Wegen „Volksverhetzung“ durch angebliche „Holocaustleugnung“ wurde der Verfasser von Texten auf dieser Website angeklagt.
Anklageschrift
Im folgenden wird wiedergegeben, was der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung am 5. April 2017 gesagt hat bzw. gesagt hätte, wenn ihm das dazu erforderliche „rechtliche Gehör“ gewährt worden wäre:
Prozeßvorbereitung für den 5. April 2017
Die in der Anklageschrift genannten Texte sind nicht geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Dazu werden sie – wie auf der Internetseite angezeigt – zu selten von Deutschland aus aufgerufen. Seit irgendeinem vor dem in der Anklageschrift genannten Termin vom 16. 7. 2014 befinden sich die inkriminierten Texte im Netz. In über drei Jahren haben sie kein Potential erkennen lassen, „den öffentlichen Frieden zu stören“, und es sind keine Gründe dafür erkennbar, daß dies in Zukunft anders werden könnte. Außerdem nimmt dieses Potential mit der zeitlichen Entfernung zur Nazizeit noch weiter ab und keineswegs zu. Wenn es Schulabgänger gibt, die Hitler mit Honecker verwechseln, dann zeigt dies, daß eine Darstellung der Nazizeit kein Potential mehr hat, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Doch dieses Potential ist eine notwendige Voraussetzung, um den Straftatbestand des § 130 StGB zu erfüllen.
Eine weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, daß eine begangene Handlung geleugnet oder verharmlost wird. Somit muß die Anklage die angeblich geleugnete Handlung benennen und außerdem muß die Anklage nachweisen, daß die geleugnete Tat tatsächlich geschehen ist. Dazu reicht ein Hinweis auf vermeintliches Allgemeinwissen nicht aus. Denn die Erfahrung lehrt, daß, wenn Irrtümer oder Lügen ständig wiederholt werden, sie dann als Wahrheit gelten. Der gesunde Menschenverstand sagt aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Wenn jemand einmal beim Lügen erwischt worden ist, dann darf es keine Rolle spielen, wie oft er seine Aussagen wiederholt. Und über den Holocaust wurde gelogen, daß sich die Balken biegen. Dieses Wissen wirkt stärker als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung, die lediglich eine Meinung ist, die auch falsch sein könnte. Doch das Strafgesetzbuch erfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und daß wir über den Holocaust belogen worden waren, ist eine unwiderlegbare Tatsache. Das Nennen dieser Tatsache ist nicht strafbar, und zwar unabhängig davon, welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden.
Fake-News ist keineswegs ein neues Problem, sondern die Amerikaner, durch die wir vom Holocaust erfahren haben, haben schon immer Kriegsgründe herbeigelogen. Doch Lügen haben kurze Beine. Kommt der Schwindel heraus, dann lügt man weiter, es sei ein Irrtum gewesen. Ein Beispiel sind die angeblichen Massenvernichtungswaffen des Saddam Hussein. Die Lügenpresse erinnert uns immer wieder an die angebliche Fehlleistung der Geheimdienste und erweckt auf diese Weise den Eindruck, amerikakritisch zu sein. Doch wichtiger ist Saddams angeblicher Atombombenbau. Diesen kann man im Nachhinein nicht als Irrtum hinstellen. Denn es wurden Dokumente über den Import von Uranerz gefälscht. Wegen dieser gefälschten Dokumente sollten wir den amerikanischen Lügenbaronen nichts und auch gar nichts glauben, ganz gleich, welche „Beweise“ sie für den 11. September 2001, für die Mondlandung oder für die Hitler-Verbrechen vorlegen. Wofür starben unsere Söhne und Ehemänner während des Zeiten Weltkrieges? – fragten sich viele Amerikaner. Es kam hinzu, daß für den bevorstehenden Einmarsch der Sowjetarmee nach Zentraleuropa schlimmste Verbrechen vorhergesehen wurden, die die öffentliche Meinung in der westlichen Welt erheblich belasten würden. Über diese Sorge fand der britische Historiker David Irving Dokumente in britischen Archiven. Darüber berichtete er auf einer gut besuchten Pressekonferenz am 23. Juni 1989. Nach der deutschen Veröffentlichung des sowjetischen Mordes an den rund 4 500 polnischen Offizieren bei Katyn habe die britische Regierung 1943 dieses Verbrechen zunächst den Deutschen anlasten wollen, wegen zu großer Unglaubwürdigkeit aber davon Abstand genommen. Statt dessen sollte die Abteilung für Psychologische Kriegsführung (PWE) eine noch größere aber glaubhaftere Propagandalüge erstellen. David Irving spricht von der „Vergasungslüge“. Absprachen zur gemeinsamen Veröffentlichung seien mit Roosevelt und Stalin getroffen worden. Im August 1943 informierte der Chef der PWE in einem vertraulichen Rundschreiben das britische Kabinett, daß nicht die geringsten Anhaltspunkte für die Existenz von Gaskammern vorhanden seien. Daraufhin wurde die Veröffentlichung der Vergasungs-Vorwürfe für die Dauer des Krieges unterlassen, da sie – so Irving – zu leicht von der deutschen Regierung hätten entlarvt werden können.[1] Natürlich hat die Lügenpresse von dieser Pressekonferenz und ihrem Inhalt nicht berichtet. Aus einem geheimen Brief vom 19.2.1944 an alle höheren Beamten und Gestalter der öffentlichen Meinung in Großbritannien, der schon 1958 veröffentlicht worden war,[2] geht die Sorge der britischen Regierung über einen möglichen Imageschaden hervor. Aus dem, wie die Sowjetarmee sich in Finnland, im Baltikum und in Bessarabien verhalten hatte, wurden schlimme Kriegsverbrechen beim Überrennen Zentraleuropas befürchtet, die die öffentliche Meinung in der westlichen Welt belasten wird. Die einzige Alternative zur Leugnung sei, die öffentliche Aufmerksamkeit von dem ganzen Thema abzulenken. Das ist bekanntlich auch geschehen, als die ganze Welt über die Gaskammern erschrak, die es in jedem deutschen KZ gegeben haben soll.
Alle Welt sprach besonders über Dachau. Ein amerikanischer Offizier hatte beim Nürnberger Tribunal unter Eid ausgesagt, bei der Befreiung des KZs noch eine Vergasung miterlebt zu haben.[3] Die dortige Gaskammer konnte man besichtigen. Eine Tafel teilte mit, daß dort 40 000 Personen vergast worden seien.[4] Doch die Gaskammer wurde nach dem Krieg von Kriegsgefangenen gebaut. Folglich kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden seien. Somit wurden wir vorsätzlich belogen. Somit ist es eine Tatsache, daß wir unsere Kenntnis über die Nazi-Greuel von Lügnern haben. Der Maulkorbparagraph 130 StGB erfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber das Nennen von Tatsachen. Somit ist das Zitat in der Anklageschrift, „daß wir unsere Kenntnis über dieselben [es bezieht sich auf die Gaskammern] von Lügnern haben“, nicht strafrechtlich relevant. Wissenschaftliches Denken ist etwas anderes als das Abspeichern von Daten, deren Herkunft nicht interessiert. Sondern wissenschaftliches Denken ist, unvoreingenommen sämtliche Tatsachen zu registrieren, die relevant sein könnten, und Rechenschaft über den Erkenntnisweg zu geben. Es ist ein Abgleiten in den Bereich des Aberglaubens oder der politischen Agitation, es ist Volksverdummung, wenn relevante Tatsachen bewußt verheimlicht werden, weil sie als kontraproduktiv für die beabsichtigte Volksverdummung empfunden werden. Und solch eine bewußt verschwiegene Tatsache ist, daß wir über die Gaskammer in Dachau belogen worden waren. Doch diese Tatsache, daß wir bewußt belogen worden waren, ist von höchster Wichtigkeit. Denn wissenschaftliches Denken ist ein Denken in nachvollziehbaren Beweisketten. Wer dieses Denken verinnerlicht hat, der kann Aussagen von entlarvten Lügnern nicht ungeprüft übernehmen.
