Warnhinweis

Wie Zigarettenpackungen die tödliche Wirkung des Rauchens zeigen, so soll auch hier auf die Gefahren hingewiesen werden, denen die Besucher dieser Internetseite ausgesetzt sind. Unsere Obrigkeit, vertreten durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, will uns Untertanen, besonders die Jugend, vor „jugendgefährdenden Inhalte(n)“ und vor „rechtswidrigen Informationen“ schützen. Obwohl nicht bestritten werden kann, daß wir vorsätzlich belogen worden waren – die Gaskammer in Dachau wurde erst nach dem Krieg gebaut – geht unsere Obrigkeit davon aus, daß es „die Geschichtsschreibung zu den Verbrechen des Nationalsozialismus“ gibt. Was in dem Wust von Tatsachen, Halbwahrheiten, Irrtümern und vorsätzlichen Lügen „die Geschichtsschreibung“ sein soll, das können wir Untertanen nicht wissen, zumal sich Geschichtsschreibung gewandelt hat. Von Dachau wird nicht mehr behauptet, daß dort 40 000 Menschen vergast worden seien, und von den vier Millionen Gaskammeropfern in Auschwitz sind nur noch eine oder 1,5 Millionen übriggeblieben, und dazwischen waren die Vergasungen auch schon von Auschwitz in zwei Bauernhäuser ohne Gleisanschluß wegverlegt worden (Fritjof Meyer, Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde,in ost europa, Mai 2002, S. 631-641). Wer von der Vielfalt sich widersprechender historischer Aussagen Kenntnis hat, der schlußfolgert, daß wir vorsätzlich belogen worden sein mußten. Und bei einem Wissen aus einem Lügenmilieu können wir nicht von „gesichertem, historischem Tatsachenwissen“ sprechen. Wegen der Volksweisheit „wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“ entfaltet die Kenntnis von vorsätzlichen Lügen seine jugendgefährdende Wirkung. Und vor dieser Gefahr will unsere Obrigkeit uns Untertanen schützen. Wie Zigarettenschachteln die Raucher warnen, so sollen auch die Besucher dieser Internetseite durch die Wiedergabe des nachfolgenden Schreibens gewarnt werden.

Medienstelle

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
Handy 01578-4042875

 

Medienanstalt
Hamburg/Schleswig-Holstein
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt

 

Betreff: Az. 14.3.160; Stellungnahme zur Einleitung eines medienrechtlichen Verfahrens

 

Lübeck, der 27.8.2018

Guten Tag!

Nachdem meine Domain www.johannes-lerle.de gesperrt worden war, haben Leute irgendwo auf der Welt meine Texte im Internet veröffentlicht. Doch in Spanien hatten Be­hörden die Abschaltung der Seite www.johannes-lerle.com bewirkt. Der Inha­ber der Seite www.staatseigentum.net ist aber nicht ermittelbar. Die Angaben im Impres­sum beweisen nichts. Denn zumindest während meines Gefängnisaufenthaltes vom 15.3.2012 bis 19.6.2013 war die damals aktuelle Adresse der JVA im Impressum von www.johannes-lerle.net oder www.staatseigentum.net vermerkt. Der für mich zuständige Abteilungsleiter hatte damals gegenüber der Kripo bestätigt, daß ich im Gefängnis keinen Internetzugang hatte. Meine Texte verbreite ich sowohl in Papierform als auch digital. Sie werden weiter­gegeben, und irgendwer veröffentlichte sie im Internet, und nicht nur auf www.johannes-lerle.net oder www.staatseigentum.net. Ist ein Text erst einmal im Netz, dann wird er wei­ter verbreitet und kann nicht mehr zurückgeholt werden.

Zum Thema „Jugendgefährdung“ ist folgendes zu sagen: Aus Sicht der heutigen Ju­gend liegt die Nazizeit sehr weit zurück. Das erklärt, warum manche Hitler mit Honecker verwechseln. Kaum ein Jugendlicher wird einen Kriegsteilnehmer kennen. Aus Sicht eines 15jährigen liegt der Holocaust von vor inzwischen 75 Jahren weiter zurück als für mich (Jahrgang 1952) der amerikanisch-spanische Krieg des Jahres 1897 oder gar der Völ­kermord an den Hereros im Jahr 1904. Diese Ereignisse lagen zur Zeit meiner Jugend zu weit zurück, als daß deren fehlerhafte Darstellung mich hätte gefährden können.

Gegen eine Jugendgefährdung spricht auch, daß die Seite www.staatseigentum.net nur wenig angeklickt wird und daß die wenigen Klicks zum erhebliche Teil aus dem Aus­land stammen. Wie Sie auf Seite 2 schreiben, sind verschiedene Angebote unzulässig, wenn sie in einer Weise geschehen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nachdem die Medienanstalt am 16. Juli 2014 die Internetseite überprüft hatte, hat diese Seite in den vier Jahren bis zum 23. Juli 2018 keine Störung des öffentlichen Friedens bewirkt. Das war auch im Blick auf die nur wenigen Seitenaufrufe nicht anders zu erwar­ten. Und nichts deutet darauf hin, daß das in Zukunft anders werden könnte.

Gegen den Vorwurf der Jugendgefährdung spricht auch die Charakterisierung von Hitler als „höchstkrimineller Raubmörder“ und „Bestie“. Derartige Charakterisierungen von einem offensichtlichen Kritiker der Siegergeschichtsschreibung wirkt stärker als die Ver­teufelung des „Führers“ durch politisch korrekte Gehirnwäsche, der nicht geglaubt wird. Denn es hat seinen Grund, daß Zeitungen als „Lügenpresse“ und das Fernsehen als „Lü­genfernsehen“ wahrgenommen werden mit der Folge, daß Auflagen sinken und sinken und es als Zumutung empfunden wird, für die abgelehnte Regierungspropaganda auch noch zu bezahlen.

