähnung von Dachau, daß offen zugegeben wird, daß in diesem KZ keine Vergasungen stattfanden. Denn noch in den 60er Jahren stand auf einer Gedenktafel am Eingang der in Wahrheit von deutschen Kriegsgefangenen gebauten Gaskammer, daß dort 40 000 Menschen vergast worden seien. Ein amerikanischer Offizier sagte beim Nürnberger Siegertribunal unter Eid aus, bei der Befreiung des KZs noch eine Vergasung miterlebt zu haben. Ein Computer überschreibt den früheren Datensatz von Orwells „Wahrheitsministerium“ über die Gaskammer in Dachau mit dem vom selben „Wahrheitsministerium“ nun „richtiggestellten“ Datensatz. Doch ein denkender Mensch schlußfolgert: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Indem Orwells „Wahrheitsministerium“ früher vorsätzlich gelogen hatte, ist es als Erkenntnisquelle diskreditiert, und wir können ihm nichts und auch gar nichts glauben. Das gilt für alle Aussagen in den unterschiedlichsten Bereichen, die von Orwells „Wahrheitsministerium“ stammen könnten. Das gilt für die Gaskammern, das gilt für die Zahl „sechs Millionen“, die nach metapedia.org schon vor 1933 bekannt war, das gilt für die Behauptung, daß es keine jüdische Weltverschwörung gäbe, daß New Yorker Türme durch Flugzeuge eingestürzt seien, daß die Coronaimpfung vor Ansteckung und vor Übertragung schütze und nebenwirkungsfrei sei, u. s. w. Ist der Staatsanwalt, dessen Name dem noch zu veröffentlichendem Urteil zu entnehmen ist, wirklich so dumm, daß er nicht begreift, daß Aussagen aus einem Lügenmilieu unmöglich offenkundig sein können, so daß sie keines Beweises bedürften? Weiß der Staatsanwalt denn nicht, daß Lüge und Irrtum selbst durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden? Sollte seine intellektuelle Fehlleistung nicht durch Dummheit entschuldigt werden können, dann hätte er das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB in Verbindung mit § 12 StGB) begangen. Doch das Verbrechen der Rechtsbeugung will ich ihm nicht unterstellen, um nicht wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) angeklagt werden zu können.

Außerdem gab mir der Richter angesichts der geringen Breitenwirkung dieser Internetseite den Rat, in Zukunft keine umstrittenen Texte für diese Internetseite zu verfassen, da ich mir nur Ärger einhandele ohne einen Nutzen zu haben. Damit räumte der Richter indirekt ein, daß Deutschland kein Rechtsstaat ist. In Palermo sollte man besser die faktische Herrschaft der Mafia zur Kenntnis nehmen und deren ungeschriebene Gesetze beachten. Da ich aber nur gegen ungeschriebene Gesetze, nicht aber gegen die geschriebenen Gesetze Deutschlands verstoßen habe, gab der Richter indirekt zu, daß es auch in Deutschland mit der Mafia vergleichbare Strukturen gibt. Natürlich weiß der Richter, daß auch er sich an die ungeschriebenen Gesetze der Zionistenmafia zu halten hat, sonst EDEKA (Ende der Karriere). Die Lüge, daß Richter unabhängig seien und nur an das GG und andere geschriebenen Gesetze gebunden seien, ist durch den Rücktritt des Richters widerlegt worden, der den „Holocaustleugner“ Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ.

 

Urteil

Das erstinstanzliche Urteil hat sowohl den Einspruch gegen den Strafbefehl als auch meine Verteidigung im Strafprozeß ignoriert und hat wortwörtlich die Formulierung des Srafbefehls übernommen. Daher lohnt es sich nicht es zu lesen. Es wird hier lediglich aus Gründen der Vollständigkeit wiedergegeben.