Dieses Denken in nachvollziehbaren Beweisketten will der Mathematiklehrer den Schülern vermitteln. So geht es beim Satz des Pythagoras nicht darum, ob a2 + b2 = c2 oder nicht, sondern es geht darum, daß der Schüler die Beweisführung des Lehrers nachvollzieht. Doch dann gibt es Schüler, die nichts überprüfen, sondern allem zustimmen, was der Lehrer sagt. Ohne die Fähigkeit des Denkens zu erlernen, speichern sie lediglich die unüberprüften Daten wie auf einer Computerfestplatte in ihren Gehirnen ab. So kommen sie durch das Abitur, erhalten einen Hochschulabschluß und häufig sogar eine Promotionsurkunde. Und weil sie die erforderlichen Papierchen haben, werden sie dann z. B. als Staatsanwalt eingestellt. Weil sie nie das wissenschaftliche Denken in nachvollziehbaren Beweisketten verinnerlicht haben, deshalb beschränkt sich ihre geistige Fähigkeit darauf, wie ein Computer Datensätze einander abzugleichen. Als angeblich strafrechtlich relevante Abweichung von der politisch korrekten Geschichtsschreibung zitiert die Anklageschrift: „Wenn erst einmal die Frage im Raum steht, wodurch die Existenz der Gaskammern bewiesen ist, dann rückt die Tatsache ins Blickfeld, daß wir unsere Kenntnis über dieselben von Lügnern haben, …“. Ein Computer als toter Gegenstand kann nicht denken. Deshalb würde er nie die Frage stellen, wodurch die Existenz der Gaskammern bewiesen ist. Wenn die Anklageschrift mir zum Vorwurf macht, daß ich diese Frage thematisiere, was für denkende Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dann gibt dies zu erkennen, daß Staatsanwälte anstatt eines Gehirns lediglich eine Computerfestplatte im Kopf haben.
Bei den beiden Texten, auf die sich die Anklage bezieht, geht es um die christliche Verkündigung. Und es ist Bibellehre, daß Gott uns geschaffen hat, und zwar nicht durch Evolution, sondern den Menschen und die Vielzahl der Pflanzen und Tiere „ein jegliches nach seiner Art“. Und dann gibt es noch den Teufel. Dessen Lügen stehen im Schulbuch. Durch die verfahrensgegenständlichen Texte will ich zeigen: Bei der mit der Bibel unvereinbaren Evolutionslehre handelt es sich nicht um einen Irrtum, sondern um vorsätzlichen Betrug. Da es derselbe Teufel ist, der alle Lügen inspiriert, deshalb erscheinen mir die Lügen in der Holocaust-Geschichtsschreibung geeignet, um die Handschrift des Teufels zu charakterisieren. Wenn man die Gaskammer in Dachau den Nazis in die Schuhe schieben kann, obwohl es viele Zeugen gibt, die an ihr nach dem Krieg mitgebaut haben, wieviel einfacher ist es dann, über eine ferne Vergangenheit zu lügen, aus der keine Zeugen mehr leben. Diese ferne Vergangenheit ist die Sintflut. Aus dieser Zeit stammen Kohle und die Fossilien. Unter normalen Bedingungen entsteht weder das eine noch das andere. Bäume verrotten, es entsteht keine Kohle. Tote Tiere werden gefressen oder verwesen, es entstehen keine Fossilien. Die Massengräber der Fossilien weisen auf außergewöhnliche Umstände hin, wie sie bei der Sintflut vorlagen. Wie bei der Holocaust-Geschichtsschreibung werden derartige Fakten aussortiert. Denn von der Sintflut steht in der Bibel, deshalb dürfe es sie nicht weltweit gegeben haben.
Wie bei der Holocaust-Geschichtsschreibung werden auch Fakten frei erfunden. Darauf habe ich hingewiesen um zu zeigen: Wenn man sich erdreistet, Fakten der Zeitgeschichte, z. B. die Gaskammer in Dachau, zu erfinden, obwohl es viele Zeugen gibt, die den Schwindel kennen, wieviel weniger wird man da Hemmungen haben, irgendeine Märchendichtung als natürliche Schöpfungsgeschichte auszugeben. In der verfahrensgegenständlichen Broschüre Die Wissenschaft hat erwiesen, daß … habe ich aus einem Märchenbuch des Jahres 1868 zitiert. Dort liest man über heutige Menschen in Afrika: „Sie leben in Heerden beisammen, wie die Affen, größtentheils auf Bäumen kletternd und von Früchten lebend; sie kennen das Feuer noch nicht, und gebrauchen als Waffen nur Steine und Knüppel, wie es auch die höheren Affen thun. Alle Versuche, diese und viele andere Stämme der niederen Menschenrassen der Kultur zugänglich zu machen, sind bisher gescheitert; es ist unmöglich, da menschliche Bildung pflanzen zu wollen, wo der nöthige Boden dazu, die menschliche Gehirnvervollkommnung, noch fehlt. Noch keiner von jenen Stämmen ist durch die Kultur veredelt worden; sie gehen nur rascher dadurch zu Grunde. Sie haben sich kaum über jene tiefste Stufe des Übergangs vom Menschenaffen zum Affenmenschen erhoben, welche die Stammeltern der höheren Menschenarten schon seit Jahrhunderten überschritten haben“. Wie die Gaskammer in Dachau die Nazigreuel beweise, so beweise die Nähe der Afrikaner zu den Affen, daß der Mensch vom Affen abstamme und keineswegs von Adam und Eva. Damals, im Jahre 1868, als noch keine Eisenbahnen in den afrikanischen Urwald führten, konnte man diesen Schwindel nicht widerlegen. Heute ist zwar jeder Ort der Welt erreichbar; aber niemand kann in die Vergangenheit reisen. Und so wird über die Neandertaler und andere Menschen in gleicher Weise gelogen, wie Haeckel über die Afrikaner gelogen hat. Und die Märchendichtung steht als vermeintliche Tatsache im Schulbuch. So steht im Geschichtsbuch, was vor wieviel Millionen Jahren geschehen sei, und Abbildungen im Biologiebuch erwecken den Eindruck, Fotografien aus jener Zeit zu sein. Anders als im Mathematikbuch ist kein Erkenntnisweg, den die Kinder kritisch hinterfragen könnten, angedeutet. Wie eine Computerfestplatte sollen sie lediglich einen Datensatz im Gehirn abspeichern. Woher die vermeintliche Weisheit stammt, wird den Kindern nicht gesagt. Der abzuspeichernde Datensatz enthält auch vorsätzliche Lügen. Haeckel hatte Fälschungen begangen um uns weiszumachen, daß der menschliche Embryo Kiemenbögen und andere tierische Merkmale hätte. Sein Betrug wurde entlarvt und war im 19. Jahrhundert als solcher allgemein bekannt. Trotzdem stand der Schwindel mit den Kiemenbögen noch vor nicht allzu langer Zeit in den Schulbüchern der Bundesrepublik.
