weiterer Strafprozeß

Strafbefehl

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
Handy 01578-4042875
E-Mail: johannes@kindermordgegner.de

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

Lübeck. der 21.8.2023

 

Einspruch gegen den Strafbefehl mit dem Az.: 64 Cs 702 Js 455/21

Hiermit lege ich gegen den obengenannten Strafbefehl Einspruch ein.

Begründung:

Der im Strafbefehl bezeichne Text stammt in der Tat von mir. Ich hatte ihn an „Hinz und Kunz“ verschickt, um Behörden verächtlichzumachen; und es erfreut mich, wenn ihn irgendwer ins Internet gestellt hat.

Daß ich „zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen“ und sie „als verachtenswert“ darstellen will, ist aber eine böswillige Unterstellung, zumal ich ein solches Verhalten verabscheue. Wenn jemand die kriminellen Machenschaften der italienischen Mafia in Sizilien, in Deutschland und anderswo thematisiert, dann bedeutet das doch auch nicht, daß er zu einer feindseligen Haltung gegen Italiener anreizt und Italiener aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellt. Wie es eine italienische Mafia gibt, so gibt es auch eine „jüdische“ bzw. zionistische Mafia. Wie die italienische Mafia das ungeschriebene Gesetz durchsetzt, daß der des Todes ist, der einen Namen im Zusammenhang mit ihrer „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt, so setzt auch die zionistische Mafia, die ebenfalls für eine ehrenwerte Gesellschaft gehalten werden will, ihre ungeschriebenen Gesetze durch. Gegen deren ungeschriebene Gesetze habe ich in der Tat verstoßen, nicht aber gegen die geschriebenen Gesetze der BRD, auch nicht gegen § 130 StGB.

Wie könnte ich Juden als verachtenswert darstellen, da Jesus Christus Jude und alle seine Apostel Israeliten waren! Und das ist keineswegs nur ein vernachlässigbares Detail, sondern es ist heilsentscheidend, daß Christus ein Sohn Davids, des Sohnes Abrahams aus dem Stamme Juda ist. Denn „das Heil kommt von den Juden“ (Joh. 4,22), womit der Jude Jesus Christus gemeint ist. Doch der Jude Jesus Christus wurde von den geistlichen Führern gehaßt. Man trachtete danach ihn zu töten, denn er machte sich Gott gleich (Joh. 5,18). Zu seinen Anhängern sagte er: „Die Welt kann euch nicht hassen. Mich aber haßt sie, denn ich bezeuge ihr, daß ihre Werke böse sind“ (Joh. 7,7). So sagte Jesus zu denen, die sich selbst für Kinder Abrahams hielten: „Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eignen; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge“ (Joh. 8,44). Daß Jesu Gesprächspartner inzwischen längst gestorben sind, bedeutet nicht, daß deren geistige Nachkommen heute keine Mörder und keine Lügner wären. Ein Beispiel ist Friedensnobelpreisträger und Bundesverdienstkreuzträger und inzwischen entlarvter Lügenbaron Elie Wiesel (1928-2016), der mit seinen inzwischen entlarvten Lügen über Auschwitz Millionenbeträge scheffelte.

Mit Christus kam es zur Spaltung innerhalb des Judentums. Diejenige, die den Teufel zum Vater hatten, waren besorgt: „Dieser Mensch tut viele Zeichen. Lassen wir ihn so, denn werden sie alle an ihn glauben, und dann kommen die Römer und nehmen uns Land und Leute“ (Joh. 11,47f) und „alle Welt läuft ihm nach“ (Joh. 12,19). Und man beschloß ihn zu töten (Joh. 11,53). Doch das war nicht so einfach. Da Jesus in Galiläa lebte, mußte man die Zeit nutzen, wenn er sich in Jerusalem aufhielt. Doch auch da war er Tag und Nacht von galiläischen Pilgern umgeben. Um einen Aufruhr zu vermeiden, wollte man ihn nicht während des Passahfestes töten. Doch den Sohn Gottes kann niemand töten. Deshalb waren wiederholt Mordanschläge gescheitet. Doch Christus gibt bewußt sein Leben als Bezahlung für unsere Sünden dahin, seit dem Auszug aus der ägyptischen Sklaverei vorabgebildet durch das Schlachten der Passahlämmer. Nicht wann Jesu Gegner es wollten, sondern als Gottes Heilsplan es vorsah, ging das Lamm Gottes, und zwar Jesus Christus, zum Passahfest nach Jerusalem, um dort als Passahlamm für unser aller Sünden geschlachtet zu werden. Der Verrat des Judas ermöglichte die nächtliche Identifizierung unter den vielen Pilgern aus Galiläa. Dieser Heilsplan Gottes, den die hochgelehrten jüdischen Theologen aus dem Alten Testament hätten kennen sollten, zumal Christus ihn zuvor auch öffentlich verkündigt hatte, war Jesu Feinden unbekannt. Jesu Feinde, die den Teufel zum Vater hatten, handelten aus reiner Bosheit. In der Nacht wurde Jesus festgenommen und sofort noch in der Nacht vor dem Hohen Rat angeklagt und wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt, weil er sich selbst zu Gott macht. Doch ein Todesurteil übertraf die Zuständigkeit der Juden, das mußte vom römischen Statthalter Pontius Pilatus erwirkt werden. Früh vor 6 Uhr bei Tagesanbruch brachte man Jesus zu Pilatus. Die frühe Stunde ist deshalb von Bedeutung, weil Jesu Anhänger vor allem aus Galiläa, die kurz zuvor ihrem auf einem Esel reitenden Messias zugejubelt hatten, bis in die Nacht Passah feierten, im Freien übernachteten und noch schliefen, als Jesus vor Pilatus stand. Dagegen konnten Jesu Feinde in der Nacht ihre Anhänger als Demonstranten mobilisieren, die „kreuzige“ riefen. Während des Prozesses merkte Pilatus, daß es um die Gottessohnschaft ging (Joh. 19,7f); und dem Heiden, in deren Denken es auch Götter in Menschengestalt gab, wurde es unheimlich, einen jüdischen Gott zu kreuzigen. Er wollte Jesus freilassen (Joh. 19,12). Ihm war klar, daß von Jesus, obwohl er ein König war (Joh. 18,33-38), keine Gefahr für das Römische Reich ausging. Doch Jesu Feinde hatten es damals fertiggebracht, einen Statthalter des mächtigen Römischen Reiches zur Rechtsbeugung zur erpressen: „Läßt du diesen frei, so bist du des Kaisers Freund nicht; denn wer sich zum König macht, der ist gegen den Kaiser“ (Joh. 19,12). Wenn in Rom eine Beschwerde eingegangen wäre, daß Pilatus einen jüdischen König laufenläßt, dann hätte Pilatus ohne Telefon nicht zeitnah darauf reagieren können. Und so ließ er sich zur Rechtsbeugung erpressen.

Was Jesu Feinde damals fertigbrachten, schaffen auch heute die geistigen Nachkommen derer, die den Teufel zum Vater hatten. Rechtsbeuger im Bundesverfassungsgericht erklärten den Maulkorbparagraphen 130 StGB als Grundgesetzkonform. Daß Richter keineswegs unabhängig sind, wurde offensichtlich, als der Richter zurückgetreten war, der den „Holocaustleugner“ Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ. Und ich war fast 2½ Jahre meines Lebens in Gefängnissen, obwohl mich niemand beschuldigt hat gelogen zu haben, sieht man einmal von Neonazis ab, die mich verleumden, ich würde den „Führer“ verunglimpfen. Doch niemand kahm auf den Gedanken, dem Lügenbaron Elie Wiesel dessen durch Lügen, also durch Betrug, ergaunerten Millionen abzunehmen. Die Spaltung innerhalb des Judentums („Hosianna“ – „kreuzige ihn“) setzte sich in der späteren Geschichte fort und dauert bis heute an. Stephanus wurde gelyncht, als er seinem Gegenüber vor Augen stellte, daß sie in der Tradition der Prophetenmörder den von den ermordeten Propheten verkündeten und heißersehnten Messias umgebracht haben (Apg 7). Als die Apostel überall im Römischen Reich die Botschaft Jesu verkündeten, wurden sie immer wieder von den Juden verfolgt, die die Heiden auf sie hetzten: „Diese alle handeln gegen des Kaisers Gebote und sagen, ein anderer sei König, nämlich Jesus“ (Apg. 17,7). Entsprechend Jesu Vorhersage (Matth. 10,17) ging die Verfolgung der er­sten Christen meistens von der Synagoge aus (Apg. 8,1; 9,1f; 17,13; 21,27-31; 23,12; 2. Kor. 11,24). Obwohl der Apostel Paulus selbst Israelit vom Stamme Benjamin war, schreibt er: „Denn es gibt viele Freche, un­nütze Schwätzer und Verführer, besonders die aus den Juden, denen man das Maul stopfen muß, weil sie ganze Häuser verwirren und lehren, was nicht sein darf, um schändlichen Ge­winns willen“ (Titus 1,10f). „Die (Juden) haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten und haben uns verfolgt und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen feind. Und um das Maß ihrer Sünden allewege vollzumachen, wehren sie uns, den Heiden zu predigen zu ihrem Heil. Aber der Zorn Gottes ist schon in vollem Maß über sie gekommen“ (1. Thess. 2,14-16). Da der Apostel selbst Israelit war, kann man ihm unmöglich – um es mit den Worten des Strafbefehls auszudrücken – unterstellen, „in einer auf die Gefühle potentieller Leser abzielenden Weise zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellen“ zu wollen. Und in Matth. 23 findet Jesus Christus Worte, die ein Staatsanwalt heute für strafrechtlich relevant halten könnte.

Und in der Offenbarung des Johannes ist von denen die Rede, die sagen, sie seien Juden, und sind’s nicht, sondern sind die Synagoge Satans (Offenb. 2,9f). Nicht aufgrund ihrer Abstammung waren sie keine Juden, sondern wegen ihrer Christusfeindschaft. „Denn nicht der ist ein Jude, der es äußerlich ist, auch ist nicht das die Beschneidung, die äußerlich am Fleisch geschieht; sondern der ist ein Jude, der es inwendig ist, und das ist die Beschneidung des Herzens, die im Geist und nicht im Buchstaben geschieht“ (Röm. 2,28f). Wer ein Jude ist, zeigt der Apostel Paulus in Röm. 11 durch das Bild eines Ölbaums, der Wurzel und Zweige hat. Die Wurzel sind die Väter wie Abraham, Isaak, Jakob u. s. w.  Die Zweige sind Jesu Anhänger, die ihn mit „Hosianna“ begrüßt haben. Die Feinde Jesu („kreuzige“) sind die ausgebrochenen Zweige. Dann werden Zweige eines wilden Ölbaums in den Ölbaum hineinveredelt. Das sind die Gläubigen aus den Heiden. Dann gibt es ausgebrochene Zeige, die in ihren eigenen Ölbaum wieder eingepfropft werden, z. B. der Christenverfolger Saulus, der spätere Apostel Paulus. Ein Jude ist somit der, der am Ölbaum dran ist. Somit bin ich aufgrund meines Glaubens an Christus ein Jude. Meine Abstammung ist dafür irrelevant. Die Pornokraten der Frankfurter Schule, die zionistischen Raubmörder und andere Feinde Christi, die den Teufel zum Vater haben, sind dagegen keine Juden, sondern sind die Synagoge Satans. Weil sie aber für Juden gehalten werden wollen, habe ich deren unzutreffende Selbstbezeichnung in Anführungsstriche gesetzt.

Die italienische Mafia setzt die Beachtung ihrer Tabus durch politische Morde durch. Nachdem Papst Benedikt XVI. islamkritische Äußerungen aus dem Mittelalter zitiert hatte, brannten in Afrika Kirchen und wurden Nonnen gelyncht. Ein Lehrer, der in Frankreich seinen Schülern die Mohammedkarikaturen zeigte, wurde geköpft. So setzen Kriminelle die Zensur durch. Doch die Zionistenmafia hat den Staat unter ihrer Kontrolle, der in deren Interesse mittels Gesetze oder wie Pilatus mittels Rechtsbeugung deren Zensur ausführt. Die italienische Mafia und die deutschen Neonazis sind ein „Teil der Bevölkerung“ im Sinne von §130 Abs. 2 Nr. 1 a und c StGB. Deren kriminelle Machenschaften zu thematisieren ist sogar politisch korrekt. Wenn das bei der Zionistenmafia anders sein soll, dann gilt nicht gleiches Recht für alle. Bei meinem Talmudzitat habe ich deshalb die Quelle angegeben, weil man es nicht für möglich halten sollte. Dieses Talmudzitat paßt zu dem, was Kinder in Kindergärten und in Grundschulen lernen, und zu manchen Schriften der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, die von mir in Kinder als Staatseigentum zitiert wurden.

Wie das Talmudzitat eine Tatsache ist, so ist es eine Tatsache, daß Banken und Zeitungen häufig „jüdische“ Eigentümer haben und daß die „jüdisch“ beherrschte Presse Amerikas für die beiden Weltkriege im damals verkehrstechnisch fernen Europa gehetzt hatte. Niemand bestreitet das, es soll nur nicht jeder wissen. Und was die zionistischen Raubmörder betrifft, so ist der Staatsanwalt verpflichtet, auch entlastende Tatsachen zu ermitteln. Der Staatsanwalt könnte z. B. meinen palästinensischen Mitgefangenen der JVA Lübeck Yehia Kemal Sultan ausfindig machen. Als Zeuge könnte er berichten, wie seine wohlhabende Familie aus ihrem Eigentum vertrieben wurde und weder zurück kann noch entschädigt wurde. Die Massaker, durch die von den Briten steckbrieflich gesuchte Terroristen die Araber zur Flucht motivierten, sind ebenfalls unumstritten; doch im Unterschied zu Hitlers Holocaust wird nicht ständig daran erinnert, und sie geraten durch den Generationswechsel in Vergessenheit.

Mit Jesus kam es zur Spaltung im Judentum in Feinde und Nachfolger Jesu. Der Glaube der Feinde Jesu ist nicht das Alte Testament, das Christus bezeugt, sondern der Talmud, in dem der Erlöser auf unflätigste Weise geschmäht wird. Er leitet an, wie man im Geschäftsleben betrügen kann, ohne dabei zu sündigen. Der Drang zur Weltherrschaft ist religiös motiviert. Durch ihre politische Macht können sie Finanzströme zu jüdischen Stellen leiten, und durch Geld können sie ihre Macht weiter ausbauen – ein Teufelskreis. Wie denn sonst kommt Amerika dazu, für die Armee Israels zu zahlen; wie kommt der deutsche Steuerzahler dazu, U-Boote für Israel zu finanzieren? Alle Welt hatte doch gesehen, wie der Israelfreund Jenninger im Jahre 1988 im Bundestag eine Rede gehalten hatte, die der anwesende Oberjude Bubis falsch verstand. Bubis verließ den Plenarsaal. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, verließen die Abgeordneten nach und nach den Plenarsaal, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Reihen abbrach. Seine politische Laufbahn ist beendet. Dagegen begann die politische Laufbahn des Volker Beck, nachdem er im Jahre 1988 schrieb: „Eine Entkriminalisierung der Pädo­sexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erfor­der­lich, …“.[1]Danach, im Jahre 2002, erhielt er auf Vorschlag jüdischer Organisationen das Bundesverdienst­kreuz. Von 1994 bis 2017 gehörte er dem Bundestag an. Seine politische Laufbahn endete erst, nachdem er mit Kokain erwischt worden war. Das zeigt, wer in Deutschland wirklich regiert. Das Offensichtliche wird man doch wohl aussprechen dürfen.