Urteil-Amtsgericht

 

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
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Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

 

Az.: 64 Cs 702 Js 455/21

Lübeck, der 25.9.2023

Berufungsbegründung

Meine Berufung gegen das Urteil mit obigem Aktenzeichen begründe ich folgendermaßen:

Das angefochtene Urteil geht weder auf den Einspruch gegen den Strafbefehl noch auf die Einlassung des Beschuldigten ein. Meine Verteidigung bei der Hauptverhandlung, in der ich beanstandete, daß der Strafbefehl sich lediglich auf die vermutete Wirkung meiner Aussagen gründete, deren Wahrheitsgehalt jedoch nicht interessierte, blieb völlig unberücksichtigt. Deshalb lege ich sie bei und erkläre sie hiermit zum Bestandteil der Berufungsbegründung. Indem der Wortlaut des Strafbefehls unverändert in das angefochtene Urteil übernommen wurde, wurde deutlich, daß das Urteil schon vor der Hauptverhandlung feststand, die Gerichtsverhandlung somit lediglich eine Farce war und das „rechtliche Gehör“ (Art. 103, Abs. 1 GG) verweigert wurde. Es wurde ignoriert, daß ich im Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Spaltung im Judentum hinwies, die bis in die Zeit Jesu zurückreicht. Es ist doch offensichtlich, daß zu unterscheiden ist zwischen den einfachen Juden, die unter uns leben, und kriminellen Seilschaften, so wie zwischen einem Deutschen und einem Nazi zu unterscheiden ist. In Rußland ist mir der Ausdruck „faschistitscheskij Rasgowor“ für „deutsche Sprache“ begegnet. Daß irgendwer die Vokabeln „deutsch“ und „faschistisch“ für Synonyme hält, ist doch kein Grund, die Greueltaten der Nazis zu tabuisieren. Denn es gibt keine Kollektivschuld, weder bei den Deutschen noch bei den Juden. Sowohl bei den damaligen Nazis als auch bei den heutigen Neonazis führte bzw. führt deren Antisemitismus zur Feindschaft gegen das Christentum. Denn es ist Allgemeinwissen, daß Jesus Christus Jude war und daß alle seine Apostel und die ersten Überbringer der christlichen Heilsbotschaft Israeliten waren. Sowohl die alttestamentlichen Propheten als auch Christus als auch seine Apostel hatten gegen die Sünde gepredigt und wurden gesteinigt oder auf andere Weise verfolgt, und viele wurden ermordet. Und Jesu Nachfolger sollen in seinen Fußtapfen wandeln. Deshalb ist es kein Antisemitismus, die Sünden derer zu thematisieren, die sich für Juden halten. Es ist vielmehr ein Werk der Liebe zu den „Juden“, sie vor dem höllischen Feuer zu warnen und ihnen zu zeigen, daß sie die Umkehr zu ihrem Messias nötig haben.

Jesus hatte Keuschheit gepredigt. Doch im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei. Und diese Botschaft des Teufels wird in Kindergärten und Grundschulen vermittelt. Der Strafbefehl sagt nicht, was an dieser Tatsachenfeststellung strafbar sein soll. Ist es strafbar, den Talmud zu zitieren? Daß die „Frankfurter Schule“ etwas mit Judentum zu tun hat, hielt ich für Allgemeinwissen. Ein Zusammenhang wird z. B. von der FAZ behauptet („Die meisten Vertreter der Frankfurter Schule um Horkheimer und Adorno waren jüdischer Herkunft“ https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-frankfurter-schule-und-das-judentum-17591500.html), ohne daß ein Staatsanwalt aktiv wurde. Daß politische Entscheidungen käuflich sind, wird ständig behauptet. Was soll daran strafbar sein, daß auch ich behaupte, was von vielen anderen ebenfalls ständig behauptet wird? Wenn es deutsche (Nazis) und italienische (Mafia) kriminelle Seilschaften gibt, warum sollte es nicht auch „jüdische“ kriminelle Seilschaften geben? Es ist allgemein bekannt, daß die New York Times„jüdische“ Besitzer hat und daß sich an diesem Leitmedium die anderen Zeitungen ausrichten. Es ist allgemein bekannt, daß diese Zeitung für Amerikas Kriege (vielleicht mit Ausnahme des Vietnamkrieges) gehetzt hatte. Die Justiz muß die Strafbarkeit derartiger Äußerungen, wie sie auch im Umfeld von Donald Trump gang und gäbe sind, beweisen. Spätere israelische Politiker wurden von den Briten als Terroristen steckbrieflich gesucht. Sind diese Verbrecher etwa dadurch zu anständigen Menschen geworden, daß deren Raubmördertum Erfolg hatte? Das Existenzrecht dieses Schurkenstaates zu verneinen, ist nicht strafrechtlich relevant. Zumindest wäre das der Fall, wenn sich die Justiz an Art. 103, Abs. 2 GG halten würde. In einer Demokratie muß es auch zulässig sein, sich für den Frieden dadurch einzusetzen, daß man Kriegshetzer (Merkel, Stoiber und Beckstein) verächtlichmacht, damit sie Wählerstimmen verlieren. Es wurde nicht gezeigt, was an den vielen Zitaten des Strafbefehls strafbar sein soll.