Wie die Gaskammer in Dachau waren die vermeintlichen Kiemenbögen kein Irrtum, sondern ein vorsätzlicher Betrug. Und der Lug und Trug dauert bis in unsere Gegenwart an. Bekanntlich haben Lügen kurze Beine. Und so kam der Schwindel mit Dachau an die Öffentlichkeit. Um die Lüge der dortigen Vergasungen als Irrtum zu verharmlosen, wird weitergelogen. Es wird behauptet, die Nazis hätten die Gaskammer gebaut. Wer das Denken in Beweisketten, wie es der Mathematiklehrer seinen Schülern vermitteln will, nicht verinnerlicht hat und deshalb eigenständiges Denken vermeidet und statt dessen lediglich Daten wie auf einer Computerfestplatte abspeichert, der wird nicht erkennen, wieso es wichtig ist, wer die Gaskammer gebaut hat. Die Wichtigkeit liegt in der Erkenntnis, daß nicht nur in der Vergangenheit irgendwer gelogen hat; sondern auch heute ist die Holocaust-Geschichtsschreibung von Lug und Trug geprägt. So steht an der Gaskammer in Dachau: „Gaskammer. Hier befand sich das Zentrum des möglichen Massenmordes.“ ‖ Zuhause habe ich eine Axt. Sie ist das Werkzeug einer möglichen Mordtat. In Wahrheit wurde mit meiner Axt aber niemand ermordet, noch habe ich sie zu diesem Zwecke gekauft. Die Beschriftung in Dachau vermittelt den Schulkindern, daß dort Menschen vergast worden seien. Doch andererseits können die Volksverdummer behaupten, daß sie genau das nicht aussagen würden. Das Anliegen der beiden verfahrensgegenständlichen Texte ist, den Holocaust gedanklich möglichst fest an die Evolution zu binden. Lügenbastionen der Holocaust-Geschichtsschreibung, die nicht zu halten waren, wurden geräumt. Und es ist nicht auszuschließen, daß noch weitere vermeintliche Gewißheiten als Lügen entlarvt werden. Wer die bisherige Geschichtsschreibung für Lug und Trug hält, der soll auch die Evolutionslehre als Lügengebilde erkennen.
Evolutionslehre und Holocaust-Geschichtsschreibung haben gemeinsam: Es geht nicht um Tatsachen, sondern um Gehirnwäsche. Wir sollen uns nicht als Geschöpfe Gottes betrachten, sondern als eine Affenart, die wie die anderen Affen sich nicht im Jüngsten Gericht vor Gott für ihre Sünden verantworten müssen. Wir sollen als Deutsche wegen des Holocausts ein Büßergewand anziehen, Asche auf unser Haupt streuen und politische Mehrheiten sicherstellen für die Veruntreuung deutscher Steuergelder zur Subventionierung von U-Booten für Israel und für Ablaßzahlungen für die Sünden unserer Großväter an diesen Schurken- und Folterstaat, der sich dadurch in Palästina etabliert hat, daß er durch Terror die Bevölkerung vertrieben und deren Land mit dem Recht des Stärkeren geraubt hat.
Daß es bei der Holocaust-Geschichtsschreibung nicht um Tatsachen geht, sondern um Gehirnwäsche, geht aus dem Indizierungsbeschluß der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hervor. Auf diesen Indizierungsbeschluß bezieht sich die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein. Und die Anklageschrift nennt unter den Zeugen auch einen Vertreter dieser Medienanstalt. Insofern ist davon auszugehen, daß die Anklage sich die Ausführungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu eigen macht. Somit ist es eine Äußerung zur Sache, wenn ich auf diese Ausführungen eingehe: Anders als von der Bundesprüfstelle unterstellt, stelle ich „die historische Tatsache des Holocausts“ keineswegs „als Lüge“ dar. Sondern ich habe lediglich induktiv festgestellt, daß die Holocaust-Geschichtsschreibung Lügen enthält. Z. B. ist die von einem amerikanischen Offizier beeidete Vergasung in Dachau eine solche Lüge. Und wissenschaftliches Denken, wie es den Kindern vermittelt werden sollte, ist, induktiv Tatsachen festzustellen, um aus ihnen Schlußfolgerungen ziehen zu können. Die Volksverdummer gehen dagegen deduktiv vor. Sie wollen ein Geschichtsbild vermitteln und halten bewußt solche Tatsachen geheim, die die beabsichtigte Volksverdummung gefährden könnten. Sie verschweigen, daß es einen aufrechtstehenden Baumstamm gibt, der durch etliche Erdschichten ragt, die sich im Abstand von Millionen von Jahren um ihn herum abgelagert haben sollen. Sie verschweigen deshalb die Lügen über Dachau, weil der gesunde Menschenverstand sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Die Bundesprüfstelle behauptet, meine Äußerungen würden „im krassen Widerspruch zu den im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden, in der Gesellschaft vorherrschenden Erziehungszielen“ stehen. Mit „Erziehungszielen“ ist Gehirnwäsche gemeint. Das geht aus folgender Formulierung der Bundesprüfstelle hervor: „Erziehungsziel ist es daher im Bereich der politischen Bildung, das von Geschichtswissenschaftlern aufgearbeitete und bereitgestellte Wissen von der Vergangenheit im Hinblick auf Fragen, Situationen und Entwicklungen zu untersuchen, die für uns in Gegenwart und absehbarer Zukunft von besonderer Bedeutung sind.“ „Das von Geschichtswissenschaftlern aufgearbeitete und bereitgestellte Wissen“. Da stellt sich die Frage: Wer ernennt wen zum „Geschichtswissenschaftler“? Gilt der Brite David Irving, der von der „Vergasungslüge“ spricht, als Geschichtswissenschaftler? Anscheinend nicht. Warum nicht? Offensichtlich gilt er deshalb nicht als Geschichtswissenschaftler, weil die Dokumente, die er aus britischen Archiven ausgegraben hat, als kontraproduktiv für die beabsichtigte Volksverdummung empfunden werden. Es geht, wie das Zitat der Bundesprüfstelle zeigt, bei der Geschichtsschreibung darum, die zukünftigen Wähler für die Gegenwart und für die Zukunft zu manipulieren. Sie sollen sich als Affen betrachten und wegen der Sünden ihrer Großväter nicht mehr aufrecht gehen. Mein Hinweis, daß wir über Dachau belogen worden waren, sei ein „Eingreifen in die Erziehungsziele“. Da sich „Kinder und Jugendliche noch in einem Entwicklungsprozeß befinden und dabei noch leicht zu beeinflussen sind, schadet die Konfrontation mit den verfahrensgegenständlichen Inhalten eher, als daß sie zu einer gefestigten Meinungsbildung beiträgt.“ Mit „Meinungsbildung“ ist selbstverständlich Meinungsübernahme gemeint. Denn zur Meinungsbildung ist auch ein umfangreiches Faktenwissen notwendig. Doch ein umfangreiches Faktenwissen, das auch den Lug und Betrug in Dachau einschließt, ist bei der beabsichtigten Gehirnwäsche kontraproduktiv. Kinder und Jugendliche werden also wie Staatseigentum behandelt. Die zur Zeit Mächtigen wollen dadurch ihre Macht zementieren, daß sie eine in ihrem Sinne „gefestigte Meinungsbildung“ der zukünftigen Wähler sicherstellen. Diese beabsichtigte Gehirnwäsche darf nicht dadurch behindert werden, daß die Kinder erfahren, daß sie vorsätzlich belogen wurden.
