Verführung Minderjähriger durch die Schule

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
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Julius-Leber-Schule
Marquardplatz 7
23554 Lübeck

 

Betreff: Verführung Minderjähriger an Ihrer Schule

 

Lübeck, der 23.8.2023

Guten Tag!

Die Schülerin Ihrer Schule ***** ******* bat mich, für den Schulunterricht ihr einen Film im Internet zugänglich zu machen. Gemeinsam schauten wir daraufhin auf YouTube den Film Sex, we can?! (https://sexualpaedagogik.at/sex-we-can/) an, der der zwölfjährigen ***** den Gedanken nahelegte, nun endlich mit dem Geschlechtsverkehr zu beginnen. Die Werbung für Sexualkontakte ergibt sich aus der Formulierung „ich will es gut machen“ und „hast du schon mit ihm geschlafen?“ gleich am Anfang des Films. Die thematisierte Häufigkeit von Sexualkontakten entfaltet werbende Wirkung, wie auch die Werbung für die Gummiindustrie. Natürlich wird verschwiegen, daß Enthaltsamkeit ein Verhütungsmittel ist. Anstiftung zum Mord ist die Lüge über die „Pille danach“. Denn dieses Mittel „nur für Notfälle“ verhindert in Wahrheit nicht die Befruchtung, sondern bewirkt den Tod des im Eileiter gezeugten Kindes. Auch um „Notfälle“ von vornherein auszuschließen, sollte man den Kindern sagen, daß Enthaltsamkeit das einzige Verhütungsmittel ist, bei dem es gar nicht erst zu derartigen „Notfällen“ kommt.

Wozu werden Kinder überhaupt mit den Problemen von Erwachsenen sexuell belästigt? Doch die als Aufklärung und Wissensvermittlung nur dürftig getarnte Werbung für Sexualkontakte ist eine politische Entscheidung. Und Politik können wir nur verstehen, wenn wir unterscheiden zwischen den schönen Worten und den wirklichen Motiven. Wie sind überhaupt Kriege möglich, wenn alle, einschließlich Hitler, Stalin, alle amerikanischen Präsidenten und Putin, angeblich nur den Frieden wollen? In jedem Krieg gibt es nur Verlierer. Zumindest gilt das für die „Kleinen“, die für den Profit der „Großen“ sterben. Egon Bahr sagte: „Wenn ein Politiker anfängt, über Werte zu schwadronieren, anstatt seine Interessen zu benennen, wird es höchste Zeit, den Raum zu verlassen“.1 Wenn eine geplante Straße den Wert des eigenen Grundstücks zu mindern droht, dann muß die Streckenführung wegen irgendwelcher seltener Pflanzen und Tiere geändert werden. Wie es wirtschaftliche Interessen gibt, so gibt es auch ein sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen. Wer derartige Neigungen hat, der engagiert sich für die umfangreiche sexuelle Aufklärung der Kinder, die erfahrungsgemäß als Pornounterricht praktiziert wird, und für deren sexuelle Selbstbestimmung, die natürlich nicht so weit geht, daß sie sich der schulischen Werbung für Sexualkontakte entziehen dürften. In dem Schulfilm Sex, we can?! werden die Kinder belehrt, daß sie mit 14 Jahren sexuell mündig sind und daher keiner elterlichen Zustimmung für ihre Sexualkontakte bedürfen. Daß die Gesetzeslage so ist (die Kinder müssen davon ausgehen, daß sie so auch in Deutschland ist wie in dem österreichischen Film dargestellt) und daß die Kinder das auch wissen, liegt im Interesse der alten Knacker, die an „Frischfleisch“ interessiert sind. Aber auch diese pädophiliefreundliche Gesetzgebung geht manchem nicht weit genug. Volker Beck schrieb im Jahre 1988: „Eine Entkriminalisierung der Pädo­sexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erfor­der­lich, …“.2 Danach, im Jahre 2002, erhielt er das Bundesverdienst­kreuz. Können wir uns einen Holocaustleugner als Bundesverdienstkreuzträger vorstellen? Natürlich nicht; denn diese Leute sind im Gefängnis, während Volker Beck von den Grünen immer wieder für den Bundestag nominiert wurde, dem er von 1994 bis 2017 angehörte, bis er mit Kokain erwischt worden war. Bei den Grünen gab es Stimmen, die einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern straffrei stellen wollten. Um einvernehmliche Sexualkontakte zu ermöglichen, ist Werbung erforderlich. Diesem Ziel dient die schulische „Wissensvermittlung“. Wenn man einem Hund zum Zwecke der Wissensvermittlung eine Wurst vor die Nase hält, dann frißt er diese auf. Eine entsprechende Reaktion erhoffen sich Pädokriminelle durch das Grundschulwissen, daß Sexualkontakte lustvoll seien. Die Frage, wie lustvoll derartige Kontakte wirklich sind, sollten wir uns aber von Mißbrauchsopfern beantworten lassen.