Die Unterstellung, ich würde „zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellen“, ist eine Notlösung, weil man die Holocaustleugnung, die man mir anhängen will, durch keinerlei Zitate beweisen kann. Auch der im Strafbefehl zitierte Ausdruck „Pseudoreligion“ sagt nichts über den Wahrheitsgehalt des Holocaust aus, sondern er beschreibt lediglich, daß die Gewißheit des Holocaust wie bei jeder Religion nicht von irgendwelchen Beweisen abhängt, so daß diese Gewißheit auch dann nicht erschüttert wird, wenn vermeintliche Tatsachen, auf die die Holocaustüberzeugung in der Vergangenheit gegründet worden war, sich als Lügen erweisen, z. B. die von deutschen Kriegsgefangenen gebaute Gaskammer in Dachau.

Zum Vorwurf der Holocaustleugnung habe ich mich am 1. März 2021 gegenüber der Polizei (veröffentlicht auf http://staatseigentum.net/warnhinweis/) in einer Weise geäußert, die sowohl die Justiz als auch die Zensoren der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein verhöhnt. Darin habe ich refrainartig gefordert, daß die angeblichen Holocaustleugnungen zitiert und die Tatsachen, die ich angeblich geleugnet hätte, bewiesen werden. Eine Holocaustleugnung konnten auch die Richter Schuberth (http://www.johannes-lerle.net/wp-content/uploads/2019/02/Urteil-Amtsgericht-Nuernberg-kurz.pdf), Bayerlein (http://www.johannes-lerle.net/wp-content/uploads/2019/02/Berufungsurteil.pdf), Dr. Wankel, Dr. Hoefler und Schaffer (http://www.johannes-lerle.net/wp-content/uploads/2019/02/OLG-Urteil.pdf) von der Nürnberger Justiz nicht zitieren, die mich wegen dieser angeblichen Straftat zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatten. Denn ich hatte das Flugblatt Wir wurden belogen (http://www.johannes-lerle.net/flugblaetter/wir-wurden-belogen-2/) an Schüler verteilt, die ihre Reisebusse verließen, um zum Dokumentationszentrum zu gehen. Natürlich entfalten unwiderlegbare Tatsachen eine stärkere Wirkung als die strafbare Äußerung einer Meinung, die auch falsch sein könnte. Um mich zu bestrafen, hätte man aber zuvor den Bundestag bitten müssen, den Hinweis auf Lügen in der Geschichtsschreibung und den mißbräuchlichen Hinweis auf Naturgesetze und den Mißbrauch der Mathematik zum Zwecke der Holocaustleugnung zum Straftatbestand zu machen. Aber solange diese Gesetzeslücke nicht geschlossen ist, solange der Maulkorbparagraph nur das Leugnen von Tatsachen erfaßt, aber weder den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen über Lug und Trug noch den Hinweis auf unumstrittene Naturgesetze verbietet, darf ich nicht bestraft werden; ganz gleich wie verwerflich mein Verhalten sein mag und wie provokativ ich unerwünschte Informationen weitergebe.

Bei den Nazis war der Wille des „Führers“ entscheidend und nicht der Wortlaut irgendwelcher Paragraphen. Und mit dem Personal der Nazis wurde die Justiz der Bundesrepublik aufgebaut. Die Kontinuität zu damals besteht nicht in der Bindung an Hitler; sondern wie sich eine Hure in jedermanns Bett integriert, so orientiert sich die heutige Justiz an den Wünschen der Mächtigen und kerkerte mich ohne gesetzliche Grundlage ein. Das Kapitel dieser Rechtsbeugung ist für mich erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe.