Auschwitz
Sollte das, was ich bisher zu dem Betrug in Dachau gesagt habe, für einen Freispruch noch nicht ausreichen, dann bin ich bereit, auch etwas zu Auschwitz und zu den dortigen Naturgesetzen zu sagen. Es ist fair, wenn die Anklageschrift nicht den Eindruck erweckt, ich sei ein Hitler-Fan, der die Verbrechen dieses Kriminellen leugnet. Die Anklageschrift zitiert auf Seite 2: „Hitler war in der Tat ein höchstkrimineller Raubmörder, der viele unschuldige Menschen ermorden ließ. Bei solch einer Bestie wie Hitler schöpft man normalerweise keinen Verdacht, wenn zu den vielen Bluttaten noch Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen werden. Trotzdem starb nach heutiger geänderter Geschichtsschreibung niemand an den genannten Orten durch Gas.“ Diese Worte liegen einige Jahre zurück. Die Geschichtsschreibung über Auschwitz hatte sich ständig geändert, bevor ich diese Worte schrieb, aber auch danach. Wenn ein Angeklagter oder Zeuge ständig etwas anderes über den Tathergang erzählt, dann weckt das Zweifel am Wahrheitsgehalt der Schilderungen. Als ich die verfahrensgegenständlichen Texte schrieb, konnte ich nicht wissen, daß die Geschichtsschreibung wieder zu den Gaskammern in Auschwitz zurückkehren wird, nachdem dieses Detail der dortigen Menschentötungen vorher verschwiegen worden war. Von Gaskammern in Auschwitz war nicht von Anfang an die Rede. Am 27. Jan. 1945 wurde Auschwitz von der Roten Armee befreit. Und schon am 2. Febr. erschien in der Prawda – das ist das Parteiblatt der Kommunistischen Partei der Sowjetunion – ein Bericht über die Greuel in Auschwitz: „Die stationären Gaskammern im östlichen Teil des Lagers waren umgebaut worden. Man hatte an ihnen sogar Türmchen und architektonische Ornamente angebracht, so daß sie aussahen wie harmlose Garagen… Sie [die Deutschen] ebneten die mit Hügeln versehenen sogenannten „Alten Gräber“ im östlichen Teil des Lagers ein, entfernten und vernichteten die Spuren des Fliessbandsystems, wo Hunderte von Leuten gleichzeitig mit elektrischen Strom getötet worden sind…“[5] Daß es im Ostteil des Lagers (also in Monowitz) Gaskammern gab, hat kein Historiker behauptet, und von einem Fließbandsystem zur Ermordung von Menschen mit Strom hat man seither nie wieder etwas gehört. Von den Gaskammern in Birkenau im Westteil des Auschwitz-Komplexes stand in der Prawda kein Wort zu lesen! Dies beweist, daß die Geschichtsschreibung damals noch nicht hinreichend koordiniert war; die Sowjets wußten von den Westmächten, daß sie in Auschwitz Beweise für einen millionenfachen Massenmord zu finden hatten, doch die Details hatten ihnen die Westmächte nicht geliefert. Nach der Befreiung wurde das Lager gesperrt; zunächst wurden nur einige wenige auserwählte westliche Beobachter zugelassen. Das erweckt den Verdacht, daß die Kommunisten Zeit benötigten, um ein Horrormuseum einzurichten. Was dabei herauskam, entspricht etwa jenem Standard, der den weltgeschichtlich einmaligen Erfolg des Kommunismus kennzeichnet: Gaskammern, die nie und nimmer hätten funktionieren können; Verbrennungsgräben, die ganze 60 cm tief sind und trotzdem ständig unter Wasser stehen; riesige Stöße von Frauenhaar, das durchweg von einheitlicher Farbe ist und bei dem es sich offenkundig um Hanf handelt.[6] ‖ Meine Erfahrung ist, daß die Strafverfolger der Holocaustleugnung nicht begreifen, welche Relevanz derartige Details des ungeheuerlichen Völkermordes haben, ob Frauenhaar oder Hanf gezeigt wurde. Wer Informationen lediglich wie auf einer Computerfestplatte abspeichert, der kann in derartigen Details keine Relevanz erkennen. Doch wer sich bemüht, die Quelle seines Wissens zu kennen und den Erkenntnisweg nachzuvollziehen, für den ist es sehr wohl interessant, ob sein Wissen nicht eventuell vom Lügenbaron von Münchhausen stammen könnte.
Eine weitere Quelle unseres Wissens sind die Geständnisse des Lagerkommandanten Höss von Auschwitz, die britische Folterspezialisten bewirkt hatten. Bis heute beruft sich die Auschwitz-Geschichtsschreibung auf dieselben. Und daß die Briten und Amerikaner gefoltert hatten, ist nicht allgemein bekannt. Mir sagte jemand, der Geschichte studiert hatte: „Die Amerikaner haben nicht gefoltert.“ Dieser Irrtum zeigt, daß Volksverdummer auf den Universitätslehrstühlen die Studenten mit Datenmüll zumüllen und dadurch von wirklich wichtigen Informationen abschirmen. Wie die Hexen des 17. Jahrhunderts gestanden hatten, auf einem Besen zum Brocken geflogen zu sein, so gestand auch Höss Unmöglichkeiten. So erfand er oder seine Vernehmer das Vernichtungslager „Wolzek“. Außerdem gestand er, bereits im Juni 1941 das dreizehn Monate später errichtete Lager Treblinka besucht zu haben.[7] Obgleich Auschwitz bereits in Nürnberg als Zentrum der Judenausrottung bezeichnet wurde, war bis ca. 1960 wohl mehr von Dachau und dessen Gaskammer(n) die Rede. Erst nachdem der Betrug mit den Gaskammern im Reichsgebiet nicht mehr zu halten war, gewannen in der Propaganda die Gaskammern hinter dem Eisernen Vorhang an Bedeutung. Bis 1990 wurde behauptet, im Lager Auschwitz seien 4 Millionen Menschen ermordet worden. Ohne Angabe von Gründen wurde die Zahl dann plötzlich auf „etwas über eine Million“ reduziert. Dadurch gab man indirekt zu, gelogen zu haben.[8]
Die Gaskammern erwähnte der Auschwitzhäftling und Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel (1928-2016) überhaupt nicht. Anstelle der Gaskammern sah Wiesel, was außer ihm keiner sah: „Nicht weit von uns entfernt loderten Flammen aus einer Grube hervor, riesenhafte Flammen. Man verbrannte dort irgendetwas. Ein Lastwagen fuhr ans Loch heran und schüttete seine Ladung hinein. Es waren kleine Kinder. Babys! Ja, ich hatte es gesehen, mit meinen eigenen Augen… Kinder in den Flammen (verwundert es da, dass seit jener Zeit der Schlaf meine Augen flieht?). Dorthin gingen wir also. Etwas weiter weg befand sich eine andere, grössere Grube für Erwachsene … „Vater“, sagte ich, „wenn dem so ist, will ich nicht länger warten. Ich stürze mich in den elektrischen Stacheldraht. Das ist besser, als stundenlang in den Flammen dahinzuvegetieren.“ Das stundenlange Dahinvegetieren in den Flammen blieb Elie Wiesel erfreulicherweise auch ohne Sprung in den elektrischen Stacheldraht erspart, denn: „Unsere Kolonne hatte nur noch etwa 15 Schritte zurückzulegen. Ich biss mir auf die Lippen, damit mein Vater mein Zähneklappern nicht hören sollte. Noch zehn Schritte. Acht, sieben. Wir marschierten langsam, wie hinter dem Leichenwagen unseres eigenen Begräbnisses. Nur noch vier Schritte. Drei Schritte. Sie war nun ganz nahe, die Grube mit ihren Flammen. Ich nahm alle meine noch verbliebenen Kräfte zusammen, um aus der Reihe zu rennen und mich in den Stacheldraht zu werfen. Tief in meinem Herzen nahm ich Abschied von meinem Vater, vom gesamten Weltall, und unwillkürlich bildeten sich Worte und traten in Form eines Gemurmels auf meine Lippen: Yitgadal veyitkadach chme raba … Sein Name sei erhöht und geheiligt. Mein Herze wollte schier zerspringen. Es war soweit. Ich stand vor dem Antlitz des Todesengels… Nein. Zwei Schritte vor der Grube befahl man uns abzudrehen, und man hiess uns in eine Baracke eintreten.“[9]
