pädokriminelle Bananenrepublik Deutschland (BRD)

 

 

Was um uns herum in der Tat geschieht, hält derjenige nicht für möglich, dem die ungeheure kriminelle Energie und der bodenlose verkommene Charakter von Politikern, Staatsanwälten, Richtern und Medienschaffenden verborgen ist. Wie sonst ist es möglich, daß im Fall Detroux im Jahre 1995, der Kinder gefangenhielt, 27! Zeugen auf unterschiedliche Art ums Leben kamen, bevor sie vor Gericht aussagen konnten? Das sind doch Zustände wie in Putins Rußland. Dieser belgische Kleinkriminelle hatte Kinder für die „Eliten“ eingefangen. Und diese „Eliten“ konnten auf putinsche Art weitere Ermittlungen behindern. Das erklärt auch, weshalb pädokriminellen Verbindungen nach Deutschland nicht nachgegangen worden war.

Viele Gläubige nehmen die abgrundtiefe Kriminalität nur eingeschränkt wahr, weil sie unsere Obrigkeit als Obrigkeit von Gott betrachten (Röm. 13,1). Aber auch Hitler und Stalin waren Obrigkeit von Gott. Wenn Obrigkeit von Gott und Banditentum sich bei Hitler und Stalin nicht einander ausgeschlossen hatten, dann sollten wir es zumindest für möglich halten, daß auch unsere heutigen Obrigkeiten zumindest ebensolche Verbrecher sein könnten wie diese vielgeschmähten Herren, die seinerzeit hochangesehen waren. In ihrer Funktion als „Obrigkeit von Gott“ hatten sie als Gottes Diener das „Schwert“ geführt und das Böse bekämpft (Röm. 13,1-7). Auch schlechte Obrigkeiten sind besser als keine Obrigkeit. Denn keine Obrigkeit wäre Anarchie, und wir könnten nicht überleben. Obwohl Hitler und Stalin selbst Banditen waren, hatten sie andere Banditen bekämpft. Vorgänge wie in der Kölner Silvesternacht 2015/16 wären weder in Nazideutschland noch in Stalins Sowjetunion möglich gewesen.

Wenn Dr. Roland Freissler vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof ein Rechtsbeuger sein konnte, warum sollte es dann von vornherein ausgeschlossen sein, daß auch unsere heutigen Bundesverfassungsrichter ebenfalls Rechtsbeuger sein könnten? Man bedenke, daß die Bundesverfassungsrichter nicht vom Himmel zu uns hinabgestiegen sind, sondern vom Bundestag und vom Bundesrat ausgewählt werden. Natürlich werden die Abgeordneten solche Juristen ernennen, die ihnen geistig nahestehen. Das bedeutet, sie werden ebensolche Lumpen ernennen, wie sie selber welche sind. Das ermöglichte folgende Rechtsbeugung (BVerfGE 98, 265), die ihre Entsprechung bei den Nazis sucht: Zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde gegen ein bayrisches Gesetz ein, das die Einnahmen aus vorsätzlichen Menschentötungen auf 25% der Gesamteinnahmen begrenzte. Ihre Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Da die Bundesverfassungsrichter ein Urteil1 des anderen Senats des Bundesverfassungs­gerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der kla­genden Berufskiller „rechtswid­rig“ ist. Doch in dem nun zu fällenden Urteil ging es nicht um das Lebens­recht der Opfer, sondern um das Grundrecht der Täter auf freie Berufs­wahl. In dem Denken der Bun­desverfassungs­richter Graßhof, Pa­pier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig ist die Tätigkeit der Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legal, illegal, sch…egal. Genau das ist die Denk­weise von Kriminellen. Dann haben eben irgendwelche Berufskiller ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen. So etwas hatte es nicht einmal bei Hitler gegeben.

Es ist eine absolut denknotwendige juristische Binsenweisheit, die den Studienanfängern ver­mittelt wird, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Somit kann niemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben. Das vermeintliche Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, bedeu­tet: Nun herrscht reine Willkür. Der Rechts­staat, falls es ihn vorher gegeben haben sollte, ist nun end­gültig abgeschafft. In jedem Beruf gibt es Kriminelle. Doch es hat sich nicht nur ein „Schwarzes Schaf“ in das Bundesverfas­sungsgericht eingeschlichen, sondern das Recht wurde gemein­schaftlich ge­beugt. Das ist organisierte Kriminalität, ver­gleichbar mit dem Chicago der 30er Jahre. Wie kriminelle Ban­den damals die Stadt regiert hatten, so regiert heute eine Ver­brecher­bande, die irgendwel­chen Berufskillern das Grundrecht einräumt, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen, die gesamte Justiz. Eine derart offensichtliche Beseitigung von Rationalität in der Rechtspre­chung, wie es das vermeintliche Grundrecht für rechtswidrige vorsätzliche Menschentötungen dar­stellt, hatte sich nicht einmal Roland Freissler vom berüchtigten nationalsozialistischen Volksge­richtshof getraut. Somit liegt das heutige Niveau der Rechtsstaatlichkeit unter dem der Nazizeit.

