Strafprozeß

Wegen „Volksverhetzung“ durch angebliche „Holocaustleugnung“ wurde der Verfasser von Texten auf dieser Website angeklagt.

Anklageschrift

Anklageschrift-Luebeck

 

Im folgenden wird wiedergegeben, was der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung am 5. April 2017 gesagt hat bzw. gesagt hätte, wenn ihm das dazu erforderliche „rechtliche Gehör“ gewährt worden wäre:

Prozeßvorbereitung für den 5. April 2017

Die in der Anklageschrift genannten Texte sind nicht geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Dazu werden sie – wie auf der Internetseite angezeigt – zu selten von Deutschland aus aufgerufen. Seit irgendeinem vor dem in der Anklageschrift genannten Termin vom 16. 7. 2014 befinden sich die inkriminierten Texte im Netz. In über drei Jahren haben sie kein Potential er­kennen lassen, „den öffentlichen Frieden zu stören“, und es sind keine Gründe dafür erkennbar, daß dies in Zukunft anders werden könnte. Außerdem nimmt dieses Potential mit der zeit­lichen Entfernung zur Nazizeit noch weiter ab und kei­neswegs zu. Wenn es Schulabgän­ger gibt, die Hitler mit Honecker verwechseln, dann zeigt dies, daß eine Darstellung der Nazizeit kein Poten­tial mehr hat, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Doch dieses Poten­tial ist eine notwendige Voraussetzung, um den Straftatbestand des § 130 StGB zu erfül­len.

Eine weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, daß eine begangene Handlung geleug­net oder verharmlost wird. Somit muß die Anklage die angeblich geleugnete Hand­lung benennen und außerdem muß die Anklage nachweisen, daß die geleugnete Tat tat­sächlich geschehen ist. Dazu reicht ein Hinweis auf vermeintliches Allgemeinwissen nicht aus. Denn die Erfahrung lehrt, daß, wenn Irrtümer oder Lügen ständig wiederholt werden, sie dann als Wahrheit gelten. Der gesunde Menschenverstand sagt aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Wenn jemand einmal beim Lügen erwischt worden ist, dann darf es keine Rolle spielen, wie oft er seine Aussa­gen wiederholt. Und über den Holocaust wurde gelogen, daß sich die Balken biegen. Die­ses Wissen wirkt stärker als eine strafrechtlich relevante Holocaust­leugnung, die lediglich eine Meinung ist, die auch falsch sein könnte. Doch das Strafgesetzbuch erfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tat­sachen. Und daß wir über den Holocaust belogen worden waren, ist eine unwiderlegbare Tatsa­che. Das Nennen dieser Tatsache ist nicht strafbar, und zwar unabhängig davon, welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden.

Fake-News ist keineswegs ein neues Problem, sondern die Amerikaner, durch die wir vom Holocaust erfahren haben, haben schon immer Kriegsgründe herbeigelogen. Doch Lügen haben kurze Beine. Kommt der Schwin­del heraus, dann lügt man weiter, es sei ein Irrtum gewesen. Ein Beispiel sind die angebli­chen Massenvernichtungswaffen des Saddam Hussein. Die Lügen­presse erinnert uns immer wieder an die angebliche Fehllei­stung der Geheimdienste und erweckt auf diese Weise den Eindruck, amerikakritisch zu sein. Doch wichtiger ist Saddams angeblicher Atombombenbau. Diesen kann man im Nachhinein nicht als Irrtum hinstellen. Denn es wurden Dokumente über den Import von Uranerz gefälscht. Wegen dieser gefälschten Dokumente soll­ten wir den amerikanischen Lügenbaronen nichts und auch gar nichts glauben, ganz gleich, wel­che „Beweise“ sie für den 11. September 2001, für die Mondlan­dung oder für die Hitler-Verbre­chen vorlegen. Wofür starben unsere Söhne und Ehemän­ner während des Zeiten Weltkrieges? – fragten sich viele Amerikaner. Es kam hinzu, daß für den bevorstehenden Einmarsch der Sowjet­armee nach Zentraleuropa schlimmste Verbrechen vorhergesehen wurden, die die öffent­liche Meinung in der westlichen Welt erheblich belasten würden. Über diese Sorge fand der britische Historiker David Irving Do­kumente in britischen Archiven. Darüber berichtete er auf ei­ner gut besuchten Pressekonfe­renz am 23. Juni 1989. Nach der deutschen Veröffentlichung des sowje­tischen Mordes an den rund 4 500 polnischen Offizieren bei Katyn habe die britische Regierung 1943 dieses Verbre­chen zunächst den Deutschen anlasten wollen, wegen zu großer Unglaub­würdigkeit aber da­von Abstand genom­men. Statt dessen sollte die Abteilung für Psychologische Kriegsführung (PWE) eine noch grö­ßere aber glaubhaftere Propagan­dalüge erstellen. David Irving spricht von der „Vergasungslüge“. Absprachen zur gemeinsamen Veröffentlichung seien mit Roosevelt und Stalin getroffen worden. Im August 1943 informierte der Chef der PWE in ei­nem ver­traulichen Rundschreiben das briti­sche Kabinett, daß nicht die geringsten Anhalts­punkte für die Existenz von Gaskammern vorhanden seien. Daraufhin wurde die Veröffentli­chung der Vergasungs-Vorwürfe für die Dauer des Krieges unter­lassen, da sie – so Irving – zu leicht von der deutschen Re­gierung hätten entlarvt werden können.[1] Natür­lich hat die Lügen­presse von die­ser Pressekonferenz und ihrem Inhalt nicht berichtet. Aus einem geheimen Brief vom 19.2.1944 an alle höheren Beamten und Gestalter der öffentlichen Meinung in Großbritannien, der schon 1958 veröffentlicht worden war,[2] geht die Sorge der britischen Regie­rung über einen möglichen Imageschaden hervor. Aus dem, wie die So­wjetarmee sich in Finnland, im Baltikum und in Bes­sara­bien verhalten hatte, wurden schlimme Kriegsverbrechen beim Über­rennen Zen­traleuropas befürchtet, die die öffentli­che Meinung in der westlichen Welt belasten wird. Die ein­zige Alter­native zur Leugnung sei, die öffentliche Aufmerksam­keit von dem ganzen Thema abzulen­ken. Das ist be­kanntlich auch geschehen, als die ganze Welt über die Gaskammern erschrak, die es in jedem deut­schen KZ gegeben haben soll.

Alle Welt sprach besonders über Dachau. Ein amerikanischer Offizier hatte beim Nürnber­ger Tribunal unter Eid ausge­sagt, bei der Befreiung des KZs noch eine Vergasung miterlebt zu ha­ben.[3] Die dortige Gaskammer konnte man besichtigen. Eine Tafel teilte mit, daß dort 40 000 Personen vergast worden seien.[4] Doch die Gaskammer wurde nach dem Krieg von Kriegsgefange­nen gebaut. Folglich kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden seien. Somit wurden wir vorsätzlich belogen. Somit ist es eine Tatsache, daß wir unsere Kenntnis über die Nazi-Greuel von Lügnern haben. Der Maulkorbpara­graph 130 StGB erfaßt lediglich das Leug­nen von Tatsachen, nicht aber das Nennen von Tatsachen. Somit ist das Zitat in der Ankla­ge­schrift, „daß wir unsere Kenntnis über diesel­ben [es bezieht sich auf die Gaskammern] von Lügnern haben“, nicht strafrechtlich rele­vant. Wissenschaftliches Denken ist etwas anderes als das Abspeichern von Daten, deren Herkunft nicht interessiert. Sondern wissenschaftliches Den­ken ist, unvoreingenommen sämtliche Tatsachen zu registrieren, die relevant sein könn­ten, und Rechenschaft über den Erkenntnisweg zu geben. Es ist ein Abgleiten in den Bereich des Aber­glaubens oder der politischen Agitation, es ist Volksverdummung, wenn relevante Tatsachen be­wußt verheimlicht werden, weil sie als kontraproduktiv für die beabsichtigte Volksverdummung empfunden werden. Und solch eine bewußt verschwiegene Tatsache ist, daß wir über die Gas­kammer in Dachau belogen worden waren. Doch diese Tatsache, daß wir bewußt belogen wor­den waren, ist von höchster Wichtigkeit. Denn wissenschaftliches Denken ist ein Denken in nachvollziehbaren Beweisketten. Wer dieses Denken verinnerlicht hat, der kann Aussagen von entlarvten Lügnern nicht ungeprüft übernehmen.