Durch den Auschwitz-Prozeß der Jahre 1963-1965 wurde angeblich aufgrund vieler Zeugenaussagen die industrielle Menschenvernichtung in Auschwitz nachgewiesen. Beim Frankfurter Auschwitz-Prozess erhielt der Angeklagte Robert Mulka, dem besonders bestialische Schandtaten „nachgewiesen“ worden waren, eine Strafe von 14 Jahren, die als zu mild kritisiert wurde. Bereits nach vier Monaten wurde Mulka aus „Gesundheitsgründen“ auf freien Fuß gesetzt – er hatte das Spiel der Anklage mitgespielt und die Existenz der Gaskammern zugeben. Wer dies nicht tat, konnte nicht mit Milde rechnen. Kurt Franz, Angeklagter im Treblinka-Prozess, hat bis zu seiner im August 1993 erfolgten Begnadigung 35 Jahre hinter Gittern verbracht, denn er hat das offizielle Treblinka-Bild stets hartnäckig bestritten. Sein Mitangeklagter Suchomel, dem zufolge die Juden „nackt und geordnet in die Gaskammer marschierten“, saß nur vier Jahre ab.[10] Das bedeutet, daß wenn die Angeklagten glimpflich davonkommen wollten, durften sie lediglich ihre eigene Involviertheit, nicht aber die Gaskammern als solche bestreiten. Welche Beweiskraft haben Tätergeständnisse unter diesen Umständen? Haben sie eine höhere Beweiskraft als die Geständnisse des Lagerkommandanten Höss oder der Beschuldigten zur Zeit des Hexenwahns? Und was die Zeugen aus dem kommunistischen Polen betrifft, so ist es völlig undenkbar, daß diese vom polnischen oder sowjetischen Geheimdienst nicht genauestens instruiert worden sein könnten.
Doch dann gibt es noch eine „Originalgaskammer“. Nachdem der Amerikaner Fred Leuchter heimlich Gestein herausgebrochen hatte, das keine wesentlich erhöhten Werte an Eisenzyanid enthielt, wurde die ehemalige „Originalgaskammer“ zur „Rekonstruktion“ zurückgestuft. Warum hatte das ein Fred Leuchter nicht schon vorher gewußt? Er wäre nicht extra aus Amerika angereist. Es handelt sich somit ebenso wie in Dachau um die kriminelle Fälschung eines Sachbeweises. Ähnlich wie in Dachau interpretiert man auch hier den vorsätzlichen Betrug weg. Die Räumlichkeiten seien nur kurze Zeit als Gaskammer genutzt worden; dann hätten sie als Lagerraum und als Bunker für die SS gedient. Dann wäre der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt worden, wenn auch in dilettantischer Weise. Doch warum hatte das ein Fred Leuchter nicht gewußt, bevor er aus Amerika angereist war?
Mir wirft die Anklageschrift meine Aussage vor, daß nicht nur in Dachau, sondern auch in Auschwitz niemand durch Gas gestorben sei. Als ich das schrieb, hatte ich allen Grund, das für den damaligen Stand der Geschichtsschreibung zu halten. Ich kam nicht auf den Gedanken, daß die zukünftige Geschichtsschreibung zu Aussagen zurückkehren könnte, von denen sie zuvor abgerückt war. Als Vorbereitung einer Abkehr von den Gaskammern in Auschwitz wertete ich den Artikel von Fritjof Meyer Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde in der Zeitschrift ost europa. Fritjof Meyer erschien mir als Spiegel-Redakteur als Garant für die Political Correctnes. Auch den Präsidenten der Herausgeberschaft von ost europa, die Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, hielt ich nicht für einen Neonazi. In diesem Artikel werden die Gaskammern auf dem KZ-Gelände bestritten und in zwei inzwischen abgerissene Bauernhäuser ohne Gleisanschluß verlegt. Sollte Fritjof Meyer Recht haben, dann war das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß, das Details über die Vergasungen in Auschwitz feststellt, nicht nur fehlerhaft; sondern es muß sich um einen großen Betrug handeln. Meyer spricht nicht von Betrug, aber diese Schlußfolgerung halte ich für zwingend. Gegen Meyer wurde Strafanzeige erstattet, aber nicht ermittelt. Wenn Meyer frei herumläuft, obwohl er geschrieben hat, daß in Auschwitz niemand durch Gas starb, dann darf auch ich nicht verurteilt werden, der ich lediglich seine Aussage übernommen hatte. Sein Anliegen kommt im Vorwort zum Ausdruck, wo es heißt: „Damit rückt die Dimension des Zivilisationsbruchs endlich in den Bereich des Vorstellbaren und wird so erst zum übereinstimmenden Menetekel für die Nachgeborenen.“ Meyer betrachtet sich somit als Holocaust-Prediger, der die Glaubwürdigkeit dieser Lehre erhöhen will. Zu diesem Zwecke schlägt er vor, solche Details aus dieser Lehre zu entfernen, die unvorstellbar sind. Vergleichbares hat es schon vor ihm gegeben. Von Seife aus Menschenknochen und von Lampenschirmen aus Menschenhaut hört man auch nichts mehr. Von den Schrumpfköpfen, an denen aufmerksame Betrachter die Marken des Völkerkundemuseums Leipzig entdeckten, wird auch nicht mehr behauptet, daß sie im KZ Buchenwald gefertigt worden seien. Aus sämtlichen KZs des Reichsgebietes sind die Gaskammern verschwunden, einschließlich Dachau. Warum dann nicht vergleichbar mit den „Frontbegradigungen“ der Nazis an der Ostfront auch Positionen an der Auschwitz-Front aufgeben? Nachdem Meyer seinen Artikel im Jahre 2002 veröffentlicht hatte, hörte man weniger und weniger von den Gaskammern. Im Jahre 2007 fragte ich beim Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg schriftlich an, warum sie in ihrer Ausstellung die Gaskammern in Auschwitz verschweigen; und ich erhielt keinerlei Antwort. Das Ausbleiben einer Antwort verstand ich in dem Sinne: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“. Sehr beachtet wurde Meyers Artikel von Neonazis und Holocaustleugnern. Vielleicht ist das der Grund, weshalb die von Meyer vorbereitete „Frontbegradigung“ dann doch nicht durchgeführt wurde. Doch die Rückwärtsbewegung in der Geschichtsschreibung hatte ich nicht vorhergesehen.
