„Rechtsstaat“ unterstützt Organisierte Kriminalität


1. Der mexikanische Staat unterstützt Organisierte Kriminalität

Im Oktober 2014 wurde in den Nachrichten mitgeteilt, daß in Mexiko die Polizei auf Anweisung eines Bürgermeisters 43 Studenten festgenommen und sie dann der Drogenmafia übergeben hat. Daraufhin hat die Mafia diese Studenten hingerichtet. Zu Protesten kam es in Mexiko vor allem aufgrund der Tatsache, daß eine staatliche Institution, und zwar die Polizei, als Dienstleister für die Organisierte Kriminalität tätig geworden war.

2. Auch der deutsche Staat unterstützt Organisierte Kriminalität

Auch in Deutschland gibt es Organisierte Kriminalität, auch in Deutschland sind staatliche Stellen als Dienstleister für dieselbe tätig. Wie in Mexiko die Drogenmafia solche Personen tötet, die ihre schmutzigen Geschäfte behindern, so werden in Deutschland solche Kinder getötet, die die eigene Lebensplanung stören. Wie in Mexiko ein Bürgermeister die Polizei angewiesen hatte, die zu tötenden Studenten festzunehmen, so haben in Deutschland am 29. Juni 1995 z. B. die Bundestagsabgeordneten Dr. Angela Merkel und Dr. Wolfgang Schäuble durch ihr Abstimmungsverhalten die Bundesländer verpflichtet, Kapazitäten für vorsätzliche Menschentötungen „sicher“zustellen. Frau Merkel und Herr Schäuble haben somit den Kindermord nicht nur durch Unterlassen begünstigt, was schlimm genug wäre, sondern denselben sogar aktiv gefördert. Natürlich wollen sie ebensowenig wie der bereits erwähnte mexikanische Bürgermeister für Mörder gehalten werden. Denn auch in der Mafia-Gesellschaft herrscht Arbeitsteilung. Sowohl in Mexiko als auch in Deutschland werden die Menschentötungen von Tötungsspezialisten vorgenommen. Wie sehr diese Spezialisten auch in Deutschland nicht etwa als Einzeltäter handeln, sondern in die staatlichen mafiösen Strukturen integriert sind, erkennt man daran, daß die Justiz deren angeblich vorhandene „Ehre“ schützt. Wie man in Mexiko, in Italien und in anderen Mafia-Hochburgen über die Mafia schimpfen darf, so darf man auch in Deutschland den Babycaust verabscheuen. Doch gefährlich wird es, wenn man einen Namen im Zusammenhang mit der Mafia bzw. mit dem Babycaust nennt. Als ich auf Flugblätter die von der Erlanger Richterin Rosinski als „gesetzestreu“ bezeichneten Menschentötungen des Dr. Andreas Freudemann beschrieben und darin diesen Mediziner als „Berufskiller“ bezeichnet hatte, wie man jemanden einen „Berufsmusiker“ nennt, der vom Musizieren lebt, wurde ich mit Zivil- und Strafprozessen überzogen. Ob die als ehrenrührig gewerteten Aussagen der Wahrheit entsprechen, interessierte keinen Richter. Das ist wie bei der Mafia. Wer einen Namen im Zusammenhang mit dieser kriminellen Vereinigung nennt, wird auch und vor allem dann getötet, wenn der namentlich genannte ihr tatsächlich angehört.