Die Zionistenmacht beruht besonders in Deutschland auf dem Holocaust. Beim Holocaust geht es nicht nur darum, möglichst viele Ablaßzahlungen für die Sünden unserer Großväter zu erpressen. Sondern „Holocaust“ ist das Wort für Brandopfer in der lateinischen Bibelübersetzung, z. B. bei der Opferung des Isaak (1. Mose 22). Die Tieropfer des Alten Testamentes waren eine Vorabbildung von dem auf dem Hügel Golgatha für unsere Sünden geschlachtetem Opferlamm. Dort hat der wirkliche Holocaust stattgefunden. Der Gottesknecht, von dem Jesaja 53 schreibt, starb auf dem Hügel Golgatha. Doch Jesu Feinde behaupten, das jüdische Volk sei der Gottesknecht, der in den Gaskammern von Auschwitz starb und nach drei Jahren in der Staatsgründung Israels auferstand. Da der wirkliche Holocaust auf dem Hügel Golgatha stattfand, hat Auschwitz keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung wie auch viele andere Völkermorde, denen weit mehr als sechs Millionen Menschen zum Opfer fielen, wie z. B. der Völkermord in der Ukraine durch Hunger in den Jahren 1932-33, durch den zehn Millionen starben. Doch die Leugnung dieses Völkermordes, die die Gefühle der Ukrainer verletzt, ist nicht strafrechtlich relevant. Doch die Auschwitzgläubigen mißbrauchen die Justiz, um ihre Auschwitzreligion von dem in den Gaskammern ermordeten Gottesknecht gegen Ketzereien zu verteidigen.

Ich bin kein Antisemit, sondern mein Wunsch und Gebet ist, daß diejenige, die sich für Juden halten, erkennen mögen, daß der Holocaust nicht in Auschwitz, sondern auf dem Hügel Golgatha stattfand, und daß sie zu dem wirklichen Juden Jesus Christus umkehren und von ihrer Bosheit, zu der der Talmud sie anstachelt, lassen. Die schlimmsten Antisemiten sind aber in den Großkirchen, die sich gegen Judenmission aussprechen. Dabei sollte es in den Kirchen bekannt sein, daß in keinem anderen Heil ist als allein in Jesus Christus (Apg. 4,12).

Johannes Lerle

[1] Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

 

Verteidigung im Strafprozeß
am 13.9.2023

Von keinem Zitat im Strafbefehl wird behauptet, daß dessen Aussage unwahr wäre. Denn der Wahrheitsgehalt meiner Aussagen interessiert nicht als solcher, sondern lediglich deren Wirkung. Die Kategorien wahr und unwahr werden durch die Kategorien nützlich und schädlich bzw. angenehm und unangenehm verdrängt. Ich soll bestraft werden für das, was ich angeblich will. Mir ist neu, daß es in der Bundesrepublik ein Gesinnungsstrafrecht geben soll. Ich soll bestraft werden für die vermutete Wirkung meiner Aussagen, von denen nicht einmal behauptet wird, daß sie unwahr seien. Man ist somit bereit, mich eventuell für das Nennen wahrer Tatsachen zu bestrafen. In der DDR gab es ein Gesetz, daß die Weitergabe solcher Informationen ins Ausland (wozu die BRD gehörte) strafbar war, die dem Ansehen der DDR schaden. Also Weitergabe wahrer Tatsachen konnte in der DDR bestraft werden, auch wenn sie nicht geheim waren. Von einem entsprechenden Gesetz in der BRD ist mir nichts bekannt. Somit darf ich nicht bestraft werden. Denn im GG steht: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“ (Art. 103, Abs. 2 GG). Daß diese Selbstverständlichkeit überhaupt im GG steht, ist eine Reaktion auf die Zustände während der Nazizeit, wo es gang und gäbe war, Menschen auch ohne gesetzliche Grundlage ins KZ zu stecken. Ganz gleich, wie verwerflich mein Verhalten und meine Motive auch sein mögen, wenn mein Verhalten mit den geschriebenen Gesetzen nicht zu greifen ist, darf ich nicht bestraft werden. Die Nazis setzten ungeschriebene Gesetze durch, so auch die Mafia in Italien, wo der des Todes ist, der einen Namen im Zusammenhang mit dieser „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt. Denn, wie der Strafbefehl zitiert: „Wenn du wissen willst, wer die Macht hat, dann frage, wen du nicht kritisieren darfst“. Somit zeigt die Tatsache meiner Anklage, wer in Deutschland zur Zeit die Macht hat. In einer Demokratie kann eine Minderheit die Macht nur im verborgenen ausüben, indem diese Minderheit die Strippen zieht, und der Betrachter nur die von ihr gesteuerten Marionetten sieht. Diese Strukturen hinter den Kulissen wurden 1988 im Fernsehen gezeigt, als der Oberjude Bubis während einer Rede Jenningers den Plenarsaal des Bundestages aus Protest verließ. Wir sahen im Fernsehen, daß, so wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, die „Volksvertreter“ nach und nach den Plenarsaal ebenfalls verließen, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Reihen abbrach. Seine politische Laufbahn war beendet. Und ich soll bestraft werden, weil ich das Offensichtliche, das Millionen von Fernsehzuschauern live miterlebt haben, ausgesprochen habe? Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Und das GG untersagt als Reaktion auf die gängige Praxis während der Nazizeit eine Verurteilung ohne geschriebenes Gesetz.

Sind die im Strafbefehl zitierten Aussagen wahr oder unwahr? Diese Frage wurde nicht thematisiert und scheint auch nicht zu interessieren. Dieses Desinteresse an der Wahrheit ist Ausdruck geistigen Niederganges und Verfalls wissenschaftlichen Denkens. Denn Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Wissenschaft ist induktives Zusammentragen von Tatsachen, aus denen in nachvollziehbarer Weise Schlüsse gezogen werden. Dagegen geht das deduktive Denken der Ideologen und des Aberglaubens von dem zu erzielenden Ergebnis aus. Fakten werden ausgewählt, verschwiegen, zurechtgebogen oder erlogen, wie man es braucht, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Deutlich wird dieser Irrweg aller Ideologen und des Aberglaubens durch folgende Worte in der DDR-Veröffentlichung Weltall-Erde-Mensch, wo es heißt: „So müssen denn die Resultate der Natur­wis­senschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Men­schen zu gelangen“.1 Auf diese Weise wurde eine Schöpfung durch Gott von vornherein ausgeschlossen. Ebenso hatten die DDR-Kommunisten die Resultate der Ökonomie nach ihrer Philosophie „überprüft und ergänzt“ und haben auf diese Weise den Staatsbankrott bewirkt. Und in dem Maße, wie westdeutsche 68er Marxisten sämtliche wissenschaftliche Resultate nach ihrem Marxismus „überprüfen und ergänzen“, kommt es auch zum Niedergang von Wissenschaft und Ökonomie, und es zeichnet sich ab, daß die Ideologen in der Regierung das vereinigte Deutschland ebenfalls in den Staatsbankrott führen. Zur Abkehr vom wissenschaftlichen Denken in Wahrheitskategorien, das auf christlicher Grundlage gewachsen ist und das mit der Abkehr vom Christentum verfällt, wäre noch viel zu sagen. Doch ich befürchte, daß das Gericht, das an einem kurzen Prozeß interessiert ist, nicht erkennen würde, daß das eine Äußerung zur Sache wäre.

Wie unumstritten wahre Tatsachen tabuisiert werden, nur weil sie eine Ideologie widerlegen, zeigt das Verhalten von Frau Dr. Merkel gegenüber Martin Hohmann. Dieser CDU-Abgeordnete hatte in einer Rede am 3. Oktober 2003 daran erinnert, daß atheistische „Juden“ bei der bolschewistischen Revolution in Rußland und an deren Massenmorden erheblich überre­präsentiert waren. Diese Tatsache ist unter Historikern allgemein bekannt und völlig unumstritten. Doch das soll nicht jeder wissen. Frau Dr. Merkel hetzte gegen Hohmann und erreichte dessen Parteirauswurf. Damit repräsentiert sie den Niedergang deutscher Geisteskultur. Wenn ich von Frau Dr. Merkel im Zusammenhang mit ihrer Entgleisung in der Sache Hohmann spreche, dann ist das ironisch gemeint, um die Pisakatastrophe bei Akademikern auszudrücken. Denn bei einem Doktor sollte man voraussetzen, daß das induktive Denken in Wahrheitskategorien in seine DNA integriert ist, so daß es ihm unmöglich ist, irgendwelche Tatsachen zu tabuisieren. Denn ein Wissenschaftler korrigiert seine Sicht durch Tatsachen, während ein Ideologe und der Aberglaube Tatsachen tabuisiert, erfindet oder zurechtbiegt, wie es die eigenen Wahnvorstellungen erfordern. „Ich bau mir die Welt, wie sie mir gefällt“, sagte Pippi Langstrumpf, und das ist das geistige Niveau von Frau Dr. Merkel und derer, die mir den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen zum Vorwurf machen. Auch hetzte Frau Dr. Merkel gegen Thilo Sarrazin, der auf einen Zusammenhang von Islam und Bildungsferne hinwies. Was sind seine Lügen, was seine Irrtümer? Das ist nirgendwo zu erfahren. Einen Marxisten interessiert das auch nicht. Inzwischen wurden sowohl Hohmann als auch Sarrazin aus ihren marxistischen Glaubensgemeinschaften ausgeschlossen. So verfahren Glaubensgemeinschaften mit Ketzern in ihren Reihen. Aber – und das ist wichtig – sie wurden nicht strafrechtlich verurteilt und wahrscheinlich nicht einmal angeklagt. Denn Ketzerei ist kein Straftatbestand mehr. Auch in diesem Strafprozeß darf es nicht um Rechtgläubigkeit gehen. Man darf mich somit nicht dafür bestrafen, daß ich mich in provokativer Weise über bestehende Tabus hinweggesetzt habe.

Außerdem: Nicht ich muß meine Unschuld beweisen, sondern die Anklage muß die Strafbarkeit meiner Äußerungen beweisen. Somit muß die Anklage beweisen, daß die von ihr beanstandeten Äußerungen nicht den Tatsachen entsprechen. Doch bei den beanstandeten Äußerungen handelt es sich wie bei Hohmann und Sarrazin um längst bekannte und unumstrittene Tatsachen, von denen lediglich gewünscht wird, daß sie nicht jeder kennt. Lügen kann man widerlegen. Aber um die Wahrheit zu unterdrücken braucht es Tabus, Zensur und Gewalt. Meine Ankläger verhalten sich wie die DDR bei der Ausweisung des ARD-Korrespondenten Lothar Loewe. Er hatte aus Ostberlin berichtet, daß jedes Kind weiß, daß an der Grenze auf Menschen geschossen wird wie auf Hasen. Diese Art von Berichterstattung wünschte Honecker nicht. Allerdings hatte Lothar Loewe die Grenzsoldaten in der Tat verleumdet. Denn sie hatten nicht auf Hasen geschossen, sondern nur auf Menschen.

Die Zitate des Strafbefehls sind beiläufig erwähntes Allgemeinwissen in einem Schreiben an die Zensurbehörde, als mir der Kragen wegen deren Primitivität geplatzt war. Hätte ich die Zionistenherrschaft in Deutschland thematisieren wollen, dann hätte ich auf das Adenauerattentat durch Zionisten vom 27.3.1952 hingewiesen, bei dem ein Polizist starb. Offensichtlich hatte Adenauer durch dieses Attentat gelernt. Denn in einem Interview, das ich auf  Video habe, sagte er: „Und weiter: Die Macht der Juden, auch heute noch, insbesondere in Amerika soll man nicht unterschätzen. Und daher habe ich sehr überlegt und sehr bewußt – und das war von jeher meine Meinung – meine ganze Kraft darangesetzt, so gut es ging, eine Versöhnung herbeizuführen zwischen dem jüdischen Volk und dem deutschen Volk“.

Adenauers Aussage sollte man so verstehen: Die Macht der Mafia – besonders in Amerika – sollte man nicht unterschätzen. Von daher habe ich mich bemüht, die Mafia mit dem deutschen Volk zu versöhnen. Und Adenauers Politik war erfolgreich. Das Wirtschaftswunder wäre ohne erhebliche Schutzgeldzahlungen an Israel vielleicht nicht möglich gewesen, und er starb später eines natürlichen Todes. Als Bundeskanzler wußte er doch besser gewußt haben als wir alle zusammen, bei wem die wirkliche Macht in Deutschland liegt.

Hätte sich Adenauer mit seinem Interview strafbar gemacht, wenn es den Maulkorbparagraphen 130 StGB in seinem heutigen Wortlaut damals schon gegeben hätte? Was man mir wahrheitswidrig unterstellt, hätte man auch ihm ebensogut unterstellen können. Man hätte behaupten können, Adenauer wolle in einer auf die Gefühle potentieller Hörer abzielender Weise zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellen. Nicht nur Zionisten, sondern auch Pädokriminelle, Drogendealer, Neonazis, Reichsbürger, Putinsympathisanten, AfD- und NPD-Sympathisanten und Scientologen, die für eine religiöse Gruppe gehalten werden wollen, sind Teile der Bevölkerung im Sinne der im Strafbefehl genannten Vorschrift. Deren verwerfliche Aktivitäten wird man doch wohl thematisieren dürfen. Und da in einem Rechtsstaat gleiches Recht für alle gilt, hätte sich Bundeskanzler Adenauer durch sein Interview auch dann nicht strafbar gemacht, wenn es den Maulkorbparagraphen 130 StGB in seiner heutigen Fassung damals schon gegeben hätte.

1S. 217 rechte Spalte in allen Auflagen ab 1967.

 

Eindrücke vom Strafprozeß

Nachdem ich mich, wie hier wiedergegeben, zum Strafbefehl geäußert habe, nahm der Staatsanwalt Stellung. Meine Behauptung einer jüdischen Weltverschwörung müsse nicht widerlegt werden, da sie – so wörtlich – „gaga“ sei. Ich würde pauschal über Juden herziehen. Er sprach von „allgemeiner Hetze gegen Juden“ und von „mehreren Stereotypen von Judenfeindlichkeit“, und er beanstandete meine Schärfe im Ton.