Presse, Fernsehen und Schulbüchern sind auch deshalb nicht zu glauben, weil sie vorsätzliche Lügen verbreitet hatten. Denn wenn man nach dem Krieg z. B. in Dachau eine Gaskammer baut, dann kann es kein Irrtum sein, daß dort 40 000 Menschen vergast worden seien. Nicht das ist wichtig, ob in Dachau 40 000 Menschen vergast worden wa­ren oder nicht, sondern wichtig ist, daß wir unsere Kenntnis von Lügnern haben. Und In­formationen aus einem Lügenmilieu können unmöglich offenkundig sein. Wenn, wie be­hauptet, die Schulen den Kindern kritisches Denken vermitteln wollen, wenn „Kritikfähig­keit“ nicht auf solche Auffassungen beschränkt bleiben soll, die durch die schulische Ge­hirnwäsche ohnehin überwunden werden sollen, dann ist die Kenntnis solcher Tatsachen besonders wichtig, die die Volksverdummer vor Kindern und Jugendlichen geheimhalten wollen. Und eine solche Tatsache ist, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, z. B. über die Gaskammermorde in Dachau. Denn wissenschaftliches Denken, das die Schulen vermitteln sollten, ist ein Reflektieren über den Erkenntnisweg. Um das den Kindern zu vermitteln, beweist der Mathematiklehrer seinen Schülern z. B. den Satz des Pythagoras, obwohl dieser Lehrsatz von niemandem bestritten wird. Wer dieses Denken verinnerlicht hat, dem ist im Unterschied zu einem Papageien bewußt, daß sowohl ein Irrtum als auch eine Lüge durch kein noch so häufiges Wiederholen zur Wahrheit werden können. Nur ein Papagei kann trotz der vielen entlarvten Lügen von „gesichertem, historischen Tatsa­chenwissen“ sprechen.

Sie schreiben, daß die „Naturgesetze immer gelten“. Das entspricht zwar unserer Er­fahrung, aber die Nazis konnten sich sehr wohl über Naturgesetze hinwegsetzen. Diese besondere Fähigkeit wird von den Neonazis und den Holocaustleugnern geleugnet. Und die Leugnung dieser besonderen Fähigkeit der Nazis führt regelmäßig auch zur Leugnung des Holocaust. Das war bei Dr. Wilhelm Stäglich, dem Verfasser von Der Auschwitz-Mythos, der Fall. Und bei Prof. Dr. Ursula Haverbeck führte die Leugnung dieser beson­de­ren Fähigkeit der Nazis direkt zur Holocaustleugnung, und man mußte die 89jährige Grei­sin zum Schutz der Allgemeinheit einsperren. Jürgen Graf, der ebenfalls leugnet, daß sich die Nazis über Naturgesetze hinwegsetzen konnten, schreibt in seiner 1993 erschie­nenen zweiten Auflage seiner Veröffentlichung Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augen­zeugen­berichte versus Naturgesetzeauf S. 33-35: „Kein Architekt, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde ein Krematorium im glei­chen Gebäude er­richten wie eine Kam­mer, in der Massenmorde mittels eines explo­si­ven Gases verübt werden. Zwar ist die Ex­plosivität des Zyklon B nicht sehr hoch, doch allein we­gen der latenten Explosions­ge­fahr, die ja auch von den zyklonverseuchten Lei­chen ausgegan­gen wäre, hätte ein sol­ches Vorgehen von selbstmörderischem Wahnsinn ge­zeugt, zumal man, um 2000 Menschen in drei Minuten zu töten (Höss), riesige Mengen des Gases verwen­den musste. Beim Kremato­rium Iliegt das Kre­matorium nicht oberhalb der „Gaskammer“, sondern gleich neben dieser. Dieses Gebäude wäre als erstes in die Luft gesaust und hät­te das gesamte Lager mitsamt der SS vergast.

Unmöglichkeit Nummer zwei: Die Entlausungskammern mußten … auf (mindestens) 25 Grad erwärmt werden, da­mit sich das Zyklon binnen einer halben Stunde verflüchti­gen konn­te. Ein solches Heizungssystem existiert in der „Gaskammer“ nicht: im Winter hätte es Stunden gedau­ert, bis der grösste Teil des Gases freigesetzt worden wäre. Zudem hätte dieses sich in der bis zum Ber­sten vollgestopften Kammer (2000 Men­schen in ei­nem 210 m2gros­sen Raum!) gar nicht ausbreiten können.

Unmöglichkeit Nummer drei: Die Türen zu sämtlichen „Gaskam­mern“ gehen nach innen auf. Folglich hätten die Sonderkommandos die bis zum letzten Quadratzentime­ter mit Lei­chen vollge­stopften Räume gar nicht betreten können. Was für stümperhafte Schildbür­ger-Archi­tekten haben diese Nazis bloss mit dem Bau ihrer Ver­nichtungsanlagen beauf­tragt!

Unmöglichkeit Nummer vier: Gewissermassen die Super-Unmög­lichkeit, die Unmög­lich­keit der Unmöglichkeiten. Die Sonderkom­mandos betraten die Gaskammer laut Höss eine halbe Stunde, laut Müller gar nur ein paar Minuten nach dem Massenmord und fielen über die Lei­chen her: sie nahmen ihnen die Ringe ab (Höss), zogen ihnen die Kleider aus (Müller) und schnitten ihnen die Haare ab (Vrba). Es wäre dies ein Himmelfahrtsunter­nehmen reinster Art ge­wesen; nicht ein einziges Sonderkomman­domitglied hätte diese Hara­kiri-Aktion je überlebt (denken wir daran, dass die US-Gaskammern nach der Hin­richtung eines einzigen Gefange­nen sorgfältig ventiliert werden müssen, ehe sie ein Arzt in Schutzanzug und Gasmaske be­treten darf.) Die „Gaskam­mern“ von Auschwitz verfügen nur über ein rudimentäres Lüftungs­system, so dass Gasmasken für die Sonderkomman­doleute nicht ausgereicht hätten, zumal das Gift auch an den Leichen der Ermordeten haftete, an denen sich die Sonder­kommandos angeblich zu schaffen machten, und auch so tödlich ge­wirkt hätte; es dringt nämlich durch die Haut. Zudem trugen die Son­derkom­mandos gar keine Gas­masken: Nach Höss rauchten sie ja, während sie ihr schauderhaf­tes Handwerk betrie­ben.

Sie rauchten! Inmitten eines explosiven Gases!

