Die „Freiheit der Andersdenkenden“ und Christenverfolgung

1. Die Andersdenkenden

„Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“ – soll die Kommunistin Rosa Luxemburg (1871-1919)  gesagt haben. Damals galten die Kommunisten als die Andersdenkenden. Doch wo sie die Macht haben, darf es keine Andersdenkende mehr geben. Überall, wo sie die Macht hatten, haben Kommunisten diejenigen verfolgt und umgebracht, die sich nicht in ihre sozialistische Glaubensgemeinschaft integrieren ließen. Bei den Nazis war es auch nicht anders. Angeblich gewährten sie Glaubensfreiheit, wie übrigens auch die Kommunisten. Jeder durfte denken, was er will. Doch die Probleme kamen, wenn sich der Glaube im Leben auswirkte. So sagte Adolf Hitler am 31. Jan. 1939: „Der nationalsozialistische Staat hat weder eine Kirche geschlossen, noch einen Gottesdienst verhindert, noch je einen Einfluß auf die Gestalt eines Gottesdienstes genommen. Er hat weder auf die Lehre noch auf das Bekenntnis irgendeiner Konfession eingewirkt. Im nationalsozialistischen Staat kann jeder nach seiner Fasson selig werden.

Allerdings: Der nationalsozialistische Staat wird aber Priestern, die, statt Diener Gottes zu sein, ihre Mission in der Beschimpfung unseres heutigen Reiches, seiner Einrichtungen oder seiner führenden Köpfe sehen wollen, unnachsichtig zum Bewußtsein bringen, daß eine Zerstörung dieses Staates von niemandem geduldet wird, und daß Priester, sobald sie sich außerhalb des Gesetzes stellen, vom Gesetz genau so zur Rechenschaft gezogen werden wie jeder andere deutsche Staatsbürger auch. Es muß aber hier festgestellt werden, daß es zehntausende und zehntausende Priester aller christlichen Konfessionen gibt, die ihren kirchlichen Pflichten genau so oder wahrscheinlich besser genügen als die politischen Hetzer, ohne daß sie jemals mit den staatlichen Gesetzen in einen Konflikt geraten sind. Diese zu schützen, sieht der Staat als seine Aufgabe an. Die Staatsfeinde zu vernichten, ist seine Pflicht“.1

Und in der Tat: Die Kirchen waren geöffnet. In den Schulen wurde Religionsunterricht erteilt. Dort lernten die Kinder z. B. über den Autobahnbau. Viele Prediger, die keine Nazis waren, taten ihren Job, ohne jemals von der Justiz oder der Gestapo behelligt worden zu sein. Anderseits befand sich, während Hitler die soeben zitierten Worte sprach, der Dorfpfarrer Paul Schneider2 im KZ Buchenwald. Dort „starb“ der ehemals kerngesunde Pastor, der niemals zuvor Herzprobleme hatte, am 18. Juli 1939 an „Herzversagen“. Bevor er im Jahre 1937 ins KZ kam, war er wiederholt in „Schutzhaft“, angeblich um ihn vor dem Volkszorn zu schützen. Er hatte somit gewußt, daß seine Verkündigung den Nazis mißfiel. Außerdem sagte ihm seine Frau voraus, daß sie eine Witwe werden wird, wenn er sich nicht ändert. Doch er konnte nicht anders. Denn der Nationalsozialismus war nicht nur ein politisches System, sondern eine religiöse Heilslehre. Darin nahm die Person Adolf Hitler die Erlöserrolle ein, wie sie Christus in der christlichen Verkündigung innehat. Und Mein Kampf  ist keineswegs nur ein politisches Machwerk, sondern ein Predigtbuch des Teufels. Da auch Gemeindeglieder der nationalsozialistischen Verführung erlagen, war es seine Pflicht zu zeigen, daß derjenige Christus verliert, der Hitler nachfolgt. Oder kann man sich einen Elia vorstellen, der nicht gegen den Baaskult gepredigt hätte? Können wir uns vorstellen, daß die anderen alttestamentlichen Propheten zum Götzendienst ihrer Zeit geschwiegen hätten? Können wir uns vorstellen, daß Christus nicht vor den Verführern seiner Zeit gewarnt hätte? Natürlich warnte er, und das erzürnte die Verführer so sehr, daß sie nach Wegen suchten um ihn zu töten. Und Christus hat uns mit auf den Weg gegeben: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen“ (Joh. 15,20). Indem Pastor Schneider in der Nachfolge Jesu die nationalsozialistische Verführung thematisierte, zog er die Verfolgung auf sich, die Jesus seinen Nachfolgern vorhergesagt hatte. Pastor Schneiders Tod ist eine Anklage gegen all die vielen Prediger, die scheinbar lauter richtige Lehren verkünden, trotzdem aber nicht Christus dienen. Denn sie predigen nicht das ganze Gotteswort, sondern nur, was die Umgebung und die Obrigkeit, z. B. Hitler, bereit sind zu tolerieren. Von dem Naziungeist waren auch die Gemeinden befallen. Somit kam die Verstümmelung des Gotteswortes auch Wünschen aus der Gemeindebasis entgegen. Die Kirchgänger hatten Gemeinschaft untereinander, konnten sich ihres Glaubens erfreuen und blieben von der Verfolgung verschont, die Christus denen vorhergesagt hatte, die ihm nachfolgen.

Man meinte, nach wie vor Christus zu dienen. Prediger wie z. B. Ernst Modersohn riefen die Sünder auf die Wege Gottes zurück. Seine Schriften werden auch heute immer wieder neu gedruckt und haben schon viele zu Christus geführt. Doch worin Modersohn die Wege Gottes verlassen hat, wirkt sich in dem aus, was er nicht predigte. Was er nicht sagte, kann man nicht zitieren. Deshalb folgende braune Spritzer, die Modersohns geistliche Blindheit offenbaren. Hitler sei ein „Gnadengeschenk Gottes an das deutsche Volk“.3 Und nach dem Tod von Paul Schneider schrieb Modersohn im Jahre 1940:  „Zur rechten Zeit hat Gott uns in Adolf Hitler den Führer gegeben, der unser Volk aus seiner tiefen Erniedrigung herausgeführt hat“.4 Im Unterschied zu Pastor Bonhoeffer, der hingerichtet wurde, weil er für den britischen Kriegsgegner spioniert hatte, mußte Pastor Schneider einzig und allein wegen seiner christlichen Verkündigung sterben. Deshalb wollen viele nicht an ihn erinnert werden. Denn sein Tod ermahnt auch uns heute zum Widerstand, wenn wir oder unsere Mitchristen dazu gebracht werden sollen, den Schmalen Weg der Jesusnachfolge zu verlassen und auf dem Breiten Weg zu wandeln, vor dem Christus uns warnt. Von diesem Weg, der in die Verdammnis führt, sagt Christus: „und viele sind’s, die auf ihm hingehen“ (Matth. 7,13). Dagegen heißt es vom Schmalen Weg: „und wenige sind es, die ihn finden“ (Matth. 7,14). Das bedeutet: Gehen viele einen Weg, dann ist das mit Sicherheit der Breite Weg, der in die Verdammnis führt und vor dem Christus uns warnt. Deshalb können Jesusnachfolger keine Demokraten sein. Sie sind vielmehr Monarchisten, die danach trachten, den Schmalen Weg zu gehen, den ihnen ihr König Jesus Christus zeigt.

2. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes

Da die Bürger des Königreiches Jesu eine Minderheit sind, könnte man meinen, daß für sie die Freiheitsrechte des Grundgesetzes wie Glaubens-, Gewissens- und Meinungsäußerungsfreiheit, die ja Minderheiten schützen sollen, gelten würden. Doch Jesus hat uns gesagt: „Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen“ (Joh. 15,20). Damit sagt Christus, daß die Freiheitsrechte des Grundgesetzes nicht denjenigen gelten, die ihm nachfolgen. Jesus spricht weder von der Verfolgung der Kirche noch von der Verfolgung der Kirchgänger. In diesem Punkt hatte Hitler in dem oben wiedergegebenen Zitat zumindest teilweise recht. Sondern verfolgt werden Christus und diejenige, die Christus angehören.

Wer sich aber auf religiöse Folklore beschränkt, ansonsten aber nicht nach dem Willen Jesu handelt und folglich auch nicht Christus angehört, der ist auch nicht von der Verfolgung betroffen, die Jesus denen vorhergesagt hat, die ihm nachfolgen. Damit soll nicht bestritten werden, daß das Grundgesetz voller schöner Worte ist. Doch wenn sich der Satan zum Engel des Lichts verstellt und dessen Diener zu Dienern der Gerechtigkeit (2. Kor. 11,14f), dann sollte sich niemand wundern, wenn der Teufel in solch einem Ausmaß die Rechtsprechung beherrscht, daß die Freiheitsrechte des Grundgesetzes nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind. Denn nach biblischer Lehre,5 die allerdings in den Kirchen verschwiegen wird, ist jeder Mensch, und folglich auch jeder Richter, völlig verdorben. Wo die heilende Kraft des Gotteswortes fehlt, kommt die kriminelle Energie, die in jedem Menschen steckt, zum Tragen. Staaten werden zu Verbrecherbanden. Das war in der Hitlerära besonders offensichtlich. Damit sich die Nazibarbarei niemals wiederholt, haben die Väter des Grundgesetzes in der Präambel sämtliche staatliche Organe an ihre Verantwortung vor Gott erinnert.

Die ständige Erfahrung zeigt, daß Verbrechen dort um sich greifen, wo die persönliche Verantwortung vor Gott ignoriert wird. Da ich fast zwei Jahre meines Lebens in verschiedenen Gefängnissen war, kam ich in Kreise, zu denen andere keinen Zugang haben. Z. B. begegnete ich jemandem, der gewerbsmäßig die Einnahmen von Lebensmitteldiscountern geraubt hatte. Die Frage, ob diese berufliche Tätigkeit auch gottwohlgefällig ist, hatte sich ihm zu keinem Zeitpunkt gestellt.

Wenn der Theologiestudent Stalin nicht Kommunistenchef, sondern Kirchenführer geworden wäre, hätte er gemeinsam mit anderen Theologen das Gotteswort so zurechtbiegen können, daß es maximalen Freiraum für irgendwelche Bluttaten läßt. Doch auch die Akrobaten der Bibelauslegung stoßen wie alle Akrobaten an irgendwelche Grenzen. Als Anführer einer christlichen Bruderschaft hätte Stalin daher nicht so viele Menschen umbringen können, wie es ihm als Chef von Kommunisten möglich war, die gemeinsam bekannten: „Es gibt keinen Gott“. Die bewußte Abkehr von Gott ermöglichte es den Sowjetkommunisten, mehr Menschen umzubringen, als es den „christlichen“ Schafspelzträgern in der über tausendjährigen Kirchengeschichte möglich war. Ohne Gott sind Staaten Gangsterbanden, ganz gleich, welche schönen Worte in der Verfassung der Sowjetunion oder in irgendwelchen Dokumenten der Nazis stehen.

Auch die schönen Worte des Grundgesetzes konnten nicht verhindern, daß auch die Bundesrepublik Deutschland zur Gangsterbande verkam. Denn wenn Bundesverfassungsrichter sich nicht ihrer Verantwortung vor Gott bewußt sind, dann entfalten sie die gleiche kriminelle Energie wie Hitler und Stalin. Das wird durch folgende besonders dreiste Rechtsbeugung besonders offensichtlich:

3. Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen

Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde gegen ein bayrisches Gesetz ein, wonach sie nur maximal 25% ihrer Einnahmen durch vorsätzliche Menschentötungen erzielen dürfen. Daraufhin entschieden sieben Bundesverfassungsrichter in ihrem Urteil vom 27.10.19986, daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte. Da sie ein früheres Urteil7 des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist.

Ich selbst bin Augen- und Ohrenzeuge, wie ein Juraprofessor den Studienanfängern erklärt hat: Ein und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein, denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Da es völlig undenkbar ist, daß den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern die den Studienanfängern vermittelte und selbst für juristische Laien absolut denknotwendige Binsenweisheit unbekannt sein könnte, haben somit Bundesverfassungsrichter vorsätzlich das Recht gebeugt. Und Rechtsbeugung ist nach der Definition des Strafgesetzbuches ein Verbrechen. Somit liegt die deutsche Rechtsprechung in den Händen einer Verbrecherbande. Auf die hiermit zwingend nachgewiesene Tatsache, daß eine Verbrecherbande von Rechtsbeugern, die sogar irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht einräumt, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, das Bundesverfassungsgericht unter seiner Kontrolle hat, kann nie nachdrücklich genug hingewiesen werden. Denn das herbeigelogene Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, bedeutet: Nun herrscht reine Willkür. Der Rechtsstaat, falls es ihn vorher gegeben haben sollte, ist nun endgültig abgeschafft. In jedem Beruf gibt es Kriminelle. Doch es hat sich nicht nur ein „Schwarzes Schaf“ in das Bundesverfassungsgericht eingeschlichen, sondern das Recht wurde gemeinschaftlich gebeugt. Das ist organisierte Kriminalität, vergleichbar mit dem Chicago der 30er Jahre. Wie kriminelle Banden damals die Stadt regiert hatten, so regiert heute eine Verbrecherbande, die irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht einräumt, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen, die gesamte Justiz. Auf diese Ungeheuerlichkeit kann nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden. Wer der Feststellung widerspricht, daß eine Verbrecherbande krimineller Rechtsbeuger das Bundesverfassungsgericht dominiert, oder wer auch weiterhin meint, wir würden in einem Rechtsstaat leben, der möge doch bitte folgende juristische Frage beantworten: Wie kann jemand ein Grundrecht haben, irgendwelche rechtswidrigen Taten begehen zu dürfen? Um diese Frage zu beantworten, kann er die Kommentarfunktion dieser Seite benutzen.

Erschreckend ist, daß viele Richter überhaupt nicht wissen, was ein Rechtsstaat ist. In einem Strafverfahren gegen die Eheleute Schaum „wegen dauernder Entziehung anderer von der Schulpflicht in 3 Fällen“ ermahnte Richter Liebermann vom Landgericht Kassel in der Berufungsverhandlung vom 16. Okt. 2013 den Angeklagten, seinen Kindern ein gutes Vorbild in Sachen Rechtsstaatlichkeit zu sein. Erschreckend war seine Behauptung, wir würden in einem Rechtsstaat leben. Selbst wenn dem Richter Liebermann unbekannt sein sollte, daß manche Berufskiller ein Grundrecht haben, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, so muß er doch wissen, daß es in Deutschland „von Rechts wegen Killer und Opfer“ gibt. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Geiger schrieb: “Ein Postulat, es gäbe im Rechtsstaat solche, die über fremdes Leben eines Unschuldigen verfügen dürfen und solche, die sich diesem Verfügungsanspruch unterwerfen müssen, es gäbe also in unserer Gesellschaft von Rechts wegen Killer und Opfer, zerstört das Recht und den Rechtsstaat in seiner Wurzel“.8 Was Prof. Dr. Geiger schrieb, sollte jedem halbwegs anständigen Menschen eine Selbstverständlichkeit sein.