Von besonderer Bedeutung halte ich aber seine Erwähnung von Dachau, daß offen zugegeben wird, daß in diesem KZ keine Vergasungen stattfanden. Denn noch in den 60er Jahren stand auf einer Gedenktafel am Eingang der in Wahrheit von deutschen Kriegsgefangenen gebauten Gaskammer, daß dort 40 000 Menschen vergast worden seien. Ein amerikanischer Offizier sagte beim Nürnberger Siegertribunal unter Eid aus, bei der Befreiung des KZs noch eine Vergasung miterlebt zu haben. Ein Computer überschreibt den früheren Datensatz von Orwells „Wahrheitsministerium“ über die Gaskammer in Dachau mit dem vom selben „Wahrheitsministerium“ nun „richtiggestellten“ Datensatz. Doch ein denkender Mensch schlußfolgert: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Indem Orwells „Wahrheitsministerium“ früher vorsätzlich gelogen hatte, ist es als Erkenntnisquelle diskreditiert, und wir können ihm nichts und auch gar nichts glauben. Das gilt für alle Aussagen in den unterschiedlichsten Bereichen, die von Orwells „Wahrheitsministerium“ stammen könnten. Das gilt für die Gaskammern, das gilt für die Zahl „sechs Millionen“, die nach metapedia.org schon vor 1933 bekannt war, das gilt für die Behauptung, daß es keine jüdische Weltverschwörung gäbe, daß New Yorker Türme durch Flugzeuge eingestürzt seien, daß die Coronaimpfung vor Ansteckung und vor Übertragung schütze und nebenwirkungsfrei sei, u. s. w. Ist der Staatsanwalt, dessen Name dem noch zu veröffentlichendem Urteil zu entnehmen ist, wirklich so dumm, daß er nicht begreift, daß Aussagen aus einem Lügenmilieu unmöglich offenkundig sein können, so daß sie keines Beweises bedürften? Weiß der Staatsanwalt denn nicht, daß Lüge und Irrtum selbst durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden? Sollte seine intellektuelle Fehlleistung nicht durch Dummheit entschuldigt werden können, dann hätte er das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB in Verbindung mit § 12 StGB) begangen. Doch das Verbrechen der Rechtsbeugung will ich ihm nicht unterstellen, um nicht wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) angeklagt werden zu können.

Außerdem gab mir der Richter angesichts der geringen Breitenwirkung dieser Internetseite den Rat, in Zukunft keine umstrittenen Texte für diese Internetseite zu verfassen, da ich mir nur Ärger einhandele ohne einen Nutzen zu haben. Damit räumte der Richter indirekt ein, daß Deutschland kein Rechtsstaat ist. In Palermo sollte man besser die faktische Herrschaft der Mafia zur Kenntnis nehmen und deren ungeschriebene Gesetze beachten. Da ich aber nur gegen ungeschriebene Gesetze, nicht aber gegen die geschriebenen Gesetze Deutschlands verstoßen habe, gab der Richter indirekt zu, daß es auch in Deutschland mit der Mafia vergleichbare Strukturen gibt. Natürlich weiß der Richter, daß auch er sich an die ungeschriebenen Gesetze der Zionistenmafia zu halten hat, sonst EDEKA (Ende der Karriere). Die Lüge, daß Richter unabhängig seien und nur an das GG und andere geschriebenen Gesetze gebunden seien, ist durch den Rücktritt des Richters widerlegt worden, der den „Holocaustleugner“ Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ.

 

Urteil

Das erstinstanzliche Urteil hat sowohl den Einspruch gegen den Strafbefehl als auch meine Verteidigung im Strafprozeß ignoriert und hat wortwörtlich die Formulierung des Srafbefehls übernommen. Daher lohnt es sich nicht es zu lesen. Es wird hier lediglich aus Gründen der Vollständigkeit wiedergegeben.

Urteil-Amtsgericht

 

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
E-Mail: johannes@kindermordgegner.de
Handy 01578-4042875

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

 

Az.: 64 Cs 702 Js 455/21

Lübeck, der 25.9.2023

Berufungsbegründung

Meine Berufung gegen das Urteil mit obigem Aktenzeichen begründe ich folgendermaßen:

Das angefochtene Urteil geht weder auf den Einspruch gegen den Strafbefehl noch auf die Einlassung des Beschuldigten ein. Meine Verteidigung bei der Hauptverhandlung, in der ich beanstandete, daß der Strafbefehl sich lediglich auf die vermutete Wirkung meiner Aussagen gründete, deren Wahrheitsgehalt jedoch nicht interessierte, blieb völlig unberücksichtigt. Deshalb lege ich sie bei und erkläre sie hiermit zum Bestandteil der Berufungsbegründung. Indem der Wortlaut des Strafbefehls unverändert in das angefochtene Urteil übernommen wurde, wurde deutlich, daß das Urteil schon vor der Hauptverhandlung feststand, die Gerichtsverhandlung somit lediglich eine Farce war und das „rechtliche Gehör“ (Art. 103, Abs. 1 GG) verweigert wurde. Es wurde ignoriert, daß ich im Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Spaltung im Judentum hinwies, die bis in die Zeit Jesu zurückreicht. Es ist doch offensichtlich, daß zu unterscheiden ist zwischen den einfachen Juden, die unter uns leben, und kriminellen Seilschaften, so wie zwischen einem Deutschen und einem Nazi zu unterscheiden ist. In Rußland ist mir der Ausdruck „faschistitscheskij Rasgowor“ für „deutsche Sprache“ begegnet. Daß irgendwer die Vokabeln „deutsch“ und „faschistisch“ für Synonyme hält, ist doch kein Grund, die Greueltaten der Nazis zu tabuisieren. Denn es gibt keine Kollektivschuld, weder bei den Deutschen noch bei den Juden. Sowohl bei den damaligen Nazis als auch bei den heutigen Neonazis führte bzw. führt deren Antisemitismus zur Feindschaft gegen das Christentum. Denn es ist Allgemeinwissen, daß Jesus Christus Jude war und daß alle seine Apostel und die ersten Überbringer der christlichen Heilsbotschaft Israeliten waren. Sowohl die alttestamentlichen Propheten als auch Christus als auch seine Apostel hatten gegen die Sünde gepredigt und wurden gesteinigt oder auf andere Weise verfolgt, und viele wurden ermordet. Und Jesu Nachfolger sollen in seinen Fußtapfen wandeln. Deshalb ist es kein Antisemitismus, die Sünden derer zu thematisieren, die sich für Juden halten. Es ist vielmehr ein Werk der Liebe zu den „Juden“, sie vor dem höllischen Feuer zu warnen und ihnen zu zeigen, daß sie die Umkehr zu ihrem Messias nötig haben.

Jesus hatte Keuschheit gepredigt. Doch im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei. Und diese Botschaft des Teufels wird in Kindergärten und Grundschulen vermittelt. Der Strafbefehl sagt nicht, was an dieser Tatsachenfeststellung strafbar sein soll. Ist es strafbar, den Talmud zu zitieren? Daß die „Frankfurter Schule“ etwas mit Judentum zu tun hat, hielt ich für Allgemeinwissen. Ein Zusammenhang wird z. B. von der FAZ behauptet („Die meisten Vertreter der Frankfurter Schule um Horkheimer und Adorno waren jüdischer Herkunft“ https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-frankfurter-schule-und-das-judentum-17591500.html), ohne daß ein Staatsanwalt aktiv wurde. Daß politische Entscheidungen käuflich sind, wird ständig behauptet. Was soll daran strafbar sein, daß auch ich behaupte, was von vielen anderen ebenfalls ständig behauptet wird? Wenn es deutsche (Nazis) und italienische (Mafia) kriminelle Seilschaften gibt, warum sollte es nicht auch „jüdische“ kriminelle Seilschaften geben? Es ist allgemein bekannt, daß die New York Times„jüdische“ Besitzer hat und daß sich an diesem Leitmedium die anderen Zeitungen ausrichten. Es ist allgemein bekannt, daß diese Zeitung für Amerikas Kriege (vielleicht mit Ausnahme des Vietnamkrieges) gehetzt hatte. Die Justiz muß die Strafbarkeit derartiger Äußerungen, wie sie auch im Umfeld von Donald Trump gang und gäbe sind, beweisen. Spätere israelische Politiker wurden von den Briten als Terroristen steckbrieflich gesucht. Sind diese Verbrecher etwa dadurch zu anständigen Menschen geworden, daß deren Raubmördertum Erfolg hatte? Das Existenzrecht dieses Schurkenstaates zu verneinen, ist nicht strafrechtlich relevant. Zumindest wäre das der Fall, wenn sich die Justiz an Art. 103, Abs. 2 GG halten würde. In einer Demokratie muß es auch zulässig sein, sich für den Frieden dadurch einzusetzen, daß man Kriegshetzer (Merkel, Stoiber und Beckstein) verächtlichmacht, damit sie Wählerstimmen verlieren. Es wurde nicht gezeigt, was an den vielen Zitaten des Strafbefehls strafbar sein soll.

Die Unterstellung, ich würde „zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Beweggründen als verachtenswert darstellen“, ist eine Notlösung, weil man die Holocaustleugnung, die man mir anhängen will, durch keinerlei Zitate beweisen kann. Auch der im Strafbefehl zitierte Ausdruck „Pseudoreligion“ sagt nichts über den Wahrheitsgehalt des Holocaust aus, sondern er beschreibt lediglich, daß die Gewißheit des Holocaust wie bei jeder Religion nicht von irgendwelchen Beweisen abhängt, so daß diese Gewißheit auch dann nicht erschüttert wird, wenn vermeintliche Tatsachen, auf die die Holocaustüberzeugung in der Vergangenheit gegründet worden war, sich als Lügen erweisen, z. B. die von deutschen Kriegsgefangenen gebaute Gaskammer in Dachau.

Zum Vorwurf der Holocaustleugnung habe ich mich am 1. März 2021 gegenüber der Polizei (veröffentlicht auf http://staatseigentum.net/warnhinweis/) in einer Weise geäußert, die sowohl die Justiz als auch die Zensoren der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein verhöhnt. Darin habe ich refrainartig gefordert, daß die angeblichen Holocaustleugnungen zitiert und die Tatsachen, die ich angeblich geleugnet hätte, bewiesen werden. Eine Holocaustleugnung konnten auch die Richter Schuberth (http://www.johannes-lerle.net/wp-content/uploads/2019/02/Urteil-Amtsgericht-Nuernberg-kurz.pdf), Bayerlein (http://www.johannes-lerle.net/wp-content/uploads/2019/02/Berufungsurteil.pdf), Dr. Wankel, Dr. Hoefler und Schaffer (http://www.johannes-lerle.net/wp-content/uploads/2019/02/OLG-Urteil.pdf) von der Nürnberger Justiz nicht zitieren, die mich wegen dieser angeblichen Straftat zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatten. Denn ich hatte das Flugblatt Wir wurden belogen (http://www.johannes-lerle.net/flugblaetter/wir-wurden-belogen-2/) an Schüler verteilt, die ihre Reisebusse verließen, um zum Dokumentationszentrum zu gehen. Natürlich entfalten unwiderlegbare Tatsachen eine stärkere Wirkung als die strafbare Äußerung einer Meinung, die auch falsch sein könnte. Um mich zu bestrafen, hätte man aber zuvor den Bundestag bitten müssen, den Hinweis auf Lügen in der Geschichtsschreibung und den mißbräuchlichen Hinweis auf Naturgesetze und den Mißbrauch der Mathematik zum Zwecke der Holocaustleugnung zum Straftatbestand zu machen. Aber solange diese Gesetzeslücke nicht geschlossen ist, solange der Maulkorbparagraph nur das Leugnen von Tatsachen erfaßt, aber weder den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen über Lug und Trug noch den Hinweis auf unumstrittene Naturgesetze verbietet, darf ich nicht bestraft werden; ganz gleich wie verwerflich mein Verhalten sein mag und wie provokativ ich unerwünschte Informationen weitergebe.

Bei den Nazis war der Wille des „Führers“ entscheidend und nicht der Wortlaut irgendwelcher Paragraphen. Und mit dem Personal der Nazis wurde die Justiz der Bundesrepublik aufgebaut. Die Kontinuität zu damals besteht nicht in der Bindung an Hitler; sondern wie sich eine Hure in jedermanns Bett integriert, so orientiert sich die heutige Justiz an den Wünschen der Mächtigen und kerkerte mich ohne gesetzliche Grundlage ein. Das Kapitel dieser Rechtsbeugung ist für mich erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe.

Weil man keine Holocaustleugnung zitieren kann, eine entlarvte Lüge aber stärker wirkt als eine strafbare Holocaustleugnung, deshalb will man in meine strafrechtlich nicht relevante Äußerungen die Strafbarkeit hineinlügen. In der Mathematik ist die Summe vieler Nullen immer noch Null. Dementsprechend sollte in der Justiz eine Häufung strafrechtlich irrelevanter Äußerungen ebenfalls keine Strafbarkeit ergeben. Zwar habe ich nicht gegen geschriebene Gesetze verstoßen, wohl aber gegen ungeschriebene Gesetze. Daran wäre bei den Nazis eine Bestrafung nicht gescheitert. Auch in der Bundesrepublik sind Rechtsbeugungen gang und gäbe, um ungeschriebene Gesetze durchzusetzen. Da es allen Beteiligten in diesem Strafprozeß und auch weiten Kreisen der Bevölkerung ohnehin bekannt ist, daß zionistische Seilschaften die wirklichen Machthaber sind und daß die Justiz deren Vorgaben zu beachten hat, ersparte sich Richter Dr. Muß das Theater, die von ihm erwartete Rechtsbeugung in irgendeinem hochgelehrten juristischen Hokuspokus zu verstecken, sondern fällte das schon vorher feststehende Urteil, ohne auf meine Argumente einzugehen, die gegen die Strafbarkeit der zitierten Äußerungen sprechen. Besonders deutlich wird die Tatsache, daß meine Äußerungen ihn überhaupt nicht interessierten, dadurch, daß er nicht einmal auf mein Adenauerzitat eingegangen ist. Das Video zu diesem Adenauerzitat ist veröffentlicht auf http://staatseigentum.net/weiterer-strafprozess/. Adenauer sagte genau das, was „Verschwörungsgläubige“ und ich sagten. Wenn Staatsanwalt Peterlein das als „gaga“ abtut, das keiner Widerlegung wert sei, dann trifft seine Ignoranz den Bundeskanzler Adenauer, der als Bundeskanzler wissen mußte, ob er selbst entscheiden kann, oder ob er an Vorgaben von „Juden“ gebunden ist. Daß Adenauer offen aussprach, was viele damals für offensichtlich hielten und auch heute für offensichtlich halten, lag vermutlich daran, daß er dem Steuerzahler die Notwendigkeit der erheblichen Ablaßzahlungen für die begangenen Sünden zeigen mußte. Daß ich für Aussagen bestraft werden soll, die auch Bundeskanzler Adenauer öffentlich äußerte, hätte im Urteil begründet werden müssen.

Die Maßlosigkeit von über fünf Monaten Gefängnis, da ich keinen Cent für die Rechtsbeugung zahlen werde, zeigt, daß es in Wirklichkeit um mehr geht als um irgendeinen Paragraphen, der von der Justiz fehlerhaft angewendet wurde. Es geht um den Vorrang des politischen Willens vor dem geschriebenen Gesetz, auch vor dem Grundgesetz. Diesen Vorrang des politischen Willens vor dem Grundgesetz haben die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Pa­pier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig besonders deutlich demonstriert durch das vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen, das sie den bayrischen Berufskillern Friedrich Stapf und Dr. Andreas Freudemann einräumten. Die Studienanfänger lernen die absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Da es undenkbar ist, daß diese absolut denknotwendige Binsenweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben sie dadurch das Verbrechen der Rechtsbeugung begangen, daß sie das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch den Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder zuerkannten (BVerfGE 98, 265, I), von deren Tätigkeit in derselben Entscheidung auf S. 297 eingeräumt wird, daß sie rechtswidrig ist. Durch das vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige Taten wird die Rationalität in der Rechtsprechung als solche beseitigt und die Rechtstaatlichkeit unter das Niveau der Nazizeit gedrückt, in der es kein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen gab. Während die Verbrecher Graßhof, Pa­pier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig, die nach § 339 StGB ins Gefängnis gehören, frei herumlaufen, soll ich für über fünf Monate eingekerkert werden, nur weil meine Äußerung von Allgemeinwissen gegen den Maulkorbparagraphen 130 StGB verstoßen soll!