Unmöglichkeit Nummer fünf: Von der „Gaskammer“ zum Krema­torium führte, wie aus den erhaltenen Bauplänen ersichtlich ist, kein anderer Weg als ein 2,1 x 1,35 m grosser Aufzug, der neben dem Be­dienenden allenfalls vier Leichen aufnehmen konn­te. Beim Trans­portieren der Toten ins Krematorium war höchste Eile geboten, denn die nächsten Todeskandidaten warteten schon vor der „Dusche“ (im Frühsommer 1944 wurden ja bis zu 12’000, nach ande­ren „Histori­kern“ bis zu 24’000 Menschen täglich vergast). Dass die Dusche gar keine war, merkten die Tröpfe nicht; man hatte ihnen nämlich Seife (anderen „Augenzeugen“ zufolge Seifenattrappen) und Frottier­tücher in die Hände gedrückt. Wäh­rend sie geduldig warteten, pendelte der Liftboy fünfhundert­mal zwischen der Gaskammer und dem Krematorium hin und her und hantierte in­mitten eines zyklongeschwängerten Raums rastlos an zyklonverseuchten Leichen, oh­ne je Schaden an seiner Gesund­heit zu nehmen!“

Nachdem Jürgen Graf über die seiner Meinung nach nicht ausreichende Kapa­zitä­ten der Krematorien schrieb, fuhr er fort: „Wo verbrannte man die restlichen 850’000 Lei­chen (es wurden ja eine Million Juden ermordet?). Den Exterministen zufolge in Gräben! Diese Geschichte ist ein trost­loser Unfug, da eine Graben­verbrennung wegen der feh­lenden Sau­erstoffzufuhr, und in Bir­kenau zusätzlich we­gen des hohen Grund­wasserpe­gels, gar nicht möglich war.“ (S. 36)

Bei Jürgen Graf führte die Leugnung der außergewöhnlichen Fähigkeit der Nazis, sich über Naturgesetze hinwegsetzen zu können, zur Holocaustleugnung. Aber nicht je­der, der an den Holocaust glaubt, ist auch von den außergewöhnlichen Fähigkeiten der Nazis überzeugt. Um den Holocaustglauben auch diesen Menschen vermitteln zu können, wurde die Geschichtsschreibung an die Naturgesetze angepaßt, denen die Nicht-Nazis unterworfen sind. „Damit rückt die Dimension des Zivilisationsbruchs endlich in den Be­reich des Vorstellbaren und wird so erst zum überzeugenden Menetekel für die Nachge­borenen“ – schreibt der Redakteur des Spiegel Fritjof Meyer in Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde. Sein Artikel war im Mai 2002 in der Zeitschrift Osteuropaerschienen (S. 631-641). Der Zivilisationsbruch wurde somit auch für Leugner der außergewöhnlichen Fähigkeiten der Nazis vorstellbar.Der Spiegel ist Garant für political correctness, und zum Vorstand der Herausgeberschaft der Zeit­schrift Osteuropa gehörte die Ministerin und Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Und Frau Süssmuth ist mit Sicherheit kein Neonazi. Gemäß diesem Artikel wurde auf dem KZ-Gelände niemand vergast, sondern lediglich ca. 356 000 Menschen in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern ohne Gleisanschluß. Trotz Strafanzeigen wurde weder ge­gen Fritjof Meyer noch gegen Rita Süssmuth ermittelt. In den Jahren nach 2002 hörte man (abgesehen von Wiederholungen alter Fernsehsendungen) nichts mehr von den Gaskammern. Meine Anfrage vom 24.5.2007 beim Nürnberger Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, warum das Dokumentationszentrum die Gaskammern ver­schweigt, blieb unbeantwortet. Daraus schlußfolgerte ich, daß sich eine weitere Änderung in der Geschichtsschreibung anbahnt, wie es schon viele gegeben hatte. Von brennenden Gräben, von denen Lügenbaron, Friedensnobelpreisträger und Bundesverdienstkreuzträ­ger Elie Wiesel (1928-2016) berichtete, in die in Auschwitz Häftlinge marschierten, hört man auch nichts mehr. Es werden auch keine Schrumpfköpfe und Lampenschirme aus Menschenhaut mehr gezeigt. Die nachwachsende Jugend erfährt auch nichts von Seife aus Menschenknochen. Wie die Wehrmacht an der Ostfront ein Gebiet nach dem ande­ren geräumt hatte, so wurde in der Geschichtsschreibung bei einer anderen Art von „Frontbegradigung“ manche Lügenbastion geräumt. Und dann legt ein SpiegelRedakteur in einer von der Ministerin und Bundestagspräsidentin Süssmuth mit herausgegebenen Zeitschrift „Neue Erkenntnisse“ über die Gaskammern in Auschwitz vor.

Doch nachdem Holocaustleugner und Neonazis Meyers Artikel sehr beachtet hatten, hörte man wieder mehr und mehr von den Gaskammern, und wir werden heute ständig daran erinnert. Auch als die Wehrmacht an der Ostfront ein Gebiet nach dem anderen räumen mußte, hatte sie vereinzelt bereits aufgegebene Gebiete zurückgewonnen. Daß Vergleichbares an der Auschwitz-Front geschehen könnte, hatte ich nicht vorhergesehen. Heute hätte ich nicht mehr formuliert: „Trotzdem starb nach heutiger geänderter Ge­schichtsschreibung niemand an den genannten Orten durch Gas“. Diese meine Formulie­rung bedauere ich. Meine Formulierung „heutige Geschichtsschreibung“ bezieht sich auf die Jahre nach 2002 und nicht auf das Jahr 2018. Meine im Jahr 2018 mißverständliche Formulierung kann ich jetzt nicht mehr ändern. Damit geht es mir wie Fritjof Meyer und Rita Süssmuth. Sie können den Artikel über Auschwitz, den ich für seriös gehalten hatte, nicht mehr zurückholen. Er befindet sich in öffentlichen Bibliotheken, zum Beispiel in der Bibliothek des Landgerichts Nürnberg, wo ich ihn kopiert hatte. Ich halte es für wün­schenswert, daß diese meine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Medienanstalt ebenfalls veröffentlicht wird. Dadurch könnten Leser meiner Texte erfahren, daß das, was Geschichtsschreibung unmittelbar nach der Jahrtausendwende gewesen zu sein schien, nicht die politisch korrekte Geschichtsschreibung des Jahres 2018 ist.  

