In den 60er Jahren lernte ich in der DDR in der Schule, daß die Nazis Seife aus Menschenknochen und im KZ Buchenwald Lampenschirme aus Menschenhaut gefertigt hätten. Heute wird der Eindruck erweckt, daß es sich bei diesen Behauptungen um Irrtümer gehandelt habe. Irgend jemand konnte leider nicht Papier von Menschenhaut unterscheiden. Kein Irrtum war aber die Gaskammer im KZ Dachau. Denn sie wurde nach dem Krieg von deutschen Kriegsgefangenen gebaut. Nachdem auch manch weiterer Betrug an die Öffentlichkeit gekommen war, wurde der Blick auf die Gaskammern in Auschwitz gelenkt. Vier Millionen Menschen seien dort vergast worden. Eine angebliche Originalgaskammer, deren Tür nach innen zu öffnen ist, wurde den Touristen gezeigt. Von 1963-1965 wurde in Frankfurt (Main) medienwirksam ein Auschwitz-Prozeß mit KZ-Überlebenden als Zeugen durchgeführt. Gerichtlich sollte festgestellt werden, was in Auschwitz geschehen war. Das Gerichtsurteil diente später den Historikern als Quelle für ihre Geschichtsschreibung. Für alle Zeit sollten jegliche Zweifel an der in der Welt einmaligen Methode des fabrikmäßigen Völkermordes ausgeräumt werden. Der vermeintliche Ablauf der Vergasungen und die Lage der Gaskammern wurden vom Gericht „rekonstruiert“. Angeblich wurden die mit der Eisenbahn herangebrachten Häftlinge an der Rampe sortiert. Die Arbeitsfähigen seien zur Sklavenarbeit im KZ behalten und die anderen gleich in die Gaskammern geschickt worden.
Nun lernen die Richter in ihrer Ausbildung, daß auch Zeugen lügen können und daß deshalb sämtliche Aussagen und Behauptungen auf Widersprüche hin zu untersuchen sind. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Aussagen mit feststehenden Ereignissen und mit den Naturgesetzen vereinbar sind. Daher hat der pensionierte Finanzrichter Wilhelm Stäglich in zehnjähriger Arbeit mit seinem juristischen Handwerkszeug das Urteil untersucht. Mit viel Sarkasmus stellte er fest, daß die Naturgesetze damals in Auschwitz außer Kraft gewesen sein mußten, wenn die Vorgänge so abgelaufen sein sollen, wie im Urteil beschrieben. Sein Werk Der Auschwitz-Mythos wurde verboten. Sein Doktortitel wurde ihm aberkannt. In der Folgezeit brach ein Amerikaner heimlich Gestein aus der angeblichen Originalgaskammer heraus. Untersuchungen ergaben, daß es keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthält. Daraufhin wurde die vormalige angebliche Originalgaskammer stillschweigend zur „Rekonstruktion“ herabgestuft. Doch das deutsche Wort für eine „Rekonstruktion“, die als Original ausgegeben wird, ist „Fälschung“. Somit wurden wir nicht nur über Dachau, sondern auch über Auschwitz vorsätzlich belogen. Wie bei der Gaskammer in Dachau kann man auch die angebliche Originalgaskammer in Auschwitz im Unterschied zu der Seife aus Menschenknochen und den Lampenschirmen aus Menschenhaut deshalb nicht als Irrtum entschuldigen, weil das Beweismittel vorsätzlich gefälscht worden war. Auf den inzwischen unumstrittenen vorsätzlichen Betrug kann nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden. Jedem sollte bewußt sein, daß unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu stammt.