Johannes Lerle

 

Wenn ich auch manches (vor allem vom Anfang) dieser Vorbereitung weggelassen habe, so ist das nicht weiter von Bedeutung, da es ohnehin nicht um eine saubere juristische Argumentation ging, sondern um die Durchsetzung des politischen Willens.

 

Vorbereitung für die Berufungsverhandlung am 30. Jan. 2024

Es liegt keine Anklageschrift vor, die den Anforderungen einer solchen auch entsprechen würde. Der Strafbefehl und das erstinstanzliche Urteil enthalten lediglich Zitate aus meinen Texten; deren strafrechtliche Relevanz wurde aber lediglich behauptet, nicht aber nachgewiesen. Es fällt mir schwer, zu den ungerechtfertigten Vorwürfen etwas zu sagen, was ich nicht schon im Einspruch gegen den Strafbefehl und in der Berufungsbegründung einschließlich der beigefügten Äußerung vor dem Amtsgericht bereits gesagt hatte.

Daß die BRD kein Rechtsstaat ist, hatte ich schon in meiner Berufungsbegründung zwingend nachgewiesen. Denn mit dem vermeintlichen Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen haben die von mir namentlich genannten Bundesverfassungsrichter nicht nur das Verbrechen der Rechtsbeugung begangen, sondern auch die Rationalität in der Rechtsprechung als solche beseitigt. Denn ich bin Augen- und Ohrenzeuge, wie ein Juraprofessor den Studienanfängern erklärt hat: „Ein und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein. Das wäre ein Selbstwiderspruch“. Daraufhin fragte ich den Professor: Wie kann dann jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen haben? Seine Antwort: „Kein Kommentar“. Was hätte er auch sonst antworten können? Sollte er etwa seine von ihm selbst verkündete absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, widerrufen? Oder sollte er einräumen, daß die hochangesehenen Bundesverfassungsrichter das Recht gebeugt haben, was das StGB als Verbrechen wertet, was bedeuten würde, daß die höchsten Richter gemeingefährliche Verbrecher sind? Eine derartige zwingende Schlußfolgerung gehört sich aber für einen Beamten nicht. Auf das vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen weise ich in meinen Texten bei jeder Gelegenheit hin und nenne dabei auch die Namen der Karlsruher Verbrecher, um eine Anklage zu provozieren. Denn ein Strafprozeß würde mir die Möglichkeit geben, die Frage in den Raum zu stellen, wie jemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrigen Taten haben kann. Doch damit hatte ich bisher keinen Erfolg. Denn die Rechtsbeugung der Karlsruher Verbrecherbande ist zu offensichtlich.

Da die Schöffen meines Wissens dadurch ahnungslos gehalten werden, daß ihnen keine Akteneinsicht gewährt wird, deshalb kurz zu der angesprochenen Karlsruher Entscheidung: Zwei bayrische Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein bayrisches Gesetz ein, das die Einnahmen aus Menschentötungen auf 25% der Gesamteinnahmen begrenzt. Dadurch sei ihr Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) verletzt. Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg (BVerfGE 98, 265, I). Da die Bundesverfassungsrichter aber eine Entscheidung des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht ignorieren konnten, haben sie auf S. 297 ihrer Entscheidung eingeräumt, daß die als Schwangerschaftsabbruch verharmlosten vorsätzlichen Menschentötungen rechtswidrig sind. Das bedeutet: Die beschwerdeführenden Berufskiller haben somit ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen. So etwas ist neu in der Rechtsprechung. Bisher war es selbstverständlich, daß das Grundrecht der freien Berufswahl, nicht für rechtswidrigen Bankraub, nicht für rechtswidrigen Drogenhandel und auch nicht für andere rechtswidrige berufliche Tätigkeiten gilt.

Das angebliche Grundrecht für vorsätzliche rechtswidrige Menschentötungen macht offensichtlich, daß bei politischen Prozessen der politische Wille Vorrang hat vor irgendwelchen Gesetzesparagrafen. Denn es ist offensichtlich, daß es bei der staatlichen Mitwirkung beim Kindermord im Mutterleib um sexuelle Freizügigkeit geht. Wie jemand eine Haftpflichtversicherung hat, obwohl er unfallfrei fahren will, so „benötigt“ er für eine andere Art von „Verkehrsunfällen“ einen Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder. Es gibt viele Beispiele, wie dem politischen Willen Vorrang vor dem Grundgesetz eingeräumt wird. Die Rechtsbeugungen werden gewöhnlich in einem hochgelehrten juristischen Hokuspokus versteckt. Aber das politisch gewollte Grundrecht für vorsätzliche Menschentötungen hat die Fähigkeiten der Bundesverfassungsrichter bei der Auslegungsakrobatik des Grundgesetzes überfordert. Ist ihnen kein hochgelehrter juristischer Hokuspokus eingefallen, dann muß es eben ohne rechtsstaatliches Mäntelchen gehen. Und so wird das tatsächliche Rechtsverständnis der Bundesverfassungsrichter offensichtlich. Deren Rechtsverständnis ist: legal, illegal, sch…egal. Diese Rechtsauffassung der 68er Chaoten verbindet die Karlsruher Rechtsbeuger mit allen anderen Verbrechern.

Das angefochtene Urteil des Amtsgerichtes ging wahrscheinlich davon aus, daß ich aus meinen bisherigen Strafprozessen gelernt haben muß, daß der politische Wille Vorrang vor irgendwelchen Gesetzestexten hat. Deshalb hat Richter Dr. Muß sich nicht die Mühe gemacht, sich irgendeinen juristischen Hokuspokus auszudenken, um meine strafrechtlich nicht relevanten Formulierungen als strafbar erscheinen zu lassen. Offensichtlich ging er davon aus, daß mir die ungeschriebenen Gesetze bekannt sind, gegen die ich in der Tat verstoßen habe. Doch das konnte er unmöglich in die Urteilsbegründung schreiben, weil dadurch die Bundesrepublik als Unrechtsstaat entlarvt worden wäre. Denn in einem Rechtsstaat darf es ohne Gesetz keine Strafe geben (Art 103, Abs. 2 GG). Gemeint sind geschriebene Gesetze, nicht aber ungeschriebene Gesetze. In Italien setzt die Mafia ihr ungeschriebenes Gesetz durch, daß derjenige des Todes ist, der einen Namen im Zusammenhang mit dieser „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt.

In Deutschland gibt es den Maulkorbparagraphen, wonach das Bestreiten des Holocausts strafbar ist. Der Maulkorbparagraph erfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen, noch den Hinweis auf unumstrittene Naturgesetze, noch den Mißbrauch der Mathematik zum Zwecke der Holocaustleugnung. Und es ist nun einmal eine Tatsache, daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu haben. Es ist eine Tatsache, daß von der von deutschen Kriegsgefangenen in Dachau gebauten Gaskammer noch in den 60er Jahren behauptet worden war, daß in derselben 40 000 Menschen vergast worden seien. Die Seife aus Menschenkochen und die Lampenschirme aus Menschenhaut mögen ein Irrtum gewesen sein; aber wenn man nach dem Krieg eine Gaskammer baut, dann kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden seien. Es ist somit eine nachgewiesene Tatsache, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Diese Tatsachenfeststellung, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, wirkt stärker als eine strafrechtlich relevante Meinungsäußerung, die auch falsch sein könnte. Denn der gesunde Menschenverstand sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Die Information über entlarvte Lügen wird aber vom geschriebenen Maulkorbparagraphen nicht erfaßt, sondern verstößt lediglich gegen ungeschriebene Gesetze. Über die ungeschriebenen Gesetze habe ich mich bewußt hinweggesetzt. Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, dann hätte das keinerlei strafrechtliche Folgen, ganz gleich für wie verwerflich man meinen Hinweis auf entlarvte Lügen hält und für wie hoch die Gefahr gehalten wird, daß die Kenntnis von Lug und Trug zur strafbaren Holocaustleugnung führen könnte. Bestraft werden sollte nicht ich als der Überbringer der Lügen, sondern bestraft werden sollten die Urheber der Lügen, z. B. Friedensnobelpreisträger und Bundesverdienstkreuzträger Elie Wiesel (1928-2016).

Im Februar 2021 wurde ich von der Polizei beschuldigt, auf staatseigentum.net den Holocaust geleugnet zu haben. In meiner inzwischen auf http://staatseigentum.net/warnhinweis/ veröffentlichten Äußerung gegenüber der Polizei forderte ich refrainartig, die angeblichen Holocaustleugnung zu zitieren. Natürlich kann niemand eine Holocaustleugnung zitieren, weil ich den Holocaust nicht geleugnet hatte. Denn Holocaustleugnung ist nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber der Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen über Geschichtslügen, noch der Hinweis auf unumstrittene Naturgesetze, noch irgendwelche mathematische Erörterungen. Dann hatte ich über zwei Jahre Ruhe, bis mir im August 2023 der Strafbefehl ins Haus flatterte. Der Strafbefehl wird zwar nicht mit Holocaustleugnung begründet; aber dessen Zitate lassen erkennen, daß die Justiz befürchtet, daß durch meinen Hinweis auf Lügen in der Geschichtsschreibung die Holocaustleugnung begünstigt werden könnte.

Es ist der politische Wille, das zu unterbinden. Bei den Nazis wäre eine Bestrafung nicht an irgendwelchen Gesetzeslücken gescheitert. Dort bemühte man sich oft nicht einmal um ein rechtsstaatliches Erscheinungsbild, sondern schickte Menschen ohne irgendein Gerichtsurteil ins KZ. Als Alternativentwurf zu dieser gängigen Praxis steht die Selbstverständlichkeit im GG, daß ohne Gesetz keine Strafe. Man kann nicht nachdrücklich genug betonen, daß nur geschriebene Gesetze gemeint sind, gegen die ich nicht verstoßen habe, nicht aber ungeschriebene Gesetze.

Bei aller Willkür gab es in der Nazizeit auch Strafprozesse, bei denen man sich um ein rechtsstaatliches Erscheinungsbild bemühte. In zwei solcher Strafprozessen wurden die vier Lübecker Märtyrer zum Tode verurteilt, und sie starben am 10. November 1943 unter dem Fallbeil. Selbst die damalige Rechtslage konnte kein Todesurteil rechtfertigen. Verständlich werden die Todesurteile aber durch einen Brief Hitlers, in dem er dem Gericht untersagte, die Verbreitung der Predigt von Bischof von Gahlen durch die Angeklagten zu erwähnen. In dieser Predigt informierte der Bischof über die Ermordung der Geisteskraken. Diese Predigt wurde im Lübecker Wehrkreiskommando vervielfältigt und unter anderem von den Lübecker Märtyrern verbreitet. Wenn man Bischof von Gahlen unbehelligt ließ, dann kann man die Verbreiter seiner Predigt schlecht hinrichten. Deshalb durfte die Predigtverbreitung im Prozeß nicht erwähnt werden. Doch dadurch bleibt das Todesurteil unverständlich. Doch entscheidend war ohnehin nicht eine saubere juristische Argumentation, sondern der Wille des „Führers“.

Auch heute hat der politische Wille Vorrang vor irgendwelchen Gesetzestexten oder vor dem GG. Wie könnte es denn sonst ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen geben, was es nicht einmal bei den Nazis gab? Wie die Lübecker Märtyrer aufgrund des „Führerwillens“ zu verurteilen waren, so soll auch ich wegen des heutigen politischen Willens, daß unumstrittene Tatsachen über Lügen in der Geschichtsschreibung nicht zum Allgemeinwissen werden sollen, bestraft werden. „Keine Strafe ohne Gesetz“ galt bei den Nazis nicht. Diese Forderung des Grundgesetzes wurde auch in meinem Fall mißachtet. Der Strafbefehl enthält zwar viele politisch unkorrekte Zitate, aber kein einziges Zitat erfüllt irgendeinen Straftatbestand. In der Mathematik ist die Summe vieler Nullen immer noch Null. Das sollte in der Justiz auch nicht anders sein. Deshalb möchte ich den Staatsanwalt zu jedem einzelnen Zitat befragen, worin die Strafbarkeit liegen soll. Die Antwort wird auch für die Schöffen wichtig sein. Denn bei der Entscheidung haben sie zwei Drittel der Stimmen. In der Vergangenheit habe ich es nie anders erlebt, daß sich die Schöffen zu Statisten degradieren ließen. Dabei ist es wichtig, daß sie die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen überwachen. Denn die Berufsrichter sind im Gegensatz zu den ständig wiederholten Propagandalügen keineswegs unabhängig. Das zeigt der Rücktritt des Richters, der den Holocaustleugner Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ. Angeblich können Richter nicht einmal wegen eines Fehlurteils abgesetzt werden. Der Rücktritt dieses Richters zeigt aber, daß es irgendwelche Mechanismen geben muß, um Urteile politische zu beeinflussen. Damit die Schöffen nicht zu Statisten degradiert werden, deshalb sollte der Staatsanwalt ihnen die auch mir verborgene strafrechtliche Relevanz eines jeden der im Strafbefehl und im angefochtenen Urteil aufgelisteten Zitate zeigen.