Die angestrebte Straffreiheit des Umgangs mit Kindern nimmt eine Richterin in einem Strafurteil vorweg, indem sie behauptet, „dass es einen brei­ten Kon­sens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexuali­tät frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“.3 Diese dreiste Leugnung der (noch) geltenden Rechtslage zeigt ein Niveau von Rechtsstaatlichkeit wie bei den Nazis und in der DDR, wo der politische Wille entscheidend war und nicht der Wortlaut irgendwelcher Gesetzestexte. Heute fordert niemand mehr öffentlich die Legalisierung der Pädosexualität. Denn Politiker sagen das, was die Wähler hören wollen. Was sie aber wirklich denken, muß man aus ihren Entscheidungen schlußfolgern. Und die schulische Werbung für Sexualkontakte geht unvermindert weiter und verschlimmert sich mit dem zunehmenden Einfluß der Grünen, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt. Doch die Interessenvertretung der Pädokriminellen ist kein Alleinstellungsmerkmal der Grünen. Denn schon in den „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“ vom 3. Okt. 1968 der Ständigen Konfe­renz der Kultusminister heißt es: „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Le­bensfreude muß heute auch in der Erziehung junger Menschen ausdrückliche Anerkennung finden. Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unter­drückt, kann den Anforderungen unserer Zeit nicht genügen“.4 Diese Worte bedeuten den grundgesetzwidrigen Mißbrauch der Schule als Kindermissionierungsanstalt. Grundgesetzwidrig, weil das Grundgesetz in seiner Präambel als Alternativentwurf zur Nazizeit die Verantwortung vor Gott anmahnt. Und diese im Grundgesetz angemahnte Verantwortung vor Gott bedeutet, daß im Gotteswort die Quelle von Lust und Lebensfreude gesehen wird und daß sich die Sexualerziehung an den Anforderungen des Gotteswortes orientiert, anstatt an den „Anforderungen unserer Zeit“.

Man kann nicht nachdrücklich genug an Egon Bahr erinnern, daß es Politikern nicht um irgendwelche Werte geht, auch nicht um die Werte des Grundgesetzes und somit auch nicht um die Lust und Lebensfreude der Jugend. Wenn ein Verbrechen aufgeklärt werden soll, dann fragt der Ermittler zuerst: Wem nutzt es? Wem es nutzt, wenn Kinder schon in der Grundschule lernen, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane lustvoll sei, liegt auf der Hand. Dem wird aber von Erziehungs„wissenschaftlern“ widersprochen. Das ist vergleichbar mit der Zigarettenindustrie, die noch nach dem Zweiten Weltkrieg auf „wissenschaftliche“ Gutachten verweisen konnte, daß zumindest ihre Zigarettenmarke nicht gesundheitsschädlich sei, obwohl das Gegenteil schon damals offensichtlich war. Wie wirtschaftliche Interessen zu Lügen über die gesundheitlichen Folgen des Rauchens führen, so bewirken pädokriminelle Neigungen Fehldefinitionen des Kindeswohls. Der Pädagogikprofessor Helmut Kentler (1928-2008), der in Hannover Berufsschulleh­rer ausgebildet hatte, setzte sich für die Legalisierung von Sex zwischen Erwach­senen und Kindern ein. Denn er war der Meinung, „dass sich pädera­stische Ver­hältnisse sehr po­sitiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswir­ken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.5 Die Ziele der Sexual­pädagogik formulierte der spätere Professor Helmut Kent­ler bereits 1970 in sei­nem Buch Sexualerziehung6:

  1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein »gesundes Kleinkind« ein Bedürfnis nach Onanie hat;
  2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;
  3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koi­tus­erfahrung zu erleichtern;
  4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;
  5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.

Jeder mit gesundem Menschenverstand, der nicht ganz so verkommen ist wie Prof. Kent­ler, lehnt dessen Ziele der Sexualpädagogik ab. Doch Helmut Kentler war Universitätsprofessor. Und ein Professor gilt als Garant für Wissenschaftlichkeit und ist mit einer Aura der Unfehlbarkeit umgeben.

Professor Kentler war in der Humanistischen Union mit anderen Erziehungs­ „wissenschaftlern“ und mit Politikern, die das Tabu des Umgangs Erwachse­ner mit Kindern aufheben wollen, vernetzt. Zum Beirat der Humanistischen Union gehör­ten ne­ben Prof. Helmut Kentler auch Renate Künast, Justizministerin Leutheuser-Schnarren­berger und Prof. Hartmut von Henting.7 Prof. Hart­mut von Henting war homosexueller Lebenspartner von Gerold Be­cker. Und Gerold Becker arbeitete am Hessischen Insti­tut für Bildungsplanung.8 Gerold Becker war auch Haupttäter beim sexuellen Miß­brauch an der Odenwaldschule. Wenn solche Ver­brecher wie der Haupttäter an der Odenwaldschule an einem Institut für Bildungs­planung arbeiten dürfen, dann ist es kein Wunder, wenn die Schule dem dient, was Pädokriminelle als „Kindeswohl“ dekla­rieren. Ein ehemaliger Schüler (1984-1987) der Odenwaldschule sagte mir, daß alle Schüler von dem Mißbrauch wußten. Auch ihm war er von Anfang seines Aufenthaltes an bekannt. Wie konnten die Mißstände aber vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben? Und als endlich im November 1999 die Frankfurter Rundschau9 über die inzwischen verjährten Straftaten berichtete, griffen andere Me­dien das Thema nicht auf, auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen nicht. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte es nicht weiter. Denn der Umgang mit Kindern war in gewissen Kreisen akzeptiert, für dessen Straffreiheit setzte man sich ein. Hätte aber ein Lehrer anstatt sich an Kindern zu vergreifen den Holocaust geleugnet, dann wäre irgendein Staatsanwalt aktiv geworden. Doch der Mißbrauch an der Odenwaldschule blieb trotz angeblicher Pressefreiheit unbeachtet. Erst 2010 im Zusammenhang mit der scheinheiligen Entrüstung über das Fehlverhalten einzelner katholischer Priester wurden Erinnerungen an die Odenwaldschule wach; und das Thema verschwand wieder aus den Medien, nachdem offensichtlich geworden war, daß es anderswo wesentlich mehr Mißbrauch gab als bei den katholischen Patres. Unbeachtet von der Öffentlichkeit wird die schulische Gehirnwäsche im Interesse der Pädokriminellen fortgesetzt, z. B. durch den Lehrfilm Sex, we can?!

Fremde Gehirne zu waschen setzt voraus, daß man sie als Eigentum betrachtet. Das war die Denkweise der Nazis. Hitler sagte: „Heute beanspruchen die Volksführung wir, d. h. wir allein sind befugt, das Volk als solches – den einzelnen Mann, die einzelne Frau – zu führen. Die Lebensbe­ziehungen der Geschlechter regeln wir. Das Kind bilden wir!10 Auch in der DDR galten Menschen als Staatseigentum, weshalb auf sie geschossen wurde, wenn sie ihrem Besitzer davonliefen. Als Gegenentwurf zum Totalitarismus konstatiert das Grundgesetz individuelle Freiheitsrechte. Diese gelten auch für Kinder. Doch in jedem Unrechtsstaat ist der politische Wille entscheidend und nicht der Wortlaut des Grundgesetzes oder irgendwelcher Gesetze. Ein Erwachsener darf sich gegen sexuelle Belästigung z. B. am Arbeitsplatz wehren. Doch Kinder werden faktisch zum Staatseigentum degradiert, für die die Freiheitsrechte des Grundgesetzes nicht gelten würden. Das angeblich im Interesse des Kindeswohls. Doch wer definiert das Kindeswohl? Das sind doch Menschen mit pädophilen Neigungen wie Prof. Helmut Kentler, Prof. Hartmut von Henting, Gerold Becker und deren Hintermänner, die sie in solche Positionen gehievt haben, die es ihnen ermöglichen, den traditionellen Schulstoff wie lesen, schreiben und rechnen durch Pornokenntnisse zu verdrängen. Da Kinder grundgesetzwidrig zum Staatseigentum faktisch ohne eigene Freiheitsrechte degradiert werden, braucht niemand zu beweisen, daß die nur dürftig als „Wissensvermittlung“ getarnte schulische Werbung für Sexualkontakte dem Kindeswohl diene. Die bloße und interessengeleitete Behauptung reicht aus, vergleichbar mit der angeblichen Unbedenklichkeit des Rauchens.