Dieses Denken in nachvollziehbaren Beweisketten will der Mathematiklehrer den Schü­lern vermitteln. So geht es beim Satz des Pythagoras nicht darum, ob a2 + b2 = c2 oder nicht, sondern es geht darum, daß der Schüler die Beweisführung des Lehrers nach­vollzieht. Doch dann gibt es Schüler, die nichts überprüfen, sondern allem zustimmen, was der Lehrer sagt. Ohne die Fähig­keit des Denkens zu erlernen, speichern sie lediglich die unüberprüften Daten wie auf einer Computerfestplatte in ihren Gehirnen ab. So kom­men sie durch das Abitur, er­halten einen Hoch­schulabschluß und häufig sogar eine Pro­motionsurkunde. Und weil sie die erforderlichen Papier­chen haben, werden sie dann z. B. als Staatsanwalt eingestellt. Weil sie nie das wissenschaftli­che Denken in nachvollziehba­ren Beweisketten verinnerlicht haben, deshalb beschränkt sich ihre geistige Fähigkeit dar­auf, wie ein Computer Datensätze einander abzugleichen. Als angeblich strafrechtlich re­levante Abweichung von der politisch korrekten Geschichtsschreibung zitiert die Anklage­schrift: „Wenn erst einmal die Frage im Raum steht, wodurch die Existenz der Gaskam­mern bewiesen ist, dann rückt die Tatsache ins Blickfeld, daß wir unsere Kenntnis über dieselben von Lügnern haben, …“. Ein Computer als toter Ge­genstand kann nicht denken. Deshalb würde er nie die Frage stellen, wodurch die Existenz der Gaskammern bewiesen ist. Wenn die Ankla­geschrift mir zum Vorwurf macht, daß ich diese Frage thematisiere, was für denkende Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dann gibt dies zu er­kennen, daß Staatsanwälte anstatt eines Gehirns lediglich eine Computerfest­platte im Kopf haben.

Bei den beiden Texten, auf die sich die Anklage bezieht, geht es um die christliche Ver­kün­digung. Und es ist Bibellehre, daß Gott uns geschaffen hat, und zwar nicht durch Evolu­tion, son­dern den Menschen und die Vielzahl der Pflanzen und Tiere „ein jegliches nach seiner Art“. Und dann gibt es noch den Teufel. Dessen Lügen stehen im Schulbuch. Durch die ver­fahrensgegen­ständlichen Texte will ich zeigen: Bei der mit der Bibel unver­einbaren Evoluti­onslehre handelt es sich nicht um einen Irrtum, sondern um vorsätzlichen Betrug. Da es der­selbe Teufel ist, der alle Lügen inspiriert, deshalb erscheinen mir die Lügen in der Holocaust-Geschichtsschreibung ge­eignet, um die Handschrift des Teufels zu charakterisieren. Wenn man die Gaskammer in Da­chau den Nazis in die Schuhe schieben kann, obwohl es viele Zeu­gen gibt, die an ihr nach dem Krieg mitgebaut haben, wieviel einfacher ist es dann, über eine ferne Vergangenheit zu lügen, aus der keine Zeu­gen mehr leben. Diese ferne Vergangenheit ist die Sintflut. Aus dieser Zeit stammen Kohle und die Fossilien. Unter normalen Bedingungen entsteht weder das eine noch das andere. Bäume verrotten, es entsteht keine Kohle. Tote Tiere werden gefressen oder verwe­sen, es entstehen keine Fossilien. Die Massengräber der Fossilien weisen auf au­ßergewöhnliche Umstände hin, wie sie bei der Sintflut vorlagen. Wie bei der Holocaust-Geschichtsschreibung werden derartige Fakten aussortiert. Denn von der Sintflut steht in der Bibel, deshalb dürfe es sie nicht weltweit gegeben haben.

Wie bei der Holocaust-Geschichtsschreibung werden auch Fakten frei erfunden. Darauf habe ich hingewiesen um zu zeigen: Wenn man sich erdreistet, Fakten der Zeitge­schichte, z. B. die Gaskammer in Dachau, zu erfinden, obwohl es viele Zeugen gibt, die den Schwindel kennen, wieviel weniger wird man da Hemmungen haben, irgendeine Mär­chendichtung als natürliche Schöpfungsgeschichte auszugeben. In der verfahrensgegen­ständlichen Broschüre Die Wissen­schaft hat erwiesen, daß … habe ich aus einem Mär­chenbuch des Jahres 1868 zitiert. Dort liest man über heutige Menschen in Afrika: „Sie leben in Heerden beisammen, wie die Affen, größ­tentheils auf Bäumen kletternd und von Früchten lebend; sie kennen das Feuer noch nicht, und gebrauchen als Waffen nur Steine und Knüppel, wie es auch die höheren Af­fen thun. Alle Versu­che, diese und viele an­dere Stämme der niederen Menschenrassen der Kultur zugänglich zu machen, sind bisher ge­scheitert; es ist un­möglich, da menschliche Bil­dung pflanzen zu wollen, wo der nöthige Boden dazu, die menschli­che Gehirnvervollkomm­nung, noch fehlt. Noch keiner von jenen Stämmen ist durch die Kultur veredelt worden; sie gehen nur rascher dadurch zu Grunde. Sie haben sich kaum über jene tief­ste Stufe des Über­gangs vom Menschenaffen zum Affen­menschen erhoben, welche die Stamm­eltern der höhe­ren Menschenarten schon seit Jahrhun­derten überschritten haben“. Wie die Gaskammer in Dachau die Nazigreuel be­weise, so beweise die Nähe der Afrikaner zu den Affen, daß der Mensch vom Affen ab­stamme und kei­neswegs von Adam und Eva. Damals, im Jahre 1868, als noch keine Ei­senbahnen in den afrika­nischen Urwald führten, konnte man diesen Schwin­del nicht wi­derlegen. Heute ist zwar jeder Ort der Welt erreichbar; aber niemand kann in die Vergan­genheit reisen. Und so wird über die Ne­andertaler und andere Menschen in gleicher Weise gelogen, wie Haeckel über die Afrikaner ge­logen hat. Und die Märchendichtung steht als vermeintliche Tatsache im Schulbuch. So steht im Geschichtsbuch, was vor wie­viel Millio­nen Jahren geschehen sei, und Abbildungen im Biologie­buch erwecken den Eindruck, Foto­grafien aus jener Zeit zu sein. Anders als im Mathematikbuch ist kein Er­kenntnisweg, den die Kinder kritisch hinterfragen könnten, angedeutet. Wie eine Com­pu­terfestplatte sollen sie ledig­lich einen Datensatz im Gehirn abspeichern. Woher die ver­meintli­che Weisheit stammt, wird den Kindern nicht gesagt. Der abzuspeichernde Daten­satz enthält auch vorsätzliche Lügen. Haeckel hatte Fälschungen begangen um uns weis­zumachen, daß der menschliche Embryo Kiemenbögen und andere tierische Merkmale hätte. Sein Betrug wurde entlarvt und war im 19. Jahrhundert als solcher allgemein be­kannt. Trotzdem stand der Schwin­del mit den Kiemenbö­gen noch vor nicht allzu langer Zeit in den Schulbüchern der Bundesrepu­blik.