Deshalb meine Frage: Was ist an folgender Formulierung strafbar: „Charakteristisch für Pädokriminelle ist, daß sie uns weismachen wollen, sie würden die Wünsche der Kinder erfüllen. In diesem Zusammenhang müssen wir das Engagement der 68er und der Frankfurter Schule für die sexuelle Selbstbestimmung der Kinder sehen.“  Und dann werden folgende Worte beim Zitieren weggelassen, offensichtlich, weil man sie als Eigentor empfunden hätte: „Natürlich geht diese Selbstbestimmung nicht so weit, daß Kinder es ablehnen dürften, sich mit dem schulischen Pornodreck zu befassen“. Und dann wird weiter zitiert: „Die sogenannte Frankfurter Schule war ein Kreis vorwiegend ‚jüdischer‘ Kulturwissenschaftler, die vor den Nazis nach Amerika flohen und die nach dem Krieg von den Siegern in Schlüsselpositionen gebracht wurden“. Der inhaltliche Zusammenhang von schulischem Pornodreck und der Frankfurter Schule ist offenkundig. Zumindest ist er wesentlich offenkundiger als die Gaskammermorde, deren Offenkundigkeit in ständiger Rechtsprechung von den Gerichten lediglich behauptet wird, so daß man deren Leugner bis zu fünf Jahren einkerkert, ohne daß es wegen Offenkundigkeit notwendig sei, die Gaskammermorde zu beweisen. Die „jüdische“ Dominanz der Frankfurter Schule hielt ich ebenfalls für Allgemeinwissen. Da dem Staatsanwalt dieses Allgemeinwissen fehlte, hatte ich im Nachhinein nach einem Beleg gegoogelt und einen entsprechenden Link in meiner Berufungsbegründung eingebaut. Dann habe ich den Talmud zitiert. Daß eine derartige pädokriminelle Ungeheuerlichkeit, eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag sei für den Beischlaf geeignet, in einem Glaubensbuch stehen könnte, sollte man in der Tat nicht für möglich halten. Deshalb habe ich die Belegstelle angegeben, und ich habe Kopien dabei, die ich dem Gericht übergeben könnte. Ist es strafbar den Talmud zu zitieren? Falls ja, welches wäre die gesetzliche Grundlage. Daß der Talmud kein Dokument des jüdischen Glaubens ist, sondern ein Glaubensdokument derer, die lediglich fälschlicherweise sich selbst als Juden bezeichnen, hatte ich bereits vor dem Amtsgericht gesagt. In der Bibel lesen wir von denen, – ich zitiere – „die sagen, sie seien Juden, und sind´s nicht, sondern sind die Synagoge des Satans“ (Offenb. 2,9). Der Talmud ist somit ein Glaubensdokument der Synagoge Satans. Dagegen ist derjenige ein Jude, der den Glauben Abrahams hat, der an den damals noch zukünftigen Christus geglaubt hatte. So sagte Christus zu denen, die sich für Kinder Abrahams hielten: „Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem eigenen; denn er ist ein Lügner und Vater der Lüge“ (Joh. 8,44). Um Jesus loszuwerden, hatten man den Statthalter der mächtigen römischen Besatzungsmacht zur Rechtsbeugung erpreßt. Indem Jesus dem Pilatus gestand, daß er der Juden König ist, hatten Jesu Feinde den Hebel, um ihn als Staatsfeind zu verleumden, indem sie sagten: „Wer sich zum König macht, ist gegen den Kaiser“ (Joh. 19,12). Pilatus war von Jesu Unschuld überzeugt. Doch was wäre, wenn in Rom eine Beschwerde eingegangen wäre, daß Pilatus einen König der Juden freispricht? Ohne Telefon hätte er unmöglich zeitnah reagieren können. Und so ließ er sich zur Rechtsbeugung erpressen. Die Feindschaft der Synagoge Satans gegen Jesus und gegen diejenige, die Christus angehören, setzte sich durch die gesamte Kirchengeschichte fort und dauert bis in unsere Gegenwart an. Hatte die Synagoge Satans es damals fertiggebracht, einen Statthalter des mächtigen Römischen Reiches zur Rechtsbeugung zu erpressen, damit er den König der Juden kreuzigt, dann werden deren geistige Nachkommen mit unserer heutigen Richterschaft erst recht fertig. Jesu Leiden und Sterben hatte der Prophet Jesaja im 53. Kapitel prophezeit. Doch die Feinde Jesu behaupten, der Gottesknecht, von dem der Prophet schreibt, sei nicht Jesus Christus, sondern das jüdische Volk, das in der Geschichte ständig verfolgt wurde, und ganz besonders in Auschwitz. Durch diese Verfälschung des Gotteswortes bekommt Auschwitz religiöse Bedeutung. Holocaustleugnung wird von der Synagoge Satans empfunden als Leugnung des Leidens und Sterbens des Gottesknechtes. Wenn die Synagoge Satans einen Statthalter des mächtigen Römischen Reiches zur Rechtsbeugung erpressen konnte, dann können sie erst recht unsere Verfassungsrichter zur Rechtsbeugung erpressen, damit sie den Maulkorbparagraphen, der eine religiöse Glaubenslehre vor Ketzerei schützt, für Grundgesetzkonform erklären. Wenn jemand dadurch die Gefühle der Ukrainer verletzt, daß er leugnet, daß Stalin 1932-33 zehn Millionen Ukrainer vorsätzlich verhungern ließ, so ist diese Lüge nicht strafrechtlich relevant. In einem Schriftsatz der Anwältin der Stadt Nürnberg heißt es: „Im Klinikum Nord findet kein Kindermord statt“. Doch diese Leugnung des Babycaust interessierte keinen Staatsanwalt. Was ist der Unterschied zu dem Satz: „In Auschwitz fand kein Judenmord statt“? Daß beide Sätze strafrechtlich unterschiedlich bewertet werden, beweist, daß die Justiz in Deutschland das „Recht des Stärkeren“ ausführt. Denn die Synagoge Satans hat nun einmal mehr Macht als die Ukrainer oder gar als die Kinder im Mutterleib. Die Macht der angeblichen Juden ist somit offensichtlich.

Vor dem Amtsgericht wies ich auf folgende Worte Adenauers hin, deren Videoaufzeichnung ich auf meinem Handy dabeihabe: „Und weiter: Die Macht der Juden, auch heute noch, insbesondere in Amerika soll man nicht unterschätzen. Und daher habe ich sehr überlegt und sehr bewußt – und das war von jeher meine Meinung – meine ganze Kraft darangesetzt, so gut es ging, eine Versöhnung herbeizuführen zwischen dem jüdischen Volk und dem deutschen Volk“. Mit diesen Worten hatte Bundeskanzler Adenauer keineswegs ein Staatsgeheimnis ausgeplaudert, sondern lediglich Allgemeinwissen geäußert. Dieses auch von Adenauer geäußerte Allgemeinwissen fehlte dem Staatsanwalt Peterlein, so daß er von „Stereotypen der Judenfeindlichkeit“ sprach. Selbst wenn er recht und Bundeskanzler Adenauer, ich und weite Teile der Bevölkerung unrecht hätten, dann wäre damit noch nicht die Strafbarkeit der Äußerungen nachgewiesen. Denn nicht jede Lüge ist strafbar, z. B. die bereits zitierte Lüge: „Im Klinikum Nord findet kein Kindermord statt“. Selbst wenn Adenauers und mein Hinweis auf die Macht derer, die für Juden gehalten werden wollen, strafrechtlich relevant sein sollte, dann muß nicht ich meine Unschuld beweisen, sondern die Justiz muß die Strafbarkeit meiner Äußerungen beweisen. Das heißt, die Justiz muß die Machtlosigkeit der angeblichen Juden beweisen. Es sollte doch selbstverständlich sein, daß es für eine Verurteilung nicht ausreicht, daß es allgemein bekannt ist, daß der Angeklagte der Täter ist, weil es sogar in der Zeitung stand, sondern die Straftat muß nachgewiesen werden. Ebenso reicht es für meine Verurteilung nicht aus, meine Äußerungen an der ständigen Gehirnwäsche durch die staatlichen Propagandasender und durch die andere Lügenpresse zu messen. Ich spreche ganz bewußt von Lügenpresse, weil die amerikanischen Kriegslügen mit den Frühgeburten und später mit den irakischen Massenvernichtungswaffen und vor allem von dem irakischen Atombombenbau im staatlichen Propagandafernsehen als vermeintliche Tatsachen vermittelt wurden, obwohl es historisches Allgemeinwissen sein sollte, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe herbeigelogen hatten. Wir haben alle während unserer Schulzeit das kopernikanische Weltbild in unseren Gehirnen abgespeichert. Ich benutze bewußt die Computersprache, weil Wissen etwas anderes ist als Bildung. Ein Computer hat viel Wissen, kann aber nicht Denken. Das hat er gemeinsam mit Menschen, in deren DNA Kopernikus nicht integriert ist, sondern lediglich als Datenmüll im Gehirn abgespeichert wurde. Kopernikus ist nicht dadurch widerlegt, daß wir sehen, wie sich die Sonne um die Erde bewegt. Denn es könnte sein, daß dies uns lediglich so erscheint, falls wir uns mit der rotierenden Erdoberfläche bewegen sollten. Ebenso könnte es sein, daß wir wie durch die Erdrotation auch durch das Lügenfernsehen und die Lügenpresse bewegt werden, so daß uns die jüdische Weltmacht, die Kriegstreiberei durch Amerika, die Gefährlichkeit der angeblich nebenwirkungsfreien Coronaimpfung und viele andere Abweichungen vom Mainstream als unzutreffend erscheinen. Nochmals: Sollte irgendeine als „Verschwörungstheorie“ abgetane Äußerung strafrechtlich relevant sein, dann muß die Justiz beweisen, daß sie unwahr ist. Denn für eine Verurteilung reicht es nicht aus, daß es allgemein bekannt ist, daß der Angeklagte der Täter ist, weil dies sogar in der Zeitung stand.

In meiner Berufungsbegründung habe ich einen Link nachgeliefert, der das Allgemeinwissen ausdrückt, daß die sogen. Frankfurter Schule etwas mit Judentum zu tun hat. Ich hätte nicht auf den Talmud hingewiesen, wenn es keine Taten gäbe, die zu dessen pädokriminellen Entgleisung passen würden. Warum lernen schon die Grundschulkinder, wie die Geschlechtsorgane zusammenpassen? Wozu müssen sie wissen, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane – ich zitiere aus Unterrichtsmaterial der Grundschule – „ein sehr schönes Gefühl“ bewirke? Rauschgifthändler informieren Kinder über das sehr schöne Gefühl, von dem sie behaupten, daß es mit dem Drogenkonsum verbunden sei. Wenn Grundschulkinder ebenfalls von einem „sehr schönen Gefühl“ lernen, obwohl sie noch nicht interessiert, was Erwachsene tun, dann ist das Interessenvertretung der Pädokriminellen. Es gibt nicht nur Vergewaltigung von Kindern, sondern auch Verführung, und die Schulen werden für die dazu erforderliche Gehirnwäsche mißbraucht. Nicht jeder will sein Gehirn waschen lassen. Deshalb werden Kinder zum Staatseigentum degradiert, für das die Freiheitsrechte des Grundgesetzes nicht gelten würden. Niemand muß begründen, daß die schulische „Wissensvermittlung“ über das „sehr schöne Gefühl“ und die ebenfalls schulische „Wertevermittlung“, die besagt – ich zitiere – „Mein Gefühl hat immer Recht“, dem Kindeswohl diene. Also: Nicht das Gotteswort hat immer recht, sondern „mein Gefühl“, von dem die Grundschulkinder lernen, daß es beim Zusammentreffen der Geschlechtsorgane „sehr schön“ sei. Die Karlsruher Verbrecherbande unterstützt die pädokriminelle Gehirnwäsche durch die Frankfurter Judenschule, indem sie in die staatliche Aufsicht über das gesamte Schulwesen (Art. 7, Abs. 2 GG) einen staatlichen Erziehungsauftrag hineinlügt. Eine staatliche Aufsicht über das Gaststättenwesen bedeutet doch auch nicht, daß es einen staatlichen Speisungsauftrag gäbe, so daß es strafbar wäre, das Gaststättenessen abzulehnen und stattdessen selbst zu kochen. Doch wenn es sogar ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen gibt, dann ist auch jede andere Rechtsbeugung möglich. Ein Berührungspunkt der Synagoge Satans mit der Pädokriminalität ist auch Volker Beck. Dieser spätere Bundestagsabgeordnete schrieb im Jahre 1988: „Eine Entkriminalisierung der Pädo­sexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erfor­der­lich, …“.1 Danach, im Jahre 2002, erhielt er auf Vorschlag „jüdischer“ Organisationen das Bundesverdienst­kreuz. Können wir uns vorstellen, daß „jüdische“ Organisationen einen Holocaustleugner für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen hätten? Bevor ich mich zu den anderen Zitaten des Strafbefehls äußere, möchte ich den Staatsanwalt bitten, den Schöffen und mir zu zeigen, was an dem Talmudzitat, dessen Kopien ich dabei habe, strafbar sein soll, oder zu bestätigen, daß das Talmudzitat nicht strafrechtlich relevant ist. Denn auch im Strafprozeß sollte wie in der Mathematik die Summe vieler Nullen Null sein.

Oder wirft man mir vor, daß ich durch mein Talmudzitat – ich zitiere aus dem Strafbefehl – „zum Hass gegen eine religiöse Gruppe auf(ge)stachelt und die Menschenwürde einer religiösen Gruppe“ angegriffen und diese böswillig verächtlich gemacht hätte? Da angeblich gleiches Recht für alle gelte, dürfte ich auch nicht Mein Kampf zitieren. Denn die Nazis, die es auch heute gibt wie z. B. Horst Mahler, Sylvia Stolz und andere sind ebenfalls eine religiöse Gruppe. Hitler ist deren Messias wie Jesus im Christentum oder wie das Jüdische Volk bei der Syn-agoge Satans. Und wenn ich an Taten erinnere, die dem von Hitler verfaßten Predigtbuch des Teufels entsprechen, dann wird diese religiöse Gruppe in der Tat verächtlich gemacht. Darf man wegen dieser Gefahr etwa nicht Mein Kampf zitieren? Warum soll das beim Talmud anders sein, der ebenfalls ein Predigtbuch des Teufels ist und vor dessen Lehre Jesus Christus uns nachdrücklich gewarnt hat? Deshalb meine Frage: Ist es strafbar, schändliche Stellen aus Glaubensbüchern wie z. B. dem Talmud, Mein Kampf oder dem Koran zu zitieren?

Weiter zitiert der Strafbefehl: „Dementsprechend werden schon Kindergartenkinder an die Sexualität herangeführt.“ Was das Kindergartenalter und noch jüngere Kinder betrifft, so ist auf einen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) herausgegebenen „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualer­ziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr“ (Bestellnummer 13660100) zu verweisen. Dann gibt es noch einen „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexu­alentwicklung vom 4. – 6. Le­bensjahr“ (Bestell-Nr. 13660200). Falls mir niemand widerspricht, daß es sich bei diesem Zitat lediglich um Allgemeinwissen handelt, gehe ich zum nächsten Zitat.

Weiter zitiert der Strafbefehl: „Denn jüdische höchstkriminelle Seilschaften steuern die Politik in weiten Teilen der Welt. Durch ihre finanzielle Macht besitzen sie Zeitungen, können Politiker und Parteien kaufen und intern steuern und durch wirtschaftlichen Boykott denen erheblichen Schaden zufügen, die nicht nach deren Pfeife tanzen. Diese offensichtlichen Machtstrukturen werden natürlich nicht in den ‚jüdisch‘ beherrschten ‚Qualitätsmedien‘ beschrieben.“  Das ist eine politische Einschätzung, die unabhängig davon, ob sie zutrifft, nicht strafrechtlich relevant ist. Mit den „jüdischen“ höchstkriminellen Seilschaften sind keineswegs alle „Juden“, sondern nur eine organisierte kleine Minderheit gemeint, so wie mit der italienischen Mafia oder mit deutschen Nazis nicht alle Italiener oder alle Deutschen gemeint sind. Aber diese kriminelle Minderheit gibt es, und von ihr geht in der Tat viel Unheil aus. Es ist doch allgemein bekannt, daß die „Pressefreiheit“ die Freiheit der wenigen Personen ist, denen die Zeitungen gehören. Ständig wird die Erfahrung gemacht, daß Zeitungen mit dem Wechsel des Eigentümers auch die politische Richtung ändern. Auch beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist es nicht anders. Das zeigt der Rauswurf von Eva Herman, deren Meinungsäußerung für die beabsichtigte Gehirnwäsche kontraproduktiv zu sein schien. Das zeigt der Rauswurf von Gerhard Wisnewski, der im ZDF zeigte, daß die Mondlandung ein Betrug war. Der überhöhte Zwangsbeitrag für die staatliche Propaganda ermöglicht höhere Spitzengehälter als das des Bundeskanzlers. Die Prestituierten haben somit viel zu verlieren, wenn sie nicht so lügen, wie es von ihnen erwartet wird. So log z. B. Anja Reschke, daß Asylanten keine erhöhte Kriminalitätsrate hätten. Für so viele Millionen Rundfunkbeitrag sollte man erwarten, daß derartige Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden, bevor sie auf Sendung gehen. Wer im Staat die Macht hat, der bestimmt, wie im Fernsehen gelogen wird. Wer in der Wirtschaft die Macht hat, der bestimmt, wie in der Presse gelogen wird. Beide Machtstrukturen werden von vom großen Geld gesteuert, dessen Ströme von Angehörigen der Synagoge Satans gelenkt werden.