Da Lügen nun einmal kurze Beine haben, wurde eine weitere „Frontbegradigung“ notwendig. Doch ein Rückzug muß wie im Krieg vorbereitet werden. Als eine solche Vorbereitung ist es zu verstehen, wenn der Spiegelredakteur Fritjof Meyer in der Zeitschrift ost europa (Mai 2002, S. 631ff.) über „Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“ schreibt. Wie der Spiegel kein Naziblatt ist, so ist der Präsident der Herausgeberschaft der Zeitschrift ost europa, die ehemalige Ministerin und Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, kein Neonazi. Daß die „neue(n) Erkenntnisse“ von Garanten der political correctness behutsam vorgestellt werden, zeigt, daß in der Tat eine weitere „Frontbegradigung“ eingeleitet werden soll. Alte Lügen werden in der Hoffnung nicht wiederholt, daß sie in Vergessenheit geraten. Und die zurückgesetzte Frontlinie wird als Forschungsergebnis dargestellt. Und Forschungsergebnis sei, daß es in Auschwitz selbst keine Gaskammern gegeben hätte, sondern in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern ohne Gleisanschluß. Außerdem sei lediglich eine halbe Million Menschen umgekommen, davon ca. 300 000 durch Gas. Die gewaltige Reduzierung von vier Millionen auf eine halbe Million, also auf ein Achtel, geschah nicht plötzlich, sondern war das Ergebnis mehrerer „Frontbegradigungen“. Die gewaltige Übertreibung vom Achtfachen der „neuen Erkenntnisse“ kann doch unmöglich irrtümlich geschehen sein. 3½ Millionen, die nach „neue(n) Erkenntnisse(n)“ weniger ermordet wurden, das ist doch die Einwohnerzahl von Berlin. Die polnischen „Augenzeugen“ müssen doch im Frankfurter Auschwitzprozeß das Blaue vom Himmel gelogen haben. Und die Richter haben die Lügen für bare Münze genommen, obwohl jedem, der die Kommunisten kennt, von vornherein klar gewesen sein mußte, daß es völlig undenkbar ist, daß der polnische oder sowjetische Geheimdienst die polnischen Zeugen nicht genauestens instruiert haben könnte. Als „Beweis“ für die millionenfachen Vergasungen in Auschwitz galten auch die schriftlichen Geständnisse des Lagerkommandanten Höss. Höss war längst hingerichtet und konnte daher nichts widerrufen. Aus der Tatsache, daß die Geständnisse durch Folter erpreßt worden waren, zogen die Richter im Frankfurter Auschwitzprozeß keine Schlußfolgerungen. Auch wurden sie nicht stutzig, daß der Text eines gebildeten Mannes solche grammatikalischen Fehler enthält, wie sie für Polen und Russen charakteristisch sind, wenn sie die deutsche Sprache benutzen. Die Fehler und Rechtsbeugungen des Auschwitz-Urteils sind gewaltig, und entsprechend umfangreich ist das bereits erwähnte und meines Wissens immer noch verbotene Buch Der Auschwitz-Mythos.
Im Verbotsurteil wurden Argumente des Buches ausführlich zitiert. Obwohl die zitierten Argumente überzeugend das damalige Geschichtsbild als fehlerhaft erweisen, enthält die Urteilsbegründung keinen Versuch, die überzeugenden Argumente zu entkräften. Dafür wird auf das „wissenschaftlich gesicherte, historisch erwiesene und deshalb offenkundige Geschichtsbild über die Verfolgung, Vertreibung und systematische Tötung der Juden im Dritten Reich“ verwiesen.1 Diese Argumentation verblüfft. Denn von Akademikern sollte man erwarten, daß sie in Beweisketten denken. Von Akademikern sollte man erwarten, daß sie aus der Geschichte gelernt haben, daß auch die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung und der Wissenschaftler irren kann. Es sei nur an die Auffassung erinnert, daß sich die Sonne um die Erde bewege, und daß die Justiz solche „Ketzer“ verfolgte, die die vermeintlich offenkundige Bewegung der Himmelskörper geleugnet hatten. Die Begründung des Buchverbotes mit dem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(m) und deshalb offenkundige(n) Geschichtsbild“ erinnert an das Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Ein Weber und ein Schneider hatten dem Kaiser weisgemacht, es seien Kleider von überragender Schönheit, die sie ihm verkaufen. Allerdings seien diese für geistig Minderbemittelte unsichtbar. Der Hofstaat bewunderte die überragende Schönheit, ebenso der Kaiser. Daraufhin bewunderte auch die Bevölkerung die angeblich nur für Dummköpfe unsichtbare Kleidung, in der sich der Kaiser in der Öffentlichkeit zeigte. Natürlich sah niemand die Textilien, die angeblich den Körper des Kaisers bedeckten. Doch niemand traute seinen eigenen Augen. Denn die überragende Schönheit der Kleider galt als offenkundig und wurde von allen bestätigt, auch von den Experten am Kaiserhof für Schönheitsfragen und vom Kaiser persönlich.