Daß Gerichtsprozesse stattfinden, in denen durch irgendeinen gelehrten Hokuspokus die „Schuld“ der Angeklagten „nachgewiesen“ wird, macht einen Unrechtsstaat noch lange nicht zum Rechtsstaat. Derartige Alibiveranstaltungen gab es auch bei Stalin und Hitler. In einem Unrechtsstaat ist der politische Wille entscheidend und nicht das Recht. Das „Recht“ wird schon irgendwie zurechtgebogen. Bekommt man das aber nicht hin, dann muß es notfalls auch ohne rechtstaatliches Mäntelchen gehen, dann wird eben dreist behauptet, irgendwelche Berufskiller hätten ein Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen.

4. Eine weitere Rechtsbeugung der Karlsruher Verbrecherbande

Wie gewöhnliche Kriminelle immer wieder neue Straftaten begehen, so liefert die Karlsruher Verbrecherbande eine Rechtsbeugung nach der anderen. Eine folgenschwere Rechtsbeugung ist, daß ein „staatlicher Erziehungsauftrag“ in folgende Formulierung des Grundgesetzes hineingelogen worden ist: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aussicht des Staates9(Art. 7, Abs. 1 GG). Die faustdicke Lüge vom grundgesetzlichen staatlichen Erziehungsauftrag wurde in viele Gerichtsentscheidungen übernommen.10  All diese Richter haben die Binsenweisheit nicht verinnerlicht, daß eine Lüge auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird. Dabei ist den Karlsruher Rechtsbeugern durchaus bekannt, daß das Grundgesetz andersdenkende Minderheiten schützt. Doch bei Rechtsbeugern gibt es kein gleiches Recht für alle. Deren Entscheidungen sind davon abhängig, wer die Andersdenkenden sind. Ein von vielen Beispielen ist ein Vergleich des sogen. Kruzifixurteils des Bundesverfassungsgerichtes  mit dem erlogenen staatlichen Erziehungsauftrag. Im Kruzifixurteil11 heißt es: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG“. In der Urteilsbegründung heißt es vom Kreuz: „Es hat appellativen Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus. Das geschieht überdies gegenüber Personen, die aufgrund ihrer Jugend in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind, Kritikvermögen und Ausbildung eigener Standpunkte erst erlernen sollen und daher einer mentalen Beeinflussung besonders leicht zugänglich sind (vgl. BVerfGE 52, 223 [249])“.12 Auch heißt es in der Urteilsbegründung: „Die Anbringung eines Kreuzes rechtfertigt sich auch nicht aus der positiven Glaubensfreiheit der Eltern und Schüler christlichen Glaubens. Die positive Glaubensfreiheit kommt allen Eltern und Schülern gleichermaßen zu, nicht nur den christlichen. Der daraus entstehende Konflikt läßt sich nicht nach dem Mehrheitsprinzip lösen, denn gerade das Grundrecht der Glaubensfreiheit bezweckt in besonderem Maße den Schutz von Minderheiten. … Das [eine nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeit] ist bei der Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern, deren Präsenz und Anforderung sich der Andersdenkende nicht entziehen kann, nicht der Fall“.13  Der „Schutz von Minderheiten“ und die Freiheitsrechte der „Anderdenkende(n)“ schützen nur solche Abweichler, die vom christlichen Glauben abweichen. Daß keineswegs die Minderheit der Jesusnachfolger bzw. die Andersdenkenden, die es ablehnen, sich auf dem Breiten Weg, der in die Verdammnis führt, integrieren zu lassen, geschützt werden sollen, zeigt ein Vergleich vorwiegend mit Nichtannahmebeschlüssen von Verfassungsbeschwerden. Die Begründungen der formalen Nichtannahmebeschlüsse dienen vielen Gerichtsurteilen als Grundlage.14 Dadurch werden sie faktisch wie eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung behandelt.

In solch einem Nichtannahmebeschluß gegen die Schulbesuchspflicht, dessen Worte sich wortwörtlich in vielen Gerichtsentscheidungen wiederfinden, heißt es: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.15  Also: Nicht Freiheitsrechte, sondern Zwangsintegration der „religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’“. Das ist das krasse Gegenteil zu den Freiheitsrechten, die das Kruzifixurteil festschreibt. Es gilt eben nicht gleiches Recht für alle. Die Zwangsintegration, die das Bundesverfassungsgericht eindeutig fördert, erfüllt eindeutig den Straftatbestand des Völkermordes. Im entsprechenden Gesetzestext heißt es: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören … 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“.16 Anscheinend dachten die Juristen, die den Völkermordparagraphen formuliert hatten, an den Völkermord an den Juden, deren Volk auch durch Assimilation gefährdet ist. Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, dann würde das aber keine Rolle spielen, da ohnehin gleiches Recht für alle gelten würde. Doch in einem Unrechtsstaat ist der politische Wille entscheidend und nicht, was im Grundgesetz oder in irgendwelchen Gesetzesparagraphen steht. Und die „Integration“, also der Völkermord, an der christlichen „Parallelgesellschaft“ ist eindeutig politisch gewollt.

Das ist das wichtigste Ziel der Schulbesuchspflicht. „Bildung“ ist lediglich der Vorwand. „Bildung“ ist vergleichbar mit den Getreidekörnern, die sich im Rattengift befinden und die die Ratten für eine gesunde Ernährung in der Tat benötigen. Die Rattenmörder wollen nicht, daß die Ratten die benötigten Getreidekörner woanders her bekommen. Das Bildungsniveau der Deutschen sinkt und sinkt. Mehr und mehr Analphabeten verlassen die Schulen. Schulabgänger sind nicht ausbildungsreif. Wie niedrig das Bildungsniveau selbst bei Akademikern, einschließlich Richtern, und bei Doktoren ist, zeigt die Broschüre „Verdummtes Staatseigentum“, die auf den Internetseiten www.staatseigentum.net und www.johannes-lerle.net abrufbar ist. Der geistige Niedergang ist eine wesentliche Ursache für den wirtschaftlichen Niedergang im ehemaligen Volk der Dichter und Denker. Dagegen erreichen Kinder, die nicht zur Schule gehen, sondern zu Hause unterrichtet werden, wesentlich größere Lernerfolge. Trotzdem werden diese Familien verfolgt. Das beweist zwingend: Das Kindeswohl ist ebensowenig das wirkliche Anliegen der „Bildungs“politiker, wie das Rattenwohl das Anliegen der Rattenmörder ist.

Der „staatliche Erziehungsauftrag“, der die Kinder der Freiheitsrechte des Grundgesetzes beraubt und sie verpflichtet, die Gehirnwäsche über sich ergehen zu lassen, wurde nach und nach herbeigelogen.17 Doch in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Sept. 2013 werden Kindern und deren Eltern deren Freiheitsrechte mit besonderer Deutlichkeit abgesprochen, und sie werden so deutlich zum Staatseigentum degradiert, wie nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland.

5. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes18

Nachdem das  Buch Krabat auszugsweise im Deutschunterricht der 7. Klasse eines Gymnasiums behandelt worden war, wurde von der Schule die Teilnahme der Schüler an der Vorführung des entsprechenden Films verfügt. Eltern eines Schülers verlangten die Befreiung ihres Sohnes von der Filmvorführung, da die Berührung mit Spiritismus und jeglicher Form von Magie gegen ihren Glauben ist. Die Schule verweigerte eine Befreiung. Dagegen klagten die Eltern vor dem Verwaltungsgericht, jedoch ohne Erfolg. Erfolg hatten sie aber beim Oberverwaltungsgericht. Daraufhin legte die Schulbehörde beim Bundesverwaltungsgericht das Rechtsmittel der Revision ein und hatte Erfolg.

Es sei rechtmäßig gewesen, auf der Teilnahme an einer Filmvorführung zu bestehen, die aus Glaubensgründen abgelehnt wurde. Im Bild gesprochen: Die Rattenmörder geben sich nicht damit zufrieden, daß die Ratten die Getreidekörner, die sich im Rattengift befinden, fressen, sondern sie bestehen darauf, daß sie auch den eigentlichen Todesbringer in sich aufnehmen. Besonders erschreckend ist die Urteilsbegründung. Darin wird dem erlogenen „staatlichen Erziehungsauftrag“ faktisch der absolute Vorrang eingeräumt, so daß die Freiheitsrechte des Grundgesetzes bis zur Bedeutungslosigkeit zurücktreten müßten. Wie ein „roter Faden“ zieht  sich die „Integrationsfunktion“ der Schule, dem der „staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag“ diene, durch die Urteilsbegründung. Doch das ist nichts anderes als Gehirnwäsche. Ob ein Kleidungsstück gewaschen wird, entscheidet dessen Eigentümer. Indem Regierungsstellen und Gerichte die Gehirnwäsche bei Kindern verfügen, setzen sie voraus, daß Kinder Staatseigentum seien.

Und besonders in einer Demokratie „müssen“ die Gehirne von Kindern gewaschen werden, damit sie später als Erwachsene keine Andersdenkende sind, die zentrale politische Entscheidungen nicht mittragen oder gar Mehrheiten organisieren würden, mit denen sie die Obrigkeit wegfegen könnten. Sogar in einer Diktatur will die Obrigkeit ihre Untertanen formen. So sagte schon Hitler: „Heute beanspruchen die Volksführung wir, d. h. wir allein sind befugt, das Volk als solches – den einzelnen Mann, die einzelne Frau – zu führen. Die Lebensbeziehungen der Geschlechter regeln wir. Das Kind bilden wir!“.19 Auch Hitlers Nachfolger beanspruchen die Kinder als ihr Eigentum, um sie in ihrem Sinne zu indoktrinieren. So heißt es im Zweiten Familienbericht der damaligen SPD/FDP Bundesregierung von 1975: „Erziehung der Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe … Die Wahrnehmung dieser Aufgabe überträgt unsere Gesellschaft Familien und außerfamilialen pädagogischen Einrichtungen“.20

Jede Obrigkeit will die Gesellschaft so formen, wie ein Töpfer den Ton formt. Derartige Bemühungen haben bei den Gläubigen nur begrenzten Erfolg. Denn christlicher Glaube ist, sich vom himmlischen König Jesus Christus führen und leiten zu lassen. Und Christus führt ganz andere Wege als der selbsternannte „Führer“ Adolf Hitler geführt hatte oder als die Mehrheit in einer Demokratie geht. Diesen Sachverhalt wollen die Volksverführer verschleiern. Deshalb wurden und werden Prediger und Religionslehrer an den Universitäten ausgebildet. Und an den Universitäten werden solche Personen zu Professoren ernannt, die das Gotteswort so zurechtbiegen, wie es der Obrigkeit wohlgefällig ist. Und dieses zurechtgebogene Gotteswort tragen die Hochschulabsolventen ins Volk. So „starb“ der Dorfpfarrer Paul Schneider im KZ Buchenwald. Doch die Theologieprofessoren, die den Unterschied der Lehre Jesu zum Nationalsozialismus nicht herausgearbeitet hatten, wurden nicht verfolgt. Wie damals warnen auch heute weder Theologieprofessoren noch Kirchenleitungen die Gläubigen vor dem Abfall von Christus.

Wenn es ungläubige Steuerzahler ärgert, daß ihre Steuergelder für die Verbreitung der christlichen Botschaft an Universitäten und Schulen verwendet werden würden, so sei ihnen gesagt: Ihre Steuern dienen nicht der Verbreitung der Botschaft vom Heil in Christus. Vielmehr soll die christliche „Parallelgesellschaft“ von Christus hinweggeführt werden, um sie in der demokratisch gesinnten „Allgemeinheit“, die Jesus Christus als König ablehnt, „integrieren“ zu können.

Nur in diesem Sinne können wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verstehen. Welche Funktion hat Krabat im Deutschunterricht? Dieses Machwerk aus dem Jahre 1971 ist keineswegs ein Klassiker der deutschen Literatur. Bevor es dieses Machwerk gab, haben die Kinder doch auch die deutsche Sprache erlernt. Folglich ist es also verzichtbar. Außerdem ließe sich die Beherrschung der deutschen Sprache durch andere Texte besser erlernen, z. B. durch die Reden von Dr. Goebbels, der unumstritten ein Meister der Sprachbeherrschung war. Und nachdem seine Reden „auszugsweise im Deutschunterricht behandelt worden“ (Formulierung aus dem Urteil S. 3) waren, könnten die Schüler durch einen Film, der die Reden von Dr. Goebbels zum Gegenstand hat, lernen, wie ein Virtuose spricht. Um eventuellem Protest vorzubeugen, hätte am Ende des Films allerdings darauf hingewiesen werden sollen, daß das Nazi-Gedankengut abzulehnen ist. Ist solch ein Szenario schon unwahrscheinlich genug, so ist es völlig undenkbar, daß beim Bundesverwaltungsgericht Kläger scheitern, die sich gegen den braunen Dreck in der Schule wehren.

Es gibt doch jede Menge Literatur, die weder braunen Dreck, noch Pornodreck, noch Okkultismus enthält. Die Kultusbehörden, die die Lehrpläne gestalten, wissen doch, daß all diese schlechten Sachen von Teilen der Bevölkerung abgelehnt werden. Warum verzichtet man nicht von vornherein darauf, wenn der „gemeinschaftsstiftende Effekt“, „der mit der Schule bezweckt wird und der die Einführung der staatlichen Schulpflicht zu wesentlichen Anteilen legitimiert“ (S. 16f des Urteils), so wichtig ist? Krabat ist doch keineswegs das einzige Beispiel für schulischen Okkultismus. Schon Grundschulkinder befassen sich mit Atemübungen, Stilleübungen, Phantasiereisen, Mandalas und ähnlichem. Ein Vergleich mit der Hexenliteratur zeigt, daß genau das die Techiken sind, um mit Geistern Kontakt aufzunehmen.21  Diese Techniken können von Erwachsenen nur schwer erlernt werden. Deshalb bringt man diese schon Kindern bei. Die Erfahrung zeigt, und Pädagogen wissen es, daß Kinder den Hexen- und Zaubergestalten um so mehr Realität zumessen, je häufiger sie sich mit ihnen befassen. Wenn in der Grundschule trotzdem nach Buchstaben gesucht wird, die eine Hexe weggezaubert habe, so zeigt dies, daß Kinder vorsätzlich zur Magie hingeführt werden sollen. Der Unterricht in der deutschen Sprache ist somit lediglich das Mittel, um okkulte Unterrichtsinhalte an die Kinder heranzutragen, wie Getreidekörner lediglich das Mittel sind, mit dem die Rattenmörder ihr Gift verabreichen. Daß okkulte Praktiken in allen christlichen Glaubensrichtungen abgelehnt werden, ist selbst bei den Bibelunkundigsten allgemein bekannt, wie den Rattenmördern bekannt ist, daß ihre Getreidezusätze für Ratten tödlich sind. Somit ist der Völkermord an der christlichen „Parallelgesellschaft“ ebenso beabsichtigt wie der Rattenmord.