Es ist doch Allgemeinwissen, daß die Rothschilds als Juden gelten und nicht erst seit heute etliche Großbanken auf der ganzen Welt besitzen. Ein Rothschild (Amschel Meyer Rothschild, 1773 – 1855) soll gesagt haben: „Gebt mir die Kontrolle über die Währung einer Nation, und es ist mir gleichgültig, wer die Gesetze macht“. Auch in Deutschland sind nicht alle „Juden“ arm. Und wer viel Geld hat, der kann durch Boykottverhalten und durch das Unterlassen von Zeitungsanzeigen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Von derartigen Machenschaften sind inzwischen schon kleine Leute betroffen. So bekommt Christian Bärthel nirgendwo Arbeit. Wenn man nach ihm googelt, dann findet man lauter schlimme Sachen, z. B. Holocaustleugner, rechtsextrem, NPD u. s. w. Als in einem Callcenter plötzlich jemand gesucht wurde, bekam er den Job, und er machte die telefonische Fahrplanauskunft für die Bundesbahn. Es hat alles wunderbar funktioniert. Doch dann kam heraus, was für einen verrufenen Mitarbeiter man hatte, und er war seinen Job los. Weshalb soll ein Unternehmen einen Imageschaden riskieren, wenn es auch andere Bewerber gibt? Unternehmen und Zeitungsverlage treffen ihre Entscheidungen nach Gesichtspunkten der Profitmaximierung. Da reicht schon die Befürchtung eines geringen Risikos, und die unternehmerischen Entscheidungen richten sich im vorauseilenden Gehorsam nach den vermuteten Wünschen der tatsächlichen Machthaber aus. Wenn es nicht der Profitmaximierung dienen würde, dann wäre es Veruntreuung von Aktionärsvermögen, wenn ein und dieselben Aktiengesellschaften sowohl an CDU als auch an SPD „spenden“, damit sie sich gegenseitig bekämpfen können. Die Käuflichkeit politischer Entscheidungen wurde beim Flick-Skandal und bei der Mehrwertsteuerreduzierung für das Hotelgewerbe als Folge einer Millionenspende an die FDP durch die Mövenpick-Gruppe offensichtlich. Und Politiker und Journalisten, die nicht käuflich sind, haben wie auch Raucher eine erhöhte Sterblichkeit. Ich denke z. B. an die Brüder Kennedy, an Möllemann, an Haider, an Uwe Barschel, an den Journalisten Udo Ulfkotte, an Erzbischof Dyba und an die auffällige Häufung von Todesfällen bei Gegnern der staatlichen Coronapolitik. Von keinem von ihnen kann ich beweisen, daß er ermordet wurde, wie ich von keinem Raucher beweisen kann, daß er sich zu Tode geraucht hat, da auch Nichtraucher dem Lungenkrebs erliegen. Nur wie Raucher 20 mal so häufig an Lungenkrebs sterben wie Nichtraucher, so erhöht auch politisches Fehlverhalten die Sterblichkeit. Horst Seehofer hatte vermutlich mehr gesagt als er hätte sagen dürfen, als er äußerte: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden“.2 Und ich soll bestraft werden, nur weil Staatsanwälten und Richtern dieses Allgemeinwissen fehlt, das auch ich geäußert habe?

Die Macht der Synagoge Satans ist zwar nicht allen bewußt, wurde aber im Fall Jenninger dem Fernsehzuschauer ganz offen demonstriert. In meinem Einspruch gegen den Strafbefehl wies ich darauf hin, daß der Israelfreund Jenninger im Jahre 1988 im Bundestag eine Rede gehalten hatte, die der anwesende Oberjude Bubis falsch verstand. Bubis verließ aus Protest den Plenarsaal. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, verließen die Abgeordneten nach und nach den Plenarsaal, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Reihen abbrach. Seine politische Laufbahn ist beendet. Jeder konnte im Fernsehen sehen, wer so viel Macht hat, daß er die politische Zukunft von Bundestagsabgeordneten beenden kann. Wenn jemand, wie mir im Strafbefehl unterstellt, „zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden“ anreizt, so bin nicht ich es, sondern diejenige, die Jenningers politische Laufbahn beendet haben. Wenn der Staatsanwalt von „Stereotypen der Judenfeindlichkeit“ spricht, dann sollte er nicht mir dieses beklagte Übel anlasten, sondern denen, die sich wie z. B. Bubis als Herren Deutschlands aufspielen. Den vorauseilenden Gehorsam gegenüber diesen tatsächlichen Herren zeigt der Fall Martin Hohmann, auf den ich in meinem Prozeß vor dem Amtsgericht hinwies. Dieser CDU-Abgeordnete hatte in einer Rede am 3. Oktober 2003 daran erinnert, daß atheistische „Juden“ bei der bolschewistischen Revolution in Rußland und an deren Massenmorden erheblich überre­präsentiert waren. Diese Tatsache ist unter Historikern allgemein bekannt und völlig unumstritten. Doch das soll nicht jeder wissen. Frau Merkel hetzte gegen Hohmann und erreichte dessen Parteirauswurf. Aber Martin Hohmann wurde nicht strafrechtlich verurteilt und wahrscheinlich nicht einmal angeklagt. Denn dafür gab es keine gesetzliche Grundlage. Deshalb möchte ich das Gericht daran erinnern, daß es nicht über den Ausschluß aus einer politischen Partei zu entscheiden hat, sondern daß es um die Strafbarkeit meiner Äußerungen von Allgemeinwissen geht und daß das Grundgesetz als Alternativentwurf zur gängigen Praxis während der Nazizeit eine Bestrafung ohne geschriebenes Gesetz untersagt. Deshalb meine Bitte an den Staatsanwalt, er möge den Schöffen und mir die strafrechtliche Relevanz meiner Tatsachenfeststellung zeigen, daß finanzstarke „jüdische“ höchstkriminelle Seilschaften die Politik in weiten Teilen der Welt steuern. Sollte er meine Tatsachenfeststellung auch weiterhin aus irgendeinem Grunde für strafrechtlich relevant halten, dann muß die Anklage beweisen, daß es sich nicht um Tatsachen handelt. Denn nicht ich muß meine Unschuld beweisen, sondern die Justiz muß die Strafbarkeit meiner Äußerungen beweisen.

Auch bei nachfolgendem Zitat verschweigt der Strafbefehl, worin die Strafbarkeit liegen soll: ‚Jüdische‘ Seilschaften führten Amerika in zwei Weltkriege, die die amerikanische und damit ‚jüdische‘ Weltherrschaft zur Folge hatten.“ Das ist eine politische Meinung, deren Äußerung auch dann nicht strafbar wäre, wenn sie nicht zutreffen würde. Sowohl Wilson als auch Roosevelt versprachen ihren amerikanischen Wählern, sich aus den europäischen Kriegen herauszuhalten. Doch dann schaltete die Presse auf Kriegshetze um. Der Zeitungsleser las z. B. zur Zeit des Ersten Weltkrieges von abgehackten Händen und wie deutsche Soldaten in Belgien kleine Kinder in die Luft geworfen und mit dem Bajonett aufgespießt hätten. So wurde eine Kriegshysterie entfacht. Doch wem gehören die Zeitungen? Und wenn eine Zeitung nicht mit hetzte, dann wurden sie und deren Anzeigekunden wegen unpatriotischen Verhaltens boykottiert – also Mechanismen, wie ich sie schon beschrieben habe. Durch den Kriegseintritt Amerikas verlor Deutschland den Ersten Weltkrieg und mit ihm das Osmanische Reich, das auf deutscher Seite kämpfte und zu dem auch Palästina gehörte. Dadurch konnten Zionisten in Palästina siedeln. Soll ein Verbrechen aufgeklärt werden, dann fragen die Ermittler: Wem nutzt es? Wem es nutzt, wenn kleine Amerikaner im fernen Europa in einem Krieg sterben, der sie nichts angeht, liegt auf der Hand. Henry Kissinger wird zitiert: „Es ist nicht von Wichtigkeit, was wahr ist, entscheidend ist, was als wahr verbreitet wird“.3 Oswald Spengler schrieb in Untergang des Abendlandes „Was ist Wahrheit? Drei Wochen Pressearbeit und alle Welt hat die Wahrheit erkannt; ihre Gründe sind solange unwiderlegbar, als Geld vorhanden ist, sie ununterbrochen zu wiederholen.“

Das trifft auch für die Kriegslügen zu, mit denen Amerika in den Zweiten Weltkrieg hineingelogen wurde, und die auch noch nach dem Krieg die Weltherrschaft der Synagoge Satans bis heute festigen. In Amerika traf ich Leute, die Veteranen kannten, die mit eigenen Augen die Gaskammer in Dachau gesehen hatten. Und in Deutschland wurde Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, weil er die Gaskammermorde in Dachau „geleugnet“ hatte.4 In „jüdisch“ gesteuerten Freimaurerlogen wurde entschieden, daß nicht gemeinsam mit Hitler gegen Stalin, sondern gemeinsam mit Stalin gegen Hitler in einem letzten Krieg der Kopf der Schlange aus 1. Mose 3 zerschmettert wird, was eine ewige Friedensära einleiten werde, in der es keine Kriege mehr geben werde, sondern in der von Amerika als dem neuen Israel das Heil der Demokratie sich in alle Welt ergießen werde, was in Jesu Königsherrschaft, wie sie in der Bibel in Offenb. 20 beschrieben sei, einmünden werde. Bei dem Themenkomplex Israel und Amerika werden religiöse Emotionen für höchstkriminelle Machtpolitik instrumentalisiert. Meine Formulierungen werden da als Ketzerei empfunden; und es entspricht deutscher Tradition, Ketzer strafrechtlich zu verfolgen. Deshalb wird das Leugnen des Leidens und Sterbens des Gottesknechtes in den Gaskammern von Auschwitz strafrechtlich verfolgt, während das Leugnen von Stalins wesentlich zahlreicheren Menschentötungen strafrechtlich nicht relevant ist. Präsident Truman telegrafierte am 8. Mai 1945 an Stalin: “You have demonstrated in all your campaigns what it is possible to accomplish when a free people under superlative leadership and with unfailing courage rise against the forces of barbarism”.5

Daß die Synagoge Satans aus religiösen Gründen schon seit langem auf ihre Weltmacht bewußt hingearbeitet hat, zeigt auch folgendes Zitat aus einem Brief eines Rabbis an Karl Marx: „Das jüdische Volk, als Ganzes genommen, wird sein eigener Messias sein. Es wird die ganze Welt beherrschen, die Verschmelzung der menschlichen Rassen herbeiführen, die Grenzen abschaffen und die Monarchien beseitigen, die Bollwerke der Eigenständigkeit sind. Es wird eine Weltrepublik errichten, die allen Juden schließlich einen Bürgerbrief ausstellen wird.“6 Der Staatsanwalt möge den Schöffen und mir zeigen, was daran strafbar sein soll, wenn ich darauf hinweise, daß „jüdische“ Bemühungen Erfolge haben.

Was ist an folgendem Zitat strafbar: „‚Jüdische‘ Raubmörder sickerten in Palästina ein, motivierten die Palästinenser, die nichts mit Hitlers Holocaust zu tun hatten, durch Mord und Terror zur Flucht und raubten mit dem ‚Recht des Stärkeren‘ deren Besitz und verweigern ihnen bis heute die Rückkehr.“ Spätere Staatsgründer wurden von den Briten steckbrieflich als Terroristen gesucht. Haben diese Menschen etwa dadurch aufgehört gemeingefährliche Terroristen zu sein, daß sie Erfolg hatten und als Staatenlenker international anerkannt wurden wie Lenin oder der Münchener Putschist von 1923 Adolf Hitler? Am 22. Juli 1946 wurde unter Menachim Begins Kommando das Jerusalemer King-David-Hotel in die Luft gesprengt, in dem sich das Hauptquartier des britischen Generalstabs befand. Und kurz vor der Unabhängigkeit verübten Terroristen nahe Jerusalem ein Massaker an ca. 250 wehrlosen Frauen, Kindern und Greisen, während die Männer auf dem Felde arbeiteten. Bei Krieg und Naturkatastrophen läuft man natürlich davon. Ist die Gefahr vorbei, dann kehrt man zurück. Doch die Palästinenser, die um ihr Leben liefen, dürfen bis heute nicht zurück und werden für ihren Besitz auch nicht entschädigt. Im Unterschied zu den Hitlerverbrechen stehen diese unumstrittenen Tatsachen weder im Schulbuch, noch werden wir im öffentlich-rechtlichen Propagandafernsehen ständig daran erinnert. Das Gericht könnte aber den Iman der nächsten Mosche bitten, dem Gericht palästinensische Zeugen zu schicken, die diese Tatsachen bezeugen, die in Schulbüchern und in den Propagandamedien bewußt verschwiegen werden. Wenn man an die Verbrechen der Bolschewisten in Rußland oder der Nazis in Deutschland erinnert, kann man das auch so sehen, daß man dadurch zum Haß gegen eine religiöse Gruppe, was Bolschewisten und Nazis in der Tat auch sind, aufstachelt und sie verächtlich macht. Doch der Strafbefehlt bestätigt dadurch die von mir behauptete zionistische Weltmacht, indem er mir vorwirft, daß ich an die Verbrechen zionistischer Raubmörder erinnere, während niemand auf den Gedanken käme, mir entsprechende Äußerungen über die Mafia, über die Bolschewisten oder über die Nazis zum Vorwurf zu machen. In den sozialen Netzwerken fand ich ein aussagekräftiges Bild, das erklärt, warum Kritik an zionistischen Raubmördern anders bewertet wird als z. B. Kritik an den Nazis. Da meine Äußerungen mit den geschriebenen Gesetzen nicht zu greifen sind, will man mich wegen des Verstoßes gegen ungeschriebene Gesetze bestrafen. Das war bei den Nazis gang und gäbe, ist aber gegen das GG.

„Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“, soll Rosa Luxemburg gesagt haben. Das galt aber nur, als die Kommunisten die Andersdenken waren. Ist es heute anders? Gilt heute die Freiheit der Andersdenkenden auch für diejenige, für die Mord und Terror keine staatliche Existenzberechtigung begründen können? Und was die Charakterisierung von Israel als Folterstaat betrifft, so erzählte mir ein Palästinenser, wie die „einzige Demokratie im Nahen Osten“ mit Gefangenen umgeht: In einer Zelle, die so klein ist, daß man darin gerade sitzen kann, hat man keine Toilette. In dieser Zelle ißt man auch, und die eigenen Fäkalien nehmen mehr Platz des ohnehin geringen Lebensraums ein. Wer wie z. B. Bundeskanzler Scholz von Beachtung der Menschenrechte durch die „einzige Demokratie im Nahen Osten“ spricht, der benötigt eine derartige Nachhilfe im israelischen Menschenrechtsverständnis.

Da der deutsche Bundespräsident Pegidademonstranten als „Pack“ bezeichnete, hielt ich dessen Wortwahl auch bei Regierungsvertretern für angemessen, zumindest aber nicht für strafbar.