Beseitigung des Rechtsstaates hin, Beseitigung des Rechtsstaates her, die „Dienstleistung“ eines Berufskillers wird „benötigt“. Denn wer gegen den Kindermord ist, der muß folgerichtig auch gegen außereheliche Kontakte sein – eine Konsequenz, die nicht jeder zu ziehen bereit ist. Wie jemand, der unfallfrei fahren will, trotzdem eine Haftpflichtversicherung hat, so wird für eine andere Art von „Verkehrsunfällen“ ein Tötungsspezialist „benötigt“. Doch die Folgen dieser Enttabuisierung vorsätzlicher Menschentötungen sind immens. Wie in der Nazizeit niemand deshalb seines Lebens sicher sein konnte, weil er kein Jude war, so kann auch heute niemand seines Lebens sicher sein, nur weil er den Geburtskanal bereits durchschritten hat.

Auch heute lügen Hitlers Gesinnungsgenossen uns in Kriege hinein. Nachdem irakische Truppen angeblich Frühgeburten aus ihren Brutkästen entfernt hätten, schickte Bundeskanzler Kohl (CDU) die Bundeswehr zum Natopartner Türkei, von wo aus Amerika den Irak beschoß. Hätte der Irak die Abschußrampen angegriffen, was für dessen militärischen Sieg notwendig gewesen wäre, dann wäre Deutschland Kriegspartei geworden. Daß am 11. Sept. 2001 die Türme durch die Flugzeuge eingestürzt seien, widerspricht dem physikalischen Schulbuchwissen, das der promovierten Physikerin Merkel (CDU) mit Sicherheit bekannt war. Trotzdem wurde die Bundeswehr im Rahmen des Angriffsbündnisses Nato nach Afghanistan entsandt. Wenn zunehmend Menschen durch die als „Impfung“ getarnte Giftspritze sterben, dann sollen wir meinen, daß deren Tod unbeabsichtigt gewesen sei. Natürlich war ein Massensterben beabsichtigt, so wie der Euro von Anfang an ein Betrugsprojekt war, um durch die Entwertung unserer Sparvermögen die Staatsschulden der südeuropäischen Pleitestaaten ebenfalls zu entwerten. Wäre das Massensterben durch die Giftspritze nicht beabsichtigt, dann hätte „Gesundheits“minister Prof. Karl Lauterbach nicht so dreist gelogen, daß die „Impfung“ „nebenwirkungsfrei“ sei, was es bisher außer bei wirkungslosen Placebos noch nie gegeben hat.

In diesem hochkriminellen Sumpf werden auch die Wünsche von Pädokriminellen und Satanisten bei politischen Entscheidungen und in Gerichtsurteilen berücksichtigt. Politiker und Richter degradieren Kinder zum Staatseigentum, für die die Freiheitsrechte des Grundgesetzes faktisch nicht gelten. So wie die Giftspritze als „Impfung“ getarnt ist, so werden die Werbung für Sexualkontakte und die Werbung für Hexerei als „Wissen“ und als „Bildung“ deklariert, von denen die Kinder im Interesse des von Pädokriminellen und Okkultisten definierten „Kindeswohls“ nicht abgeschirmt werden dürften. Das ist eine Parallele zu der als „Impfung“ getarnten Giftspritze, die in Wirklichkeit der Profitmaximierung der Pharmamafia diente.

Wie bei der beabsichtigten Impfpflicht im Interesse der Pharmamafia der schmiergeldgesteuerte Staat sich anmaßte, über unsere Gesundheit besser entscheiden zu können als wir selbst, so halten die Nachfolger Hitlers an dessen Schulpflichtgesetz aus dem Jahre 1938 fest, das heute zwar nicht mehr der „Erzie­hung und Unterweisung der deutschen Ju­gend im Geiste des Nationalsozialismus“2 dient, dafür aber der Gehirnwäsche im Interesse der Pädokriminellen und Satanisten. Weil die in der westlichen Welt einmalige Schulpflicht in Wirklichkeit nicht dem Kindeswohl, sondern der Gehirnwäsche der Untertanen dient, spielt es keine Rolle, daß Kinder außerhalb der der Schule wesentlich mehr lernen und auch besser sozialisiert sind als in den heruntergekommenen Staatsschulen, unter deren Abgängern es 14,5% funktionale Analphabeten3 gibt.

Auf dieser Internetseite sind viele Beispiele für pädokriminelle Machenschaften mit Quellenangabe dokumentiert. Im Anschluß fünf diesbezügliche Videos. Da die Zensur auf YouTube und auch auf anderen Plattformen wütet, werden die Videos hier wiedergegeben.

1Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.

2Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938, zitiert in: Tho­mas Schirrmacher, Bildungspflicht statt Schulzwang! Staatsrecht und Elternrecht angesichts der Diskussion um den Hausunterricht, Bonn 2005, S. 77f.

3Diese hohe Zahl von 14,5% der Erwachsenen ohne Migra­tionshintergrund wurde in einer Sendung des Deutschlandfunks am 18.8.2014 in der Sendung ab 18.40 Uhr genannt.

 

Paedophilie-Bundestag

 

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