Die tödliche Gefahr wird vor allem deshalb häufig nicht erkannt, weil als Erbe der Aufklärung geleugnet wird, daß es überhaupt Dämonen gibt, mit denen jemand Kontakt aufnehmen könnte. Doch den Atheismus predigen ist das eine; wirklich glauben, daß es weder einen Gott noch einen Teufel gäbe, das andere. Indizien deuten darauf hin, daß selbst der angebliche Erzatheist Karl Marx Okkultismus praktizierte.22 Man würde die Kinder nicht mit missionarischem Engagement durch Krabat und anderen Schulstoff in die Welt der Magie einführen, wenn man wirklich davon überzeugt wäre, daß das alles nur harmloser Firlefanz sei.

Nochmals: Wer die Gesellschaft so gestalten will, wie ein Töpfer den Ton gestaltet, der wird sein Augenmerk auf die christliche „Parallelgesellschaft“ richten. Denn diese Andersdenkenden lassen sich von ihrem König Jesus Christus leiten und sind daher nicht so leicht zu manipulieren wie solche Menschen, die keine Orientierung haben. Die Bindung der Gläubigen an Christus will man zerstören. Dabei geht man behutsam und in kleinen Schritten vor. Notfalls auch zwei Schritte vor und einen zurück. Ein Frosch, den man in heißes Wasser tut, springt heraus. Tut man ihn aber in kaltes Wasser und erhitzt es nur langsam, dann stirbt er. In vergleichbarer Weise geht man beim Völkermord am Gottesvolk vor. Das heutige Ausmaß des schulischen Pornodrecks und Okkultismus wäre vor vierzig Jahren noch nicht möglich gewesen. Wie weit man bei den schlechten Sachen geht, ist von Gegend zu Gegend und von Schule zu Schule unterschiedlich. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lesen wir von „Zusammenhalt der Gesellschaft“, vom „gemeinschaftsstiftenden Effekt“ und auffallend häufig von der „Integrationsfunktion“ der Schule. Der einzelne Schüler soll sich nicht direkt an Christus orientieren, sondern er soll in eine „Gemeinschaft“ integriert werden. Die „Gemeinschaft“ mag sich auch an „christlichen“ Traditionen und Werten orientieren, aber nicht nur. Der „christliche“ Einfluß wird nach und nach zurückgedrängt, wie durch das Bild vom Frosch bereits veranschaulicht. Wer dieser antichristlichen Entwicklung voraus ist und christliche Einflüsse ablehnt, für den gibt es die Freiheitsrechte des Grundgesetzes. Das stellt das Kruzifixurteil ausdrücklich fest. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes werden aber den Nachzüglern bei dieser Entwicklung beharrlich verweigert.

In dem Denken der Richter am Bundesverwaltungsgericht gibt es keinen Gott, dem irgend jemand verantwortlich sein könnte. Von daher stellt sich ihnen auch nicht die Frage, ob es mit der Nachfolge Jesu vereinbar ist, sich mit Okkultismus zu befassen. Die Richter wägen lediglich die „religiösen Erziehungsvorstellungen“ (S. 14) der klagenden Eltern gegen das „staatliche Bestimmungsrecht“ (S. 15)  ab. Die Schule kann „nicht prinzipiell davon entbunden sein, auf religiöse Verhaltensgebote Rücksicht zu nehmen“, doch diese „Pflicht zur Rücksichtnahme“ habe Grenzen. „Eine kategorische Beachtlichkeit sämtlicher elterlicherseits vorgebrachter religiöser Verhaltensgebote liefe … auf einen prinzipiellen Vorrang jedweder individuellen Glaubenspositionen vor dem staatlichen Bestimmungsrecht im Schulwesen hinaus, das insoweit dann seinerseits leerlaufen müßte“ (S. 13). „Die integrative Wirksamkeit der Schule erweist sich nicht nur darin, Minderheiten einzubeziehen und in ihren Eigenarten zu respektieren. Sie setzt voraus, daß Minderheiten sich nicht selbst abgrenzen und sich der Konfrontation mit Unterrichtsinhalten, gegen die sie religiöse, weltanschauliche oder kulturelle Vorbehalte hegen, nicht stets von vornherein verschließen dürfen“ (S. 13f). Natürlich. Weil Kinder als Staatseigentum gelten, dürfen sie sich nicht der von ihrem angeblichen Eigentümer befohlenen Gehirnwäsche verschließen. Wenn jemand aus einem Faß ein Gläschen getrunken und gemerkt hat, daß sich nicht Wein, sondern Jauche in dem Faß befindet, dann wird er selbstverständlich den Rest des Fasses nicht austrinken. Doch weil die Kinder als Staatseigentum gelten, dürfen sie sich nicht der okkultistischen und pornographischen Jauche „von vornherein verschließen“.  „Hieraus ergibt sich zugleich, dass die Befreiung von einzelnen Unterrichtseinheiten nicht als routinemäßige Option der Konfliktlösung fungieren darf, die in jedem Fall ergriffen werden müßte, in dem aufgrund des Unterrichts Einzelnen eine Beeinträchtigung religiöser Positionen droht. Auch die Gewährung von individuellen Unterrichtsbefreiungen liefe, könnten die Betroffenen sie in jedem Konflikt beanspruchen, auf einen prinzipiellen Nachrang des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags hinaus, indem sie diesen für Minderheiten – zwar nicht mit Wirkung gegenüber allen Beteiligten, aber  doch bezogen auf sich selbst – disponibel machte. Ist die staatliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf religiöse Belange aus Gründen der Praktikabilität und insbesondere auch aufgrund der Integrationsfunktion der Schule im Prinzip begrenzt, so folgt hieraus für die Eltern, dass sie in einem bestimmten Umfang Beeinträchtigungen religiöser Erziehungsvorstellungen als typische, von der Verfassung von vornherein einberechnete Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der seiner Umsetzung dienenden Schulpflicht hinzunehmen haben, d. h. nicht über das Recht verfügen, ihnen beliebig auszuweichen. Hierdurch ist zugleich sichergestellt, dass der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag – der auch für die Schule im Grundsatz nicht disponibel ist – gleichmäßig gegenüber sämtlichen Schülern erfüllt wird. Eine Befreiung wegen befürchteter Beeinträchtigungen religiöser Erziehungsvorstellungen hat danach die Ausnahme zu bleiben“ (S. 14). Also: Minderheiten dürfen der Gehirnwäsche nicht ausweichen.