Wie die überragende Schönheit der kaiserlichen Bekleidung galten lange Zeit die Gaskammermorde in Auschwitz als offenkundig. Wer diese leugnete und nicht kriminell war, galt als unzurechnungsfähig. Z. B. der inzwischen verstorbene Dr. theol. Robert Dollinger aus Bubenreuth bei Erlangen.2 Dollinger wies in der Öffentlichkeit darauf hin, daß sein Bruder während des Krieges in Auschwitz gelebt hatte und nichts von Massenvergasungen mitbekam. Da sein Bruder ein gläubiger Christ war, sei es ausgeschlossen, daß er gelogen haben könnte. Dollinger wurde von Ärzten als unzurechnungsfähig eingestuft. Die Parallele zum Märchen von des Kaisers neuen Kleidern liegt auf der Hand. Wie im Märchen nur derjenige als kompetent in Schönheitsfragen galt, der das Outfit des Monarchen bewunderte, so wurde lange Zeit nur derjenige als Wissenschaftler anerkannt, der die Offenkundigkeit der Gaskammern in Auschwitz nicht in Frage stellt. Der Verfasser des Ketzerbuches Der Auschwitz-Mythoshatte bereits einen Dr.-Titel. Da er diesen angeblich mißbraucht hätte, um den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu erwecken, wurde dieser ihm aberkannt. Ironischerweise geschah das aufgrund eines Gesetzes, das von Adolf Hitler persönlich unterschrieben worden war. Wenn man schon nicht davor zurückschreckt, einen Dr.-Titel abzuerkennen, wieviel einfacher ist es da, geistig selbständige Denker gar nicht erst zu promovieren. So wurde Stäglich seinen Dr.-Titel los; doch die Trottel, die auf die primitive Fälschung der Gaskammer in Auschwitz hereingefallen waren, dürfen ihr Dr.-Titel behalten. In anderen Schriften auf der Website www.johannes-lerle.net (z. B. Verdummtes Staatseigentum) wird gezeigt, was für Dummköpfe alles einen Dr.-Titel führen. Somit ist eine deutsche Promotion allein keineswegs ein Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz. Wie nur die Bewunderung der überragenden Schönheit der kaiserlichen Bekleidung die Kompetenz in Schönheitsfragen begründen kann, so kann nur derjenige als Wissenschaftler gelten, der dem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(n) und deshalb offenkundige(m) Geschichtsbild“ zustimmt. Also: Nur der gilt als Wissenschaftler, der einer vorgegebenen Auffassung zustimmt. Das erklärt, warum alle „Wissenschaftler“ die Gaskammern in Auschwitz predigten. Natürlich zeigt auch das Fernsehen nichts anderes. Denn nur derjenige hat in einem Sender etwas zu entscheiden, der die allgemeine Bewunderung der kaiserlichen Bekleidung nicht stört. Daß auch im Fernsehen selbständige Denker nicht geduldet werden, zeigt der Rauswurf von Eva Herman.3 Daß das auch bei der Presse nicht anders ist, zeigt die Tatsache, daß der bereits erwähnte sogenannte „Leuchter-Report“, in dem das Ergebnis der chemischen Untersuchung des Gesteins der angeblichen Originalgaskammer in Auschwitz dokumentiert ist, totgeschwiegen wurde, obwohl ihn sämtliche Zeitungsredaktionen erhielten. Deshalb sollte jeder Zeitungsabonnent bei der Redaktion seines Blattes nachfragen, wann über den „Leuchter-Report“ berichtet wurde. Sollte er keine befriedigende Antwort erhalten, dann sollte er gewiß sein, daß auch seine Zeitung nicht der Information, sondern lediglich der Meinungsmache dient; und er sollte das Medium der Volksverdummung abbestellen.