Gegen Meyer wurde nicht ermittelt, aber ich soll ins Gefängnis. Die Ursache für diese Ungleichbehandlung dürfte darin liegen, daß man Meyer unterstellt, daß er der Holocaust-Religion als solcher dienen will, während man meinen Hinweis auf Lug und Trug als Ketzerei empfindet. Es geht somit um den Unterschied von ergebnisoffenem induktivem wissenschaftlichem Denken und politischer Agitation, bei der das Ergebnis vorgegeben ist. Im Blick auf das zu erzielende Ergebnis werden Tatsachen ausgewählt oder verschwiegen. Obwohl es auf der Hand liegt, verschweigt Meyer – sollte seine Aussage zutreffen, daß auf dem KZ-Gelände in Auschwitz niemand vergast wurde –, daß die bisherige Geschichtsschreibung über Auschwitz einschließlich dem Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß nicht nur fehlerhaft, sondern ein vorsätzlicher Betrug war. Der Maulkorbparagraph 130 StGB erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf Tatsachen. Wenn Meyers Artikel nicht strafrechtlich relevant ist, dann kann meine Schlußfolgerung ebenfalls nicht strafbar sein, daß Meyer nicht nur Irrtümer korrigiert, sondern auch vorsätzliche Lügen aufdeckt.
Irrtümer und Lügen in der Holocaustgeschichtsschreibung werden nicht widerrufen, niemand sagt „April, April“; sie werden lediglich nicht wiederholt. Hätten mich Holocaustleugner und Neonazis nicht informiert, dann würde ich noch heute meinen, die Nazis hätten Juden zu Seife und zu Lampenschirmen verarbeitet. Wegen dieser meiner Erfahrung mit der Seife, den Lampenschirmen, den Schrumpfköpfen, allen Gaskammern auf dem Gebiet des Deutschen Reiches und dem Artikel von Fritjof Meyer habe ich aus dem Verschweigen der Gaskammern in Auschwitz voreilig auf eine Änderung in der Geschichtsschreibung geschlossen.
Das ist zwar bedauerlich, jedoch nicht strafbar. Denn im Gesetzestext des Maulkorbparagraphen kommt weder die Vokabel „Dachau“, noch die Vokabel „Auschwitz“, noch die Vokabel „Gaskammer“ vor. Daß ich den Holocaust als solchen keineswegs geleugnet, sondern – im Gegenteil – die Hitlerverbrechen angeprangert habe, zitiert sogar die Anklageschrift auf S. 2, wo meine Worte folgendermaßen wiedergegeben werden: „Hitler war in der Tat ein höchstkrimineller Raubmörder, der viele unschuldige Menschen ermorden ließ. Bei solch einer Bestie wie Hitler schöpft man normalerweise keinen Verdacht, wenn zu den vielen Bluttaten noch Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen werden.“ Wenn nach heutiger Geschichtsschreibung in Auschwitz nicht vier Millionen, sondern lediglich eine Million ermordet wurden, dann bedeutet dies in der Tat, daß früher zu den großen Verbrechen der Nazis drei weitere Millionen Opfer hinzugelogen worden waren. Und Fritjof Meyer reduzierte die Zahl der Opfer noch weiter.
Bei Strafprozessen wegen Holocaustleugnung werden Beweisanträge der Angeklagten abgelehnt und Rechtsanwälte, die einen solchen Beweisantrag stellen, werden selbst wegen Holocaustleugnung verurteilt. Denn der Holocaust sei offenkundig. Die behauptete Offenkundigkeit gründet sich zum wesentlichen Teil auf das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß. Wenn Meyer Recht haben sollte, daß in Auschwitz niemand vergast worden sei, dann war das Auschwitz-Urteil nicht nur fehlerhaft, sondern ein vorsätzlicher Betrug. Und das Werk von Betrügern kann keine Offenkundigkeit begründen. Viele Verurteilte, deren Gefängnisstrafe auf der Offenkundigkeit beruht, müßten rehabilitiert werden und Haftentschädigung erhalten. Die Konsequenzen, die sich aus Meyers Artikel ergeben, zeigen die Tragweite seiner ungeheuerlichen Ketzerei. Und dieser gefährliche Ketzer läuft frei herum, während ich dafür ins Gefängnis soll, daß ich lediglich seine Aussage übernommen habe.
Erfahrungsgemäß statuiert die Justiz ein Exempel an kleinen und wehrlosen Leuten. Den Spiegel-Journalisten Fritjof Meyer einkerkern, brächte das Risiko, daß die gesamte Pressemeute gegen die Justiz aufgebracht wird. Um dennoch deutlichzumachen, daß Meyers durch „neue Archivfunde“ gewonnene „Neue Erkenntnisse“ nicht in die Öffentlichkeit getragen werden dürfen, soll stellvertretend für den Spiegel-Journalisten der kleine und wehrlose Johannes Lerle dafür ins Gefängnis, daß er dessen „Neue Erkenntnisse“ verbreitet hat. Was heißt verbreitet? Mit dem Laserdrucker hatte ich einzelne Exemplare der verfahrensgegenständlichen Schriften ausgedruckt. Das sind Peanuts angesichts der vielen Millionen Zeitungen, die täglich die Druckereien verlassen. Die wenigen E-Mails, die ich verschickt habe, sind auch nicht der Rede wert. Und im Internet werden die verfahrensgegenständlichen Texte im Vergleich zu den täglich vielen Millionen Seitenaufrufen nur sehr selten abgerufen. Hier wird offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der Zweck ist nicht, einen Spatzen zu töten; sondern durch den Lärm der Geschütze soll den Schreiberlingen signalisiert werden, daß es in der Holocaust-Geschichtsschreibung No-Go-Areas gibt. Und weil es zu gefährlich ist, auf einen Angehörigen der Pressemeute zu schießen, deshalb sind die Kanonen auf meine Bedeutungslosigkeit gerichtet.
Naturgesetze
Außerdem zitiert die Anklageschrift meine Aussage, daß die Naturgesetze von 1941-1944 in Auschwitz außer Kraft gewesen sein mußten. Die bereits erwähnte Zeugenaussage des Friedensnobelpreisträgers Elie Wiesel, wie er mit seinem Vater auf die brennenden Gräben zu marschierte, ging wohl deshalb nicht in die heutige Geschichtsschreibung ein, weil Historikern die Vereinbarkeit mit den Naturgesetzen verborgen blieb. Den fehlenden Wahrheitsgehalt dieser Märchendichtung räumte Elie Wiesel selbst ein, indem er formuliert: „Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt.“[11] Diese Geheimlehre, die man Holocaust nennt, erklärte Wiesel gegenüber einem Rabbiner dahingehend, daß es Dinge gibt, die wohl wahr seien, aber niemals stattgefunden haben: «“Was schreibst du da?“ fragte der Rabbiner. „Geschichten“, antwortete ich. … Über Dinge die passierten, oder hätten passieren können. „Aber sie passierten nicht?“ Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig als ärgerlich: „Das bedeutet, daß du Lügen schreibst!“ Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: „Die Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind wahr, finden aber nie statt“».[12]
Diese Worte, in denen Elie Wiesel einen sehr kreativen Umgang mit der Wahrheit eingeräumt und sich als Märchenerzähler geoutet hat, habe ich aus einer Veröffentlichung des Jahres 1982 zitiert. Doch im Jahre 1986 erhielt dieser Märchenerzähler auf Vorschlag des Deutschen Bundestages den Friedensnobelpreis und im Jahre 2014 das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Doch andererseits sind viele tatsächliche oder angebliche Holocaustleugner im Gefängnis, selbst dann, wenn alles dafür spricht, daß sie ihre Ketzereien selbst glauben. Somit werden die Holocaustleugner nicht deshalb eingesperrt, weil sie gelogen hätten. Denn dann wäre Elie Wiesel im Gefängnis. Elie Wiesel betrachtet sich – wie soeben zitiert – als Priester eines heiligen Mysteriums des Holocausts. Somit sagt er selbst, daß der Holocaust eine Religion ist. Holocaust ist das Wort für Brandopfer in der lateinischen Bibelübersetzung. Die Brandopfer zur Zeit des Alten Testaments sind eine Vorabbildung des Opfers des Gottesknechtes, dessen Leiden und Sterben für unsere Sünden der Prophet Jesaja beschreibt. Nach der Deutung des Neuen Testaments ist Jesus Christus dieser Gottesknecht. Doch diejenige, die Jesus verwerfen, sehen den Gottesknecht im jüdischen Volk. Und die Juden wurden in ihrer Geschichte schon immer verfolgt, und ganz besonders in Auschwitz. Dadurch erhält Auschwitz eine religiöse Bedeutung. Elie Wiesel hatte jahrzehntelang bei verschiedenen Rabbinern den Talmud studiert. Und nach dem Talmud ist Lügen keine Sünde. Selbst Meineid ist unter bestimmten Umständen keine Sünde, z. B., wenn er dazu dient, den Kaufpreis zu erhöhen. Durch Lügen über den Holocaust wurde die Menge der Ablaßgelder für die Sünden unserer Großväter erheblich erhöht. Daß Elie Wiesel und Konsorten talmudgemäß gelogen haben, ändert nichts daran, daß Lügen kurze Beine haben und sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit den Naturgesetzen ergeben.