Wie die Gaskammer in Dachau waren die vermeintlichen Kiemenbögen kein Irrtum, son­dern ein vorsätzlicher Betrug. Und der Lug und Trug dauert bis in unsere Gegenwart an. Be­kanntlich haben Lügen kurze Beine. Und so kam der Schwindel mit Dachau an die Öffentlich­keit. Um die Lüge der dortigen Vergasungen als Irrtum zu verharmlosen, wird weitergelogen. Es wird behauptet, die Nazis hätten die Gaskammer gebaut. Wer das Denken in Beweisket­ten, wie es der Mathematiklehrer seinen Schülern vermitteln will, nicht verinnerlicht hat und deshalb eigen­ständiges Denken vermeidet und statt dessen lediglich Daten wie auf einer Computerfestplatte abspeichert, der wird nicht erkennen, wieso es wichtig ist, wer die Gas­kammer gebaut hat. Die Wichtigkeit liegt in der Erkennt­nis, daß nicht nur in der Vergangenheit irgendwer gelogen hat; sondern auch heute ist die Holocaust-Geschichtsschreibung von Lug und Trug geprägt. So steht an der Gaskammer in Dachau: „Gaskammer. Hier befand sich das Zentrum des möglichen Mas­senmordes.“ ‖ Zuhause habe ich eine Axt. Sie ist das Werkzeug einer möglichen Mordtat. In Wahrheit wurde mit meiner Axt aber niemand ermordet, noch habe ich sie zu diesem Zwecke ge­kauft. Die Beschriftung in Dachau vermittelt den Schulkin­dern, daß dort Menschen vergast wor­den seien. Doch andererseits können die Volksverdum­mer behaupten, daß sie genau das nicht aussagen würden. Das Anliegen der beiden verfah­rensgegenständlichen Texte ist, den Holo­caust gedanklich möglichst fest an die Evolution zu binden. Lügenbastionen der Holocaust-Ge­schichtsschreibung, die nicht zu halten waren, wur­den geräumt. Und es ist nicht auszuschließen, daß noch weitere vermeintliche Gewißheiten als Lügen entlarvt werden. Wer die bisherige Ge­schichtsschreibung für Lug und Trug hält, der soll auch die Evolutionslehre als Lügengebilde er­kennen.

Evolutionslehre und Holocaust-Geschichtsschreibung haben gemeinsam: Es geht nicht um Tatsachen, sondern um Gehirnwäsche. Wir sollen uns nicht als Geschöpfe Got­tes be­trachten, sondern als eine Affenart, die wie die anderen Affen sich nicht im Jüng­sten Gericht  vor Gott für ihre Sünden verantworten müssen. Wir sollen als Deutsche we­gen des Holocausts ein Büßerge­wand anziehen, Asche auf unser Haupt streuen und poli­tische Mehrheiten sicher­stellen für die Veruntreuung deutscher Steuergelder zur Subven­tionierung von U-Booten für Israel und für Ab­laßzahlungen für die Sünden unserer Groß­väter an diesen Schurken- und Folterstaat, der sich dadurch in Palästina etabliert hat, daß er durch Terror die Bevölkerung vertrieben und deren Land mit dem Recht des Stärkeren geraubt hat.

Daß es bei der Holocaust-Geschichtsschreibung nicht um Tatsachen geht, sondern um Ge­hirnwäsche, geht aus dem Indizierungsbeschluß der Bundesprüfstelle für jugend­gefähr­dende Medien hervor. Auf diesen Indizierungsbeschluß bezieht sich die Medienan­stalt Ham­burg Schleswig-Holstein. Und die Anklageschrift nennt unter den Zeugen auch einen Vertreter dieser Medienanstalt. Insofern ist davon auszugehen, daß die Anklage sich die Ausführungen der Bun­desprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu eigen macht. Somit ist es eine Äuße­rung zur Sache, wenn ich auf diese Ausführungen eingehe: Anders als von der Bundesprüfstelle unter­stellt, stelle ich „die historische Tatsache des Holocausts“ keineswegs „als Lüge“ dar. Sondern ich habe lediglich induktiv festgestellt, daß die Holocaust-Geschichtsschreibung Lü­gen enthält. Z. B. ist die von einem amerika­nischen Offizier beeidete Vergasung in Dachau eine solche Lüge. Und wissenschaftliches Denken, wie es den Kindern vermittelt werden sollte, ist, induktiv Tatsa­chen festzustellen, um aus ihnen Schlußfolgerungen ziehen zu kön­nen. Die Volksverdummer gehen dagegen deduktiv vor. Sie wollen ein Geschichtsbild vermit­teln und halten bewußt solche Tatsa­chen geheim, die die beabsichtigte Volksverdummung gefährden könnten. Sie verschwei­gen, daß es einen aufrechtstehenden Baumstamm gibt, der durch etliche Erdschichten ragt, die sich im Abstand von Millionen von Jahren um ihn herum abgelagert haben sollen. Sie verschwei­gen deshalb die Lügen über Dachau, weil der gesunde Menschenverstand sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Die Bundesprüfstelle be­hauptet, meine Äu­ßerungen würden „im krassen Widerspruch zu den im Einklang mit dem Grundgesetz ste­henden, in der Gesellschaft vorherr­schenden Erziehungszielen“ stehen. Mit „Erziehungs­zielen“ ist Gehirnwäsche gemeint. Das geht aus folgender Formulierung der Bun­desprüf­stelle hervor: „Erziehungsziel ist es daher im Bereich der politischen Bildung, das von Ge­schichtswissenschaftlern aufgearbeitete und bereitgestellte Wissen von der Vergangen­heit im Hinblick auf Fragen, Situationen und Entwicklungen zu unter­suchen, die für uns in Gegen­wart und absehbarer Zukunft von besonderer Bedeutung sind.“ „Das von Ge­schichtswissen­schaftlern aufgearbeitete und bereitgestellte Wissen“. Da stellt sich die Frage: Wer ernennt wen zum „Geschichtswissenschaftler“? Gilt der Brite David Irving, der von der „Vergasungslüge“ spricht, als Geschichtswissenschaftler? Anscheinend nicht. Warum nicht? Offensichtlich gilt er deshalb nicht als Geschichtswissenschaftler, weil die Dokumente, die er aus britischen Archiven ausgegraben hat, als kontraproduktiv für die beabsichtigte Volksverdummung empfunden werden. Es geht, wie das Zitat der Bundes­prüfstelle zeigt, bei der Geschichtsschrei­bung darum, die zukünftigen Wähler für die Ge­genwart und für die Zukunft zu manipulieren. Sie sollen sich als Affen betrachten und we­gen der Sünden ihrer Großväter nicht mehr aufrecht ge­hen. Mein Hinweis, daß wir über Dachau belogen worden waren, sei ein „Eingreifen in die Erzie­hungsziele“. Da sich „Kinder und Jugendliche noch in einem Entwicklungsprozeß befin­den und dabei noch leicht zu beeinflussen sind, schadet die Konfrontation mit den verfah­rensge­genständ­lichen Inhalten eher, als daß sie zu einer gefestigten Meinungsbildung bei­trägt.“ Mit „Meinungs­bildung“ ist selbstverständlich Meinungsübernahme gemeint. Denn zur Meinungsbil­dung ist auch ein umfangreiches Faktenwissen notwendig. Doch ein umfangrei­ches Faktenwis­sen, das auch den Lug und Betrug in Dachau einschließt, ist bei der beabsich­tigten Ge­hirnwä­sche kontrapro­duktiv. Kinder und Jugendliche werden also wie Staatseigentum be­handelt. Die zur Zeit Mächti­gen wollen dadurch ihre Macht zementieren, daß sie eine in ih­rem Sinne „gefe­stigte Meinungs­bildung“ der zukünftigen Wähler sicherstellen. Diese beab­sichtigte Gehirnwäsche darf nicht da­durch behindert werden, daß die Kinder erfah­ren, daß sie vorsätzlich belogen wur­den.