Ganz im Sinne Orwells wird die sexuelle Belästigung als „Bildung“ bezeichnet. Doch der „Lehrfilm“ Sex, we can?! enthält keine Informationen, die die Kinder nicht ohnehin schon wüßten. Er ermuntert sie vielmehr, mit dem Geschlechtsverkehr (nun endlich) zu beginnen. Doch das ist verbotene Indoktrination. Doch in jedem Unrechtsstaat ist der politische Wille entscheidend und nicht, was in irgendwelchen Gesetzen steht. Diese schulische Indoktrination erfüllt den Straftatbestand des Völkermordes im Sinne von § 6 des „Gesetze(s) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ vom 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254), wo es heißt: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, … 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“. Dieses Gesetz gilt dem Schutz der Juden, ist aber allgemein formuliert, so daß es auch jede andere religiöse und ethnische Gruppe schützt. *****s Mutter gehört zu einer religiös motivierten sexuellen Minderheit, die Sexualkontakte auf den eigenen Ehepartner begrenzt. Aber ihre zwölfjährige und natürlich noch unverheiratete Tochter will der Schulfilm Sex, we can?! zu außerehelichen Sexualkontakten verführen. Da das im Rahmen des Schulunterrichts geschieht, erfüllt diese Zwangsindoktrination den Punkt 5 von § 6 des „Gesetze(s) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“. Sollte Deutschland in Zukunft ein Rechtsstaat werden, in dem gleiches Recht für alle gilt, dann würden die schulischen Pornokraten lebenslang hinter Gitter kommen; denn Mord verjährt nicht.

*****s Familie sind ukrainische Flüchtlinge. Und Putin malt das Schreckgespenst einer in den dekadenten Westen integrierten Ukraine an die Wand mit Homosexuellenparaden und sexueller Verführung der Kinder; und er will als Retter vor dieser Dekadenz gesehen werden. Auch der „Lehrfilm“ Sex, we can?! trägt dazu bei, daß Ukrainer erkennen, daß in Putins Kriegspropaganda mehr als nur ein Körnchen Wahrheit ist. Anstatt die Kinder im Sinne der Pädokriminellen zu indoktrinieren, lernen sie in der Ukraine nützliche Dinge. So sind sie z. B. in Mathematik ein Jahr weiter als gleichaltrige deutsche Kinder. Sind deutsche Kinder dümmer als ukrainische Kinder? Früher konnten alle Schulabgänger lesen und schreiben. Das war selbst in der DDR der Fall. Doch in einer Sendung des Deutschlandfunks11 wurde gesagt, daß 14,5% der Erwachsenen funktionale Analphabeten sind. Ein Ausbildungsbetrieb stellte jedes Jahr bei Einstellungsprüfungen die gleichen Aufgaben. Von Jahr zu Jahr wurden die Ergebnisse schlechter. Ein Glasermeister fragte den Lehrstellenbewerber, wieviel Quadratmeter eine Glasscheibe von 2 Metern Länge und 50 cm Breite hat. Der Lehrstellenbewerber war überfordert. Diese Frage stellte auch ich einem Siebenklässler Ihrer Schule – und ich bekam keine Antwort. Heute fehlen überall Fachkräfte. Doch die Ausbildungsbetriebe fanden in der Vergangenheit nicht genügend „geeignete“ Bewerber, also Schulabgänger, die ausreichend lesen, schreiben, rechnen und sich benehmen können. Bei Erziehungs„wissenschaftlern“ und Entscheidungsträgern wie Prof. Helmut Kentler, Prof. Hartmut von Henting, Gerold Becker und anderen, die das ehemalige Land der Dichter und Denker von einer Pisakatastrophe in die nächste führen, sind die ständigen Negativrekorde auch kein Wunder. Die Ukraine strebt die Weltspitze an. Deshalb wird dort auf die Kulturtechniken wertgelegt. Doch an diesen sind die deutschen Pädokriminellen nicht interessiert. Sie „nutzen“ die ergaunerte Macht im Staat für Werbung für Sexualkontakte. Dazu seien sie demokratisch legitimiert. Denn Demokratie halten sie für die Diktatur der Mehrheit über die Minderheit, wie in der Deutschen Demokratischen Republik, wo Demokratie ganz offen als „Diktatur des Proletariats“ definiert worden war – also als Diktatur der überwältigenden Mehrheit über die Minderheit. Demgegenüber schützt das Grundgesetz die Minderheit vor Völkermord. Und die Ukrainer, die vor Putins Bomben nach Deutschland flohen, wollen nicht Putins Diktatur durch eine andere Diktatur austauschen. Wie die Geschlechtsorgane zusammenpassen, wissen die Kinder, und Werbung für entsprechende Handlungen wird von den Ukrainern verabscheut.