Zur Vereinbarkeit der früheren Holocaust-Geschichsschreibung mit den Naturgesetzen schreibt der Schweizer Jürgen Graf in seinem 1992 erschienenem Buch Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze:
„Kein Architekt, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde ein Krematorium im gleichen Gebäude errichten wie eine Kammer, in der Massenmorde mittels eines explosiven Gases verübt werden. Zwar ist die Explosivität des Zyklon B nicht sehr hoch, doch allein wegen der latenten Explosionsgefahr, die ja auch von den zyklonverseuchten Leichen ausgegangen wäre, hätte ein solches Vorgehen von selbstmörderischem Wahnsinn gezeugt, zumal man, um 2000 Menschen in drei Minuten zu töten (Höss), riesige Mengen des Gases verwenden musste. Beim Krematorium I liegt das Krematorium nicht oberhalb der „Gaskammer“, sondern gleich neben dieser. Dieses Gebäude wäre als erstes in die Luft gesaust und hätte das gesamte Lager mitsamt der SS vergast.
Unmöglichkeit Nummer zwei: Die Entlausungskammern mußten … auf (mindestens) 25 Grad erwärmt werden, damit sich das Zyklon binnen einer halben Stunde verflüchtigen konnte. Ein solches Heizungssystem existiert in der „Gaskammer“ nicht: im Winter hätte es Stunden gedauert, bis der grösste Teil des Gases freigesetzt worden wäre. Zudem hätte dieses sich in der bis zum Bersten vollgestopften Kammer (2000 Menschen in einem 210 m2 grossen Raum!) gar nicht ausbreiten können.
Unmöglichkeit Nummer drei: Die Türen zu sämtlichen „Gaskammern“ gehen nach innen auf. Folglich hätten die Sonderkommandos die bis zum letzten Quadratzentimeter mit Leichen vollgestopften Räume gar nicht betreten können. Was für stümperhafte Schildbürger-Architekten haben diese Nazis bloss mit dem Bau ihrer Vernichtungsanlagen beauftragt!
Unmöglichkeit Nummer vier: Gewissermassen die Super-Unmöglichkeit, die Unmöglichkeit der Unmöglichkeiten. Die Sonderkommandos betraten die Gaskammer laut Höss eine halbe Stunde, laut Müller gar nur ein paar Minuten nach dem Massenmord und fielen über die Leichen her: sie nahmen ihnen die Ringe ab (Höss), zogen ihnen die Kleider aus (Müller) und schnitten ihnen die Haare ab (Vrba). Es wäre dies ein Himmelfahrtsunternehmen reinster Art gewesen; nicht ein einziges Sonderkommandomitglied hätte diese Harakiri-Aktion je überlebt (denken wir daran, dass die US-Gaskammern nach der Hinrichtung eines einzigen Gefangenen sorgfältig ventiliert werden müssen, ehe sie ein Arzt in Schutzanzug und Gasmaske betreten darf.) Die „Gaskammern“ von Auschwitz verfügen nur über ein rudimentäres Lüftungssystem, so dass Gasmasken für die Sonderkommandoleute nicht ausgereicht hätten, zumal das Gift auch an den Leichen der Ermordeten haftete, an denen sich die Sonderkommandos angeblich zu schaffen machten, und auch so tödlich gewirkt hätte; es dringt nämlich durch die Haut. Zudem trugen die Sonderkommandos gar keine Gasmasken: Nach Höss rauchten sie ja, während sie ihr schauderhaftes Handwerk betrieben.
Sie rauchten! Inmitten eines explosiven Gases!
Unmöglichkeit Nummer fünf: Von der „Gaskammer“ zum Krematorium führte, wie aus den erhaltenen Bauplänen ersichtlich ist, kein anderer Weg als ein 2,1 x 1,35 m grosser Aufzug, der neben dem Bedienenden allenfalls vier Leichen aufnehmen konnte. Beim Transportieren der Toten ins Krematorium war höchste Eile geboten, denn die nächsten Todeskandidaten warteten schon vor der „Dusche“ (im Frühsommer 1944 wurden ja bis zu 12’000, nach anderen „Historikern“ bis zu 24’000 Menschen täglich vergast). Dass die Dusche gar keine war, merkten die Tröpfe nicht; man hatte ihnen nämlich Seife (anderen „Augenzeugen“ zufolge Seifenattrappen) und Frottiertücher in die Hände gedrückt. Während sie geduldig warteten, pendelte der Liftboy fünfhundertmal zwischen der Gaskammer und dem Krematorium hin und her und hantierte inmitten eines zyklongeschwängerten Raums rastlos an zyklonverseuchten Leichen, ohne je Schaden an seiner Gesundheit zu nehmen!“[13]
Nachdem Jürgen Graf über die seiner Meinung nach nicht ausreichende Kapazitäten der Krematorien schrieb, fuhr er fort: „Wo verbrannte man die restlichen 850’000 Leichen (es wurden ja eine Million Juden ermordet?). Den Exterministen zufolge in Gräben! Diese Geschichte ist ein trostloser Unfug, da eine Grabenverbrennung wegen der fehlenden Sauerstoffzufuhr, und in Birkenau zusätzlich wegen des hohen Grundwasserpegels, gar nicht möglich war.“[14] Anders als von Holocaust-Überlebenden bezeugt, schießen bei einem Krematorium keine Flammen aus dem Kamin.[15] Daß es in den „reinen Vernichtungslagern“ Belzec, Treblinka, Sobibor und Chelmno Krematorien gegeben hat, behauptet kein einziger Historiker. Wie konnten die Nazis die Leichen der 1,9 Millionen in jenen Lagern Ermordeten so beseitigen, daß auch nicht die allergeringsten Spuren zurückgeblieben sind?[16] Außerdem fließt beim Verbrennen von Leichen kein siedendes Fett ab, in das die SS Säuglinge werfen könnte.[17] Jürgen Graf weist darauf hin, daß man nirgendwo in der umfangreichen Holocaust-Literatur eine technische Beschreibung der Gaskammern findet. Die einzigen, die sich mit den technischen Voraussetzungen für das Funktionieren einer Gaskammer befassen, seien die Revisionisten.[18] Jürgen Graf schreibt: „Walter Lüftl, Vorsitzender der österreichischen Bundesingenieurskammer und beeideter gerichtlicher Sachverständiger, hat die angeblichen Massenvergasungen in Auschwitz in einer (unveröffentlichten) Studie als technisch unmöglich bezeichnet. Er mußte deswegen im März 1992 als Präsident der Ingenieurskammer zurücktreten. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Verhinderung nationalsozialistischer Wiederbetätigung.“[19]
Während jede Menge angeblicher oder tatsächlicher Holocaustleugner eingekerkert wurden, wurde kein Zeuge eines NS-Prozesses wegen Meineid angeklagt.[20] Das zeigt: Bei der Holocaust-Geschichsschreibung geht es nicht um die historische Wahrheit. Deshalb wird der Widerspruch mit den Naturgesetzen auch geheimgehalten. Es geht somit um den Unterschied von induktivem wissenschaftlichem Denken in Wahrheitskategorien und Ideologie, bei der die einzelnen Aussagen aus irgendwelchen übergeordneten Glaubenssätzen deduktiv abgeleitet werden. Die Ergebnisse werden passend gemacht, notfalls mit Mitteln des Strafrechts, wie der Fall Walter Lüftl zeigt. Zu denken sollte auch geben, daß über Auschwitz noch keine Dissertation geschrieben worden ist. Für eine Doktorarbeit reicht es nicht aus Allgemeinwissen zu referieren, sondern sie muß in nachvollziehbarer Weise neue Erkenntnisse vermitteln. Außerdem muß sie auf den aktuellen Stand der Forschung eingehen. Folglich müßte sie die Vereinbarkeit der Zeugenaussagen untereinander und mit den Naturgesetzen erklären. Daß bisher noch keine Doktorarbeit über Auschwitz geschrieben worden ist, deutet darauf hin, daß die Professoren Auschwitz für ein Minenfeld halten, von dem die Studenten fernzuhalten sind.