Natürlich weiß dieser und jener, daß irgend etwas mit den Gaskammern in Auschwitz nicht stimmt. Um zu verhindern, daß solch ein Wissen Allgemeingut wird, gibt es den § 130 Strafgesetzbuch. Er bedroht das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Allerdings wird nur das Leugnen von Tatsachen unter Strafe gestellt. Doch weil die Gaskammern als ebenso offenkundig galten wie die überragende Schönheit der kaiserlichen Bekleidung, hielten Gerichte es nicht für erforderlich, irgendwelche Hitlerverbrechen nachzuweisen, um Leugner derselben einzusperren. Die Folge war, daß niemand die Gaskammermorde leugnete. Denn wer sie leugnete, war entweder im Gefängnis oder wollte nicht hineinkommen.
Wenn der millionenfache fabrikmäßige Völkermord ein weltweit einmaliger Vorgang gewesen sein soll, dann stellt sich die Frage, warum bisher noch keine Doktorarbeit über Auschwitz geschrieben worden ist. Für eine Dissertation reicht es nicht aus, das, was allgemein bekannt ist und deshalb als offenkundig gilt, zusammenzutragen. Sondern sie muß neue Erkenntnisse hervorbringen. Und Erkenntnisse dürfen nicht nur behauptet werden, sondern sie müssen aus einer nachvollziehbaren Beweisführung hervorgehen. Darüber hinaus muß eine Doktorarbeit auf den gegenwärtigen Stand der Forschung eingehen. Daß über Auschwitz noch keine Doktorarbeit geschrieben wurde, zeigt, daß die Professoren wissen, daß es sich bei diesem Thema um ein Minenfeld handelt, von dem die Studenten ferngehalten werden müssen. Mir sagte einmal jemand, der Geschichte studiert hat: „Die Amerikaner haben nicht gefoltert“. Die Hauptschuld an diesem Irrtum trägt ein feiges charakterloses Professorenpack, das die Studenten mit viel Datenmüll zumüllt und auf diese Weise von wirklich wichtigen Fakten fernhält. Denn nur derjenige wird Hochschullehrer oder Lehrer in der Schule oder hat in einem Fernsehsender oder in einer Zeitungsredaktion etwas zu entscheiden, der die überragende Schönheit der kaiserlichen Bekleidung rühmt. Denn nur charakterlose Lumpen können auf Dauer sicherstellen, daß die überragende Schönheit der neuen Kleider des Kaisers bzw. die Gaskammern in Auschwitz selbst dann als „wissenschaftlich gesicherte(s) und deshalb offenkundige(s) Geschichtsbild“ erhalten bleiben, wenn ein Betrug im Detail entlarvt wird. Das bedeutet: Nur derjenige wird Professor, der sich nicht der Wahrheit gegenüber verpflichtet betrachtet, sondern der dazu beiträgt, irgendwelchem Lug und Trug den Anschein eines „wissenschaftlich gesicherte(n) … Geschichtsbild(es)“ zu geben.