Mit den begrenzten „Beeinträchtigungen religiöser Erziehungsvorstellungen“ ist gemeint, daß es zuzumuten sei, von den Wegen Gottes begrenzt abzuweichen. Der Gedanke, daß der erlogene „staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag“ Vorrang habe, wenn die Glaubensfreiheit nur begrenzt eingeschränkt werde (S. 17), taucht im weiteren Urteilstext immer wieder auf. So heißt es z. B. auf S. 19: „Es ist durchaus denkbar, dass einzelne religiöse Verhaltensgebote für den Betroffenen einen so untergeordneten Stellenwert besitzen, dass dieser sich nicht in eine glaubensbedingte Gewissensnot gravierenden Ausmaßes versetzt, wenn er sie in einer Konfliktlage vernachlässigt, um auf diese Weise einem entgegenstehenden staatlichen Normbefehl Folge leisten zu können“ (S. 19). Im Klartext: Um auch dem „staatlichen Normbefehl Folge leisten zu können“, um zwei Herren dienen zu können und nicht Christus allein, sollen die Gläubigen die Wege Gottes in begrenztem Ausmaß verlassen.

Ein Sprichwort sagt treffend: „Wer dem Teufel den kleinen Finger gibt, dem nimmt er die ganze Hand“. Ein „Staat“, der das von seinen Untertanen verlangt, handelt als Agent des Teufels. Denn es ist einfach nicht möglich, nur etwas von den Wegen Gottes abzuweichen, ohne dadurch Christus als König zu verwerfen. Alle Landesregierungen, die für das „Bildungs“wesen zuständig sind, und alle Gerichte haben entschieden: „Wir wollen nicht, daß dieser über uns herrsche“ (Luk. 19,14). Diese Agenten des Teufels wollen auch nicht, daß Christus über die Kinder herrscht, sondern sie wollen selbst die Herrschaft ausüben. Deshalb mißbrauchen sie die Schulen als Kindermissionierungsanstalten.

Die ersten Christen im Römischen Reich durften auch glauben was sie wollten. Sie sollten lediglich einer heidnischen Gottheit einige Körner Weihrauch opfern. Doch auf diese Weise heidnische „Götter“ anerkennen, wäre Abfall von Christus gewesen. Dem zogen viele den Märtyrertod vor. Zur Zeit des Königs Nebukadnezar durften die Leute auch glauben was sie wollten. Doch sie hatten auch die Befehle des Königs zu befolgen, wie unsere Kinder dem „staatlichen Normbefehl Folge leisten“ (S. 19 des Urteils) müssen. Und der König befahl, daß beim Schall der Posaunen, Trompeten, Harfen, Zithern, Flöten, Lauten und aller andern Instrumente die zu den Einweihungsfeierlichkeiten geladenen Ehrengäste das goldene Bild anbeten, das Nebukadnezar gemacht hatte. Doch Schadrach, Meschach und Abed-Nego beteten das goldene Bild nicht an, und wurden deshalb in den Feuerofen geworfen (Dan. 3).

Das Glockenspiel der Potsdamer Garnisonskirche spielte die Melodie zu folgendem Liedtext: „Üb’ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab, und weiche keinen Finger breit von Gottes Wegen ab“. Allerdings war gemeint: … und weiche keinen Finger breit von den Wegen ab, die die Hoftheologen des Königs als Wege Gottes deklarieren. Doch selbst der gelehrteste Hoftheologe stieß mit seinen akrobatischen Fähigkeiten bei der Bibelauslegung irgendwann einmal an Grenzen. Kein Bibelauslegungsakrobat wäre so weit gegangen, daß er den heutigen schulischen Okkultismus als gottwohlgefällig deklariert hätte. Somit hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eine neue Qualität des Bösen. Es verlangt unmißverständlich, die Wege Gottes zu verlassen, wenn auch angeblich „nur“ „geringfügig“, lediglich „einen Finger breit“.

Und was sagen die Theologen und Kirchenleute dazu? Ihr Verhalten erinnert an die Wächter des Volkes Israel zur Zeit des Propheten Jesaja: „Alle ihre Wächter sind blind, sie wissen alle nichts. Stumme Hunde sind sie, die nicht bellen können, sie liegen und jappen und schlafen gerne. Aber es sind gierige Hunde, die nie satt werden können. Das sind die Hirten, die keinen Verstand haben; ein jeder sieht auf seinen Weg, alle sind auf ihren Gewinn aus und sagen: Kommt her, ich will Wein holen, wir wollen uns vollsaufen, und es soll morgen sein wie heute und noch viel herrlicher!“ (Jes. 56, 10-12). Der Hinweis auf dieses Prophetenwort ist eine Verharmlosung des Fehlverhaltens der heutigen vermeintlichen Diener Gottes. Denn sie sündigen häufig nicht nur durch Unterlassen, was schlimm genug wäre, sondern sie unterstützen häufig sogar noch die Integration.

Nicht jede Integration ist verwerflich. Doch entscheidend ist, wer wen integriert. Wenn Jesus sagt: „Machet zu Jüngern alle Völker … und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ (Matth. 28,19f), dann will er, daß die Gläubigen die Ungläubigen zur Umkehr aufrufen und sie in die Gemeinde integrieren, damit sie gemeinsam mit ihnen auf dem Schmalen Weg dem himmlischen Ziel entgegengehen. Gott sagte dem Propheten Jeremia: „Sie sollen sich zu dir kehren, doch du kehre dich nicht zu ihnen!“ (Jer. 15,19). Das bedeutet für uns heute, daß wir die „Integrationsfunktion der Schule“ (S. 13 des Urteils)  ablehnen sollen und uns nicht in die Gemeinschaft der Okkultisten, der Götzendiener, der Homosexuellen, der Ehebrecher und der anderen Sünder „integrieren“ lassen sollen.

In der Kirche schwafeln die Pfaffen vom Heil in Christus; wie ein Wegweiser zeigen sie den richtigen oder den falschen Weg, aber sie gehen nicht selber den Weg, den sie zeigen sollten. Doch christlicher Glaube bedeutet, auf Christus zu blicken und seinem Heilande nachzufolgen. Denn Christus ist unser König und Führer und keineswegs nur ein Ideengeber neben anderen Ideengebern innerhalb eines demokratischen Willensbildungsprozesses. Die Forderung des Bundesverwaltungsgerichtes, die Wege Gottes (wenn zunächst auch nur in begrenztem Ausmaß) zu verlassen, bedeutet, Jesus Christus als König zu verwerfen. Zwar wurden die Gläubigen schon immer verführt: Um sie zu manipulieren, ernennt die Obrigkeit Theologieprofessoren, die das Gotteswort durch gelehrten Hokuspokus so zurechtbiegen, wie man es braucht. Und in der Tat war es z. B. gelungen, den Kirchgängern weiszumachen, es sei gottwohlgefällig, sich in Kriegen gegenseitig umzubringen. Doch was das Bundesverwaltungsgericht fordert, ist wesentlich schlimmer als die vielen Bluttaten, zu denen Gläubige verführt worden waren. Die grundsätzliche Bereitschaft, die Wege Gottes zu verlassen, bedeutet eine neue Qualität des Abfalls. Das bedeutet, Jesus Christus als König zu verwerfen. Denn Jesus will absolut herrschen und ist nicht bereit, seinen Herrschaftsanspruch mit irgendwelchen Schulbehörden, Gerichten oder wem auch immer zu teilen. Denn die Kinder sind Jesu Eigentum. Indem Schulbehörden und Gerichte die Kinder aber wie Staatseigentum behandeln, entlarven sie sich als Diebe und Räuber. Von den Feinden Christi können wir nichts anderes erwarten als daß sie sich wie Diener des Teufels verhalten und die Gläubigen ins Gefängnis werfen und umbringen. Doch am gefährlichsten sind deren Helfershelfer unter den Pfaffen, die mit den Mördern am Gottesvolk gemeinsame Sache machen. Es gibt viele Bilder, die Kirchenführer gemeinsam mit Adolf Hitler zeigen. Auch heute lassen sich Kirchenvertreter in schlechte Sachen einbinden. Der Pornounter­richt wurde von Kirchenvertretern gebilligt. Bevor Homosexuelle auf dem Standesamt „heiraten“ konnten, wurden sie in der Kirche „getraut“. In den 70er Jahren, als CDU und CSU noch den Anschein erweckten, gegen den Kindermord im Mutterleib zu sein, hatten die Evangelischen Landeskirchen Wahlkampf für die SPD gemacht, die schon damals eindeutig eine Kindermörderpartei war. Kirchliche Stellen lassen sich dadurch in den Kindermord einbinden, daß sie Tötungslizenzen ausstellen, als „Beratungsschein“ ver­harmlost. Durch die kirchliche Einbindung entsteht der Eindruck, daß der Kindermord kein so großes Verbrechen sei. Die Förderung des Kindermordes zeigt, daß die Evange­lischen Landeskirchen kriminelle Vereinigungen sind.