Zu dem Vorwurf der Verlinkung zu der Internetseite www.johannes-lerle.net ist fol­gendes zu sagen: Daß irgendwer irgendwo auf der Welt die Internetseite www.staatseigentum.net eingerichtet hatte, wurde bereits gesagt. Daß diese Seite einen Link zu www.johannes-lerle.net enthält, kann ich nicht als verwerflich werten. Zwar wurde die Seite www.johannes-lerle.net in irgendeine Liste aufgenommen. Zu dieser Entschei­dung (Nr. 9864 (V) vom 27.6.2011) der Medienanstalt hatte ich mit meinem auf www.johannes-lerle.net veröffentlichten Schreiben vom 9.7.2014 Stellung bezogen. Darin thematisierte ich das niedrige Bildungsniveau der Zensoren Petra Meier, Stephan Schmidt und Margitta Neuwald-Golling. Die Zensoren haben scheinbar den Unterschied von induk­tivem wissen­schaftlichem Denken in Wahrheitskategorien und dem deduktivem Schluß­folgern der Ide­ologen aus irgendwelchen Lehrsätzen, deren Herkunft nicht interessiert, nicht begriffen. Bei Ideologien und beim Aberglauben werden Tatsachen selektiv regis­triert, um einen Lehrsatz des Aberglaubens, eine Ideologie oder ein Geschichtsbild – die Zensurbehörde spricht vom „Erziehungsziel“ – zu unterstützen. „… dass sich Kinder und Jugendliche noch in einem Entwicklungsprozess befinden und dabei noch leicht zu beein­flussen sind, schadet die Konfrontation mit den verfahrensgegenständlichen Inhalten eher, als dass sie zu einer gefestigten Meinungsbildung beiträgt“. Die „verfahrensgegen­ständlichen Inhalte“ sind die Tatsache, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Und mit „Meinungsbildung“ ist Meinungsübernahme, also Gehirnwäsche, gemeint. Um diese nicht zu behindern, sol­len unwiderlegbare Tatsachen vor Kindern geheimgehalten wer­den. Wenn die Zensurbe­hörde mir auf S. 4 vorwirft, irgendwelche Aussagen „zielen darauf ab, …“, dann zeigt dies, wie fern den Zensoren induktives wissenschaftliches Denken ist. Wenn etwas eine wahre Tatsache ist, dann ist sie besonders dann auszusprechen, wenn sie irgendwer geheimhal­ten will, selbst wenn das die Holocaustleugnung begünstigen könnte. Die Holocaustleug­nung haben übrigens dann die zu verantworten, die die vorsätz­lichen Lügen verbreitet hatten, und nicht diejenige, die deren Entlarvung bekanntmachen. Daß irgendwelche Deppen oder Volksverdummer Entscheidungskompetenz haben, die sie mit Sachkompe­tenz verwechseln, ist für mich kein Grund, die Verlinkung zu www.johannes-lerle.net kri­tisch zu sehen.

Mir kann niemand weismachen, daß es der Medienanstalt wirklich um den Jugend­schutz geht. Denn der Medienanstalt sollten jede Menge pornographischer Machwerke der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und des Unterrichtsmaterials für Schulen bekannt sein, deren Indizierung wesentlich dringlicher ist als die Indizierung von www.staatseigentum.net. Bei der wenigen Pornographie auf www.staatseigentum.net handelt es sich um Zitate aus schulischem Unterrichtsmaterial und um Zitate, die die För­derung der Pädophilie durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dokumen­tieren. Wie eine Bananenrepublik wird die Bundesrepublik von kriminellen Seilschaften gesteuert. Viele politische Entscheidungen und Gesetze werden nur durch die persönli­chen Interessen derer verständlich, die an ihnen mitwirken. Wozu denn sonst müssen schon die Grundschulkinder wissen, daß Sexualkontakte lustvoll seien? Wieso dient die­ses Schulwissen der Prävention von sexuellem Mißbrauch? Würde die Rauschgiftmafia die schulischen Lehrpläne gestalten, dann würde den Kindern „Wissen“ über die ange­nehme Seite des Drogenkonsums vermittelt werden. Außerdem würden sie über den Drogenkonsum lernen, was sie heute für das Gebiet der Sexualität lernen: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Und die Rechtsbeuger im Bundesverfassungsgericht würden entschei­den, daß die Kinder weder von dieser schulischen Wissensvermittlung noch von der Wer­tevermittlung, daß mein Gefühl immer Recht habe, abgeschirmt werden dürften. Dabei sind manche Lobbyisten der Pädokriminellen namentlich bekannt. Um diese Stellung­nahme nicht durch viele Namen zu überfrachten, beschränke ich mich auf zwei Personen, deren Einfluß auf die schulischen Lerninhalte besonders offensichtlich ist. Da wäre Prof. Helmut Kentler (1928-2008) zu nennen, der in Hannover Lehrer ausgebildet hatte. Er setzte sich für die Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ein. Der damalige Abteilungsdirektor des Pädagogischen Zentrums in Berlin lieferte die theoreti­sche Grundlage dafür, daß der Westberliner Senat Ende der 60er Jahre Kinder aus der Obhut des Jugendamtes zu pädosexuellen Männern vermittelte. Als weiterer Interessen­vertreter der Pädokriminellen wäre Gerold Becker zu nennen. Er arbei­tete am Hessischen Institut für Bildungsplanung. Er war auch Haupttäter des sexuellen Mißbrauchs an der Odenwaldschule. Wie ein ehemaliger Schüler der Odenwaldschule mir sagte, war dessen Vorliebe für kleine Jungs allgemein bekannt. Doch niemand will etwas gewußt haben. Hät­te er aber anstatt sich an Kindern zu vergreifen den Holocaust geleug­net, dann hätte mit Sicherheit ein Staatsanwalt davon erfahren, und die Jugendgefähr­dung wäre unterbunden worden. Ich könnte noch weitere Beispiele für die pädokriminelle Prägung unserer Bana­nenrepublik nennen.

Charakteristisch für Pädokriminelle ist, daß sie uns weismachen wollen, sie würden die Wünsche der Kinder erfüllen. In diesem Zusammenhang müssen wir das Engagement der 68er und der Frankfurter Schule für die sexuelle Selbstbestimmung der Kinder sehen. Natürlich geht diese Selbstbestimmung nicht so weit, daß Kinder es ablehnen dürften, sich mit dem schulischen Pornodreck zu befassen. Die sogenannte Frankfurter Schule war ein Kreis vorwiegend „jüdischer“ Kulturwissenschaftler, die vor den Nazis nach Ameri­ka flohen und die nach dem Krieg von den Siegern in Schlüsselpositionen gebracht wur­den. Wegen der „jüdischen“ Dominanz ist es von Bedeutung, daß im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei (Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylo­ni­sche Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben). Dementsprechend werden schon Kindergartenkinder an die Sexualität herangeführt. Denn „jüdische“ höchstkriminelle Seilschaften steuern die Po­litik in weiten Teilen der Welt. Durch ihre finanzielle Macht besitzen sie Zeitungen, können Politiker und Parteien kaufen und intern steuern und durch wirtschaftlichen Boykott denen erheblichen Schaden zufügen, die nicht nach deren Pfeife tanzen. Diese offensichtlichen Machtstrukturen werden natürlich nicht in den „jüdisch“ beherrschten „Qualitätsmedien“ beschrieben.