Diese moralische Verkommenheit wird bei den Bundsverfassungsrichtern deutlich, die das gerichtliche Verbot von Stäglichs Der Auschwitz-Mythos auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz „überprüft“ haben. Es macht stutzig, daß die Bundesverfassungsrichter4 im Unterschied zu den Instanzgerichten nicht behaupten, daß Stäglichs Buch mit dem wissenschaftlich gesicherten Geschichtsbild unvereinbar sei. Außerdem vermeiden sie die Vokabel „offenkundig“. Die Richter zeigen keinerlei Interesse an der Wahrheitsfrage. Dafür wägen sie Stäglichs Grundrecht der freien Meinungsäußerung gegen die Menschenwürde ab. Gegen wessen Menschenwürde? Wer diese Zeilen liest, wurde nicht vergast, da er noch lebt. Diese Feststellung ist keine Verletzung der Menschenwürde irgendeines Lesers. Somit ist es nicht gegen die Menschenwürde, wenn von irgendwelchen Juden behauptet wird, sie seien nicht vergast worden. Somit richtet sich Stäglichs Der Auschwitz-Mythos nicht gegen die Menschenwürde der Juden. Allenfalls könnte sich dieses Buch eventuell gegen die Menschenwürde von Lügnern und Betrügern richten. Da das Grundgesetz kein Recht auf Wahrheit kennt, deshalb spielt die Wahrheitsfrage bei der Abwägung der Grundrechte keine Rolle. Die Bundesverfassungsrichter nahmen somit in Kauf, daß sie der Menschenwürde von Kriminellen den Vorrang vor dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung einräumen.
Da Deutschland allgemein als Rechtsstaat gilt, halten viele es für absurd und für völlig ausgeschlossen, daß sogar Bundesverfassungsrichter als Interessenvertreter von Kriminellen vorsätzlich das Recht gebeugt haben könnten. Derjenige, für den so etwas völlig undenkbar ist, der kann das bisher Gesagte und das Folgende nicht nachvollziehen. Deshalb soll in einem Exkurs durch ein Beispiel aus einem anderen Gebiet dem Leser zwingend nachgewiesen werden, daß es Rechtsbeugung sogar beim Bundesverfassungsgericht gibt.
1 Die Richter Luippold, Vögele und Wychodil in der Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart (Geschäftsnummer XVI KLs 115/80) vom 1. Juli 1982 (Wigbert Grabert, Geschichtsbetrachtung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984, S. 229).
2 The Christian News, 18. Mai 1987, S. 15 (Adresse: Lutheran News, Inc. 684 Luther Lane, New Haven, MO 63068 USA, Tel. 001-573-237-3110); Der Eidgenoss 6/83, S. 3 (CH-8401 Winterthur).
3 „Eva Herman, beliebte Moderatorin und langjährige Nachrichtensprecherin der Tagesschau, vertritt öffentlich eine politisch unkorrekte Familienpolitik. Ihre Betrachtungsweise stimmt mit dem klassischen Feminismus nicht überein. Im Gegenteil: An vielen Stellen übt sie scharfe und fundierte Kritik an der feministischen Ideologie. Damit bricht sie ein Tabu und bringt die linksfeministische Szene gegen sich auf. Eva Herman soll aus der Tagesschau entfernt werden. Chef-Feministin Alice Schwarzer startet eine Denunziationskampagne gegen sie, die in den politisch korrekten Medien und bei Eva Hermans Arbeitgeber, dem NDR, ihre Wirkung nicht verfehlt. Es kommt zum Aufstand der Gutmenschen und zu einer regelrechten öffentlichen Hexenjagd gegen Eva Herman, bei der sie mit ungerechtfertigten Nazi-Vorwürfen konfrontiert wird. Eva Herman verliert daraufhin ihren Job als Nachrichtensprecherin der Tagesschau“. (Eine Inhaltsbeschreibung ihres Buches Die Wahrheit und ihr Preis. Meinung, Macht und Medien).
4 Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts zweier Verfassungsbeschwerden 1 BvR 408/83 und 1 BvR 409/83, veröffentlicht in Wigbert Grabert, Geschichtsbetrachtung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984, S. 288f.