In der Bibel (Offenb. 20,9) finden wir das kriegerische Bild vom „Heerlager der Heiligen“. Zur Armee der Gegner, die das Gottesvolk ausrotten wollen, gehören das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, andere Gerichte, Kultusbehörden, Schulbehörden und politische Parteien. Von den Parteien sind CDU und CSU am schlimmsten. Denn zusätzlich zu den schlechten Sachen der anderen Parteien verhöhnen sie durch ihren Namen und durch das scheinfromme Geschwafel ihrer Führungspersönlichkeiten den Namen Jesu. Doch am allerschlimmsten sind die Pfaffen innerhalb des „Heerlagers der Heiligen“, die für die Feinde Christi arbeiten, die die scheinfromme Heuchelei der Feinde Jesu ohne entlarvende Anmerkungen weitertragen, die den falschen Eindruck erwecken, CDU und CSU würden christliche Anliegen vertreten und seien für Christen wählbar. Keine Armee der Welt duldet in den eigenen Reihen die Tätigkeit für den Kriegsgegner. Solche Schafspelzträger, solche Judase, gilt es zu entlarven. Denn durch deren schlechtes Beispiel, durch deren falsche Predigt und durch das, was sie nicht predigen, konnten Bundesverwaltungsrichter überhaupt erst auf den absurden Gedanken kommen, es sei möglich, „einzelne religiöse Verhatensgebote“ zu „vernachlässigen“, ohne dadurch Christus als seinen König zu verwerfen. Diese Judase verführen zur Freude der Bundesverwaltungsrichter und anderer Feinde Christi die Gläubigen, den uns von Jesus gewiesenen Schmalen Weg (Matth. 7,14) zu verbreitern. Zwar können diese „christlichen“ Schafspelzträger durchaus auch mäßigend auf Politiker einwirken, wenn diese zu schnell vorangehen. Denn ein langsames Voranschreiten in den Abgrund, bei dem alle mitkommen, scheint effektiver zu sein als ein Auseinaderbrechen der Gesellschaft. Doch wir sollen uns überhaupt nicht integrieren, weder schnell noch allmählich. Denn es steht geschrieben: „Stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern verändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm. 12,2).

Diejenigen, die sich nicht dieser Welt gleichstellen, werden heute als „Fundamentalisten“ verächtlichgemacht. Es ist durchaus beabsichtigt, daß etwas von dem Schrecken, den islamische Fundamentalisten auslösen, den Christen angehängt wird. Dabei ist den Verleumdern der Unterschied von Mohammed und Christus durchaus bekannt. Mohammed hatte viele Kriege geführt und viel Blut vergossen und seine Anhänger aufgefordert, gleiches zu tun (z. B. Der Koran 2,217; 4,90; 8,13; 9,5). Dagegen ist Christus ein Friedefürst (Jes. 9,5). Im Unterschied zu Mohammed hat Christus nicht das Blut anderer vergossen, sondern sein eigenes Blut dahingegeben. An den unterschiedlichen Fundamenten liegt es, daß islamische Fundamentalisten überall auf der Welt Krieg und Terror verbreiten, während christlicher Fundamentalismus Märtyrertum hervorbringt. Die ersten Christen wurden im römischen Zirkus den Löwen vorgeworfen. In der Nazizeit war Paul Schneider nicht der einzige Märtyrer. In der Sowjetunion floß das Blut der Gläubigen in Strömen.23 Zur Zeit sterben mehr und mehr Christen in islamischen Ländern.24

Diejenige, die keine Orientierung im Leben haben, sondern dem Herdentrieb verfallen sind, „integrieren“ sich in jede Gesellschaft, und als deren Bestandteil verfolgen sie die jeweils Andersdenkenden. Wie Fett oben schwimmt, sind es immer die gleichen, die in jeder Gesellschaft oben schwimmen, und die gleichen, die in jeder Gesellschaft unten sind. Der Altnazi Globke war Adenauers Mann, um andere Nazis wieder in den Staatsdienst zu holen. Das ehemalige NSDAP-Mitglied Dr. Kurt Georg Kiesinger (1904-1988) wurde Bundeskanzler (1966-1969). Paul Schneider (1897-1939) konnte nicht Bundeskanzler werden, da er nicht in der Nazigesellschaft „integriert“ war und als Folge der fehlenden „Integration“ im Grabe lag. Der Vater (Ernst von Weizsäcker, 1882-1951) des ehemaligen Bundespräsidenten (1984-1994) Richard von Weizsäcker (1920-2015)  war in der Hitlerzeit NSDAP-Mitglied, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und SS-Oberführer. Sohn Richard befand sich aber im Widerstand. Doch das hatte vor 1945 niemand gewußt. Als Bundespräsident trampelte er ständig auf dem Grab eines toten Löwen herum und wurde nie müde, die Sünden der Nazis zu bekennen. Im Unterschied zu Paul Schneider wußte er, was wann zu äußern ist. So verunglimpfte er das Andenken von solchen Verstorbenen, die in Übereinstimmung mit der damals herrschenden Meinung Menschen getötet hatten. Doch die heutigen Menschentötungen im Mutterleib, die viel zahlreicher sind als Hitlers Menschentötungen, geißelte er nicht. So war er weder während der Nazizeit noch danach im Gefängnis im Unterschied zu Pfarrer Winfried Pietrek, zu Günter Annen und zu meiner Wenigkeit, die wir angeblich irgendwelche „gesetzestreue“ Berufskiller beleidigt hätten. Richard von Weizsäcker war eben in jeder Gesellschaft „integriert“ und wußte daher, was zu welcher Zeit zu äußern ist. So scheint er Prediger 3,7 verstanden zu haben, wo es heißt: „schweigen hat seine Zeit, reden hat seine Zeit“. Charakterlose Wendehälse wie er würden sich selbst dann „integrieren“, wenn als Folge von Zuwanderung und Gebärfreudigkeit der Moslems Deutschland zu einer islamischen Republik werden sollte, in der die Scharia das Grundgesetz ablöst.