„Jüdische“ Seilschaften führten Amerika in zwei Weltkriege, die die amerikanische und damit „jüdische“ Weltherrschaft zur Folge hatten. „Jüdische“ Raubmörder sickerten in Palästina ein, motivierten die Palästinenser, die nichts mit Hitlers Holocaust zu tun hatten, durch Mord und Terror zur Flucht und raubten mit dem „Recht des Stärkeren“ deren Be­sitz und verweigern ihnen bis heute die Rückkehr. Und das Existenzrecht dieses Schur­ken- und Folterstaates ist nach Merkel deutsche Staatsräson. Das zeigt, was für ein ver­abscheuungswürdiges verkommenes Pack uns scheinbar „regiert“, in Wirklichkeit aber von Jerusalem oder von New York ferngesteuert ist. Und Merkel, Stoiber, Beckstein und andere Lumpen hetzten für die deutsche Beteiligung am Irakkrieg des Jahres 2003, der ein Präventivkrieg für die Sicherheit Israels war. Daß Merkels Kriegshetze durch Dumm­heit entschuldigt werden könnte, ist unwahrscheinlich, da es weitgehend bekannt ist, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe herbeigelogen hatten, z. B. die Brutkastenlüge im Jahre 1991. Denn der gesunde Menschenverstand, der Merkel, Stoiber, Beckstein und anderen fehlt, oder dessen Fehlen sie vortäuschen, sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Weil aber schon Kinder und Jugendliche mehr Verstand haben, als den Volksverdummern lieb ist, deshalb wird der Hinweis auf unwiderlegbare Lügen in der Ge­schichtsschreibung von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein als jugendgefähr­dend eingestuft. Denn die Macht der hochkriminellen Zionistenlobby beruht auf dem Holo­caust. Deshalb der Maulkorbparagraph 130 StGB, der kein allgemeines Gesetz, sondern als Sondergesetz grundgesetzwidrig ist. Denn jeder andere Völkermord darf straffrei ge­leugnet werden. Das gilt nicht nur für Flucht und Vertreibung aus den deutschen Ostge­bieten, die sechs Millionen Menschen das Leben gekostet hatten, sondern auch für Hitlers Völkermorde an den Zigeunern und an den sowjetischen Kriegsgefangenen.

In einer Demokratie, wie sie uns vorgegaukelt wird, werden die Stimmen gezählt und nicht gewogen. Das bedeutet, daß derjenige regiert, der die große Masse derer steuert, die nur auf Bildzeitungsniveau denken kann. Der Jugendschutz wird vorgeschoben, um die zukünftigen Wähler zu manipulieren. Und die Weltmacht der zionistischen Raubmör­der beruht auf Hitlers Holocaust. Diese Pseudoreligion soll in den Köpfen der Jugend der­art fest verankert werden, daß dieser Glaube nicht einmal dann ins Wanken gerät, wenn einzelne vermeintliche Tatsachen, auf denen er gegründet ist, als Lügen entlarvt werden, z. B. die Lam­penschirme aus Menschenhaut, die Seife aus Menschenknochen und die Gaskammer in Dachau. Die bereits den erst zukünftigen Wählern vermittelte Staatsreligi­on des Holocaust, die einhergeht mit der Vergötzung von allem „jüdischen“ und mit der Kritiklosigkeit gegenüber dem Staat Israel, bewirkt, daß in Europa alle politischen Bewe­gungen von Bedeutung die Politik Israels betreiben. Das gilt auch für Wilders in den Nie­derlanden und für Frauke Petry und für die AfD in Deutschland. Durch Holocaustleugnung stirbt niemand, wohl aber durch den Irakkrieg des Jah­res 2003, für den Merkel, Stoiber und Beckstein gehetzt hatten. Und diese Kriegshetzer laufen immer noch frei herum. Denn der Irakkrieg diente der Sicherheit des Staates Israel, während Holocaustleugnung die zionistische Weltherrschaft gefährdet. So geht es in einer Bananenrepublik zu.

Die Hexenjagd von Holocaustleugnern ist deshalb scheinheilig, weil die gleichen po­litischen Kräfte einen Babycaust fördern, der mit inzwischen über zehn Millionen Toten Hitlers Holocaust bei weitem in den Schatten stellt. Und bereits Grundschulkinder in ei­nem Alter, in dem keiner von ihnen die Internetseite www.staatseigentum.net besucht, befassen sich mit den Folgen des ihnen angepriesenen Sexualverhaltens. Bereits in der Grundschule lernen sie über Verhütung. In diesem Kontext ist von „Abtreibung“ die Rede, ein Euphemismus für Mord wie seinerzeit die Vokabel „Endlösung“. Den Henker zum Sozialarbeiter aufwerten, das ist Jugendgefährdung, und nicht der Hinweis auf Lügen in der Geschichtsschreibung über eine Epoche, die aus Sicht der heutigen Jugend weit zurück liegt. Dann wird gegenüber Grundschulkindern die „Spirale“ als Verhütungsmittel bezeichnet. Doch die „Spirale“ verhütet fast nicht, sondern zielt auf die Ermordung des im Eileiter gezeugten Menschen ab. Dann erfahren die Kinder über die „Pille“. Um deren gesundheitlichen Schäden zu begrenzen, wird sie geringer dosiert. Die Folge ist, daß nicht jeder Eisprung verhindert wird. In diesem Falle kommt die nidationshemmende Wirkung zum Tragen. Das heißt, das im Eileiter gezeugte Kind wird ermordet. In einem Alter, in dem die Kinder noch zu jung sind, um die komplexe gynäkologische Problematik zu begreifen, werden sie indoktriniert, ihren späteren Nach­wuchs umzubringen. Mit dieser Jugendgefährdung sollte sich die Medienanstalt befassen. Denn dadurch werden Menschen ermordet. Dagegen ist nicht zu befürchten, daß der Bau und das Betreiben von Gaskammern dadurch gefördert werden könnte, wenn Einzelne durch Kenntnis der vorsätzlichen Lügen in der Geschichtsschreibung zur Holocaustleug­nung verführt werden sollten.