Verschiedene Tatsachenfeststellungen wurden mir zivilrechtlich verboten, und ich war insgesamt 8½ Monate im Gefängnis, weil ich die von Rechtsbeugern verhängten Geldstrafen nicht bezahlt hatte. Meine Verfassungsbeschwerde wurde „nicht zur Entscheidung angenommen“ (1 BvR 1204/99; alles dokumentiert unter www.kindermordgegner.de). Im Ablehnungsbeschluß der Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig heißt es, daß ein „vermeintliches Unrecht“ mir nicht das Recht gäbe, anderen Unrecht zuzufügen. Aus dieser Formulierung der höchsten Richter lernte ich, daß vorsätzliche Menschentötungen im Karlsruher Juristendeutsch „vermeintliches Unrecht“ heißen. Nachdem mein juristischer Wortschatz durch den Nichtannahmebeschluß erweitert worden war, schrieb ich in anderem Zusammenhang vom „vermeintliche(n) Unrecht von Auschwitz“, um auf die dortigen Menschentötungen Bezug zu nehmen. Doch das sei Holocaustleugnung, und ich wurde zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Daß mein Hinweis auf den Ursprung der Formulierung „vermeintliches Unrecht“ die Verurteilung nicht verhinderte, deutet darauf hin, daß das Urteil schon vor dem Prozeß feststand. Das ist zwar gegen die Strafprozeßordnung, doch in einem Unrechtsstaat wie Deutschland spielt das keine Rolle. Die Holocaustleugnung wurde auch in eine andere Broschüre (War Jesus Christus ein Volksverhetzer?) hineininterpretiert, in der ich im Blick auf die inzwischen unumstrittenen aber vor der Öffentlichkeit bewußt verborgenen Gaskammerfälschungen in Dachau und in Auschwitz darauf hingewiesen hatte, daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu haben. Außerdem hatte ich anhand der früher für offenkundig gehaltenen Bewegung der Sonne um die Erde illustriert, daß „offenkundig“ und Irrtum sich keineswegs einander ausschließen. Auch für diese Broschüre erhielt ich acht Monate Gefängnis ohne Bewährung, wegen Mengenrabatts zusammen ein Jahr. Also ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung, obwohl niemand auch nur eine einzige Holocaustleugnung zitieren kann. Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung für eine Ausdrucksweise im Karlsruher Juristendeutsch und für das Nennen von unumstritten wahren Tatsachen in Verbindung mit dem Entfalten von Binsenweisheiten über die Methode der Erkenntnisgewinnung.

3. Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen

Nicht jeder Rechtsfehler kann durch richterliche Dummheit entschuldigt werden, selbst wenn diese noch so groß sein sollte. Ein Beispiel für eine ganz besonders offensichtliche vorsätzliche Rechtsbeugung des Bundesverfassungsgerichtes ist das vermeintliche Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. Der bereits erwähnte Tötungsspezialist für ungeborene Kinder Dr. Andreas Freudemann legte gemeinsam mit einem Kollegen in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein bayrisches Gesetz ein, wonach er nur 25% seiner Einnahmen durch Menschentötungen erzielen darf. Und das Bundesverfassungsgericht entschied, daß diese bayrische Regelung mit Dr. Freudemanns Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) unvereinbar sei (BVerfGE 98, 265). Doch dieselbe Entscheidung nimmt auf S. 297 auf eine frühere Entscheidung des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezug, wonach die vorgeburtlichen Menschentötungen „rechtswidrig“ sind. Somit hätte Dr. Freudemann ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen.

Die Studienanfänger der Rechtswissenschaft lernen die sogar für juristische Laien absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Somit kann niemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben. Da es völlig undenkbar ist, daß diese den Studienanfängern vermittelte Binsenweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig das Verbrechen (§ 339 StGB in Verbindung mit § 12 StGB) der Rechtsbeugung begangen. In der Regel dient den Bundesverfassungsrichtern ihre Gelehrsamkeit dazu, Unrecht in ein rechtsstaatliches Mäntelchen zu hüllen. Gelingt ihnen das aber nicht, dann muß es eben auch ohne rechtsstaatliche Fassade gehen, dann wird eben irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht zuerkannt, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen. Dieses vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen offenbart das wirkliche Rechtsverständnis der Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig: legal, illegal, sch…egal. Diese Denkweise der Kriminellen verbindet die Bundesverfassungsrichter mit den bereits erwähnten staatlichen Dienstleistern für die Mafia in Mexiko. Diese mögen sich auf irgendwelche staatlichen Gesetze berufen können – oder auch nicht. Das ist für ihre kriminellen Handlungen nicht entscheidend, da ihre wirkliche Rechtsphilosophie wie bei den deutschen Bundesverfassungsrichtern ist: legal, illegal, sch…egal.

4. Pädokriminalität staatlich gefördert

Nicht nur Berufskiller werden in Deutschland durch staatliche Strukturen unterstützt, sondern auch Pädokriminelle. So wird Volker Beck seit 2002 von seiner Partei (GRÜNE) immer wieder für den Bundestag aufgestellt, obwohl er 1988 schrieb: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …“ (Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266). Daß Äußerungen, die als unerträglich empfunden werden, die politische Laufbahn beenden können, und zwar ohne die Möglichkeit einer zweiten Chance, zeigen die Fälle des Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger und des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU). Doch Volker Beck gehört nicht nur bis heute dem Bundestag an, sondern er erhielt auch im Jahre 2002 auf Vorschlag jüdischer Organisationen das Bundesverdienstkreuz. Daß aber Volker Becks politische Laufbahn nicht beendet ist, liegt daran, daß zwar manche Gedanken aus wahltaktischen Erwägungen zur Zeit nicht mehr öffentlich geäußert werden, die geistige Nähe zu den Pädokriminellen aber keineswegs überwunden ist.

Die Drogendealer in Mexiko und anderswo versuchen, ihren potentiellen Kunden weiszumachen, daß Drogenkonsum mit angenehmen Gefühlen verbunden sei. In Deutschland übernimmt die Schule die entsprechende „Wissensvermittlung“ im Interesse derer, die hinter Kindern her sind. So befaßten sich im Schuljahr 1998/99 Drittklässler der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“. Diese Fragen entfernte ein erzürnter Vater von der Pinnwand des Klassenzimmers seiner Tochter. Er konnte sie nur deshalb aus der Schule hinausnehmen, weil er der Lehrerin körperlich überlegen war. Wie die Mafia das Licht der Öffentlichkeit scheut, so ignoriert ein lichtscheues Gesindel im „Bildungs“wesen die scheinheilige Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, den „Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen zu unterlassen“ (BVerfGE 47, S. 47). Um ihre Tochter zu schützen, nahmen ihre Eltern sie aus der Schule und unterrichteten sie selbst. Das brachte ihnen Strafverfahren ein. Sie gingen durch die Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Wie in Schulangelegenheiten üblich, wurde die Verfassungsbeschwerde am 31. 5. 2006 durch die Bundesverfassunsrichter Hassemer, Di Fabio und Landau „nicht zur Entscheidung angenommen“ (2 BvR 1693/04). Ob den Richtern der oben zitierte Pornodreck bekannt war, entzieht sich meiner Kenntnis. Doch in der Verfassungsbeschwerde wird anderer schulischer Pornodreck zitiert. Außerdem wird aus dem Strafurteil der Richterin Gertrud Brühl (S. 17 ihres Strafurteils vom Landgericht Gießen vom 30. 10. und 5. 11. 2003 mit dem Az. 3 Ns 102 Js 2092/01) zitiert: „… dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte untere Altersgrenze gibt“. „Keine festgelegte untere Altersgrenze“ für Sexualkontakte – mehr können sich Pädokriminelle von der schulischen Sexualerziehung und von den Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht nicht wünschen.

Daß Sexualkontakte lustvoll seien, lernten auch die Viertkläßler in Salzkotten (NRW) durch das in der Schule verwendete und mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausgezeichnete Bilderbuch „Peter, Ida und Minimum“. Darin erklärt ein Vater seinen Kindern: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Eltern kamen ins Gefängnis, weil sie diese „Wissensvermittlung“ für ihre Grundschulkinder ablehnten. Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsbeugung wurden wie gewöhnlich „nicht zur Entscheidung angenommen“ (Az. 1 BvR 2724/08).

Gefährlich wird diese schulische „Wissensvermittlung“ durch „Werte“, die ebenfalls in der Schule vermittelt werden. So heißt es in dem Leitsong eines schulischen Theaterprojekts, das angeblich der Prävention gegen sexuellen Mißbrauch diene: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Im Drogenmilieu wirkt die Kombination der „Wissensvermittlung“, daß Drogenkonsum ein „sehr schönes Gefühl“ bewirke, mit der „Wertevermittlung“, daß „mein Gefühl“ „immer Recht“ habe, wie eine Werbung der Drogendealer. Wie Rauschgiftkonsum und die Werbung für denselben allgemein verabscheut wird, so verabscheut ein Teil der Bevölkerung außereheliche Sexualkontakte und die Werbung für dieselben. Wie der Rauschgiftmafia Drogenabstinenz zuwider ist, so sind die Pädokriminellen gegen Keuschheit, besonders gegen die Keuschheit von Kindern. Deren sexuelle Enthaltsamkeit soll durch die schulische „Wissens-„ und „Werte“vermittlung überwunden werden. Das ist mit den „eigene(n) Erziehungsziele(n)“ gemeint, die der Staat gemäß der Rechtsbeugung (BVerfGE 47, S. 71f) der Bundesverfassungsrichter Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Katzenstein und Dr. Niemeyer „in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern“ verfolgen dürfe. Das zeigt auch ein Lexikonartikel, in dem das Schulfach „Sexualkunde“ folgendermaßen beschrieben wird: „über die sexuelle Aufklärung hinaus eine der jeweiligen Entwicklungsstufe des Kindes und Jugendlichen angemessene Hinführung zur Sexualität“. Kinder zur Sexualität hinführen, das ist das Herzensanliegen der Pädokriminellen, das die Schule verfolgt, zumal – wie die bereits zitierte Richterin Gertrud Brühl in einem Strafurteil schrieb – es „keine festgelegte untere Altersgrenze“ für Sexualität gäbe.

Folgende Formulierung findet sich immer wieder wortwörtlich in Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes und in anderen Gerichtsurteilen: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“ (z. B. der Nichtannahmebeschluß mit dem Az.: 1 BvR 436/03). Da sich diese Formulierung auf Schulangelegenheiten bezieht, sind mit der zu integrierenden Minderheit Kinder gemeint, die in die Gemeinschaft von Pädokriminellen „integriert“ werden sollen. Die zwangsweise Gehirnwäsche bei Kindern in sexuellen Dingen wird mit dem behaupteten „breiten Konsens in der Gesellschaft“ (das bereits zitierte Strafurteil von Richterin Brühl) begründet. Auch für Drogenkonsum gibt es in manchen Bevölkerungsgruppen einen „Konsens“. Und wenn dieser Konsens breiter werden sollte, dann könnte das nach der Logik des bereits erwähnten Strafurteils als Rechtfertigung für schulische Werbung für Drogenkonsum dienen, dann könnte das Gefängnisstrafen für solche Eltern begründen, die diese schulische Werbung für ihre Kinder ablehnen.

5. unterschiedliches Demokratieverständnis

Als das Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg formuliert wurde, war noch im Bewußtsein, daß der braune Unrat „breiten Konsens in der Gesellschaft“ hatte. Und vergleichbar mit heute wurden auch damals diejenigen verfolgt, die den braunen Dreck verabscheuten und entsprechend handelten. Unter dem Eindruck des damaligen Unrechts gestaltete das Grundgesetz die Demokratie gerade nicht als Diktatur der Mehrheit über die Minderheit. Solch eine Art von „Demokratie“ gab es unter Hitler. Er hatte den Pöbel hinter sich, und die Minderheit war im KZ oder im Grabe. Im Ostblock wurde Demokratie ganz offiziell als „Diktatur des Proletariats“ definiert. Erklärt wurde das als Diktatur der überwältigenden Mehrheit über die Minderheit. Im Unterschied zu Hitler und zu den Kommunisten gestaltete das Grundgesetz die Freiheitsrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegen einen übermächtigen Staat. Doch wenn Verbrecher, was Rechtsbeuger nach der Definition des Strafgesetzbuches sind, das Bundesverfassungsgericht und die anderen Gerichte dominieren, dann sind diese Freiheitsrechte weniger wert als Papier, auf dem sie gedruckt sind.