Auschwitz

Sollte das, was ich bisher zu dem Betrug in Dachau gesagt habe, für einen Frei­spruch noch nicht ausreichen, dann bin ich bereit, auch etwas zu Auschwitz und zu den dortigen Naturgeset­zen zu sagen. Es ist fair, wenn die Anklageschrift nicht den Eindruck erweckt, ich sei ein Hitler-Fan, der die Verbrechen dieses Kriminellen leugnet. Die Ankla­geschrift zitiert auf Seite 2: „Hitler war in der Tat ein höchstkrimineller Raubmörder, der viele unschuldige Menschen ermorden ließ. Bei solch einer Bestie wie Hitler schöpft man normalerweise keinen Verdacht, wenn zu den vie­len Bluttaten noch Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen werden. Trotz­dem starb nach heutiger geänderter Geschichtsschreibung niemand an den genannten Orten durch Gas.“ Diese Worte liegen einige Jahre zurück. Die Geschichtsschreibung über Auschwitz hatte sich ständig geän­dert, bevor ich diese Worte schrieb, aber auch danach. Wenn ein Ange­klag­ter oder Zeuge ständig etwas anderes über den Tathergang erzählt, dann weckt das Zweifel am Wahr­heitsgehalt der Schilderungen. Als ich die verfahrensgegenständlichen Texte schrieb, konnte ich nicht wissen, daß die Geschichtsschreibung wieder zu den Gaskammern in Ausch­witz zurückkehren wird, nachdem dieses Detail der dortigen Menschentötungen vorher ver­schwiegen worden war. Von Gaskammern in Auschwitz war nicht von Anfang an die Rede. Am 27. Jan. 1945 wurde Auschwitz von der Roten Armee befreit. Und schon am 2. Febr. erschien in der Prawda – das ist das Parteiblatt der Kommunistischen Partei der Sowjetunion – ein Be­richt über die Greuel in Auschwitz: „Die stationären Gas­kammern im östlichen Teil des Lagers waren um­gebaut worden. Man hatte an ihnen so­gar Türmchen und architektonische Orna­mente ange­bracht, so daß sie aussahen wie harmlose Garagen… Sie [die Deutschen] ebneten die mit Hü­geln versehenen sogenann­ten „Alten Gräber“ im östlichen Teil des Lagers ein, ent­fernten und vernichteten die Spu­ren des Fliessbandsystems, wo Hunderte von Leuten gleich­zeitig mit elektri­schen Strom getötet worden sind…“[5] Daß es im Ostteil des Lagers (also in Mono­witz) Gaskam­mern gab, hat kein Historiker behauptet, und von einem Fließbandsystem zur Ermordung von Menschen mit Strom hat man seither nie wieder etwas gehört. Von den Gaskammern in Birkenau im Westteil des Auschwitz-Komplexes stand in der Prawda kein Wort zu lesen! Dies beweist, daß die Geschichtsschreibung damals noch nicht hinreichend koordiniert war; die Sowjets wußten von den Westmächten, daß sie in Auschwitz Beweise für einen millionenfachen Massenmord zu finden hatten, doch die Details hatten ihnen die West­mächte nicht geliefert. Nach der Befreiung wurde das Lager gesperrt; zunächst wurden nur einige wenige auserwählte westliche Beobach­ter zugelassen. Das erweckt den Ver­dacht, daß die Kommunisten Zeit benötigten, um ein Hor­rormuseum einzurichten. Was dabei herauskam, entspricht etwa jenem Standard, der den welt­geschichtlich einmaligen Erfolg des Kommunis­mus kennzeichnet: Gaskammern, die nie und nimmer hätten funk­tionieren können; Verbren­nungsgräben, die ganze 60 cm tief sind und trotz­dem ständig unter Wasser stehen; riesige Stöße von Frauenhaar, das durchweg von einheitlicher Farbe ist und bei dem es sich offen­kundig um Hanf handelt.[6] ‖ Meine Erfahrung ist, daß die Straf­verfolger der Holocaustleugnung nicht begreifen, welche Relevanz derartige De­tails des unge­heuerlichen Völkermordes haben, ob Frauenhaar oder Hanf gezeigt wurde. Wer Informationen lediglich wie auf einer Computer­festplatte abspeichert, der kann in derartigen Details keine Rele­vanz erkennen. Doch wer sich bemüht, die Quelle seines Wissens zu kennen und den Erkennt­nisweg nachzuvollziehen, für den ist es sehr wohl interessant, ob sein Wissen nicht eventuell vom Lügenbaron von Münch­hausen stammen könnte.

Eine weitere Quelle unseres Wissens sind die Geständnisse des Lagerkomman­danten Höss von Auschwitz, die britische Folterspezialisten bewirkt hatten. Bis heute be­ruft sich die Auschwitz-Geschichtsschreibung auf dieselben. Und daß die Briten und Ame­rikaner gefoltert hatten, ist nicht allgemein bekannt. Mir sagte jemand, der Geschichte studiert hatte: „Die Ame­rikaner haben nicht gefoltert.“ Dieser Irrtum zeigt, daß Volksver­dummer auf den Universitäts­lehrstühlen die Studenten mit Datenmüll zumüllen und da­durch von wirklich wichtigen Informa­tionen abschirmen. Wie die Hexen des 17. Jahrhun­derts gestanden hatten, auf einem Besen zum Brocken geflogen zu sein, so gestand auch Höss Unmöglichkeiten. So erfand er oder seine Vernehmer das Vernichtungslager „Wol­zek“. Außerdem gestand er, bereits im Juni 1941 das dreizehn Monate später errichtete Lager Treblinka besucht zu haben.[7] Obgleich Auschwitz be­reits in Nürnberg als Zentrum der Judenausrottung bezeichnet wurde, war bis ca. 1960 wohl mehr von Dachau und des­sen Gaskammer(n) die Rede. Erst nachdem der Betrug mit den Gas­kammern im Reichs­gebiet nicht mehr zu halten war, gewannen in der Propaganda die Gaskam­mern hinter dem Eisernen Vorhang an Bedeutung. Bis 1990 wurde behauptet, im La­ger Ausch­witz seien 4 Millionen Menschen ermordet worden. Ohne Angabe von Gründen wurde die Zahl dann plötzlich auf „etwas über eine Million“ reduziert. Dadurch gab man indirekt zu, gelo­gen zu haben.[8]

Die Gaskammern erwähnte der Auschwitzhäftling und Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel (1928-2016) überhaupt nicht. Anstelle der Gaskammern sah Wiesel, was außer ihm keiner sah: „Nicht weit von uns entfernt loderten Flammen aus einer Grube her­vor, riesenhafte Flammen. Man verbrannte dort irgendetwas. Ein Last­wagen fuhr ans Loch heran und schüt­tete seine Ladung hinein. Es wa­ren kleine Kinder. Babys! Ja, ich hatte es gesehen, mit meinen eigenen Augen… Kinder in den Flammen (verwundert es da, dass seit jener Zeit der Schlaf meine Augen flieht?). Dorthin gingen wir also. Et­was weiter weg befand sich eine andere, grössere Grube für Erwach­sene … „Vater“, sagte ich, „wenn dem so ist, will ich nicht länger warten. Ich stürze mich in den elektrischen Stacheldraht. Das ist besser, als stun­denlang in den Flammen dahinzuvege­tieren.“ Das stundenlange Dahinve­getieren in den Flammen blieb Elie Wie­sel erfreulicherweise auch ohne Sprung in den elektrischen Stachel­draht erspart, denn: „Unsere Kolonne hatte nur noch etwa 15 Schritte zurückzulegen. Ich biss mir auf die Lippen, damit mein Vater mein Zähne­klappern nicht hören sollte. Noch zehn Schritte. Acht, sieben. Wir marschierten lang­sam, wie hinter dem Leichenwagen unseres eigenen Begräbnis­ses. Nur noch vier Schritte. Drei Schritte. Sie war nun ganz nahe, die Grube mit ihren Flam­men. Ich nahm alle meine noch verbliebenen Kräfte zu­sammen, um aus der Reihe zu rennen und mich in den Stacheldraht zu werfen. Tief in meinem Herzen nahm ich Abschied von mei­nem Vater, vom gesamten Weltall, und unwillkürlich bildeten sich Worte und traten in Form eines Gemurmels auf meine Lippen: Yitgadal vey­itkadach chme raba … Sein Name sei erhöht und geheiligt. Mein Her­ze wollte schier zerspringen. Es war soweit. Ich stand vor dem Antlitz des Todesengels… Nein. Zwei Schritte vor der Grube befahl man uns abzudrehen, und man hiess uns in eine Ba­racke eintreten.“[9]