Niemand sollte im Zusammenhang mit dem Pornounterricht auf die Schulpflicht verweisen. Denn angeblich gilt gleiches Recht für alle. Wenn man die Kinder an Freitagen zum Schulschwänzen ermunterte, obwohl sie dadurch lediglich offene Türen einrannten, der „Klimastreik“ somit lediglich der Propagierung politischer Ziele diente, dann ist das Fernbleiben von einer grundgesetzwidrigen Indoktrination, die den Straftatbestand des Völkermordes erfüllt, erst recht hinzunehmen. Ein Nichthinnehmen würde Putins Kriegspropagandisten helfen, den Krieg als Kreuzzug für christliche Familienwerte und für den Schutz der Kinder vor Schwulenpropaganda und sexueller Verführung darzustellen.

Die Gehirnwäsche im Interesse der Pädokriminellen gibt es in der Ukraine nicht, und die Ukrainer lehnen sie auch in Deutschland für ihre Kinder ab. In Lübeck – und nicht nur in Lübeck – sind die Ukrainer untereinander vernetzt. Diese Flüchtlinge will ich darauf hinweisen, daß die Schulen im Interesse der Pädokriminellen ihre Kinder verführen. Es geht um Völkermord, und zwar um vorsätzlichen Völkermord. Denn es ist allgemein bekannt, daß es im Gotteswort heißt: „Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, Ehebrecher, Homosexuelle, Geizige, Trunkenbolde, Lästerer oder Räuber werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9). Ein Lexikonartikel beschreibt das Schulfach Sexualkunde, wie die Völkermörder sich selbst nie entlarven würden, sehr treffend: „über die sexuelle Auf­klärung hinaus eine der jeweili­gen Entwicklungsstufe des Kin­des und Ju­gendlichen angemessene Hinführung zur Se­xualität“.12 Wie das soeben zitierte Gotteswort zeigt, bedeutet „Hinführung zur Sexualität“ bei den selbstverständlich noch unverheirateten Kindern die Hinführung zur Hölle. Deshalb, und nur deshalb, hat der Pornounterricht höchste Priorität, wesentlich höhere Priorität als lesen, schreiben und rechnen, obwohl 14,5 % der Erwachsenen funktionale Analphabeten sind. Und wenn Lehrer fehlen, dann werden die restlichen Unterrichtskapazitäten auch nicht zur Vermittlung der Kulturtechniken umgeschichtet, denn die „Hinfühung zur Sexualität“, die eine Hinführung zur Hölle ist, ist den Dienern des Teufels wichtiger als wirkliche Bildung. Und da sich nicht alle zur Hölle hinführen lassen wollen, wird der Rechtsstaat – falls es ihn vorher gegeben haben sollte – beseitigt, und die Kinder werden zum Staatseigentum degradiert. Und der Staat, vertreten durch Pädokriminelle und deren Gesinnungsgenossen wie den Bundestagsabgeordneten und Bundesverdienstkreuzträger Volker Beck, Prof. Helmut Kentler, Prof. Hartmut von Henting, Gerold Becker, Richterin Gertraud Brühl und viele, viele andere maßen sich an, die jüngsten Untertanen einer gutvernetzten pädokriminellen Mafia auszuliefern, die entsprechende Machtpositionen ergaunert hat.

Ich habe Schokolade mit 0,8% Zinkphosphid (P2Zn3). Diese gebe ich den Wühlmäusen, die deren Verzehr nicht überleben. Den ukrainischen Kindern bei mir im Haus, die ebenfalls gerne Schokolade essen, gebe ich aber nichts davon. Wie der Tod der Wühlmäuse ist auch der Völkermord am Gottesvolk beabsichtigt. Deshalb ist die Aufnahme der nach pädokriminellen Rezepten zubereiteten geistigen Nahrung wie z. B. der Werbefilm Sex, we can?! ebenso abzulehnen wie der Verzehr der todbringenden Schokolade

Johannes Lerle

 

1Kla.tv/26440

2Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

3 Strafurteil der Richterin Gertraud Brühl vom Landgerichte Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, S. 17.

4 zitiert in BVerfGE 47, S. 52.

5 Lorenz Jäger, Unter Humanisten, FAZ.NET, 20.03.2010, zitiert in Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 312f.

6 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.

7 Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313. Frau Kuby verweist auf http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/

8 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

9 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf.

10 Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band I, Würzburg 1962, S. 762.

11 Sendung am 18.8.2014.

12 Universallexikon 2004.

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