Ich halte nun einmal Folterschergen für verabscheuungswürdige Untermenschen, z. B. den Präsidenten Bush wegen Guantanamo und auch deren Freunde wie z. B. Frau Merkel. Gleiches gilt für Kriegshetzer wie auch Stoiber und Beckstein und für korrupte Politiker, die politische Entscheidungen für Geld verkaufen. Sollte ich verurteilt werden, dann sollte im Urteil stehen, daß ich zum Haß gegen Folterschergen und gegen Kriegshetzer aufgestachelt und deren Menschenwürde böswillig verächtlich gemacht hätte. Um eine Veröffentlichung dieses Urteils würde ich mich dann bemühen.

Nun meine Frage:
1. Worauf gründet sich das Existenzrecht Israels
2. Welches ist die gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit der Andersdenkenden?

Zu den „unwiderlegbare(n) Lügen in der Geschichtsschreibung“ habe ich mich schon am Beispiel Dachau geäußert. Nur vorsätzliche Volksverdummer wie z. B. die Zensoren von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein können den Hinweis auf „unwiderlegbare Lügen in der Geschichtsschreibung“als jugendgefährdend einstufen.

Was die „hochkriminelle Zionistenlobby“ betrifft, so möchte ich meinen Hinweis auf den Terror zur Vorbereitung der Staatsgründung Israels durch das Adenauerattentat von 1952 ergänzen. Ein Junge sollte dem Bundeskanzler ein Paket übergeben. Der Junge schöpfte Verdacht und gab es einem Polizisten, der starb. Adenauer hat gelernt. Das Wirtschaftswunder wäre wahrscheinlich ohne die erheblichen Schutzgeldzahlungen an den Staat Israel nicht möglich gewesen. Und wenn der deutsche Steuerzahler atomwaffentaugliche U-Boote mit Milliardenbeträgen subventioniert, dann liegt das dazu erforderliche Erpressungspotential im Holocaust. Diese Gelddruckmaschine wird durch den Maulkorbparagraphen geschützt. Der Maulkorbparagraph ist eindeutig ein Sondergesetz und dadurch grundgesetzwidrig. Doch wenn es sogar ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen gibt, dann werden die Karlsruher Rechtsbeuger auch mit diesem Problem fertig.

Nun meine Frage an den Staatsanwalt: Mache ich mich strafbar, wenn ich es als kriminell werte, den Bundeskanzler Adenauer ermorden zu wollen?

Meine Verächtlichmachung der Demokratie ist nicht nur nicht strafrechtlich relevant, sondern darüber hinaus auch berechtigt. Hitler und die von Stalin ferngesteuerten Kommunisten hatten zusammen so viele Stimmen, daß sich ein Reichskanzler Hitler nicht verhindern ließ. Der amerikanische Staatsterrorismus ist in diesem Gangsterland mehrheitsfähig. Und im Land Hitlers hetzte Frau Merkel für die deutsche Beteiligung am Irakkrieg, ohne daß das ihre politische Laufbahn definitiv beendet hätte. Während sich Hitler bei seinem Holocaust um Geheimhaltung bemühte, geschieht der heutige wesentlich umfangreichere Babycaust in aller Öffentlichkeit, und die Bluthunde werden immer wieder gewählt. Wenn dieses zum Himmel schreiende Unrecht in einer Demokratie möglich ist, dann kann ich dieser Staatsform nicht die Verehrung entgegenbringen, wie sie in Indien den Heiligen Kühen entgegengebracht wird. Der Staatsanwalt möge den Schöffen und mir zeigen, was an meiner Verächtlichmachung de Demokratie strafrechtlich relevant sein soll.

Was die Formulierungen „Pseudoreligion“ und „Staatsreligion“ betrifft, so sagt der Begriff Religion nichts über deren Wahrheitsgehalt aus, sondern nur, daß es für die als Religion bezeichneten Überzeugungen keiner Beweise bedarf. Daß Hitlers Holocaust zur religiösen Glaubensüberzeugung geworden ist, erkennt man daran, daß die vermeintliche Offenkundigkeit des Holocausts nicht einmal dadurch in Frage gestellt wird, daß verschiedene angebliche Tatsachen, auf die sich diese Überzeugung gründete, inzwischen als Lügen entlarvt worden sind.

Daß die Irakkriege der Sicherheit Israels dienten, ist eine strafrechtlich nicht relevante politische Einschätzung. Andere sagen, die Irakkriege dienten dem Zugriff auf das amerikanische Öl, das in der irakischen Erde lagert. Zumindest dienten die Irakkriege nicht der Durchsetzung des Völkerrechtes, das der selbsternannte Weltpolizist selbst ständig mit Füßen tritt.

 Was zu den restlichen Zitaten zu sagen ist, habe ich bereits gesagt.

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, daß es in Deutschland kein Gesinnungsstrafrecht gibt. Sind meine Aussagen nicht strafbar, dann darf es keine Rolle spielen, für wie verwerflich meine Motive gehalten werden. So ist es jedenfalls in einem Rechtsstaat; und man will uns weismachen, daß Deutschland ein solcher sei.

Schlußwort

Ich möchte daran erinnern, daß es in diesem Strafprozeß nicht um das Ende einer politischen Laufbahn geht wie bei Jenninger oder um einen Parteiausschluß wie bei Hohmann. Auch ich war politisch unkorrekt und habe gegen ungeschriebene Gesetze verstoßen wie diese Herren. Aber wie Jenninger und Hohmann nicht strafrechtlich verurteilt worden waren, weil sie gegen kein geschriebenes Gesetz verstoßen hatten, so gäbe es auch für meine Verurteilung keine gesetzliche Grundlage.

Gesetzliche Grundlage hin – Gesetzliche Grundlage her – meine Verurteilung ist politisch gewollt. Und Sie als Richter sind keineswegs unabhängig und nur an das GG und an die anderen Gesetze gebunden, sondern Sie haben den politischen Willen auszuführen und das Recht entsprechend zu beugen. Natürlich müssen Sie mir bei diesen Worten heftig widersprechen. Das können Sie am besten durch einen Freispruch tun. Denn durch einen Freispruch würde ich als Lügner und Verleumder der Bundesrepublik dastehen.

1Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

2https://www.youtube.com/watch?v=UBZSHSoTndM

3„Recht & Wahrheit“ – Heft 3/2015.

4In der Bundestagsdebatte vom 28. September 1960 sagte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Carstens, daß der Elektriker Martin Fied­ler vom Amtsge­richt Dachau wegen Leugnung der Gaskammermorde im KZ Dachau zu einer Ge­fängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden ist (Stenographische Berichte des Deutschen Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171).

5Harry S. Truman am 8. Mai 1945 in: PUBLIC PAPERS OF THE PRESIDENTS OF THE UNITED STATES: Harry S. Truman. Containing the Public Messages, Speeches, and Statements of the President. APRIL 12 TO DECEMBER 31, 1945, Washington 1961, S. 51.

6Rabbi Baruch Levy in einem Brief an Karl Marx. Quelle: „Les origines secrètes du Bolchevisme“ von Salluste, Paris 1930, S. 33f (zitiert nach „Die schlimmsten Feinde unserer Völker“ von Jean Boyer, Bogota 1979, S. 20).

 

Eindrücke von der Berufungsverhandlung

am 30.Januar 2024

 

Derselbe Staatsanwalt wie vor dem Amtsgericht vertrat auch diesmal die Anklage. Nebenbei kam zum Ausdruck, daß er sich auf Anklagen wegen Antisemitismus spezialisiert hat. Neu war mir, daß auch die Leugnung anderer Völkermorde außer dem an den Juden strafbar sein soll. Zumindest ist aber die Leugnung des Babycausts nicht strafbar, worauf ich bereits in der Berufungsbegründung hinwies. Die Fragen, die ich dem Staatsanwalt stellte, blieben zunächst unbeantwortet. In seinem Plädoyer sollte sein Hinweis auf den japanischen Angriff auf Pearl Harbor die Mitwirkung der „Juden“ beim Ausbruch des Zweiten Weltkrieges widerlegen. Mein Talmudzitat von vor langer Zeit könne meine gedankliche Verbindung von Judentum und Pädophile und Sexualkunde nicht rechtfertigen. Ich würde die Menschenwürde der „Juden“ angreifen. Er erwähnte auch die „Protokolle der Weisen von Zion“ als Beispiel für absurde Verschwörungsmythen. Dazu verglich ich ein Drehbuch mit dem dazugehörigen Film. Beides paßt zusammen, ganz gleich ob der Film anhand des Drehbuchs produziert wurde oder ob jemand den Film gesehen und dann das Drehbuch „gefälscht“ hat.

Bewußt auf jegliche diplomatische Zurückhaltung verzichtend habe ich das vorgetäuschte oder tatsächliche niedrige Bildungsniveau von Staatsanwalt Peterlein thematisiert. Bildung ist etwas anderes als Wissen. Ein Computer hat viel Wissen, kann aber nicht denken, sondern lediglich Daten abgleichen und den bisherigen Datensatz durch den von Orwells „Wahrheitsministerium“ „richtiggestellten“ Datensatz überschreiben. Staatsanwalt Peterlein war zu dumm oder stellte sich zu dumm, um die von mir dargelegten Gedanken des Kopernikus begreifen. Denn ein denkender Mensch schließt es nicht von vornherein aus, daß er durch allgegenwärtige Propagandalügen ebenso bewegt sein könnte wie durch die Erdrotation, daß er z. B. deshalb Hitlers Holocaust für offenkundig hält. Wie ein Computer einen Datensatz überschreibt, so räumt auch Staatsanwalt Peterlein ein, daß in Dachau niemand vergast wurde. Doch der gesunde Menschenverstand, der dem Staatsanwalt Peterlein fehlt oder dessen Fehlen er vortäuscht, sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wenn Orwells „Wahrheitsministerium“ früher gelogen hatte, wie kann dann der vom selben „Wahrheitsministerium“ nun „richtiggestellte“ Datensatz offenkundig sein? Den Holocaust hatte ich nicht geleugnet, sondern nur an entlarvte Lügen in der Geschichtsschreibung erinnert und darauf hingewiesen, daß die Nazis wie seinerzeit die auf Besen fliegenden Hexen sich ebenfalls über die Naturgesetze hinweggesetzt haben mußten. Doch Erörterungen der von den Nazis ignorierten Naturgesetze werden vom Maulkorbparagraphen nicht erfaßt. Und so wurde ich auch nicht wegen Holocaustleugnung angeklagt. Die Unterstellung, ich wollte zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden anreizen und Juden aus verwerflichen Gründen als verachtenswert darstellen, war lediglich eine Notlösung. Doch durch dieses Ausweichmanöver ist die Argumentation des Kopernikus nicht aus der Welt. Wie wir uns mit der Erdrotation bewegen, so könnten wir uns auch mit der allgegenwärtigen Propaganda bewegen, so daß uns die Auffassung über die „jüdische“ Weltmacht als absurder Verschwörungsmythus erscheint. Und da Staatsanwalt Peterlein den Kopernikus nicht in seine DNA integriert, sondern lediglich als Datenmüll im Gehirn abgespeichert hat, wollte er weder das nachfolgende Bild von den kippatragenden Politikern sehen, noch konnten ihn die von mir verlesenen Zitate, die auch hier wiedergegeben werden, zum Umdenken bewegen.

                                                                   

 

Zitate, die ich in der Berufungsverhandlung verlesen hatte:

„Israel hat den Krieg [den Ersten Weltkrieg] gewonnen; wir haben ihn gemacht; wir haben ihn genossen; wir haben von ihm profitiert. Es war unsere oberste Rache am Christentum.“ (Der jüdische Botschafter von Österreich in London, Graf Mensdorf, 1918)

„Die volle Verantwortung für den Ersten Weltkrieg liegt direkt auf den Schultern der internationalen jüdischen Bankiers. Sie sind verantwortlich für Millionen von Toten und Sterbenden.“ – (US. Congressional Record 67th Congress, 4. Sitzung, Senatsdokument Nr. 346)

„Wir Juden werden den Krieg über Deutschland bringen.“

(David Brown, Präsident von American Hebrew, 1934, zitiert in Edmonsons“ I Testify“, Seite 188).

„Deutschland ist der Feind des Judentums und muß mit tödlichem Haß verfolgt werden. Das Ziel des heutigen Judentums ist: ein erbarmungsloser Feldzug gegen alle deutschen Völker und die vollständige Vernichtung der Nation. Wir fordern eine völlige Handelsblockade, die Einstellung der Rohstoffeinfuhr und Vergeltung an jedem Deutschen, Weib und Kind.“ (Jüdischer Professor A. Kulischer, Oktober, 1937)

„Wir leugnen nicht und scheuen uns nicht zu bekennen, dass dieser Krieg unser Krieg ist und dass er für die Befreiung des Judentums geführt wird… Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht nur unsere finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen nicht nur unsere volle Propagandamacht zur Verfügung, die die moralische Energie ist, die diesen Krieg am Laufen hält. Die Garantie des Sieges beruht in erster Linie auf der Schwächung der feindlichen Kräfte, auf ihrer Vernichtung im eigenen Land, im Widerstand. Und wir sind die trojanischen Pferde in der Festung des Feindes. Tausende von Juden, die in Europa leben, sind der Hauptfaktor für die Zerstörung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.“- (Chaim Weizmann, Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Leiter der Jewish Agency und späterer Präsident von Israel, in einer Rede am 3. Dezember 1942 in New York)

„Der Zweite Weltkrieg war ein jüdisches Komplott, um den Weg für die Gründung des jüdischen Staates in Palästina zu ebnen.“ (Joseph Burg [ein Jude]).

„Der Zweite Weltkrieg wird für die Verteidigung der Grundlagen des Judentums geführt.“- (The Chicago Jewish Sentinel, 8. Oktober 1942)

„Auch wenn wir Juden nicht körperlich mit euch in den Schützengräben sind, sind wir doch moralisch mit euch. DIES IST UNSER KRIEG (2. WELTKRIEG), UND IHR KÄMPFT IHN FÜR UNS.“ (Les Nouvelles Litteraires, 10. Februar 1940).

„Deutschland ist unser Staatsfeind Nummer eins. Es ist unser Ziel, ihm den Krieg ohne Gnade zu erklären.“ (Bernard Lecache, Präsident der Jüdischen Weltliga)

„Der Kampf gegen Deutschland wird nun schon seit Monaten von jeder jüdischen Gemeinde, auf jeder Konferenz, in allen Gewerkschaften und von jedem einzelnen Juden in der Welt geführt. Es gibt Gründe für die Annahme, dass unser Anteil an diesem Kampf von allgemeiner Bedeutung ist. Wir werden einen geistigen und materiellen Krieg der ganzen Welt gegen Deutschland beginnen. Deutschland strebt danach, wieder eine große Nation zu werden und seine verlorenen Gebiete sowie seine Kolonien zurückzugewinnen. Aber unsere jüdischen Interessen erfordern die vollständige Zerstörung Deutschlands.“ (Valadimir Jabotinsky, in Mascha Rjetsch, Januar, 1934)

„Gib mir die Kontrolle über die Währung einer Nation und es ist mir egal, wer ihre Gesetze macht.“ Mayer Amschel Rothschild

„Wenn meine Söhne keine Kriege WOLLTEN, gäbe es KEINE“. Gutle Schnaper Rothschild (Ehefrau von Mayer Amschel Rothschild) auf ihrem Sterbebett 1849.