Meines Wissens sind die „Neue(n) Erkenntnisse“, auf die Fritjof Meyer hinweist und durch die er die Geschichtsschreibung den Naturgesetzen anpaßt, denen die Nicht-Nazis unterworfen sind, nicht widerlegt worden. Da Meyers strafrechtlich nicht relevanter und wahrscheinlich nicht einmal jugendgefährdender Artikel Ihnen vielleicht nicht zugänglich ist, lege ich ihn bei. Sollte Meyers Artikel in die Hände von Kindern und Jugendlichen ge­langen, dann wäre auch das kein Unglück. Denn, wie scheinheilig zu hören ist, sollen sie sich eine eigene Meinung bilden. Eigenständige Meinungsbildung ist aber etwas anderes als Indoktrinati­on. Eigenständige Meinungsbildung erfordert die Kenntnis von verheimlich­ten Tatsachen und die Kenntnis der Argumente Andersdenkender. Nicht diese Kenntnisse sind jugendge­fährdend, sondern vorsätzliche Lügen, die zwar nicht mehr wiederholt wer­den, aber nie­mals widerrufen worden waren und deshalb nach wie vor in der Welt sind. Deshalb sind Kinder und Jugendliche darauf hinzuweisen, daß unsere Kenntnis über die schlimme Ver­gangenheit ein Sammelsurium aus Tatsachen, Halbwahrheiten, Irrtümern und vorsätzli­chen Lügen ist.

Johannes Lerle

Meyer, Die Zahl der Opfer

 

Daraufhin sandte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein am 25. Februar 2019 dieses Schreiben an Johannes Lerle

 

Medienanstalt2019_25Febr2019

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck

 

Direktor der
MA HSH
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt

Lübeck, der 13.3.2019

 

Widerspruch

Gegen den Bescheid mit dem Az. 14.3.160 vom 25. Februar 2019 lege ich Widerspruch ein.

 

Begründung

 

Zu meiner Verantwortlichkeit für das gegenständliche Angebot ist das gleiche zu sa­gen, wie ich es in meinem Widerspruch gegen den Bescheid mit dem Az. 14.3.122 bereits ausgeführt habe. Um ermüdende Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf den Vorgang mit dem Az 14.3.122. Er hat die Veröffentlichung meiner Texte auf johannes-lerle.net zum Gegenstand. Zum Teil werden wortwörtlich die gleichen Formulie­rungen be­anstandet.

Nachdem die Zensur mir die Domain johannes-lerle.de weggenommen hatte, hat oder haben ein oder zwei Ausländer mit wesentlich mehr Computerkenntnissen, als ich sie habe, anonym die Internetseiten staatseigentum.net und die nach mir be­nannte Seite ein­gerichtet. Mir wäre das wegen mangelnder Computerkenntnisse nicht mög­lich gewesen. Auch während ich im Gefängnis keinerlei Internetzugang hatte, war meine damalige Ge­fängnis­adresse auf zumindest einer der beiden Internetseiten angege­ben. Da die Schrei­ben der Zensurbehörden das niedrige geistige Niveau deutscher Aka­demi­ker dokumen­tieren, habe ich die Schreiben an „Hinz und Kunz“ weitergeleitet, um die Zenso­ren ver­ächtlich zu machen. Eine Veröffentlichung im Internet wird von mir ge­wünscht, und es är­gert mich, daß manche auf johannes-lerle.net veröffentlichte Schrift­stücke der MA HSH schon seit längerem zumindest mit meinem Browser nicht gele­sen werden können.

Die Namen der oder des Domaininhaber(s) verschweige ich natürlich ebenso, wie Hel­mut Kohl die Namen der Parteispender verschwiegen hat. Helmut Kohl kam nicht in Beugehaft. Doch mir droht Beugehaft, da das angedrohte Zwangsgeld von 750 Euro nicht gepfändet werden kann. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung beweist zwingend, daß es keine Gleichheit aller vor dem Gesetz gibt. Der „Rechtsstaat“ ist lediglich ein großer Schwindel und wird als „Recht des Stärkeren“ praktiziert. Während die einen geschriebene Ge­setze straffrei ignorieren dürfen, verlangt man von mir, daß ich ungeschriebene Ge­setze beachte. Doch dazu später. Und solch ein krimineller Abschaum, der politische Ent­schei­dungen für Geld verkauft, der die Bundesländer beauftragt, Kapazitäten für vorsätzli­che Menschentötungen „sicher“zustellen (§ 13 des Schwangerschaftskonflikt­geset­zes von 1995), der 17 Milliarden DM für den Golfkrieg des Jahres 1991 veruntreut hat, der 1991 Bundeswehrsoldaten in die Türkei geschickt hat, um dort getötet zu werden, falls der Irak die dortigen Abschußrampen amerikanischer Raketen angreifen sollte, der für die deut­sche Beteiligung am Irakkrieg des Jahres 2003 gehetzt hatte, der deutsche Soldaten in Afghanistan sterben läßt, der mit Folterschergen (Bush) befreundet ist und der viele weite­re Schandtaten ausführt, wählt Bundesverfassungsrichter aus. Es ist daher kein Wun­der, wenn derartige Lumpen ebensolche Lumpen ernennen, wie sie selber welche sind. Die Aufgabe der Bundesverfassungsrichter ist, durch hochge­lehrte Akrobatik bei der „Ausle­gung“ des Grundgesetzes der Bundesrepublik ein rechtsstaatli­ches Erscheinungs­bild zu geben. Reichen die akrobatischen Fähigkeiten bei der „Auslegung“ des Grund­ge­set­zes aber nicht aus, dann muß es notfalls auch einmal ohne rechtsstaatliches Mäntel­chen ge­hen. Ein besonders offensichtliches Beispiel ist die Entscheidung, daß das Grund­recht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezia­listen für ungebo­rene Kinder gelten würde (BVerfGE 98, 265, I). In diesem Ur­teil wurde auf der Seite 297 auf eine frühere Ent­scheidung des anderen Senats des BVerfGsBezug genommen, wo­nach die vorsätzlichen Menschentötungen rechtswidrig sind. Das bedeutet: Ein Grund­recht für rechtswidrige Menschentötungen. Die Studenten lernen am Anfang ihres Jurastudi­ums die ab­solut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht so­wohl recht­mäßig als auch rechtswidrig sein kann. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Da es völlig un­denk­bar ist, daß diese den Studienanfängern vermit­telte absolut denknotwen­dige Binsen­weisheit den hochgelehrten Bundesverfassungs­richtern unbekannt sein könnte, haben sie somit vorsätzlich das Recht gebeugt, was nach der Definition des StGB ein Ver­brechen ist. Somit gehöre nicht ich für zwei Wo­chen in Beugehaft, sondern die Rechtsbeu­ger Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig gehören ein bis fünf Jahre hinter Gitter.