Die Kontinuität der Bundesrepublik mit der Nazizeit erstreckt sich auch auf den Bereich der Justiz. Damals war Rechtsbeugung gang und gäbe. Die meisten Nazijuristen blieben auch nach 1945 im Amt und konnten die nächste Juristengeneration prägen. Die Kontinuität besteht nicht in der Bindung an Hitler. Sondern, wie sich eine Hure in jedermanns Bett „integriert“, so beugen die charakterlosen Juristen das Recht im Sinne dessen, der gerade an der Macht ist oder voraussichtlich an die Macht kommen wird. Da wird schon einmal irgendwelchen Berufskillern ein Grundrecht eingeräumt, irgendwelche Mitmenschen „rechtswidrig“ töten zu dürfen. Da wird ein „staatlicher Erziehungsauftrag“ in das Grundgesetz hineingelogen, um diesen gegen das Elternrecht des Grundgesetzes abwägen zu können. Das Ziel dieser Rechtsbeugung ist, daß durch die willkürliche Grenzziehung das Elternrecht fast vollständig beseitigt wird und der in das Grundgesetz hineingelogene „staatliche Erziehungsauftrag“ als vermeintliche Rechtsnorm übrigbleibt. Die Rechtsbeugungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Gerichte in der Tradition der Nazijuristen sind derart dreist, daß sogar schon juristische Laien erkennen, daß nicht nur Rechtsfehler vorliegen, sondern daß reine Willkür herrscht.

Die Glaubensfreiheit des Grundgesetzes ist faktisch abgeschafft. Diese hatte Christus uns auch nirgendwo verheißen. Die politischen Systeme wechseln. Doch es sind immer dieselben, die wie Fett oben schwimmen und andere verfolgen. Auch die Andersdenkenden, die unten sind und die verfolgt werden, sind ebenfalls dieselben. Letzteren Platz hat Christus uns zugewiesen.

Die in diesem Text zitierte Rechtsbeugung des Bundesverwaltungsgerichtes ist unter nachfolgendem Link abrufbar: http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/110913U6C12.12.0.pdf

 

 

 

 

1 Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band II, Würzburg 1963, S. 1058-1060.

2 Claude R. Foster, Paul Schneider. Seine Lebensgeschichte, Holzgerlingen 2001.

3 Heilig dem Herrn von 1935 (S.39).

4 zweite Auflage seiner Selbstbiographie Er führet mich auf rechter Straße – Lebenserinnerungen von 1940, S. 387. 

5 1. Mose 8,21; Röm. 5,12; Ps. 119,118; Spr. 21,10; Spr. 28,15; Spr. 12,5f; Spr. 28,12; Jes. 26,9b-10; Spr. 29,27; Ps. 10.

6 BVerfGE 98, 218, I. Die Namen der Richter sind: Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig.

7 Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.

8 Willi Geiger, Zum Stand der Neuregelung des Lebensschutzes Ungeborener, Schriftenreihe der Juristenvereinigung Lebensrecht e.V., Nr.9, 1992, S.29 ff.; 30.

9 Ein Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen 1 BvR 436/03, veröffentlicht auf www.johannes-lerle.net, Rubrik: Justiz und auf www.staatseigentum.net  

10 Z. B. in die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom 11. Sept. 2013 (BVerwG 6 C 12.12),  die dieser Text zum Gegenstand hat.

11 BVerfGE 93,1 (vom 16.5.95).

12 ebenda, S. 20.

13 Ebenda, S. 24.

14 Z. B. der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom 11. Sept. 2013 (BVerwG 6 C 12.12),  die dieser Text zum Gegenstand hat.

15 Vom 29. April 2003, Aktenzeichen 1 BvR 436/03 und ist unter www.johannes-lerle.net  Rubrik: Justiz zu lesen.

16 „Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ § 6, 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42, S. 2254).

17 Die vielen zum Teil kleinen Schritte sind beschrieben in: Dirk Wunderlich, Elternrecht versus „Staatlicher Erziehungsauftrag“.  Diese Veröffentlichung ist noch nicht im Buchhandel erhältlich, ist aber demnächst auf folgender Internetseite abrufbar: www.staatseigentum.net . Außerdem ist es bereits jetzt  abrufbar auf:  www.nua.de

18 Urteil vom 11. September 2013, Aktenzeichen: 6 C 12.12, wiedergegeben im Anschluß an diesen Text.

19 Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band I, Würzburg 1962, S. 762.

20 Zweiter Familienbericht, Bonn-Bad Godesberg 1975, S. 120.

21 S. „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14,34). Warum Deutschland pleite geht, veröffentlicht auf www.staatseigentum.net und auf www.johannes-lerle.net

22 Richard Wurmbrand, Der unbekannt Karl Marx, Uhldingen ab 1976. Titel früherer Auflagen: Karl Marx und Satan. 

23 Richard Wurmbrand, Gefoltert für Christus.

24 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/michael-snyder/christen-werden-bei-lebendigem-leibe-verbrannt-enthauptet-gekreuzigt-zu-tode-gequaelt-und-in-meta.htmlhttp://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/michael-snyder/islamistische-terrorgruppen-morden-weltweit-christen-und-obama-will-dass-wir-uns-mit-ihnen-verbuend.html; http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/warum-unterstuetzen-politiker-den-ausrottungsfeldzug-gegen-christen-.html

25 Postfach 2168; D-59531 Lppstadt.

26 Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim, Tel. 06201/292127.

Edit

Ein Gedanke zu „Die „Freiheit der Andersdenkenden“ und Christenverfolgung“

  1. I agree with the first part of your comment, about renitsg in God’s grace, as that was what I was trying to communicate in the blog. As far as the responsibility factor goes, you are right that we can’t blame our pastors for our failures. The converse is true as well, ultimately, pastors are not responsible for the decisions their churches make, but are most definitely responsible for the faithful preaching of the Scriptures, and for how the apply the gospel to the situations in life that do come up, particularly those that would try to lead the members of the church away from Christ. As someone who wants to be a pastor of sorts (whether that be of a church or of a small group), I have to realize that while I won’t be held accountable for the end result of the decisions those whom I would lead would make, I will absolutely be held accountable for how I handled my part of the equation: the faithful preaching of the word, and counseling them from a Biblical perspective. In that sense, I very much am my brother’s keeper.On the second part, I use you intentionally. I want them thinking about them, specifically, not a generic, all encompassing we . There are times when I use we instead of you, but in closing remarks, there are times I want it directed specifically to the person reading. If they feel judged in some way, then they need to examine why that is the case. I have no idea who reads this, other than the people who comment, so the concept of me being judgmental toward people I don’t even know doesn’t seem all that practical. And I don’t think preachers should be as guarded about offending people with the you vs we either. The whole point is to preach the gospel to their congregation, not just as a corporate entity, but to the individual. If a pastor submits a challenge to his church, and someone feels judged, then they need to work out with the pastor, elders, etc. why they’re feeling judged. It could very easily be conviction (which feels like judgment at first). Catering to people’s sensitivity in this area can more often than not do them a disservice, rather than help them grow in humility and in the gospel. There are times when using we is appropriate, such as admitting universal struggles with sin, and then there are times where using you is appropriate, such as challenging the individual for how they handle those universal struggles.

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