Berufungsurteil

 

In der Revisionsbegründung schrieb ich:

Da das Strafgesetzbuch kein Gesinnungsstrafrecht kennt, ist die unzutreffende Unterstellung im angefochtenen Urteil des Landgerichts, daß es mir darauf ankäme, „zu einer feindseligen Handlung [wahrscheinlich Haltung gemeint] gegenüber Juden anzureizen“, nicht strafrechtlich relevant. Damit die ebenfalls unzutreffende Unterstellung, ich wollte „sie herabsetzen und als verachtenswert darstellen“ (S. 5 des Urteils ganz unten), überhaupt strafrechtlich relevant sein könnte, müßte es erst einmal eine strafrechtlich relevante Handlung oder Äußerung geben. Doch eine solche wurde nicht benannt. Die Vielzahl der politisch hochgradig unkorrekten Zitate täuscht lediglich über die Tatsache hinweg, daß keine strafbare Äußerung zitiert werden konnte. Die Forderung von Art. 103 GG, daß es ohne Gesetz keine Strafe geben darf, wurde somit grundgesetzwidrig auf „ungeschriebene Gesetze“ angewandt. Die Unterstellung, durch meinen Hinweis auf „jüdische hochkriminelle Seilschaften“ (Abs. VI., S. 6 des Urteils), die die Weltherrschaft innehaben und durch ihre finanziellen Möglichkeiten Politik und Medien beeinflussen, würde ich Juden in ihrer Gesamtheit treffen, ist absurd. Denn es ist offensichtlich, daß es nicht so viele Banken und Zeitungsverlage gibt, daß wenigstens ein erheblicher Teil der weltweit über sechzehn Millionen „Juden“ ein Geldinstitut oder einen Zeitungsverlag oder die Aktienmehrheit in einem großen Konzern besitzen könnte. Wie in Chicago der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts lediglich eine verschwindend kleine Minderheit der Bevölkerung einer Gangsterbande angehörte, die organisierte Kriminalität aber dennoch die Stadt faktisch regierte, so steuert eine hochkriminelle Minderheit die Weltpolitik. Wie der Hinweis auf Chicagos Verbrechersyndikate sich nicht gegen die Einwohner Chicagos insgesamt richtet, so richtet sich mein Hinweis auf „‘jüdische‘ höchstkriminelle Seilschaften“ nicht gegen die Juden insgesamt. Meine Deutung des Weltgeschehens wäre auch dann nicht strafrechtlich relevant, sondern durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt, wenn sie nicht zutreffen würde.

Das gilt erst recht, wenn meine politisch unkorrekte Weltsicht durch unumstrittene Tatsachen und durch Eigenaussagen „jüdischer“ Akteure untermauert werden kann. Doch weder an meinem Hinweis auf Adenauers Aussage über die Macht der „Juden“, der als Bundeskanzler wissen mußte, wer in Deutschland wirklich regiert, noch an den von mir genannten unumstrittenen Tatsachen, noch an den von mir zitierten Eigenaussagen „jüdischer“ Akteure über ihre Taten und Ziele war man in den beiden Gerichtsverhandlungen interessiert. Da das Protokoll meine Aussagen nicht wiedergibt, sei auf deren Internetdokumentation unter http://staatseigentum.net/weiterer-strafprozess/ verwiesen. Nach § 267 Abs. 2 StPO muß die Urteilsbegründung auf die von mir genannten unumstrittenen Tatsachen, die die Weltmacht „jüdischer“ Seilschaften beweisen, eingehen. Da der Tatsachenbeweis die Strafbarkeit meiner Äußerungen ausschließt, ist es als Rechtsfehler zu rügen, daß das angefochtene Urteil sich nicht zu den von mir aufgeführten unumstrittenen Tatsachen geäußert hat. Denn mit der Vermittlung eines „Weltbild(es)“ (Abs. VI., S. 6) wurde meine Bestrafung begründet. Doch das ist nur aufgrund „ungeschriebener Gesetze“ möglich, was gegen Art. 103 GG ist.

Weil ich faktisch wegen Vermittlung eines Weltbildes verurteilt wurde, deshalb wurde das von mir erwähnte Allgemeinwissen ignoriert, z. B. daß die Rothschilds dem Judentum zugerechnet werden, daß „jüdische“ Zeitungen, besonders die New York Times, in zwei Weltkriegen für die amerikanische Kriegsbeteiligung im fernen Europa gehetzt hatten, wodurch kleine Amerikaner für den Profit der großen Kapitalisten starben, und daß die beiden Weltkriege zur Staatsgründung Israels führten. Die Vielzahl der Zitate soll darüber hinwegtäuschen, daß eine Häufung strafrechtlich irrelevanter Aussagen keine Strafbarkeit ergibt, wie auch in der Mathematik die Summe auch noch so vieler Nullen immer noch Null bleibt. Bei den Zitaten handelt es sich um unumstrittene Tatsachen, von denen lediglich verhindert werden soll, daß sie zum Allgemeinwissen werden. Wie Martin Hohmann trotz Strafanzeigen nicht für seinen Hinweis auf die unter Historikern unumstrittene Tatsache, daß atheistische „Juden“ bei der Tscheka der Sowjetunion und bei deren Massenmorden erheblich überrepräsentiert waren, gerichtlich verurteilt worden war, so bin auch ich für meinen Hinweis auf unumstrittene Tatsachen freizusprechen. Das gilt auch für meinen Hinweis auf „Mord und Terror“ im Zuge der Staatsgründung Israels (Abs. IV., S. 4) und für die sich daraus ergebende Charakterisierung als „Schurken- und Folterstaat“. Der Hinweis auf vorsätzliche Lügen in der Geschichtsschreibung und auf die von deutschen Kriegsgefangenen gebaute Gaskammer in Dachau (Abs. IV., S. 5) ist ebenfalls nicht strafrechtlich relevant, wie auch die Bewertung von § 130 StGB als „Maulkorbparagraph“. Gleiches gilt für die Verächtlichmachung von Politikern als „Kriegshetzer“ und für die Verächtlichmachung der Demokratie als solcher.

Daß mit diesen strafrechtlich nicht relevanten aber politisch unkorrekten Äußerungen eine Verurteilung begründet wurde, dokumentiert eine Abkehr vom rechtsstaatlichen Denken, in dem Taten aufgrund geschriebener Gesetze bestraft werden, hin zur Verteidigung einer Ideologie, eines „Weltbild(es)“ (Abs. VI., S. 6), eines Geschichtsbildes, einer Staatsräson (z. B. das Existenzrecht Israels), eines politischen Willens oder ähnlichem. Bei dieser Abkehr vom rechtsstaatlichen Denken werden unumstrittene wahre Tatsachen tabuisiert, wenn sie dem angestrebten Ziel, z. B. einer beabsichtigten Volksverdummung, mehr schaden als nutzen. Da eine Bestrafung aufgrund geschriebener Gesetze (noch) nicht möglich ist, geschieht diese aufgrund „ungeschriebener Gesetze“. Nur so ist zu verstehen, was die vielen strafrechtlich nicht relevanten aber hochgradig politisch unkorrekten Zitate im angefochtenen Urteil überhaupt sollen.

Zu den wahren Tatsachen, die aufgrund „ungeschriebener Gesetze“ zu tabuisieren seien, gehört auch mein Talmudzitat und meine Aussage, daß die „jüdisch“ dominierte sogenannte Frankfurter Schule die Pädokriminalität fördert. Für die „jüdische“ Dominanz, die ich für Allgemeinwissen hielt, habe ich im Nachhinein einen Beleg ergoogelt und dessen Link in meine Berufungsbegründung eingebaut. Daß die Urteilsbegründung aber weder auf die „jüdische“ Dominanz noch auf die von mir gezeigte Förderung der Pädokriminalität durch die sogenannte Frankfurter Schule einging, ist wegen § 267 StPO als Rechtsfehler zu rügen. Denn Grundschulkinder lernen nicht nur, wie die Geschlechtsorgane zusammenpassen, sondern auch, daß dieses Zusammentreffen – Zitat1: „ein sehr schönes Gefühl“ bewirke. Diese „Wissensvermittlung“ wird durch folgende „Wertevermittlung“ ergänzt: Zitat: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Dabei sollten die Kinder wegen der Präambel des Grundgesetzes, die die Verantwortung vor Gott anmahnt, lernen: Das Gotteswort hat immer Recht. Also „Mein Gefühl“, von dem Grundschulkinder lernen, daß es beim Zusammentreffen der Geschlechtsorgane „sehr schön“ sei, als Wegweisung für das kindliche Sexualverhalten. Auf diese Weise bewirkt die „jüdisch“ dominierte sogenannte Frankfurter Schule den Mißbrauch der Grundschulen zur Werbung im Interesse der Pädokriminellen. Davon, daß ich „Juden insgesamt“ mit Pädokriminellen gleichsetzen würde, kann keine Rede sein. Lediglich eine allerdings „jüdisch“ dominierte Minderheit vertritt in einflußreichen Positionen die Interessen der Pädokriminellen. Darauf hinzuweisen verstößt lediglich gegen „ungeschriebene Gesetze“, was wegen Art. 103 GG für eine Bestrafung nicht ausreicht.

1 Quellenangaben in folgender Broschüre: Kindeswohl durch Kindersex?, Abschnitt 6. Werbeagentur für Pädokriminelle, veröffentlicht auf http://staatseigentum.net/eigentumsanspruch/kindeswohl-durch-kindersex/

 

Die Generalstaatsanwalt hält mein Rechtsmittel der Revision im nachfolgenden Schreiben für unbegründet:

Revision-Generalstaatsanwaltschaft

Zur Stellungnahme der Generalstaatsanwalt äußerte ich mich mit nachfolgender Gegenerklärung:

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
E-Mail: johannes@kindermordgegner.de
Handy 01578-4042875

Herrn Vorsitzenden
des I. Strafsenats
Des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Lübeck, der 18.4.2024

Betreff:
Gegenerklärung gemäß § 349 Abs. 3 StPO gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft mit dem Az. 004 Ss 18/24 in dem Strafverfahren des Landgerichts Lübeck vom 30. Januar 2024 mit dem Az. 3 NBs 702 Js 455/21

 

Oberstaatsanwältin Dr. Urban verlangt in ihrer Begründung durch nachfolgende Formulierung vom Oberlandesgericht, einen Präzedenzfall zu schaffen, durch den Überreste eines Rechtsstaates noch weiter abgetragen werden. Die antirechtsstaatliche Formulierung ist folgende: „Durch seine Äußerungen hat der Angeklagte zum Ausdruck gebracht, dass in seinen Augen ein spezieller Zusammenhang gerade zwischen der jüdischen Volkszugehörigkeit, Pädokriminalität und der Weltherrschaft verbrecherischer Seilschaften besteht. Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit des Angeklagten findet daher vorliegend seine Schranken in Art. 5 Abs. 2 GG.“ Die Beseitigung eines rechtsstaatlichen Überrestes besteht darin, daß eine Aussage kriminalisiert wird, ohne daß deren Wahrheitsgehalt überhaupt interessiert. Wie bei den Nazis und in der DDR, die sich beide nicht als Rechtsstaat verstanden, sondern lediglich den mutmaßlichen Willen des „Führers“ bzw. der „Partei der Arbeiterklasse“ ausführten, verteidigt auch Oberstaatsanwältin Dr. Urban eine Staatsdoktrin vor Angriffen durch nachprüfbar wahre Tatsachen.

Theodor Fontane wird zitiert: „Der Grund, warum Menschen zum Schweigen gebracht werden, ist nicht, weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden. Wenn Menschen lügen, können ihre eigenen Worte gegen sie angewandt werden. Doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein anderes Gegenmittel als die Gewalt.“ Die Gewaltanwendung zur Unterdrückung wahrer Tatsachen, von der Fontane spricht, war bei den Nazis und in der DDR gang und gäbe, und dieser Ungeist prägt auch unsere Politiker. So wurde Martin Hohmann auf Veranlassung von Dr. Merkel aus der CDU ausgeschlossen, weil er auf die unter Historikern allgemein bekannte Tatsache hinwies, daß atheistische „Juden“ unter den Tätern des Sowjetterrors erheblich überrepräsentiert waren. Und Thilo Sarrazin wurde von seinen Genossen aus der SPD ausgeschlossen, ohne daß es auch nur interessierte, ob die von ihm behauptete Bildungsferne islamischer Gesellschaften den Tatsachen entspricht. Aber weder Hohmann noch Sarrazin wurden strafrechtlich verurteilt. Politische Parteien sind private Vereinigungen, die nicht verpflichtet sind es hinzunehmen, daß die Parteilinie aus den eigenen Reihen durch den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen gefährdet wird. Aber die BRD ist nicht als Glaubensgemeinschaft konzipiert, und Ketzerei ist kein Straftatbestand mehr. Einem Rückfall in die deutsche Tradition der Verfolgung Andersdenkender soll durch Art. 5 GG vorgebeugt werden. Zwar wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch den Hinweis auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze ausgehebelt, aber in meinem Fall gibt es wie bei Hohmann und bei Sarrazin keine allgemeinen Gesetze, durch die meine Äußerungen unabhängig von deren Wahrheitsgehalt strafbar wären. Sollte die Rechtsbeugung von Oberstaatsanwältin Dr. Urban Erfolg haben, dann wäre in dem Fall, wenn gleiches Recht für alle gelten sollte, es strafbar, die Diebstahlshäufigkeit bei den Roma zu thematisieren. Behördenmitarbeiter und Journalisten würden sich ebenfalls strafbar machen, wenn sie unter Berufung auf Statistiken behaupten, daß Personen ohne deutschen Paß häufiger straffällig seien; und das sogar, wenn ihre Aussage den Tatsachen entsprechen sollte. Da Sondergesetze, die keine allgemeinen Gesetze sind, Art. 5 GG nicht einschränken können, dürfen Aussagen über „Juden“ strafrechtlich nicht anders bewertet werden als Aussagen über Roma oder über Menschen ohne deutschen Paß.

Da „Juden“ auch als Glaubensgemeinschaft gelten wie Moslems und Christen, würde die Kriminalisierung meiner Äußerungen wegen der Grundgesetzwidrigkeit von Sondergesetzen bedeuten, daß es strafbar wäre zu thematisieren, wieviele Terroristen islamisch motiviert sind und bei ihren Anschlägen ausrufen „Allahu akbar“ und wieviele Terroristen christlich motiviert sind und bei ihren Anschlägen ausrufen „gelobt sei Jesus Christus“.

Sollte die Rechtsbeugung von Oberstaatsanwältin Dr. Urban Erfolg haben, dann würde dadurch die Umgestaltung Deutschlands zum Orwell-Staat weiter voranschreiten. Dann würde ein „Wahrheitsministerium“ die Aussagen von Hohmann, von Sarrazin und von mir mit den Richtlinien des „Großen Bruders“ abgleichen, und das von Orwell als „Ministerium für Liebe“ bezeichnete Justizministerium würde die strafrechtliche Verfolgung übernehmen. Mein Fall wäre lediglich ein Präzedenzfall. Und in dem Maße, wie der Rückbau des Rechtsstaates voranschreitet, würden aufgrund „ungeschriebener Gesetze“ nach und nach immer geringere Abweichungen von der vom “Großen Bruder“ vorgegebenen Linie toleriert werden, bis die Bandbreite zulässiger Meinungsäußerungen und Tatsachenfeststellungen ähnlich eng ist wie bei den Nazis und in der DDR.

Johannes Lerle