In beiden medienrechtlichen Verfahren habe ich bisher viele Sachargumente ange­führt. Doch das bringt nichts, da der Jugendschutz lediglich vorgeschoben ist. Denn wäre der Jugendschutz wirklich ein Anliegen, dann hätte die Medienanstalt etwas gegen die Anleitung zur Sexualisierung von Kleinkindern durch den Ratgeber für Eltern zur kindli­chen Sexualer­ziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr (Bestellnummer 13660100) der Bun­des­zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)und gegen den schulischen Porno­dreck, wie sie auf staatseigentum.net zitiert sind, unternommen. Die Jugend wird gefähr­det, wenn – wie auf staatseigentum.net zitiert – schon Grundschulkindern gegen­über der Kindermord als „Schwangerschaftsabbruch“ verharmlost wird, der der „Verhü­tung“ diene. Wäh­rend die schlimmsten Bilder über die Nazigräuel den Kindern selbst­ver­ständ­lich zugemutet werden, wird die Wahrheit, wie sie die Abbildung zeigt, die diesem Widerspruch bei­gefügt ist, als „desorientierend“ und „jugendgefährdend“ eingestuft. Die­ses Messen mit zwei­erlei Maß zeigt, daß der Jugendschutz lediglich vorgeschoben ist. In Wirk­lichkeit soll die Volksver­dummung im Interesse der Zionistenmafia nicht durch die Kennt­nis von unwiderleg­baren Tatsachen über Lug und Trug behindert werden. Nicht Feh­ler aus Dumm­heit sind das Problem unserer Politiker, sondern deren kriminelle Energie. Der Be­trug mit dem Euro, den Fachleute von Anfang an aufgezeigt hatten, läßt sich nicht durch Dummheit allein er­klären. Merkel, Stoiber, Beckstein … wußten durch den Brut­kasten­schwindel des Jahres 1991, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe erlogen hat­ten, als sie 2003 wegen der Massenvernichtungswaffen und wegen des Atombom­benbaus für die deutsche Betei­ligung am Irakkrieg gehetzt hatten. Bundesverfas­sungs­richter wis­sen, daß es kein Grund­recht für rechtswidrige Menschentötungen geben kann. Und in der MA HSH kann man keine einzige Holocaustleugnung zitieren.

Der Maulkorbparagraph, gegen den ich nicht verstoßen hatte, ist mit dem GG unver­ein­bar, da das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur durch allgemeine Ge­setze eingeschränkt werden darf, nicht aber durch Sondergesetze. Und der Maulkorbpara­graph ist ein Sondergesetz, da jeder andere Völkermord straffrei geleugnet werden darf. „Wenn du wissen willst, wer die Macht hat, dann frage, wen du nicht kritisieren darfst“. Diese Er­fah­rung zeigt, daß die wirkliche Macht nicht bei den Politikdarstellern wie z. B. Kanzlerin Frau Dr. Merkel liegt, sondern bei irgendwelchen jüdisch dominierten Freimaurerlo­gen, die die Marionetten austauschen, wenn sie diese für ungeeignet halten. Bei­spiele sind die Fäl­le Jenninger und Hohmann. 1988 hielt der damalige Bun­des­tags­präsident und Israel­freund Philipp Jenninger im Bundestag eine inhaltlich nicht zu beanstan­dende Rede, die der an­wesende Oberjude Bubis falsch verstanden hatte. Bubis ver­ließ den Plenarsaal. Wie Zir­kustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, folgten ihm fast alle Abgeord­neten, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Bänken abbrach. Jenninger trat zurück, seine politische Laufbahn ist beendet. Ein weiteres Beispiel ist der Rauswurf von Martin Hoh­mann aus der CDU. Seine Rede am 3. Oktober 2003 enthält die unter Historikern allge­mein bekannte Tatsache, daß „Juden“ bei der bolschewistischen Revolution in Ruß­land und an deren Massenmorden erheblich überre­präsentiert waren. So nannte Hoh­mann auch folgende Zahlen: Wäh­rend 1934 der „jüdi­sche“ Bevölkerungsan­teil in der Sowjetuni­on bei etwa 2% lag, machten die „jüdi­schen“ Tscheka-Füh­rer 39 % aus. In der Uk­raine, dem Land mit vielen Toten infolge einer vor­sätzlich herbeigeführ­ten Hungersnot, wa­ren unter den Tscheka-Führern sogar 75% „Juden“. In seiner Rede heißt es auch wört­lich: „Verbindendes Ele­ment des Bolschewis­mus und des Nationalsozialismus war also die reli­gions­feindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher waren weder >die Deutschen< noch >die Ju­den< ein Tätervolk. Mit vollem Recht kann man sagen: Die Gottlosen mit ih­ren gottlosen Ideologien, sie waren das Tä­tervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts. Die­se gottlosen Ideologien gaben den >Vollstreckern des Bösen< die Recht­fertigung, ja das gute Ge­wissen bei ihren Verbrechen. So konnten sie sich souverän über das göttliche Ge­bot >Du sollst nicht morden< hinwegset­zen. Ein geschichtlich bisher einmaliges millionen­fa­ches Morden war das Ergeb­nis“. Hohmanns politische Laufbahn ist beendet, weil er sol­che unter Historikern unumstrit­tene Tatsachen genannt hatte, die des­halb nicht in die brei­te Öffentlichkeit getragen wer­den dürfen, weil sie niemand wider­legen kann. Wieso ist das Existenzrecht Israels deut­sche Staatsräson, wie Politdar­stellerin Merkel verkündete? Wieso liegt Gaulands (AfD) Forderung, „zur Not für Israel kämpfen und ster­ben“ (https://www.youtube.com/watch?v=wybwIrxLQO8), im deut­schen Interesse? Auch die Milliarden veruntreuter deut­scher Steuergelder, z. B. für die Subventionierung atom­waffentauglicher israelischer U-Boote, werden durch die schlimme Vergangenheit gerecht­fertigt. Dabei ist ein Völker­mord in damaliger Größenordnung keines­wegs singulär. Bei Flucht und Vertrei­bung aus den deutschen Ostgebieten kamen sechs Millionen Menschen um. Und seit dem Krieg wurden allein in Deutschland weit über zehn Millionen Menschen im Mutterleib ermor­det. Und in Israel werden nicht nur Araber umgebracht, was schlimm genug wäre, sondern auch kleine Juden, die sich noch in den Leibern ihrer Mütter befin­den. Das Werk Hitlers fortführen, aber nie genug Ablaßzahlun­gen für die Sünden der Na­zis erhalten können, das ist der Gipfel der Heuchelei.