Das deduktive Ableiten von Aussagen und deren Zurechtbiegen nach einer vorgegebenen Ideologie ist die Gemeinsamkeit der Holocaust-Religion mit der Evolutionslehre, die ebenfalls eine Religion ist. Treffend ist die Evolutionslehre in dem Buch Weltall-Erde-Mensch beschrieben, das die Jugendlichen in der DDR zur atheistischen Jugendweihe erhielten. In diesem Machwerk heißt es: „So müssen denn die Resultate der Naturwissenschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Menschen zu gelangen“.[21] In Entsprechung zu diesem ideologisch korrekten Schwachsinn könnte man formulieren: „So müssen denn die Erkenntnisse der Holocaustforschung anhand dem vom Zentralrat der Juden vorgegebenem Geschichtsbild überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bild über die schlimme Vergangenheit zu gelangen“. Anders als bei den Ideologen der Evolutionslehre und des Holocaust, die von einem zu erzielenden Ergebnis ausgehen und Fakten entsprechend auswählen, erfinden, verschweigen oder zurechtbiegen, geht wirkliches wissenschaftliches Denken induktiv von Tatsachen aus. Und zu den Tatsachen gehören die Naturgesetze. Daß Leben von selbst rein zufällig entstanden sein könnte, ist weniger wahrscheinlich als die Entstehung einer Sinfonie Beethovens dadurch, daß der Komponist Tinte über Papier verspritzt hätte. Und durch zufällige Mutation und Auslese kann ein Züchter Tiere züchten, die mehr Milch geben oder mehr Eier legen. Aber kein Züchter kann eine eierlegende Kuh oder ein milchgebendes Huhn züchten. Das sind Naturgesetze, auf die die Evolutionisten nicht hingewiesen werden wollen. Auch die Anklageschrift wirft mir vor, daß ich auf die Naturgesetze hingewiesen habe. Dieser Vorwurf zeigt, daß Staatsanwalt Ihde das induktive wissenschaftliche Denken, wie es der Mathematiklehrer vermitteln will, nicht verinnerlicht hat. Und weil ich nicht bereit bin, mich in die Niederungen deduktiv schlußfolgernder Ideologen zu begeben, deshalb soll ich ins Gefängnis.
Schlußwort
In der DDR wurde unter Honecker ein Gesetz verabschiedet, wonach es strafbar ist, solche Informationen ins Ausland zu geben, die geeignet sind, dem Ansehen der DDR zu schaden. Das galt auch für wahre Tatsachen. In den verfahrensgegenständlichen Texten habe ich auf die unwiderlegbare Tatsache hingewiesen, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Denn in einer Gaskammer, die nach dem Krieg gebaut worden war, kann niemand vergast worden sein. Wie durch zutreffende Informationen dem Ansehen der DDR geschadet werden konnte, so ist die unwiderlegbare Tatsache, daß wir belogen worden waren, geeignet, Zweifel am Holocaustglauben zu sähen.
In einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, macht sich nur strafbar, wer gegen geschriebene Gesetze verstößt; nicht aber, wer gegen ungeschriebene Gesetze verstößt. Und anders als in der DDR gibt es in der Bundesrepublik kein Gesetz, wonach die Verbreitung solcher wahrer Informationen strafbar wäre, die geeignet sind, zum Abfall vom Holocaust-Glauben zu verführen. Die wirklich Schuldigen an der um sich greifenden Holocaustleugnung sind diejenigen, die uns belogen und nach dem Krieg Gaskammern gebaut haben. Solche Lügenbarone wie z. B. Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel sollte man einsperren. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, denn Meineid gilt als Verbrechen. Ich habe lediglich in geringem Ausmaß über solche Lügen informiert, die andere aufgedeckt haben. Das ist gegen ungeschriebene Gesetze. Dieses Verhalten, das Lügenbarone als verwerflich werten, ist aber mit keinem geschriebenem – ich betone: geschriebenem – Gesetz zu greifen. Folglich bin ich freizusprechen.
[1] Dr. Friedrich Finke, Weltweiter Fortschritt des Revisionismus. In Ost und West fallen Tabus. In: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 1989, Heft 3, S. 1-4.
[2] Edward J. Rozek, Allied Wartime Diplomacy – A Pattern in Poland, London 1958, S. 209f.
[3] http://ip-klaeden.selfhost.eu/webseiten/hitler/berlin/dachau02.htm
[4] Prof. Eberhard Groth hatte diese Tafel im Herbst 1965 gesehen. Das schreibt er in seinem Prolog zu dem mir digital vorliegenden Briefwechsel des Helmut Güttich.
[5] Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, Basel 2. korrigierte Auflage August 1993, S. 63f. Graf zitiert nach Nr. 31 der Historischen Tatsachen, Vlotho/Weser.
[6] [6] Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, Basel 2. korrigierte Auflage August 1993, S. 64.
[7] Jürgen Graf a. a. O., S. 65.
[8] Ebenda S. 66.
[9] La Nuit, Editions de minuit, 1958, S. 57 – 60, zitiert in Jürgen Graf, a.a.O., S. 46f.
[10] Jürgen Graf a. a. O. S.74.
[11] Peter Novick, „The Holocaust in American Life“, 1999, S. 211.
[12] Legends of Our Time – Legenden unserer Zeit – Einleitung, S. VIII, Schocken Books, New York, 1982.
[13] Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, Basel 2. korrigierte Auflage August 1993, S. 33-35.
[14] Ebenda S. 36.
[15] Ebenda S. 77.
[16] Ebenda S. 110.
[17] Ebenda S. 107.
[18] Ebenda S. 23f.
[19] Ebenda S. 39.
[20] Ebenda S. 73.
[21] Alle Auflagen ab 1967, S. 217, rechte Spalte.
Es erging nachfolgender Beschluß: