1. „dumm geboren und nichts dazugelernt“
Kriminelle Analphabeten verlassen die Schulen und erhalten manchmal sogar einen Schulabschluß. Selbst wenn sie auch mangelhaft lesen und schreiben können, dann sind sie überfordert, wenn sie z. B. berechnen sollen, wieviel jemand, der bisher ein Einkommen von 3000 Euro erzielt hatte, nach einer Lohnerhöhung von 5 Prozent nun erhält. Die Redewendung „dumm geboren und nichts dazugelernt“ hat durchaus ihre Berechtigung, um die Leistungsfähigkeit des staatlichen „Bildungs“wesens zu beschreiben. Da aber viele Eltern wollen, daß ihre dummgeborenen Kinder etwas dazulernen, vertrauen sie diese nicht den Totalversagern an, sondern unterrichten sie selbst. Dabei erzielen sie sowohl in den USA als auch in Europa wesentlich bessere Ergebnisse. Da muß man sich schon fragen: Was haben die Lehrer während ihres langen Studiums überhaupt gelernt, wenn sie wesentlich weniger Erfolg haben als unstudierte Eltern?
Auch wenn man Fehlleistungen von Akademikern betrachtet, muß man sich fragen, wie manche Dummköpfe überhaupt zu ihrem Abitur, zu ihrem Hochschulabschluß und zu ihrem Doktortitel gekommen sind. Die mitunter große Dummheit von Akademikern führt zu Fehlurteilen in der „Recht“sprechung. Ein zumindest aus heutiger Sicht offensichtliches Beispiel ist der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst. Frau Dr. Herbst untersuchte auf einem Schlachthof in Schleswig-Holstein die lebenden Rinder und stellte ab 1990 bei einigen Tieren Verhaltensauffälligkeiten fest, die auf BSE hindeuteten. Ihre Vorgesetzten gaben aber die „Verdachtsrinder“ zur Schlachtung frei.1 Da Frau Dr. Herbst den Eindruck hatte, daß manches vertuscht wird, ging sie 1994 an die Öffentlichkeit. Ihre Befürchtung hatte sie auch dadurch, daß die Verdachtsrinder entgegen ihrer Bitte mit einem Bolzenschußgerät getötet worden waren. Dadurch wurde das Beweismittel, das Gehirn, zerstört und als Folge davon ein Nachweis von BSE erschwert. Entsprechend ergaben die „Untersuchungen in Fachinstituten“ „keine sicheren Anhaltspunkte für BSE“2 und „kein eindeutiger Hinweis auf Veränderungen wie bei BSE“. Diese „Untersuchungen in Fachinstituten“ gab der Bericht des zuständigen schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums Dr. Hans Wiesen (SPD) mit folgenden Worten wieder: „In allen Fällen, in denen der Verdacht durch den Amtstierarzt nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte, wurden ergänzende Untersuchungen in Fachinstituten mit eindeutig negativem Ergebnis auf BSE durchgeführt. Der Vorwurf, BSE-verdächtige Rinder seien in Bad Bramstedt geschlachtet worden, trifft eindeutig nicht zu.“3 Daß die Politik von Kriminellen dominiert wird, ist allgemein bekannt. Da wird schon mal aus „keine sicheren Anhaltspunkte für BSE“ ein „eindeutig negatives Ergebnis“. Diese von kriminellen Politikern vorgenommene Verfälschung von Untersuchungsergebnissen hatte auch Auswirkung für Frau Dr. Herbst. Denn ihr Arbeitgeber, der Kreis Segeberg, also die öffentliche Hand, kündigte ihr am 16. Dez. 1994 fristlos. Ausdrücklich wird der Bericht des Ministers zitiert, wonach „der Vorwurf, BSE-verdächtige Rinder seien in Bad Bramstedt geschlachtet worden, eindeutig nicht zutrifft“.4 Gegen die Kündigung klagte Frau Dr. Herbst vor dem Arbeitsgericht, jedoch ohne Erfolg. Auch ihre Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Kiel wurde mit dem Urteil vom 15.11.1995 abgewiesen.5 Frau Herbst habe „ohne zwingenden Grund“ ihre Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt, sie habe sich nicht intensiv um eine innerdienstliche Aufklärung bemüht. „Da demnach weder der Nachweis einer BSE-Erkrankung noch zumindest ein Hinweis hierauf vorlag, konnte die Beklagte [der kündigende Arbeitgeber, der Kreis Segeberg] davon ausgehen, daß sich der Verdacht der Klägerin nicht bestätige. Soweit die Klägerin meint, ihr Verdacht sei hierdurch nicht ausgeräumt worden, kann dem nicht gefolgt werden“. Außerdem habe Frau Dr. Herbst „den Bestand des Schlachthofes Bad Bramstedt nachhaltig gefährdet“. Durch ihre „unbedachten Äußerungen“ habe sie Ängste in der Bevölkerung geschürt, was sich negativ „auf den Umsatz des Schlachthofes“ auswirke. In ihrer „Hartnäckigkeit und Uneinsichtigkeit“ sahen die Richter auch einen Grund, der es ihrem Arbeitgeber unzumutbar mache, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Daß die beiden Gerichtsinstanzen ein Fehlurteil gefällt hatten, ist aus heutiger Sicht, aus der wir auf den BSE-Skandal zurückblicken, unumstritten. Auf die Fehlurteile wird hier nicht hingewiesen um zu beweisen, daß auch Richter irren können. Sondern sie beweisen vielmehr, daß es auch bei Akademikern eine Pisakatastrophe gibt. Wie ist es möglich, daß ein Akademiker nicht merkt, daß „keine sicheren Anhaltspunkte für BSE“ etwas anderes ist als ein „eindeutig negatives Ergebnis“? Wie ist ihre Dummheit, Frau Richterin Raasch-Sievert vom Arbeitsgericht Neumünster, zu ihrem Abitur und zu einem Hochschulabschluß gekommen? Wie ist seine Dummheit, Herr Dr. Lüdemann vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, zu ihrem Doktor-Titel gekommen? Was haben diese Dummköpfe in der Schule und während ihres Studiums überhaupt gelernt? Vielleicht sprechen sie Latein wie deutsch oder beherrschen eine andere unnütze Fremdsprache. Vielleicht haben sie in ihren Gehirnen eine Unmenge von Faktenwissen wie auf einer Computerfestplatte abgespeichert. Aber denken können sie nicht. Denn wenn sie das könnten, dann hätten sie gemerkt, daß „keine sicheren Anhaltspunkte für BSE“ etwas anderes ist als ein „eindeutig negatives Ergebnis“.
Die Dummheit von Frau Richterin Raasch-Sievert und Herrn Richter Dr. Lüdemann sind bei weitem keine Einzelfälle. Viele Prozesse wurden gegen mich geführt, bei denen Richter Zweifel an ihren geistigen Fähigkeiten weckten. Da ich davon ausging, daß Richter unmöglich so dumm sein könnten, wie sie den Anschein erweckten, deshalb sprach und schrieb ich ständig von Rechtsbeugung. Das brachte mir insgesamt zwei Verurteilungen wegen „Beleidigung“ bzw. „übler Nachrede“ ein, von denen allerdings keine rechtskräftig wurde. In der Tat hatte meine Argumentation die Schwachstelle, daß ich lediglich behauptet habe, es aber nicht beweisen konnte, daß die von mir namentlich genannten Richter nicht so dumm sein konnten, wie sie den Eindruck erweckt hatten. Ein Richter, dem ich unterstellt hatte, daß er unmöglich so dumm sein könne und folglich vorsätzlich das Recht gebeugt haben müsse, war Richter Ackermann vom Amtsgericht Nürnberg. Er verurteilte mich, weil ich einen namentlich genannten „gesetzestreuen“ Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder auf Flugblättern als „Berufskiller“ bezeichnet und dessen Menschentötungen sehr drastisch beschrieben hatte. Sein Strafurteil, das mir 58 Tage Gefängnis einbrachte, begründete er unter anderem: „Zu Lasten des Angeklagten ist jedoch zu berücksichtigen, daß hier immerhin eine Wortwahl betrieben wird, die zu schlimmsten Befürchtungen Anlaß gibt. Der Angeklagte möge sich vor Augen halten, daß im Mittelalter Grundlage des Verbots der Abtreibung nicht so sehr moralische Gründe waren sondern die Tatsache, daß die Herrscher darauf angewiesen waren auf zahlreiche Nachkommenschaft ihrer Untertanen, damit sie diese als Soldaten einsetzen oder als Soldaten verkaufen konnten. Der Angeklagte muß auch daran denken, daß im Mittelalter mancher Scheiterhaufen nur deswegen gebrannt hat, weil darauf eine der “weisen Frauen” stand, die über geheimes Wissen zur Abtreibung verfügt haben. Der Schritt von der verbalen Kriegsführung mit allen nur möglichen Mitteln und Schlägen unter die Gürtellinie bis zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen ist leider nur allzu schnell getan“.6 Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß dieses Zitat aus der Begründung eines Strafurteils gegen mich stammt. Wie können die Motive irgendwelcher Übeltäter im Mittelalter die Strafbarkeit meiner heutigen Äußerungen begründen? Die Entgleisung von Richter Ackermann offenbart die Pisakatastrophe bei Akademikern. Die Entgleisung zeigt, daß jemand durch das Abitur kommen und einen Studienabschluß erlangen kann, der ein Denken in Beweisketten, wie es der Mathematiklehrer seinen Schülern vermittelt haben sollte, überhaupt nicht verinnerlicht hat.
Wie fremd das wissenschaftliche Denken vielen Akademikern ist, zeigt auch meine Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung wegen Volksverhetzung. Angeblich hätte ich den nationalsozialistischen Völkermord geleugnet. Doch weder Anklageschrift noch Strafurteil7 konnte auch nur eine einzige Leugnung zitieren. Ich hatte aber auf die unumstrittene aber bewußt verschwiegene Tatsache hingewiesen, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden sind wie der Seife aus Menschenknochen, den Lampenschirmen aus Menschenhaut, der Gaskammer in Dachau und der angeblichen Originalgaskammer in Auschwitz, die heute als „Rekonstruktion“ bezeichnet wird. Das deutsche Wort für eine „Rekonstruktion“, die als Original ausgegeben wird, ist „Fälschung“. Außerdem hatte ich Binsenweisheiten über die Methode der Erkenntnisgewinnung entfaltet, z. B., daß ein Irrtum oder eine Lüge durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden. Natürlich ist nicht auszuschließen, daß meine Leser aus den von mir aufgelisteten unumstrittenen Tatsachen und aus den von mir entfalteten Binsenweisheiten und unumstrittenen Naturgesetzen, auf die ich ebenfalls hingewiesen hatte, zu Schlußfolgerungen kommen, deren Äußerung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Aber ich habe keine Straftat begangen.
Indem Staatsanwälte und Richter mir das Nennen unumstritten wahrer Tatsachen zum Vorwurf machen, offenbaren sie, wie fremd ihnen wirkliches wissenschaftliches Denken ist. Denn ein Wissenschaftler denkt induktiv. Das heißt: Er fragt nach Beweisen von Tatsachen und zieht Schlußfolgerungen. Ein Ideologe oder ein Verkünder eines Aberglaubens hat eine Auffassung. Diese ist sein Ausgangspunkt, wenn er Tatsachen auswählt, erfindet, unterdrückt oder zurechtbiegt, wie er es braucht. So hatten die Nazis und die Kommunisten Tatsachen unterdrückt. So waren die 68er Chaoten, die als Folge ihres „Marsches durch die Institutionen“ sämtliche staatliche Institutionen zur Beute genommen haben, auf dem linken Auge blind für die Verbrechen des von ihnen gepriesenen Mao Zedong. Wie es in Nazideutschland und in kommunistischen Ländern durchaus üblich war, wurde auch ich für das Nennen unumstritten wahrer Tatsachen, die die heute Herrschenden vor den Volksmassen verborgen halten wollen, zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der nationalsozialistische Völkermord, den ich angeblich geleugnet hätte, sei „offenkundig“. Und da dieser „offenkundig“ sei, brauche ihn niemand zu beweisen, um Leugner desselben einzusperren. In meinem Fall ist ein Beweis auch deshalb nicht möglich, da niemand weiß, was ich konkret geleugnet haben soll, das dann bewiesen werden könnte. Wie können Aussagen, die aus einem Lügenmilieu stammen, überhaupt offenkundig sein? Für Leute ohne akademische Bildung ist es eine Binsenweisheit: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Doch die hochstudierten Akademiker, die mich angeklagt und verurteilt hatten,8 sind zu dumm, um diese alte Volksweisheit nachvollziehen zu können.
2. keine Wahrheit
Diese Dummheit wird durch einen anderen Schwachsinn verständlich. Dieser beinhaltet, daß es keine absolute unveränderliche Wahrheit gäbe, sondern lediglich sich ständig ändernde subjektive Auffassungen. Diese Denkweise, die der Lehre Jesu frontal entgegengesetzt ist, wird schon den Schulkindern durch Lessings Ringparabel vermittelt: Ein Vater hatte einen Ring, der Glück brachte. Wem von seinen drei Söhnen sollte er ihn vererben? Er fertigte zwei Kopien an. Jedem Sohn gab er ohne Wissen der jeweils anderen angeblich den einen glückbringenden Ring. Nach dem Tod des Vaters stellte sich heraus, daß jeder Sohn einen Ring erhalten hat. Und es kam zum Streit, welcher von den drei Ringen das Original sei. Die drei Ringe stehen für die Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam. Lessings Lösung ist die: Es sei nicht entscheidend, welcher objektiv der Originalring ist, sondern entscheidend sei vielmehr die subjektive Gewißheit, das Original zu besitzen. Hoffentlich fertigen die Schüler später als Erwachsene nicht ebenfalls Kopien von Geldscheinen an. Denn aus Lessings Ringparabel könnten sie schlußfolgern, daß es nicht entscheidend sei, ob ein Geldschein, den sie weitergeben, wirklich ein von der Zentralbank ausgegebenes Original ist. Vielmehr könnten sie es für entscheidend halten, daß der Geldempfänger felsenfest davon überzeugt ist, Originalgeldscheine zu erhalten, die ursprünglich von der Zentralbank ausgegeben worden seien. Das wäre die Konsequenz der in der Schule vermittelten Denkweise, daß es keine absolute objektive Wahrheit gäbe, sondern lediglich subjektive Gewißheiten, auch wenn sie als „Wahrheit“ bezeichnet werden. Diesen Schwachsinn drückt Hegel in seinem berühmten Machwerk Phänomenologie des Geistes folgendermaßen aus: „sein [des Selbstbewußtseins] Denken ist unmittelbar selbst die Wirklichkeit“.9
Ein geistiger Sohn von Dr. Hegel war neben Adolf Hitler auch Dr. Karl Marx. Und dessen geistige Nachkommen haben in der Sowjetunion eine Mißwirtschaft ungeheuren Ausmaßes verursacht. Millionen von Menschen waren verhungert. Nirgendwo sonst in Europa waren im 20. Jahrhundert Menschen verhungert, außer, wenn es politisch gewollt war, z. B. bei Hitler und im besiegten Deutschland. Denn in der marxistischen Philosophie gilt das „Denken“ – gemeint ist der marxistische Schwachsinn – unmittelbar selbst als die Wirklichkeit. Da sich die Wirklichkeit aber nicht nach irgendwelchen marxistischen Spintisierereien richtet, deshalb hat marxistische Wirtschaftspolitik überall Not und Elend hervorgebracht. In der DDR drückten Spötter diese Erfahrung folgendermaßen aus: „Die Christen predigen die Armut, die Marxisten verwirklichen sie“ oder „Der Sozialismus ist eine gute Sache, nur die ersten fünfhundert Jahre sind beschissen“. Daß die Tatsachen nach der marxistischen Spintisiererei zurechtzubiegen seien, zeigt folgendes Zitat aus der Neufassung (ab1967) von Weltall-Erde-Mensch, einem Buch, das in der DDR die 14jährigen zur atheistischen Jugendweihe (einer Nachäffung der kirchlichen Konfirmation) erhielten: „So müssen denn die Resultate der Naturwissenschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Menschen zu gelangen“.10 Hat wirklich keiner der vielen Leser die Redaktion auf den Schwachsinn hingewiesen? Jedenfalls wurde der Wortlaut nicht geändert, sondern zieht sich durch alle weiteren Auflagen. Das zeigt, daß es sich nicht um eine Fehlleistung eines kleinen Schreiberlings handelt, sondern tatsächlich Ausdruck marxistischen „Denkens“ ist.
Dieser hegelsche Schwachsinn, daß das „Denken“ des Selbstbewußtseins unmittelbar selbst die Wirklichkeit sei, wurde bzw. wird nicht nur Jugendlichen durch Lessings Ringparabel oder durch Weltall-Erde-Mensch vermittelt, sondern mit diesem Schwachsinn werden bereits Kinder indoktriniert. So sagt Pippi Langstrumpf: „Ich bau mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Das haben die Kommunisten in aller Welt getan. Auch bei Hitler hat es nicht geklappt, daß er eine Welt baute, wie sie ihm gefiel. Wie sich Pippi Langstrumpf eine Welt baut, wie sie ihr gefällt, so bauten sich Kohl, Merkel und andere einen Euro, wie er ihnen gefällt. Wie Pippi Langstrumpf ein Pferd trägt, so stemmt Frau Dr. Merkel den Euro. Wenn Hegel recht hätte und das Denken des Selbstbewußtseins unmittelbar selbst die Wirklichkeit wäre, dann würde das auch klappen. Da Wahnvorstellungen aber nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, deshalb kann niemand die physikalischen Gesetze und die Mathematik ändern. Somit kann weder ein Kind ein Pferd tragen, noch Frau Dr. Merkel den Euro stemmen. Doch derartige Binsenweisheiten scheinen unsere „Eliten“ intellektuell zu überfordern. Denn nur derjenige kann sie nachvollziehen, der in Wahrheitskategorien denkt.
Daß Frau Dr. Merkel wie eine echte Marxistin nicht in Wahrheitskategorien denkt, zeigt ihre Hetze gegen Thilo Sarrazin. Dieser Mitarbeiter der Bundesbank hat folgenden Buchtitel veröffentlicht: Deutschland schafft sich ab. Darin zeigt er den negativen Einfluß des Islam auf. Die Veröffentlichung war seine Privatangelegenheit und hatte nichts mit seiner Tätigkeit bei der Bundesbank zu tun. Die Personalpolitik der Bundesbank gehört ohnehin nicht zur Zuständigkeit der Bundeskanzlerin. Außerdem darf nach Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes ohnehin niemand „wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden“. Trotzdem beteiligte sich Frau Dr. Merkel an der Medienhetze gegen Thilo Sarrazin, die zu dessen Rücktritt führte. Was sind Sarrazins Lügen, was seine Irrtümer? Nirgendwo werden derartige naheliegende Fragen beantwortet. Doch darum ging es auch nicht. Denn wahr und unwahr sind zutiefst christliche Denkkategorien, in denen ein Marxist nicht denkt. Daß die Kategorien wahr und unwahr für die Pastorentochter keine Rolle spielen, zeigt der Parteiausschluß von Martin Hohmann. Dieser CDU-Abgeordnete hatte in einer Rede11 auf die unter Historikern allgemein bekannte Tatsache hingewiesen, daß bei den bolschewistischen Bluttätern in der Sowjetunion Atheisten jüdischer Abstammung erheblich überrepräsentiert waren. Damit verstieß er gegen zwei Tabus (Juden und die kriminelle Energie der Gottlosen). Weil niemand die von Hohmann genannten Tatsachen widerlegen kann, deshalb dürfen sie nicht ausgesprochen werden. Doch ohne eine Denkweise in Wahrheitskategorien ist keine wirkliche Wissenschaft möglich. Da Frau Dr. Merkel das christliche und wissenschaftliche Denken in Wahrheitskategorien nicht verinnerlicht hat, deshalb forderte sie im Jahre 2003 als Oppositionsführerin vom damaligen Bundeskanzler Schröder (SPD), sich am Irakkrieg zu beteiligen. Denn Saddam Hussein hätte Massenvernichtungswaffen und baue an einer Atombombe. Das war seinerzeit allgemein bekannt. Doch wer wissenschaftliches Denken verinnerlicht hat, für den gibt es keine Offenkundigkeiten, der reflektiert über die Quelle seines „Wissens“. Und von den Massenvernichtungswaffen und vom Atombombenbau „erfuhren“ wir von amerikanischen Lügenbaronen. Wer das christliche und wissenschaftliche Denken verinnerlicht hat, der wird aus dieser schon damals unbestreitbaren Tatsache seine Schlüsse ziehen. Nicht aber Personen wie Frau Dr. Merkel, die durch marxistisches „Denken“ verdummt worden sind. Durch die Abkehr von Wahrheitskategorien verkommt Wissenschaft zur Ideologie. Ideologie ist ein vornehmer Ausdruck für Aberglauben. Die Folgen sind Mißwirtschaft. Das sehen wir bei allen geteilten Ländern. Die DDR war wesentlich ärmer als die Bundesrepublik, Nordvietnam ärmer als Südvietnam, das kommunistische China ärmer als Taiwan und Nordkorea ärmer als Südkorea.
3. Wissenschaft
Je mehr die Saat der 68er Marxisten in Deutschland aufgeht, um so mehr hat das den wirtschaftlichen Niedergang zur Folge. Wie kann der Lebensstandard überhaupt sinken? Es werden doch ständig neue Erfindungen gemacht, die die Arbeitsproduktivität steigern. Deutschland war dadurch reich, daß es teuer exportiert und billig importiert hat. Doch das Ausland übernimmt unsere Technologie, und die Deutschen können nicht ausreichend neue Produkte entwickeln. Denn dazu müßte man denken können. Doch genau das wird den Schülern kaum beigebracht. Wie könnten die Schulen auch das Denken lehren, wenn die 68er Marxisten, die auf ihrem „Marsch durch die Institutionen“ den Staat, einschließlich die „Bildungs“einrichtungen, zur Beute genommen haben, selbst nicht denken können? Denn wenn sie denken könnten, dann wären sie keine Marxisten.
Denn es ist absoluter Schwachsinn, wenn Erwachsene meinen, es gäbe keine absolute unveränderliche Wahrheit. Jeder weiß doch, daß 2×2 gleich 4 ist. 2×2 würde selbst dann 4 sein und bleiben, wenn alle Menschen behaupten würden, es sei 5, wenn der Bundestag beschließen würde, es sei 5, und wenn das Bundesverfassungsgericht dies bestätigen würde. Das ist derart offensichtlich, da nicht einmal hartgesottenste Kommunisten in Moskau behauptet haben würden, daß die Kommunistische Partei der Sowjetunion beschließen könnte, daß 2×2=5. Doch nach marxistischer Denkweise müßte es sich ändern können, wieviel 2×2 ist. Die Marxisten werden sich aber hüten, ihre Ideologie an diesem Beispiel zu illustrieren. Denn dadurch würde ihr Schwachsinn zu offensichtlich. Und so war die Mathematik in Stalins Sowjetunion dieselbe wie in der westlichen Welt. Das gilt aber nicht für alle Wissenschaften, z. B. nicht für die Biologie. Solange Stalin gelebt hat (bis 1953) wurden in der Sowjetunion und natürlich auch in der DDR erworbene Eigenschaften vererbt. Das kann man z. B. in den Auflagen von Weltall-Erde-Mensch, die vor 1967 erschienen sind, nachlesen. Denn Stalin hatte richtig erkannt, daß die anderen Mechanismen zur Veränderung des Erbgutes nicht ausreichen, um die Vielfalt des Lebens zu erklären.
Auch in Deutschland werden die Wissenschaften verfälscht, wenn auch nicht in so plumper Weise wie in Stalins Sowjetunion. Es ist nicht das Zentralkomitee einer Staatspartei, das definiert, was Wissenschaft sei; sondern Seilschaften, die sich im Wissenschaftsbetrieb breitgemacht haben, beanspruchen die Definitionshoheit und ergänzen sich ausschließlich durch Gesinnungsgenossen. Unter „Wissenschaft“ verstehen diese Seilschaften einen methodischen Atheismus. Das heißt, sie erklären die Welt so, als ob es Gott nicht gäbe. Folglich dürfe es dann auch keine Schöpfung durch Gott geben. Mit Lug und Trug verbreiten diese Seilschaften ihre Ideologie. So stand noch vor nicht allzu langer Zeit in den Schulbüchern, daß der menschliche Embryo Kiemenbögen und andere tierische Merkmale hätte. Das kann man nicht als Irrtum entschuldigen. Denn diese Lehre hat Ernst Haeckel (z. B. in der Natürlichen Schöpfungsgeschichte von 1868) durch eindeutigen Betrug verbreitet. Der Betrug wurde aufgedeckt und war im 19. Jahrhundert als solcher allgemein bekannt.12 Daß diese eindeutige und längst entlarvte Lüge noch in unserer Zeit in Schulbüchern stand, zeigt, daß ein Betrügerpack nicht einmal vor handfesten Lügen zurückschreckt, um die Kinder im antichristlichen Sinne zu indoktrinieren.
4. Mein Kampf als Schulbuch
Kinder gehen mindestens neun Jahre zur Schule und können dann nicht einmal alte Bücher lesen, nur weil diese gotische Buchstaben verwenden. Doch dieser Mangel ließe sich mit Leichtigkeit beheben, indem man mit den Grundschulkindern das Lesen anhand von Kopien aus Hitlers Mein Kampf übt. Zwar würden die Kinder dadurch nebenbei das Nazi-Gedankengut zur Kenntnis nehmen. Doch keineswegs wäre es Absicht, dieses ihnen zu vermitteln. Im Gegenteil: Die Kinder sollen sich selbst ein Urteil bilden können. Außerdem soll „gelebte Toleranz“ und „soziale Kompetenz“ im Umgang mit Andersdenkenden eingeübt werden. Und wenn das Nazi-Gedankengut den Kindern auch anderswo ständig begegnet, so ist es um so unerläßlicher, sich mit Mein Kampf zu befassen, um „Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung“ effektiver einzuüben. Die Zitate stammen aus einem Beschluß13, mit dem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Schulbesuchspflicht nicht zur Entscheidung angenommen hat. Obwohl formal ein Nichtannahmebeschluß, wird er von vielen Gerichten wie eine Entscheidung behandelt; und ständig werden einzelne Formulierungen in Gerichtsurteilen wortwörtlich übernommen.
Zwar warfen die Beschwerdeführer der Schule nicht die Verbreitung speziell der Nazi-Ideologie vor, sondern die Indoktrinierung mit anderem antichristlichen Gedankengut. Doch das tut nichts zur Sache, da das Grundgesetz (Art. 3) die Gleichheit aller vor dem Gesetz vorschreibt. Die vielen Behördenentscheidungen und Gerichtsurteile, die die okkultistischen und pornographischen Unterrichtsinhalte14als zulässig werten, sind nach dem Grundgesetz somit auch auf den Nazidreck anwendbar. Selbst der Hinweis, daß es genug Texte mit gotischen Buchstaben gibt, die kein braunes Gedankengut beinhalten, ließe sich mit Leichtigkeit abschmettern. Es gibt doch auch genug Texte, die weder pornographisch sind, noch die Kinder in den Okkultismus einführen. Somit besteht in der Tat keinerlei sachliche Notwendigkeit, Machwerke wie Ben liebt Anna oder Krabat in der Schule einzusetzen. Trotzdem haben Gerichte entschieden, daß pornographische und okkultistische Unterrichtsinhalte von Andersdenkenden hinzunehmen seien. So wie den Kindern Märchenfiguren (Riesen, Zwerge, Zauberer und Hexen) bekannt sind, so ist ihnen auch häufig braunes Gedankengut bekannt und leider oft auch Teil ihrer Erfahrungswelt. Es würde somit völlig ausreichen, wenn die Schule behauptet, daß der braunen Dreck nur als abzulehnendes Gedankengut, keinesfalls aber als zu akzeptierende Denkmöglichkeit vorgestellt werde. Damit werde, so könnte die Schule behaupten, zweifelsfrei keine Nazi-Ideologie amtlich verbreitet. Im Gegenteil wird der Lehrer einer bei dem einen oder anderen Schüler etwa vorhandenen Nazi-Ideologie entgegenwirken, „indem er auf den Unterschied zwischen Realität und literarischer Fiktion hinweist“.15 Die Gefahr, daß bei den Kindern braunes Gedankengut hängenbleiben könnte, ließe sich ebenso ignorieren, wie die Erfahrung ignoriert wird, daß zumindest ein Teil der Kinder den schulischen Hexen- und Zaubergestalten um so mehr Realität zumißt, je öfter sie sich mit ihnen befassen.
5. Die Nazitradition des Bundesverfassungsgerichtes
Es ist nun einmal eine Tatsache, daß es auch heute in Deutschland braunes Gedankengut gibt. Insofern kann die Beschäftigung mit Mein Kampf auch dazu dienen, „Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer … abweichenden Überzeugung“ effektiver einzuüben.16 Und sollte das braune Gedankengut wieder zum Mainstream werden, dann käme noch ein weiterer Grund hinzu, weshalb sich schon kleine Kinder intensivst mit ihm befassen müssen. Denn das Bundesverfassungsgericht schrieb: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.17 Sollte das braune Gedankengut wieder der Mainstream werden, dann hätte nach der Logik der Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig und Bryde die dann braune Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran, auch Nichtnazis in den braunen Sumpf zu integrieren. Somit stellt sich das Bundesverfassungsgericht mit aller Deutlichkeit in die Tradition der Nazischergen. Es verteidigt nicht die Rechte des Einzelnen gegen den Zugriff eines übermächtigen Staates, sondern es unterstützt den Zugriff des Staate auf den ganzen Menschen, um diesen zum Einheitsmenschen umzuformen. Was die Nazis als „Volksgemeinschaft“ bezeichneten, was die DDR-Kommunisten „Kollektiv“ nannten, heißt heute „Allgemeinheit“ oder „Gesellschaft“, in die der Einzelne zu integrieren sei und deren angebliches Denken er zu verinnerlichen habe. Diesem Ziel diente bei Hitler die Schulpflicht. Das zeigt folgende Gesetzesformulierung aus dem Jahre 1938: „Sie [die allgemeine Schulpflicht] sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus“.18 Diese Gesetzesformulierung läßt eine Denkweise erkennen, bei der der Einzelne als Staatseigentum betrachtet wird, das nach staatlichen Vorgaben zu formen sei. Das ist die gleiche Denkweise wie die der bereits erwähnten Bundesverfassungsrichter, die behaupteten, die Allgemeinheit – Hitler würde sagen: die Volksgemeinschaft – hätte ein berechtigtes Interesse, Minderheiten zu integrieren. In Deutschland dürfe es keine Nichtnazis bzw. keine religiös oder weltanschaulich Andersdenkende geben. Es geht somit um den Herrschaftsanspruch derer, die die Macht im Staat ergaunert haben, und nicht um das Kindeswohl. Dieses dient bestenfalls als Vorwand, ist aber nicht das wirkliche Anliegen.
6. „Antifaschistischer Schutzwall“
Das alles ist vergleichbar mit der DDR, die ihre Bürger angeblich zu deren Wohl durch einen „antifaschistischen Schutzwall“ „schützte“. Die Propagandabotschaft war eindeutig: In der DDR läßt es sich wesentlich besser leben als in Westdeutschland. Doch die entscheidende Frage ist: Wer bestimmt, wo ich wohne? Ich selbst oder die DDR-Regierung? Wenn die DDR-Regierung nicht nur die Vorzüge des Sozialismus pries, sondern sich auch anmaßte, gegen meinen festen Willen zu entscheiden, daß ich die von der Propaganda gepriesenen Vorzüge des Sozialismus auch zu nutzen habe und das Arbeiter- und Bauernparadies nicht verlassen dürfe, dann setzt das voraus, daß sie mich als Staatseigentum betrachtet. Für die Sicht, daß die Sorge um das Wohl der Arbeiter und Bauern lediglich vorgeschoben und keineswegs das wirkliche Anliegen der SED-Führung war, sprechen die vielen Mauertoten. Die Todesschüsse waren traurig Wirklichkeit, doch die DDR-Gesetze waren gar nicht einmal so schlecht. Denn im DDR-Gesetzblatt, das jeder in öffentlichen Bibliotheken einsehen konnte, standen folgende Worte aus internationalen Verträgen: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich das eigene, zu verlassen“.
Diesen schönen Worten entsprechen die Freiheitsrechte des Grundgesetzes wie Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6), das Verbot von Zwangsarbeit (Art. 12) und, daß die Teilnahme und Mitwirkung am Religionsunterricht abgelehnt werden kann (Art. 7). Dieses letztgenannte Grundrecht wird lediglich auf einen Unterricht angewendet, auf dem „Religionsunterricht“ draufsteht, nicht aber, wo Religionsunterricht drin ist. Dieses Grundrecht wird nicht auf fächerübergreifende antichristliche religiöse Unterrichtsinhalte und Praktiken angewendet wie Darwins Evolutionslehre, wie Einführung in den Okkultismus durch Stilleübungen, Fantasiereisen, bei denen Geister nach und nach die Führung übernehmen, automatisches Schreiben, bei dem die Schüler durch Geister geführt werden sollen, Mandalas, durch deren Mittelpunkt die Schüler in die Geisterwelt eindringen sollen, und ähnliche okkulte Praktiken. Das Grundrecht, religiöse Unterweisung ablehnen zu dürfen, wird auch nicht angewendet auf die fächerübergreifende Vermittlung eines Sexualverhaltens, bei dem die Norm des Gotteswortes bewußt verworfen und durch einen angeblichen oder tatsächlichen Konsensus in der Gesellschaft ersetzt wird. Daß dies vorsätzlich geschieht, zeigt folgendes Zitat einer allerdings amerikanischen Zeitschrift der Humanisten: „Der Kampf um die Zukunft des Menschengeschlechts muß in den Klassenräumen der staatlichen Schulen geführt und gewonnen werden durch Lehrer, die korrekt ihre Rolle als Missionare eines neuen Glaubens wahrnehmen: einer Religion der Humanität, … . Die Lehrer müssen die gleiche selbstlose Hingabe verkörpern wie die rabiatesten fundamentalistischen Prediger, denn sie werden auf eine andere Weise Verkündiger sein, indem sie das Klassenzimmer anstatt der Kanzel gebrauchen, um humanistische Werte zu vermitteln, welches Fach sie auch lehren, gleich welches Bildungsniveau – vorschulische Tagesbetreuung oder bedeutende staatliche Universität. Das Klassenzimmer muß und wird eine Arena des Konflikts zwischen dem Alten und dem Neuen – dem faulenden Leichnam der Christenheit … und dem neuen Glauben der Humanität“.19 Daß die deutschen Akteure nicht wissen könnten, was sie tun, ist völlig undenkbar. Denn es ist allgemein bekannt, daß in der Bibel steht: „Weder die Unzüchtigen noch die Götzendiener noch die Ehebrecher noch die Homosexuellen noch … werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Und nach dem Grundgesetz (Art. 7) dürfen wir die Vermittlung dieser „Werte“ ablehnen.
7. unbegrenzte Auslegung
Daß Richter, einschließlich Bundesverfassungsrichter, das nicht zu begreifen scheinen, liegt an der unbegrenzten Auslegung des Grundgesetzes. „Die unbegrenzte Auslegung“ ist der Titel einer Habilitationsschrift.20 Besonders Gesetze aus der Zeit von vor 1933 wurden während der Hitlerzeit einer „Auslegung nach der geläuterten Anschauung der Gegenwart“ unterzogen.21 Das wirkte sich z. B. so aus, daß der Mieterschutz nicht für Juden galt, weil dieser Schutz die Zugehörigkeit zur Hausgemeinschaft voraussetze. Ein Leben mit Juden in derselben Hausgemeinschaft sei aber unzumutbar. Die unbegrenzte Auslegung bestand darin, daß die Tatsache ignoriert wurde, daß das Mieterschutzgesetz von 1923 den Begriff der „Hausgemeinschaft“ nicht kennt.22 Unter der Bezeichnung „Auslegung“ wurde eine bestimmte Menschengruppe aus dem Geltungsbereich der deutschen Rechtsordnung herausgenommen mit der Begründung, es sei ausgeschlossen, daß der Gesetzgeber auch heute noch die Juden vor Nachteilen bewahren oder ihnen Wohltaten gewähren wolle. Durch Richterspruch wurde ihnen unter Berufung auf den vermuteten Willen des Gesetzgebers jeglicher Schutz der Rechtsordnung versagt. Die „Rechts“ordnung sollte mit nationalsozialistischem Ideengut durchdrungen werden. „Das gesamte heutige deutsche Recht, einschließlich der weitergeltenden, positiv nicht aufgehobenen Bestimmungen, muß ausschließlich und allein vom Geist des Nationalsozialismus beherrscht sein … Jede Auslegung muß eine Auslegung im nationalsozialistischen Sinne sein”.23 „Grundlage der Auslegung aller Rechtsquellen ist die nationalsozialistische Weltanschauung, wie sie insbesondere im Parteiprogramm und in den Äußerungen des Führers ihren Ausdruck findet”24 verdummtes Staatseigentum. „Er [der Richter] spricht Recht nach freier Überzeugung und nach der von der nationalsozialistischen Weltanschauung getragenen Rechtsauslegung”.25 Gesetzesauslegung verkam bei den Nazis zur Einlegung.
Damals wurde in die Gesetze eingelegt, daß der Gesetzgeber die Juden nicht vor Nachteilen bewahren und ihnen keine Wohltaten gewähren wolle. Heute wird in das Grundgesetz eingelegt, daß dessen Freiheitsrechte nicht für alle religiöse Minderheiten und auch nicht für alle sexuelle Minderheiten gelten. Die sexuelle Minderheit derer, die in ihrem ganzen Leben nur mit einer einzigen Frau zu tun haben, soll in die Gemeinschaft der Homosexuellen und der Ehebrecher „integriert“ werden. Deshalb lernen schon die Grundschulkinder mit Billigung des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, daß sexuelle Kontakte lustvoll seien und daß ihr Gefühl immer Recht habe.26 Und wenn die Kinder das, was sie in der Schule lernen, im Leben anwenden, dann haben sie vor ihrer Eheschließung viele sexuelle Erfahrungen gesammelt. Es kommt zu emotionalen Bindungen, die wieder gelöst werden. Es ist wie beim Tesafilm. Man kann ihn wieder entfernen und woanders aufkleben. Doch bei jedem Wechsel sinkt die Bindungsfähigkeit. Wenn die Schüler dann irgendwann einmal heiraten, ist die Bindungsfähigkeit dahin. Eine Frau, deren Mann ständig zur Seite springt, wird ihre Ehe nicht für stabil halten und folglich nicht viele Kinder in die Welt setzen wollen. Kein Wunder, daß Deutschland ausstirbt. Kranke Familien mit unglücklichen Erwachsenen und lebensuntüchtigen Kindern sind die Folgen einer geistigen Nahrung, die nicht nur, aber auch in den Schulen dargereicht wird.
8. Bildungsmisere
Weshalb sollen die Kinder überhaupt in die Schule gehen, wenn sie dort so viele schlechte Sachen lernen? Lesen und schreiben kann man in hundert Stunden lernen. Dazu muß man nicht neun oder zwölf Jahre zur Schule. Wenn die Schüler nach neun Jahren gerade einmal auf Grundschulniveau rechnen können, dann ist auch das kein Grund für einen Schulbesuch. Und das Wissen, das die Schule vermittelt, vergessen sie später wieder oder sie brauchen es ohnehin nicht. Außerdem ist eine Computerfestplatte wesentlich besser als Wissensspeicher geeignet als das menschliche Gehirn. Ob sie lernen, wo welche Flüsse in Afrika liegen, oder ob sie Telefonbücher auswendig lernen, das ist kein großer Unterschied. Dann lernen sie, sich sprachlich auszudrücken. Das scheinen die Schüler in der Tat zu lernen. Und so gibt es viele Menschen, besonders unter den Politikern, die gut quasseln können, wo aber wenig dahinter ist. Wie ein guter Verkäufer den Eskimos Kühlschränke verkaufen kann, so können sie ihre Mitmenschen von vielem Schwachsinn überzeugen. Um aber nicht selbst auf jeden Unfug hineinzufallen, muß man das Denken erlernen. Und darin versagen die Schulen total, das den Schülern beizubringen. Das wurde durch die große Dummheit der bereits namentlich genannten Richter und anderer Vertreter der „Elite“ zwingend nachgewiesen, die irgendwie zu ihrem Abitur, zu ihren Hochschulabschlüssen und zu ihren Doktortiteln gekommen sein müssen. Die 68er Neomarxisten haben sich durch ihren „Marsch durch die Institutionen“ auch in den Kultusministerien breitgemacht und Antikommunisten hinausgebissen. Dadurch können sie die Bildungsinhalte festlegen. Und Marxisten können nicht denken. Denn wenn sie das könnten, dann wären sie keine Marxisten. Denn zu meinen, es gäbe keine unwandelbare absolute Wahrheit, setzt große Dummheit voraus. Und wer selbst nicht denken kann, kann das Denken auch nicht den Schülern beibringen. Und dann verlassen solche Dummköpfe die Schule wie die bereits namentlich genannten Staatsanwälten und Richter.
Inzwischen haben wir seit 1968 über 40 Jahre eine „Weiterentwicklung“ in den Erziehungswissenschaften. Trotzdem sinkt das Bildungsniveau. Wie ist das möglich? Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Doch wem es nicht selbstverständlich ist, daß es überhaupt eine Wahrheit gibt, der hat kein Kriterium, anhand dessen er seine Irrtümer korrigieren könnte. Er hält dann seine Wahnvorstellungen für die Wirklichkeit. Die Wahnvorstellungen mögen ein in sich geschossenes philosophisches System sein. Deren Vertreter mögen sehr gut reden können, so daß deren Schwachsinn sogar einleuchtet. Doch wenn es zur Berührung mit der Wirklichkeit kommt, dann wird offensichtlich, daß etwas nicht stimmt. Auf die Mißerfolge in der sozialistischen Wirtschaft wurde schon hingewiesen. Zur Berührung der marxistischen Wahnvorstellungen mit der Wirklichkeit kommt es auch im „Bildungs“wesen. Denn die Schüler, denen Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen ist, gehören einer Wirklichkeit an, die nun einmal so ist, wie sie ist, und nicht, wie irgendwelche Ideologen meinen, daß sie sei. Und an dieser Wirklichkeit scheitern die 68er Erziehungs„wissenschaftler“ ebenso, wie die Ostblockkommunisten in der Wirtschaft gescheitert sind.
Weil das offensichtlich ist, deshalb wollen viele Eltern, sowohl Gläubige als auch Ungläubige, ihre Kinder nicht den Totalversagern anvertrauen, sondern unterrichten sie selbst. Auf eine sich anbahnende Fluchtbewegung aus dem Machtbereich der 68er Neomarxisten reagieren diese in typisch marxistischer Weise. Wie die DDR-Kommunisten durch einen „antifaschistischen Schutzwall“ die Leute gefangen hielten, so sperren die 68er „Bildungs“politiker durch den Schulzwang die Kinder und Jugendlichen in den Schulen ein.
Wer arbeitet, der will natürlich dort arbeiten, wo sich die Arbeit am meisten lohnt. Wie sich das Arbeiten in Westdeutschland mehr lohnte als in der DDR, so erzielen Schüler außerhalb der Staatsschulen, z. B. Hausschüler, ein höheres Bildungsniveau als in denselben. Das trifft nicht nur für die Kulturtechniken zu, sondern auch für soziale Kompetenzen. Sie können sich auch besser benehmen, sind weniger anfällig für Rauchen, Alkohol und Drogen. Auch fallen sie nicht durch Straftaten auf. Denn auch diese schlechten Sachen lernen die Kinder in de Schule, z. B. bei Klassenfahrten.
9. fäkalienhaltiger Fraß
Daß Kinder etwas lernen müssen, ist ebenso unumstritten, wie es unumstritten ist, daß sie essen müssen. Die Gastronomen mögen behaupten, daß einzig und allein Gaststätten in der Lage seien, die Kindern zu speisen. Doch die entscheidende Frage ist, ob es mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes vereinbar ist, daß es strafbar ist, das Gaststättenessen abzulehnen und statt dessen selbst zu kochen. Daß im übertragenen Sinne Eltern dazu bereit sind, liegt daran, daß dem Essen, das die Schulen darreichen, nicht nur verschiedene Nährstoffe fehlen, sondern weil das Schulessen darüber hinaus in erheblichem Ausmaß mit Fäkalien durchsetzt ist. In Deutschland gibt es genug hochwertige Lebensmittel; da haben wir es nicht nötig, jeden fäkaliendurchsetzten Fraß zu uns zu nehmen. Daß Kinder und Jugendliche genau dazu verpflichtet sein sollen, setzt voraus, daß sie keine Freiheitsrechte haben, sondern als Staatseigentum gelten. Das wenige Nützliche, das die Staatsschüler in neun Jahren lernen, können die Kinder auch anderswo lernen. Es gibt viele Beispiele dafür, daß das auch gelingt. Personen ohne Lehrerausbildung können Kindern mehr beibringen als ausgebildete Lehrer. Das zeigt, was von der Pädagogenausbildung zu halten ist.
Daß gar nicht beabsichtigt ist, daß die Kinder viel lernen, zeigt der inzwischen emeritierte Pädagogikprofessor Reinhard Franzke auf seinen Internetseiten (z. B. www.bildungsreport.de) und in seinen Veröffentlichungen. Selbst bei einem Vergleich mit Kenia (der Heimat seiner Frau) schneidet Deutschland verheerend ab. Er wurde und wird geschnitten. Als Emeritus darf er gegen die gesetzliche Regelung keine Lehrveranstaltungen mehr anbieten. Daß er überhaupt Professor geworden war, liegt daran, daß er früher ein 68er war, der den marxistischen Schwachsinn mitgetragen hatte. Doch dann kam er zum christlichen Glauben. Da er nun einmal Beamter war, konnte er nicht so einfach entlassen werden; man diskriminierte ihn aber, wo man nur konnte. Das Beispiel Franzke zeigt, daß sich im Wissenschaftsbetrieb und in den öffentlich-rechtlichen Medien (entlarvendes Beispiel Eva Herman) marxistische Seilschaften breitgemacht haben, die die Definitionshoheit beanspruchen zu definieren, was Wissenschaft sei. Diese Seilschaften mögen definieren, wie sie wollen; ihre Ergebnisse entlarven ihre Inkompetenz. Wie die Armut in den Ostblockstaaten die marxistische Wirtschafts„wissenschaft“ als Aberglauben entlarvte, so beweist der Niedergang des deutschen „Bildungs“wesens die Unfähigkeit der 68er Erziehungs„wissenschaftler“. Eltern, die nicht wollen, daß ihre Kinder so dumm bleiben wie die bereits namentlich genannten Staatsanwälte und Richter, die nicht wollen, daß ihre Kinder so dumm bleiben wie Frau Dr. Merkel, die zu dumm war, um irgendwelche Lügen notorischer Lügner in Amerika über den irakischen Atombombenbau und irakische Massenvernichtungswaffen in Frage zu stellen, wollen ihren Nachwuchs nicht den Totalversagern anvertrauen. Doch die Totalversager nutzen ihre Beziehungen, um solche Eltern ins Gefängnis zu werfen. Die ganze Problematik bewegt sich somit immer um die gleiche Frage: Sind Kinder Staatseigentum, oder haben sie eigene Freiheitsrechte? Das Grundgesetz geht von den Freiheitsrechten aller aus. Doch da gibt es die bereits beschriebene unbegrenzte Auslegung. Dadurch wird es unerheblich, was im Grundgesetz steht; sondern der politische Wille ist entscheidend.
14. Pädokriminelle
Nochmals die von vielen Gerichtsentscheidungen wortwörtlich übernommene Formulierung der Karlsruher Richter: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.27 Wenn die Freiheitsrechte des Grundgesetzes schon durch eine unbegrenzte Auslegung hinter irgendwelche „Interessen“ zurücktreten müssen, dann stellt sich immer noch die Frage: Wer ist die Allgemeinheit? Wer definiert deren Interessen? Wem entsteht durch eine „religiös oder weltanschaulich motivierte ’Parallelgesellschaft’“, durch die sexuelle Minderheit derer, die in ihrem ganzen Leben nur mit einer einzigen Frau zu tun haben, irgendein Schaden, dessen Abwendung im Interesse der Allgemeinheit liegen könnte? Ist es etwa ein Schaden für die Allgemeinheit, wenn diese Minderheit dadurch die öffentlichen Kassen entlastet,28 daß sie ihre Kinder selbst unterrichtet? Oder ist es ein Schaden für die Allgemeinheit, wenn diese Kinder im späteren Leben lebenstüchtig sind und die Sozialhilfe für die kriminellen Analphabeten erwirtschaften, die trotz (oder wegen?) Schulbesuch weder ausbildungsreif noch arbeitsfähig sind? Die Antwort auf diese Fragen zeigt, daß die Sorge um das Allgemeinwohl ebenso vorgeschoben ist, wie im Mauermörderstaat die Sorge um das Bürgerwohl vorgeschoben war.
Die 68er Neomarxisten wollen wie die DDR-Marxisten die Macht über das, was sie für ihr Eigentum halten, nicht verlieren. Sie wollen die Gesellschaft verändern. Das ist der wirkliche Sinn und Zweck der „Erziehungsdiktatur“. Dieser entlarvende Ausdruck stammt übrigens von Marcuse29, einem „jüdischen“ Vertreter der sogenannten „Frankfurter Schule“. Diese ist ein in den 20er Jahren gegründeter Kreis vorwiegend „jüdischer“ „Kulturwissenschaftler“, die auf dem Gedankengut von Karl Marx (1818-1883, „jüdischer“ Abstammung) und Sigmund Freud (1856-1939, „jüdischer“ Abstammung) eine neue Pädagogik entwickelten, durch die ein neuer Mensch geformt werden soll. Während der Hitlerzeit emigrierten die Glieder dieses Arbeitskreises vorwiegend in die USA und kamen nach dem Krieg mit der amerikanischen Besatzung nach Frankfurt zurück. Durch die Besatzer gelangten sie in Schlüsselpositionen.
Daß es sich vorwiegend um „jüdische“ „Kulturwissenschaftler“ handelt, ist deshalb erwähnenswert, weil das Unheil, das von der „Frankfurter Schule“ ausging, auf das geistige Erbe des Talmud hindeutet. Der Talmud ist ein Lehrdokument des fälschlicherweise als „jüdisch“ bezeichneten Glaubens. Mit Jesus Christus kam es zur Spaltung im Judentum. Die geistigen Nachkommen der Feinde Jesu, der Pharisäer, haben in späteren Jahrhunderten ihr Gedankengut im Talmud niedergeschrieben. Und im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet sei.30 Auf diesem Hintergrund müssen wir die Werbung für sexuelle Kontakte bei den Grundschulkindern sehen. Denn die Interessenvertreter der Pädokriminellen sind überall in der Politik und in der Justiz vertreten. Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (GRÜNE) schrieb im Jahre 1988 „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …“.31 Danach, am 3. Oktober 2002, erhielt er auf Vorschlag jüdischer Organisationen von Bundespräsident Johannes Rau das Bundesverdienstkreuz für seinen Kampf für die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus. Der Europaabgeordnete der GRÜNEN Cohn-Bendit (jüdischer Abstammung) hatte zwei Jahre in einem Kindergarten gearbeitet. Seine sexuellen Erlebnisse mit Fünfjährigen schilderte er in seinem 1975 erschienen Memoiren-Band Der große Basar. Was er niedergeschrieben hat, läßt jedem auch nur mit einer Spur moralischem Anstand und sittlichem Empfinden ausgestatteten Leser den Atem stocken.32
In einem online-Artikel der Frankfurter Rundschau äußerte er, eine “repressive Vor-68er-Sexualmoral” habe gesellschaftlich großen Schaden angerichtet. Es sei daher nach wie vor richtig, “den Kindern und Jugendlichen eine eigene Sexualität, einen eigenen Weg zuzugestehen”.33 In einem Strafurteil des Landgerichts Gießen schrieb Frau Richterin Gertrud Brühl: „Soweit die Angeklagten darüber hinaus anprangerten, dass die Schule ein insgesamt sexualisierender Lebensraum sei und die sexuelle Freizügigkeit als selbstverständlich zugrunde gelegt werde, konnte auch darin eine unzulässige Grenzüberschreitung in der schulischen Erziehung nicht gesehen werden. Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“.34„Keine festgelegte, untere Altersgrenze“ – diese Worte aus einem Strafurteil von Frau Richterin Gertrud Brühl zeigen, daß die Pädokriminellen ihre Gesinnungsgenossen auch in der Justiz haben.
Wie die Pädokriminellen Deutschland unter ihrer Kontrolle haben, zeigt das Flugblatt Kinder als Staatseigentum35 anhand vieler Zitate pornographischen Inhaltes. Die Pädokriminellen wollen die Kinder zur Sexualität hinführen. Das zeigt mit dankenswerter Offenheit ein Lexikonartikel, in dem das Schulfach Sexualkunde folgendermaßen beschrieben wird: „über die sexuelle Aufklärung hinaus eine der jeweiligen Entwicklungsstufe des Kindes und Jugendlichen angemessene Hinführung zur Sexualität”.36 Doch nicht alle wollen sich von den Pädokriminellen zur Sexualität hinführen lassen. Deshalb setzen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Freiheitsrechte des Grundgesetzes durch eine unbegrenzte Auslegung außer Kraft und machen die Kinder faktisch zum Staatseigentum. Dieses vermeintliche Staatseigentum führen die Gesinnungsgenossen der Pädokriminellen an die Sexualität heran, damit Erwachsene ihren „Spaß“ mit ihm haben können. Hinführung zur Sexualität und andere schlechte Sachen haben oberste Priorität, jedenfalls eine wesentlich höhere Priorität als lesen, schreiben, rechnen, sich zu benehmen oder gar die Fähigkeit zum selbständigen Denken
März 2012 Johannes Lerle
1 Dieter Deiseroth: Whistleblowing in Zeiten von BSE. Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst, Berlin 2001, S. 28. Der Fall der Tierärztin ist beschrieben in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 141-143, auch im Internet unter www.kindermordgegner.de
2 zitiert in Deiseroth a. a. O., S. 58.
3 Bericht vom 5.10.1994, zitiert a. a. O., S. 58.
4 Das Kündigungsschreiben wurde bei Deiseroth a. a. O. auf S. 61-63 abgedruckt.
5 abgedruckt a. a. O., S. 73-75.
6 Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg vom 11.03.1998, Aktenzeichen: 45 Cs 404 Js 43127/97, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 28, auch im Internet unter www.kindermordgegner.de
7 Beides abrufbar auf der Internetseite www.johannes-lerle.net unter der Rubrik Strafprozeß.
8 Die Staatanwälte: Staatsanwältin Schmiedel, Saatsanwalt Dr. Hoefler, Oberstaatsanwalt Grandpair, Oberstaatsanwältin Dr. Lehnberger. Die Richter: Richterin Edenhofner, Richter Weidlich, Richter Dr. Dettenhofer, Richter Grillenberger, Richter Schorr.
9 Phänomenologie des Geistes. In: Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Sämtliche Werke. Hg. von Glockner, Bd. II, Stuttgart 1927, S. 183.
10 Alle Auflagen ab 1967, S. 217, rechte Spalte.
11 Hohmanns vollständige Rede ist im Internet unter folgender Adresse dokumentiert: www.tagesschau.de/inland/meldung229950.html
12 Z. B. Johann Heinrich August Ebrard: Apologetik. Wissenschaftliche Rechtfertigung des Christenthums, Band 1, Gütersloh 1878, S. 358f.
13 Beschluß vom 29. April 2003 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 436/03.
14 Diese Unterrichtsinhalte sind ausführlich zitiert in: „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14,34). Warum Deutschland pleite geht;Kinder als Staatseigentum; Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande. Diese Texte sind abrufbar von der Internetseite www.johannes-lerle.net
15 Die Argumentation wurde einem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.6.2002, 9 S 2441/01 entnommen, Entscheidungen III. 2. b). Es ist im Internet veröffentlicht unter folgender Adresse: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE107590200&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
16 Der bereits zitierte Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2003 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 436/03.
18 Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938, §1, zitiert in: Thomas Schirrmacher, Bildungspflicht statt Schulzwang. Staatsrecht und Elternrecht angesichts der Diskussion um den Hausunterricht, Bonn 2005, S. 77f.
19 John J. Dunphy: A Religion for a New Age. In: The Humanist, New York Jan./Feb. 1983, S. 26.
20 Bernd Rüthers, Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus, Tübingen 1968.
26 Näheres in dem Flugblatt Pädokriminalität staatlich gefördert, veröffentlicht unter www.johannes-lerle.net
27 Einstimmiger Nichtannahmebeschluß der Karlsruher Rechtsbeuger Jaeger, Hömig und Bryde vom 29. April 2003 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 436/03.
28 Durchschnittlich rund 5600 Euro pro Jahr und Schüler (Der Spiegel 4/2012, S. 33).
29 Herbert Marcuse, Der eindimensionale Mensch, Neuwied u. Berlin 1971, S. 61.
30 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.
31 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.
32 Kinderschänder, die von den deutschen Medien gedeckt werden, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 23. Febr. 2010 11:08.
33 http://www.fr-online.de/missbrauch/daniel-cohn-bendit–libertaere-sexualmoral-missbraucht-,1477336,2683926.html
34 Strafurteil des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, S. 17.