Weil man keine Holocaustleugnung zitieren kann, eine entlarvte Lüge aber stärker wirkt als eine strafbare Holocaustleugnung, deshalb will man in meine strafrechtlich nicht relevante Äußerungen die Strafbarkeit hineinlügen. In der Mathematik ist die Summe vieler Nullen immer noch Null. Dementsprechend sollte in der Justiz eine Häufung strafrechtlich irrelevanter Äußerungen ebenfalls keine Strafbarkeit ergeben. Zwar habe ich nicht gegen geschriebene Gesetze verstoßen, wohl aber gegen ungeschriebene Gesetze. Daran wäre bei den Nazis eine Bestrafung nicht gescheitert. Auch in der Bundesrepublik sind Rechtsbeugungen gang und gäbe, um ungeschriebene Gesetze durchzusetzen. Da es allen Beteiligten in diesem Strafprozeß und auch weiten Kreisen der Bevölkerung ohnehin bekannt ist, daß zionistische Seilschaften die wirklichen Machthaber sind und daß die Justiz deren Vorgaben zu beachten hat, ersparte sich Richter Dr. Muß das Theater, die von ihm erwartete Rechtsbeugung in irgendeinem hochgelehrten juristischen Hokuspokus zu verstecken, sondern fällte das schon vorher feststehende Urteil, ohne auf meine Argumente einzugehen, die gegen die Strafbarkeit der zitierten Äußerungen sprechen. Besonders deutlich wird die Tatsache, daß meine Äußerungen ihn überhaupt nicht interessierten, dadurch, daß er nicht einmal auf mein Adenauerzitat eingegangen ist. Das Video zu diesem Adenauerzitat ist veröffentlicht auf http://staatseigentum.net/weiterer-strafprozess/. Adenauer sagte genau das, was „Verschwörungsgläubige“ und ich sagten. Wenn Staatsanwalt Peterlein das als „gaga“ abtut, das keiner Widerlegung wert sei, dann trifft seine Ignoranz den Bundeskanzler Adenauer, der als Bundeskanzler wissen mußte, ob er selbst entscheiden kann, oder ob er an Vorgaben von „Juden“ gebunden ist. Daß Adenauer offen aussprach, was viele damals für offensichtlich hielten und auch heute für offensichtlich halten, lag vermutlich daran, daß er dem Steuerzahler die Notwendigkeit der erheblichen Ablaßzahlungen für die begangenen Sünden zeigen mußte. Daß ich für Aussagen bestraft werden soll, die auch Bundeskanzler Adenauer öffentlich äußerte, hätte im Urteil begründet werden müssen.

Die Maßlosigkeit von über fünf Monaten Gefängnis, da ich keinen Cent für die Rechtsbeugung zahlen werde, zeigt, daß es in Wirklichkeit um mehr geht als um irgendeinen Paragraphen, der von der Justiz fehlerhaft angewendet wurde. Es geht um den Vorrang des politischen Willens vor dem geschriebenen Gesetz, auch vor dem Grundgesetz. Diesen Vorrang des politischen Willens vor dem Grundgesetz haben die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Pa­pier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig besonders deutlich demonstriert durch das vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen, das sie den bayrischen Berufskillern Friedrich Stapf und Dr. Andreas Freudemann einräumten. Die Studienanfänger lernen die absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Da es undenkbar ist, daß diese absolut denknotwendige Binsenweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben sie dadurch das Verbrechen der Rechtsbeugung begangen, daß sie das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch den Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder zuerkannten (BVerfGE 98, 265, I), von deren Tätigkeit in derselben Entscheidung auf S. 297 eingeräumt wird, daß sie rechtswidrig ist. Durch das vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige Taten wird die Rationalität in der Rechtsprechung als solche beseitigt und die Rechtstaatlichkeit unter das Niveau der Nazizeit gedrückt, in der es kein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen gab. Während die Verbrecher Graßhof, Pa­pier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig, die nach § 339 StGB ins Gefängnis gehören, frei herumlaufen, soll ich für über fünf Monate eingekerkert werden, nur weil meine Äußerung von Allgemeinwissen gegen den Maulkorbparagraphen 130 StGB verstoßen soll!

Johannes Lerle