Durch den Auschwitz-Prozeß der Jahre 1963-1965 wurde angeblich aufgrund vieler Zeu­genaussagen die industrielle Menschenvernichtung in Auschwitz nachgewiesen. Beim Frank­furter Auschwitz-Prozess erhielt der Angeklagte Robert Mulka, dem besonders be­stialische Schandtaten „nachgewiesen“ worden waren, eine Strafe von 14 Jahren, die als zu mild kriti­siert wurde. Bereits nach vier Monaten wurde Mulka aus „Gesundheitsgrün­den“ auf freien Fuß gesetzt – er hatte das Spiel der Anklage mitgespielt und die Existenz der Gaskammern zugeben. Wer dies nicht tat, konnte nicht mit Milde rechnen. Kurt Franz, An­geklagter im Treblinka-Prozess, hat bis zu seiner im August 1993 er­folgten Begnadi­gung 35 Jahre hinter Gittern verbracht, denn er hat das offizielle Treblinka-Bild stets hart­näckig bestritten. Sein Mit­an­geklagter Suchomel, dem zufolge die Juden „nackt und geordnet in die Gaskammer mar­schierten“, saß nur vier Jahre ab.[10] Das bedeutet, daß wenn die Angeklagten glimpflich davon­kommen wollten, durften sie lediglich ihre eigene Involviertheit, nicht aber die Gaskammern als solche bestreiten. Welche Beweiskraft ha­ben Tätergeständnisse unter diesen Umständen? Haben sie eine höhere Beweiskraft als die Geständnisse des Lagerkommandanten Höss oder der Beschuldigten zur Zeit des He­xenwahns? Und was die Zeugen aus dem kommunistischen Polen betrifft, so ist es völlig undenkbar, daß diese vom polnischen oder sowjetischen Ge­heimdienst nicht genaue­stens instruiert worden sein könnten.

Doch dann gibt es noch eine „Originalgaskammer“. Nachdem der Amerikaner Fred Leuchter heimlich Gestein herausgebrochen hatte, das keine wesentlich erhöhten Werte an Eisenzyanid enthielt, wurde die ehemalige „Originalgaskammer“ zur „Rekonstruktion“ zurück­gestuft. Warum hatte das ein Fred Leuchter nicht schon vorher gewußt? Er wäre nicht extra aus Amerika ange­reist. Es handelt sich somit ebenso wie in Dachau um die kriminelle Fäl­schung eines Sachbewei­ses. Ähnlich wie in Dachau interpretiert man auch hier den vorsätzli­chen Betrug weg. Die Räum­lichkeiten seien nur kurze Zeit als Gaskam­mer genutzt worden; dann hätten sie als Lagerraum und als Bunker für die SS gedient. Dann wäre der ursprüngli­che Zustand wiederhergestellt wor­den, wenn auch in dilettanti­scher Weise. Doch warum hatte das ein Fred Leuchter nicht gewußt, bevor er aus Ame­rika angereist war?

Mir wirft die Anklageschrift meine Aussage vor, daß nicht nur in Dachau, sondern auch in Auschwitz niemand durch Gas gestorben sei. Als ich das schrieb, hatte ich allen Grund, das für den damaligen Stand der Geschichtsschreibung zu halten. Ich kam nicht auf den Gedan­ken, daß die zukünftige Geschichtsschreibung zu Aussagen zurückkehren könnte, von denen sie zuvor abgerückt war. Als Vorbereitung einer Abkehr von den Gas­kammern in Auschwitz wertete ich den Artikel von Fritjof Meyer Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde in der Zeitschrift ost europa. Fritjof Meyer erschien mir als Spiegel-Redakteur als Garant für die Political Correctnes. Auch den Präsidenten der Herausgeber­schaft von ost europa, die Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, hielt ich nicht für einen Neo­nazi. In diesem Artikel werden die Gaskammern auf dem KZ-Gelände bestritten und in zwei inzwischen abgerissene Bauernhäuser ohne Gleisanschluß verlegt. Sollte Fritjof Meyer Recht haben, dann war das Urteil im Frankfur­ter Auschwitz-Prozeß, das Details über die Vergasun­gen in Auschwitz feststellt, nicht nur fehlerhaft; sondern es muß sich um einen großen Betrug handeln. Meyer spricht nicht von Betrug, aber diese Schlußfolgerung halte ich für zwingend. Gegen Meyer wurde Strafan­zeige erstattet, aber nicht ermittelt. Wenn Meyer frei herumläuft, obwohl er geschrieben hat, daß in Auschwitz niemand durch Gas starb, dann darf auch ich nicht verurteilt wer­den, der ich lediglich seine Aussage übernommen hatte. Sein Anliegen kommt im Vorwort zum Ausdruck, wo es heißt: „Damit rückt die Dimension des Zivilisations­bruchs endlich in den Bereich des Vorstellbaren und wird so erst zum übereinstimmenden Menetekel für die Nachgeborenen.“ Meyer betrachtet sich somit als Holocaust-Prediger, der die Glaubwür­digkeit dieser Lehre erhöhen will. Zu diesem Zwecke schlägt er vor, solche De­tails aus dieser Lehre zu entfernen, die unvorstellbar sind. Ver­gleichbares hat es schon vor ihm gegeben. Von Seife aus Menschenknochen und von Lampen­schirmen aus Menschenhaut hört man auch nichts mehr. Von den Schrumpfköpfen, an denen aufmerksame Betrachter die Marken des Völkerkundemuseums Leipzig entdeckten, wird auch nicht mehr behaup­tet, daß sie im KZ Buchenwald gefertigt worden seien. Aus sämtlichen KZs des Reichsge­bietes sind die Gaskammern verschwunden, einschließlich Dachau. Warum dann nicht vergleichbar mit den „Frontbegradigungen“ der Nazis an der Ostfront auch Positionen an der Auschwitz-Front aufgeben? Nachdem Meyer seinen Artikel im Jahre 2002 veröffent­licht hatte, hörte man weni­ger und weniger von den Gaskammern. Im Jahre 2007 fragte ich beim Dokumentations­zentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg schriftlich an, warum sie in ihrer Ausstellung die Gaskammern in Auschwitz verschweigen; und ich er­hielt keinerlei Antwort. Das Ausbleiben einer Antwort verstand ich in dem Sinne: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“. Sehr beachtet wurde Meyers Artikel von Neonazis und Holocaustleugnern. Vielleicht ist das der Grund, wes­halb die von Meyer vorbereitete „Frontbegradigung“ dann doch nicht durchgeführt wurde. Doch die Rückwärtsbewegung in der Geschichtsschreibung hatte ich nicht vorhergese­hen.

Gegen Meyer wurde nicht ermittelt, aber ich soll ins Gefängnis. Die Ursache für diese Un­gleichbehandlung dürfte darin liegen, daß man Meyer unterstellt, daß er der Ho­locaust-Re­ligion als solcher dienen will, während man meinen Hinweis auf Lug und Trug als Ketzerei empfindet. Es geht somit um den Unterschied von ergebnisoffenem indukti­vem wissenschaft­lichem Denken und politischer Agitation, bei der das Ergebnis vorgege­ben ist. Im Blick auf das zu erzielende Ergebnis werden Tatsachen ausgewählt oder ver­schwiegen. Obwohl es auf der Hand liegt, ver­schweigt Meyer – sollte seine Aussage zu­treffen, daß auf dem KZ-Gelände in Auschwitz nie­mand vergast wurde –, daß die bishe­rige Geschichtsschreibung über Auschwitz einschließlich dem Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß nicht nur fehlerhaft, sondern ein vorsätzlicher Betrug war. Der Maul­korbparagraph 130 StGB erfaßt nur das Leugnen von Tat­sachen, nicht aber den Hinweis auf Tatsachen. Wenn Meyers Artikel nicht strafrechtlich rele­vant ist, dann kann meine Schlußfolgerung ebenfalls nicht strafbar sein, daß Meyer nicht nur Irrtümer korrigiert, son­dern auch vorsätzliche Lügen aufdeckt.

Irrtümer und Lügen in der Holocaustgeschichtsschreibung werden nicht widerrufen, nie­mand sagt „April, April“; sie werden lediglich nicht wiederholt. Hätten mich Holocaust­leugner und Neonazis nicht informiert, dann würde ich noch heute meinen, die Nazis hät­ten Juden zu Seife und zu Lampenschirmen verarbeitet. Wegen dieser meiner Erfahrung mit der Seife, den Lam­penschirmen, den Schrumpfköpfen, allen Gaskammern auf dem Gebiet des Deutschen Reiches und dem Artikel von Fritjof Meyer habe ich aus dem Ver­schweigen der Gaskammern in Ausch­witz voreilig auf eine Änderung in der Geschichts­schreibung geschlossen.

Das ist zwar bedauerlich, jedoch nicht strafbar. Denn im Gesetzestext des Maulkorb­para­graphen kommt weder die Vokabel „Dachau“, noch die Vokabel „Auschwitz“, noch die Vokabel „Gaskammer“ vor. Daß ich den Holocaust als solchen keineswegs geleugnet, sondern – im Ge­genteil – die Hitlerverbrechen angeprangert habe, zitiert sogar die Ankla­geschrift auf S. 2, wo meine Worte folgendermaßen wiedergegeben werden: „Hitler war in der Tat ein höchstkrimineller Raubmörder, der viele unschuldige Menschen ermorden ließ. Bei solch einer Bestie wie Hitler schöpft man normalerweise keinen Verdacht, wenn zu den vielen Bluttaten noch Gaskammer­morde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen werden.“ Wenn nach heutiger Geschichts­schreibung in Auschwitz nicht vier Millionen, sondern lediglich eine Million ermordet wurden, dann bedeutet dies in der Tat, daß früher zu den großen Verbrechen der Nazis drei weitere Mil­lionen Opfer hinzugelogen worden waren. Und Fritjof Meyer reduzierte die Zahl der Opfer noch weiter.

Bei Strafprozessen wegen Holocaustleugnung werden Beweisanträge der Ange­klagten ab­gelehnt und Rechtsanwälte, die einen solchen Beweisantrag stellen, werden selbst wegen Holo­caustleugnung verurteilt. Denn der Holocaust sei offenkundig. Die be­hauptete Offenkundigkeit gründet sich zum wesentlichen Teil auf das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß. Wenn Meyer Recht haben sollte, daß in Auschwitz niemand vergast worden sei, dann war das Auschwitz-Ur­teil nicht nur fehlerhaft, sondern ein vorsätzlicher Betrug. Und das Werk von Betrügern kann keine Offenkundigkeit begründen. Viele Ver­urteilte, deren Gefängnisstrafe auf der Offenkundig­keit beruht, müßten rehabilitiert werden und Haftentschädigung erhalten. Die Konsequenzen, die sich aus Meyers Artikel ergeben, zeigen die Tragweite seiner ungeheuerlichen Ketzerei. Und dieser gefährliche Ketzer läuft frei herum, während ich dafür ins Gefängnis soll, daß ich lediglich seine Aussage über­nommen habe.

Erfahrungsgemäß statuiert die Justiz ein Exempel an kleinen und wehrlosen Leuten. Den Spiegel-Journalisten Fritjof Meyer einkerkern, brächte das Risiko, daß die gesamte Presse­meute gegen die Justiz aufgebracht wird. Um dennoch deutlichzumachen, daß Meyers durch „neue Ar­chivfunde“ gewonnene „Neue Erkenntnisse“ nicht in die Öffentlich­keit getragen wer­den dürfen, soll stellvertretend für den Spiegel-Journalisten der kleine und wehrlose Johannes Lerle dafür ins Gefängnis, daß er dessen „Neue Erkenntnisse“ verbreitet hat. Was heißt ver­breitet? Mit dem Laserdrucker hatte ich einzelne Exemplare der verfahrensgegenständlichen Schriften ausge­druckt. Das sind Peanuts angesichts der vielen Millionen Zeitungen, die täglich die Druckereien verlassen. Die wenigen E-Mails, die ich verschickt habe, sind auch nicht der Rede wert. Und im Internet werden die verfah­rensgegenständlichen Texte im Vergleich zu den täglich vielen Millio­nen Seitenaufrufen nur sehr selten abgerufen. Hier wird offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der Zweck ist nicht, einen Spatzen zu töten; sondern durch den Lärm der Ge­schütze soll den Schreiberlingen signalisiert werden, daß es in der Holocaust-Geschichtsschrei­bung No-Go-Areas gibt. Und weil es zu gefährlich ist, auf einen Angehörigen der Pressemeute zu schießen, deshalb sind die Kanonen auf meine Bedeutungslosigkeit gerichtet.

Naturgesetze

Außerdem zitiert die Anklageschrift meine Aussage, daß die Naturgesetze von 1941-1944 in Auschwitz außer Kraft gewesen sein mußten. Die bereits erwähnte Zeugenaus­sage des Frie­densnobelpreisträgers Elie Wiesel, wie er mit seinem Vater auf die brennen­den Grä­ben zu marschierte, ging wohl deshalb nicht in die heutige Geschichtsschreibung ein, weil Hi­storikern die Vereinbarkeit mit den Naturgesetzen verborgen blieb. Den fehlen­den Wahrheits­gehalt dieser Märchendichtung räumte Elie Wiesel selbst ein, indem er formuliert: „Der Holocaust ist ein heili­ges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis der Priester­schaft der Überlebenden be­schränkt bleibt.“[11] Diese Geheimlehre, die man Holocaust nennt, erklärte Wiesel gegenüber ei­nem Rabbiner dahingehend, daß es Dinge gibt, die wohl wahr seien, aber niemals stattgefunden haben: «“Was schreibst du da?“ fragte der Rabbi­ner. „Ge­schichten“, antwortete ich. … Über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. „Aber sie passierten nicht?“ Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom An­fang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: „Das be­deutet, daß du Lügen schreibst!“ Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: „Die Dinge lie­gen nicht so ein­fach, Rabbiner. Manche Ereignisse gesche­hen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt“».[12]

Diese Worte, in denen Elie Wiesel einen sehr kreativen Umgang mit der Wahrheit einge­räumt und sich als Märchenerzähler geoutet hat, habe ich aus einer Veröffentlichung des Jah­res 1982 zitiert. Doch im Jahre 1986 erhielt dieser Märchenerzähler auf Vorschlag des Deut­schen Bundestages den Friedensnobelpreis und im Jahre 2014 das Große Ver­dienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Doch ande­rerseits sind viele tatsächliche oder angebliche Holocaustleugner im Gefängnis, selbst dann, wenn alles dafür spricht, daß sie ihre Ketzereien selbst glauben. Somit werden die Holocaustleugner nicht deshalb eingesperrt, weil sie gelogen hätten. Denn dann wäre Elie Wiesel im Gefängnis. Elie Wiesel betrachtet sich – wie soeben zitiert – als Priester eines heiligen Mysteriums des Holo­causts. Somit sagt er selbst, daß der Holocaust eine Reli­gion ist. Holocaust ist das Wort für Brandopfer in der lateinischen Bibelübersetzung. Die Brandopfer zur Zeit des Alten Testa­ments sind eine Vorabbildung des Opfers des Gottes­knechtes, dessen Leiden und Sterben für unsere Sünden der Prophet Jesaja beschreibt. Nach der Deutung des Neuen Testaments ist Jesus Christus dieser Gottesknecht. Doch diejenige, die Jesus verwerfen, sehen den Gottes­knecht im jüdischen Volk. Und die Juden wurden in ihrer Geschichte schon immer verfolgt, und ganz besonders in Auschwitz. Da­durch erhält Auschwitz eine religiöse Bedeutung. Elie Wiesel hatte jahrzehntelang bei ver­schiedenen Rabbinern den Talmud studiert. Und nach dem Talmud ist Lügen keine Sünde. Selbst Meineid ist unter bestimmten Umständen keine Sünde, z. B., wenn er dazu dient, den Kaufpreis zu erhöhen. Durch Lügen über den Holocaust wurde die Menge der Ablaßgelder für die Sünden unserer Großväter erheblich erhöht. Daß Elie Wie­sel und Konsorten talmudgemäß gelogen haben, än­dert nichts daran, daß Lügen kurze Beine ha­ben und sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit den Naturgesetzen ergeben.

Zur Vereinbarkeit der früheren Holocaust-Geschichsschreibung mit den Naturgeset­zen schreibt der Schweizer Jürgen Graf in seinem 1992 erschienenem Buch Der Holo­caust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze:

„Kein Architekt, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde ein Krematorium im glei­chen Gebäude er­richten wie eine Kammer, in der Massenmorde mittels eines explo­si­ven Gases verübt werden. Zwar ist die Explosivität des Zyklon B nicht sehr hoch, doch allein we­gen der latenten Explosionsgefahr, die ja auch von den zyklonverseuchten Lei­chen ausgegan­gen wäre, hätte ein solches Vorgehen von selbstmörderischem Wahnsinn ge­zeugt, zumal man, um 2000 Menschen in drei Minuten zu töten (Höss), riesige Mengen des Gases verwen­den musste. Beim Kremato­rium I liegt das Kre­matorium nicht oberhalb der „Gaskammer“, sondern gleich neben dieser. Dieses Gebäude wäre als erstes in die Luft gesaust und hät­te das gesamte Lager mitsamt der SS vergast.

Unmöglichkeit Nummer zwei: Die Entlausungskammern mußten … auf (mindestens) 25 Grad erwärmt werden, da­mit sich das Zyklon binnen einer halben Stunde verflüchtigen konn­te. Ein solches Heizungssystem existiert in der „Gaskammer“ nicht: im Winter hätte es Stunden gedau­ert, bis der grösste Teil des Gases freigesetzt worden wäre. Zudem hätte dieses sich in der bis zum Ber­sten vollgestopften Kammer (2000 Menschen in ei­nem 210 m2 gros­sen Raum!) gar nicht ausbreiten können.

Unmöglichkeit Nummer drei: Die Türen zu sämtlichen „Gaskam­mern“ gehen nach innen auf. Folglich hätten die Sonderkommandos die bis zum letzten Quadratzentimeter mit Lei­chen vollge­stopften Räume gar nicht betreten können. Was für stümperhafte Schildbür­ger-Archi­tekten haben diese Nazis bloss mit dem Bau ihrer Ver­nichtungsanlagen beauf­tragt!

Unmöglichkeit Nummer vier: Gewissermassen die Super-Unmög­lichkeit, die Unmöglich­keit der Unmöglichkeiten. Die Sonderkom­mandos betraten die Gaskammer laut Höss eine halbe Stunde, laut Müller gar nur ein paar Minuten nach dem Massenmord und fielen über die Lei­chen her: sie nahmen ihnen die Ringe ab (Höss), zogen ihnen die Kleider aus (Müller) und schnitten ihnen die Haare ab (Vrba). Es wäre dies ein Himmelfahrtsunter­nehmen reinster Art ge­wesen; nicht ein einziges Sonderkommandomitglied hätte diese Hara­kiri-Aktion je überlebt (denken wir daran, dass die US-Gaskammern nach der Hin­richtung eines einzigen Gefange­nen sorgfältig ventiliert werden müssen, ehe sie ein Arzt in Schutzanzug und Gasmaske be­treten darf.) Die „Gaskam­mern“ von Auschwitz verfügen nur über ein rudimentäres Lüftungs­system, so dass Gasmasken für die Sonderkomman­doleute nicht ausgereicht hätten, zumal das Gift auch an den Leichen der Ermordeten haftete, an denen sich die Sonder­kommandos angeblich zu schaffen machten, und auch so tödlich ge­wirkt hätte; es dringt nämlich durch die Haut. Zudem trugen die Son­derkom­mandos gar keine Gasmasken: Nach Höss rauchten sie ja, während sie ihr schauderhaf­tes Handwerk betrieben.

Sie rauchten! Inmitten eines explosiven Gases!

Unmöglichkeit Nummer fünf: Von der „Gaskammer“ zum Krema­torium führte, wie aus den erhaltenen Bauplänen ersichtlich ist, kein anderer Weg als ein 2,1 x 1,35 m grosser Aufzug, der neben dem Be­dienenden allenfalls vier Leichen aufnehmen konnte. Beim Trans­portieren der Toten ins Krematorium war höchste Eile geboten, denn die nächsten Todeskandidaten warteten schon vor der „Dusche“ (im Frühsommer 1944 wurden ja bis zu 12’000, nach ande­ren „Histori­kern“ bis zu 24’000 Menschen täglich vergast). Dass die Dusche gar keine war, merkten die Tröpfe nicht; man hatte ihnen nämlich Seife (anderen „Augenzeugen“ zufolge Seifenattrappen) und Frottier­tücher in die Hände gedrückt. Wäh­rend sie geduldig warteten, pendelte der Liftboy fünfhundert­mal zwischen der Gaskammer und dem Krematorium hin und her und hantierte in­mitten eines zyklongeschwängerten Raums rastlos an zyklonverseuchten Leichen, ohne je Schaden an seiner Gesund­heit zu nehmen!“[13]

Nachdem Jürgen Graf über die seiner Meinung nach nicht ausreichende Kapa­zitä­ten der Krematorien schrieb, fuhr er fort: „Wo verbrannte man die restlichen 850’000 Lei­chen (es wurden ja eine Million Juden ermordet?). Den Exterministen zufolge in Gräben! Diese Geschichte ist ein trost­loser Unfug, da eine Graben­verbrennung wegen der feh­lenden Sau­erstoffzufuhr, und in Bir­kenau zusätzlich we­gen des hohen Grund­wasserpe­gels, gar nicht möglich war.“[14] Anders als von Holo­caust-Überlebenden bezeugt, schie­ßen bei einem Krema­torium keine Flammen aus dem Kamin.[15] Daß es in den „reinen Ver­nichtungslagern“ Belzec, Treblinka, Sobibor und Chelmno Krematorien gegeben hat, behauptet kein einziger Historiker. Wie konnten die Nazis die Leichen der 1,9 Millionen in jenen Lagern Ermordeten so be­seitigen, daß auch nicht die allergeringsten Spuren zu­rückgeblieben sind?[16] Außer­dem fließt beim Verbrennen von Leichen kein siedendes Fett ab, in das die SS Säuglinge werfen könnte.[17] Jürgen Graf weist darauf hin, daß man nir­gendwo in der umfangreichen Holo­caust-Literatur eine technische Beschreibung der Gaskam­mern findet. Die einzigen, die sich mit den technischen Voraussetzungen für das Funktio­nieren einer Gaskammer befas­sen, seien die Revisionisten.[18] Jürgen Graf schreibt: „Walter Lüftl, Vorsit­zender der österreichi­schen Bundesingenieurskammer und beei­deter gerichtlicher Sachverstän­diger, hat die angeblichen Massenvergasungen in Auschwitz in einer (unveröffentlichten) Studie als technisch unmöglich bezeichnet. Er mußte deswegen im März 1992 als Präsident der Ingeni­eurskammer zurücktreten. Ge­gen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Ge­setz zur Verhin­derung nationalsozialistischer Wiederbetätigung.“[19]

Während jede Menge angeblicher oder tatsächlicher Holocaustleugner einge­kerkert wur­den, wurde kein Zeuge eines NS-Prozesses wegen Meineid angeklagt.[20] Das zeigt: Bei der Holo­caust-Geschichsschreibung geht es nicht um die historische Wahrheit. Des­halb wird der Wider­spruch mit den Naturgesetzen auch geheimgehal­ten. Es geht somit um den Unterschied von induktivem wissenschaftlichem Denken in Wahrheitskategorien und Ideo­logie, bei der die einzel­nen Aussagen aus irgend­welchen übergeordneten Glau­benssätzen deduktiv abgeleitet werden. Die Ergeb­nisse werden passend gemacht, not­falls mit Mitteln des Strafrechts, wie der Fall Walter Lüftl zeigt. Zu denken sollte auch ge­ben, daß über Auschwitz noch keine Dis­sertation geschrie­ben worden ist. Für eine Dok­torarbeit reicht es nicht aus Allge­meinwissen zu referieren, sondern sie muß in nachvoll­ziehbarer Weise neue Er­kenntnisse vermitteln. Außerdem muß sie auf den aktuellen Stand der Forschung einge­hen. Folglich müßte sie die Vereinbarkeit der Zeugenaussa­gen untereinander und mit den Naturgesetzen erklären. Daß bisher noch keine Doktor­arbeit über Auschwitz geschrieben worden ist, deutet darauf hin, daß die Professoren Auschwitz für ein Mi­nenfeld halten, von dem die Studenten fernzuhalten sind.

Das deduktive Ableiten von Aussagen und deren Zurechtbiegen nach einer vorgege­be­nen Ideologie ist die Gemeinsamkeit der Holocaust-Religion mit der Evolutionslehre, die ebenfalls eine Religion ist. Treffend ist die Evolutionslehre in dem Buch Weltall-Erde-Mensch beschrieben, das die Jugendlichen in der DDR zur atheistischen Jugendweihe erhielten. In diesem Machwerk heißt es: „So müssen denn die Resultate der Naturwissen­schaften durch die Erkenntnisse der Philoso­phie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Men­schen zu ge­langen“.[21] In Entsprechung zu diesem ideologisch korrekten Schwach­sinn könnte man formulieren: „So müssen denn die Erkennt­nisse der Holocaustfor­schung anhand dem vom Zentralrat der Juden vorgegebenem Ge­schichtsbild überprüft und ergänzt werden, um zu einem richti­gen Bild über die schlimme Ver­gangenheit zu gelangen“. Anders als bei den Ideologen der Evolutionslehre und des Holocaust, die von einem zu erzielen­den Ergebnis ausgehen und Fakten entsprechend auswählen, erfin­den, verschweigen oder zu­rechtbiegen, geht wirkliches wissenschaftliches Denken induktiv von Tatsachen aus. Und zu den Tatsachen gehören die Naturgesetze. Daß Leben von selbst rein zufällig entstanden sein könnte, ist weniger wahrscheinlich als die Entstehung einer Sinfo­nie Beethovens dadurch, daß der Kom­ponist Tinte über Papier verspritzt hätte. Und durch zu­fällige Mutation und Auslese kann ein Züchter Tiere züchten, die mehr Milch geben oder mehr Eier legen. Aber kein Züchter kann eine eierlegende Kuh oder ein milchgebendes Huhn züch­ten. Das sind Na­turgesetze, auf die die Evolutionisten nicht hingewiesen werden wollen. Auch die Ankla­geschrift wirft mir vor, daß ich auf die Naturgesetze hingewiesen habe. Dieser Vor­wurf zeigt, daß Staatsanwalt Ihde das induktive wissenschaftliche Denken, wie es der Mathe­matiklehrer vermitteln will, nicht verinnerlicht hat. Und weil ich nicht bereit bin, mich in die Nie­derungen deduktiv schlußfolgernder Ideologen zu begeben, deshalb soll ich ins Ge­fängnis.

Schlußwort

In der DDR wurde unter Honecker ein Gesetz verabschiedet, wonach es strafbar ist, solche Informationen ins Ausland zu geben, die geeignet sind, dem Ansehen der DDR zu schaden. Das galt auch für wahre Tatsachen. In den verfahrensgegenständlichen Texten habe ich auf die un­widerlegbare Tatsache hingewiesen, daß wir vorsätzlich belogen wor­den waren. Denn in einer Gaskammer, die nach dem Krieg gebaut worden war, kann nie­mand vergast worden sein. Wie durch zutreffende Informationen dem Ansehen der DDR geschadet werden konnte, so ist die unwiderlegbare Tatsache, daß wir belogen worden waren, geeignet, Zweifel am Holocaustglau­ben zu sähen.

In einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, macht sich nur strafbar, wer ge­gen ge­schriebene Gesetze verstößt; nicht aber, wer gegen ungeschriebene Gesetze ver­stößt. Und anders als in der DDR gibt es in der Bundesrepublik kein Gesetz, wonach die Verbreitung sol­cher wahrer Informationen strafbar wäre, die geeignet sind, zum Abfall vom Holocaust-Glauben zu verführen. Die wirklich Schuldigen an der um sich greifenden Holo­caustleugnung sind diejeni­gen, die uns belogen und nach dem Krieg Gaskammern gebaut haben. Solche Lügenbarone wie z. B. Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel sollte man einsperren. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, denn Meineid gilt als Verbrechen. Ich habe lediglich in geringem Ausmaß über solche Lügen informiert, die andere aufge­deckt haben. Das ist gegen ungeschriebene Gesetze. Dieses Verhalten, das Lügenba­rone als verwerflich werten, ist aber mit keinem geschriebenem – ich betone: geschriebe­nem – Gesetz zu greifen. Folglich bin ich freizusprechen.

[1] Dr. Friedrich Finke, Weltweiter Fortschritt des Revisionismus. In Ost und West fallen Tabus. In: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 1989, Heft 3, S. 1-4.

[2] Edward J. Rozek, Allied Wartime Diplomacy – A Pattern in Poland, London 1958, S. 209f.

[3] http://ip-klaeden.selfhost.eu/webseiten/hitler/berlin/dachau02.htm

[4] Prof. Eberhard Groth hatte diese Tafel im Herbst 1965 gesehen. Das schreibt er in seinem Prolog zu dem mir digital vorliegenden Briefwechsel des Helmut Güttich.

[5] Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, Basel 2. korrigierte Auflage August 1993, S. 63f. Graf zitiert nach Nr. 31 der Historischen Tatsachen, Vlotho/Weser.

[6] [6] Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, Basel 2. korrigierte Auflage August 1993, S. 64.

[7] Jürgen Graf a. a. O., S. 65.

[8] Ebenda S. 66.

[9] La Nuit, Editions de minuit, 1958, S. 57 – 60, zitiert in Jürgen Graf, a.a.O., S. 46f.

[10] Jürgen Graf a. a. O. S.74.

[11] Peter Novick, „The Holocaust in American Life“, 1999, S. 211.

[12] Legends of Our Time – Legenden unserer Zeit – Einleitung, S. VIII, Schocken Books, New York, 1982.

[13] Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, Basel 2. korrigierte Auflage August 1993, S. 33-35.

[14] Ebenda S. 36.

[15]  Ebenda S. 77.

[16] Ebenda S. 110.

[17] Ebenda S. 107.

[18] Ebenda S. 23f.

[19] Ebenda S. 39.

[20] Ebenda S. 73.

[21] Alle Auflagen ab 1967, S. 217, rechte Spalte.

 

Es erging nachfolgender Beschluß:

 

Beschluss