6. Verantwortung vor Gott

Wo nicht in der Verantwortung vor Gott gehandelt wird, dort herrschen Zustände wie in Mexiko, wie bei Stalin oder wie bei Hitler. Die Personen wechseln, die kriminelle Energie bleibt aber erhalten. Hitler ermordete Juden; Frau Dr. Merkel begünstigte durch ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag einen Babycaust, der mit über zehn Millionen Toten Hitlers Holocaust als gering erscheinen läßt. Hitler entfesselte etliche Kriege. Frau Merkel hetzte für die Beteiligung Deutschlands am Irakkrieg des Jahres 2003, obwohl sie hatte wissen müssen, daß die Amerikaner für alle ihre bisherigen Kriege die Kriegsgründe herbeigelogen hatten. Oberrechtsbeuger Freissler vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof kam im Bombenhagel ums Leben. Dafür beugen heute Bundesverfassungsrichter das Recht. Und diese gestehen irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht zu, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen. So etwas hatte es nicht einmal bei Hitler gegeben. Was hat sich also gebessert? Durch die Feindschaft gegen Gott, die Hitler und Freissler mit Merkel, den Bundesverfassungsrichtern und den Pornokraten in den Kultusministerien verbindet, verblassen die Unterschiede zwischen ihnen zum Kleinkram. „Gerechtigkeit erhöht ein Volk, aber die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14,34) – heißt es im Gotteswort. Deshalb ging Nazi-Deutschland unter, deshalb geht auch die Bundesrepublik pleite. Nur die Umkehr zu Christus kann unser Volk retten. Und Christus sollte von den Angehörigen der christlichen „Parallelgesellschaft“ gepredigt werden.

Und das Gottesvolk ist eine ethnische Minderheit, deren Angehörige in ihrem ganzen Leben nur mit einer einzigen Person des anderen Geschlechts zu tun haben. An diesem Punkt setzt der Völkermord am Gottesvolk an. Denn es ist allgemein bekannt, daß es im Gotteswort heißt: „Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, Ehebrecher, Homosexuelle … werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Somit dient der schulische Pornounterricht neben den Bedürfnissen von solchen Erwachsenen, die ihren „Spaß“ mit Kindern haben wollen, auch dem Ziel, die Kinder von Christus zu trennen. Nur durch dieses Ziel ist es zu erklären, daß die Schulen die Schüler an Hexerei heranführen. Doch das ist ein anderes Thema, das in der Broschüre „Die Sünde ist der Leute Verderben” (Spr. 14,34). Warum Deutschland pleite geht (veröffentlicht auf www.staatseigentum.net) behandelt worden ist.

Zusammenfassend ist festzustellen: Handeln  Personen nicht aus ihrer Verantwortung vor Gott heraus, dann entfalten sie die kriminelle Energie, die nach biblischer Lehre in jedem Menschen steckt. Das wird an den Zuständen in Mexiko, an Stalin, an Hitler, an Frau Merkel, an Freissler, an den Bundesverfassungsrichtern und an anderen Richtern deutlich. Nur die Kraft Gottes kann diese kriminelle Energie eindämmen und keineswegs irgendwelche „Bollwerke“, die wie z. B. Gesetzestexte, das Grundgesetz, Parteiprogramme und ähnliches lediglich aus Papier und Druckerschwärze bestehen und als tote Gegenstände keine geistige Kraft entfalten können. Fehlt die Bindung an Gott, dann vertreten Hoheitsträger in Mexiko die Sache der Drogenmafia, in Hitlerdeutschland die Sache der Nazis und im heutigen Deutschland die Sache der Pädokriminellen. Trotz oder vielleicht wegen ihrer kriminellen Aktivitäten wollen diese Herrschaften für ehrenwert gehalten werden. Die Bezeichnung „ehrenwerte Gesellschaft“ für die italienische Mafia ist eine treffende Bezeichnung für das angestrebte Erscheinungsbild. Die Bezeichnung „ehrenwerte Gesellschaft“ wäre auch in Deutschland für Bundesverfassungsrichter und andere Rechtsbeuger, für Pornokraten im „Bildungs“wesen, für Kriegshetzer wie Frau Dr. Merkel und andere eine treffende Bezeichnung, um den Gegensatz von deren Verbrechergesinnung und ihrem angestrebten Erscheinungsbild auszudrücken.

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