Ein erhebliches Erpressungspotential stellen die Gaskammern dar. Da es innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches keine gab, wurden sie nach dem Krieg gebaut, z. B. in Dachau. Doch Lügen haben nun einmal kurze Beine, und mit dem Fall einzelner Details geriet der Gaskammerglaube als solcher mit seinem erheblichen Erpressungspotential in Gefahr. Deshalb mußte der Gaskammerglaube durch den Maulkorbparagraphen gegen Ketzerei verteidigt werden. Der Maulkorbparagraph hat einen unbestimmten Rechtsbegriff zum Gegenstand. Denn weder die Vokabel „Dachau“, noch die Vokabel „Auschwitz“, noch die Vokabel „Gaskammer“ kommen in ihm vor. Es ist dort lediglich von einer „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung“ die Rede. Abgesehen von der Grundgesetzwidrigkeit des Maulkorbparagraphen müßte der Richter im Strafprozeß und müßte die MA HSH bei einer Zensurmaßnahme in jedem Einzelfall nachweisen, daß die angeblich geleugnete Handlung tatsächlich begangen worden war. Stattdessen berufen sich Gerichte auf „Offenkundigkeit“, und in dem Schreiben der MA HSH, das Gegenstand dieses Widerspruchs ist, ist von „gesichertem, historischem Tatsachenwissen“ die Rede. Das ist damit vergleichbar, daß ein Angeklagter allein deshalb verurteilt wird, weil in der Zeitung steht, daß er der Täter sei.

Wer stellt das „historische Tatsachenwissen“ bereit, und wodurch ist es gesichert? An­scheinend sind es irgendwelche „Historiker“. Doch wer macht wen zum „Historiker“? Wer besetzt letztendlich die Universitätslehrstühle? Das ist doch letztendlich der gleiche Politikerabschaum, der politische Entscheidungen für Geld verkauft, der Kriege führt (Ko­sovo, Afghanistan), der für Kriege hetzt, Freundschaft mit Schurken- und Folterstaaten (USA und Israel) pflegt, den Kindermord aktiv fördert und Bundesverfassungsrichter und andere Richter ernennt. Und das von diesen Lumpen ernannte Professorenpack handelt nach der Devise: „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing“. Dieses charakterlose Pack müllt die Stu­denten mit irgendwelchem Datenmüll zu, schirmt sie aber von wirklich wichtigen Infor­matio­nen ab. Ein Beweis ist, daß mir jemand, der fünf Jahre Geschichte studiert hatte, sagte: „Die Amerikaner haben nicht gefoltert“. Wie anders ist es möglich, daß die durch britische Folterspezialisten bewirkten „Geständnisse“ des Auschwitzer Lagerkommandan­ten Höss noch heute als Beweis für die Gaskammermorde gelten? Wie kann man ihnen irgendeine Beweiskraft zuschreiben, wenn man andererseits den Foltergeständnissen da­durch nicht glaubt, daß man die Zahl der Opfer auf 1 bis 1,5 Millionen reduziert hat, wäh­rend Höss drei Millionen „gestand“? Lügen haben bekanntlich kurze Beine, und so mußte im Zuge von „Frontbegradigungen“ manche Lügenposition geräumt werden. Daß es nicht Geschichtsprofessoren waren, die Geschichtslügen aufgedeckt hatten, sondern Neonazis und Hitlersympathisanten, zeigt, daß Volksverdummer sich auf Lehrstühlen breitgemacht haben und nicht Wissenschaftler. Denn Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Doch ein charakterloses Pack auf Universitätslehrstühlen ist nicht an der Wahrheit interessiert, son­dern nur an Meinungsmache. Warum wurde denn noch keine Doktorarbeit über Auschwitz ge­schrieben? Die Professoren wissen somit, daß es sich um ein Minenfeld handelt, von dem die Studenten fernzuhalten seien. Wenn „Historiker“ nicht einmal stutzig wurden, daß die einzige Tür einer „Originalgaskammer“ nach innen zu öffnen ist, dann zeigt dies, was von einem „historischem Tatsachenwissen“ zu halten ist, das derartige Trottel bereitstellen. Hätten nicht Hitler-Sympathisanten und Neonazis Geschichtslügen aufgedeckt, dann wür­den wir noch heute meinen, die Nazis hätten Seife aus Menschenknochen und Lampen­schirme aus Menschenhaut hergestellt. Die Schrumpfköpfe, an denen aufmerksame Be­trach­ter die Marken des Völkerkundemuseums Leipzig entdeckt hatten, würden immer noch als Werk der Nazis gelten. Daß vorsätzlicher Lug und Trug als „offenkundig“ und als „gesichertes, historisches Tatsachenwissen“ gelten kann, liegt daran, daß nur derjenige Professor, Lehrer oder Journalist wird, der die allgegenwärtige Volksverdummung nicht kritisch hinterfragt. Auch die allgemeine Volksmeinung kann keinen Wahrheitsbeweis er­set­zen, da Andersdenkende im Gefängnis sind oder nicht hineinkommen wollen.

„Wissenschaft“ ist, was ein „Wissenschaftler“ von anderen „Wissenschaft­lern“ ab­schreibt. So kommt es zur kollektiven Meinungsbildung, von der der einzelne „Wissen­schaftler“ lediglich im Detail, nicht aber in zentralen Punkten abweichen darf. Das ist an­scheinend auch das Wissenschaftsverständnis von Prof. Dr. Wolfgang Bauchrowitz, der die Zwangsgeldandrohung unterschrieben hat, gegen die sich dieser Widerspruch rich­tet. Er wirft mir unter Punkt 3.a unter anderem vor, daß ich die „Völkermordhandlun­gen“ in Dachau geleugnet hatte. Zwar wurde bis mindestens 1960 behauptet, in Dachau seien 40 000 Menschen vergast worden, doch diese Lüge war nicht mehr zu halten, und nach heu­tiger Geschichtsschreibung wurde in Dachau niemand vergast. Ich werfe dem Prof. Dr. Bauchrowitz nicht vor, daß er in dem Wust aus Tatsachen, Halbwahrheiten und vorsätzli­chen Lügen, dessen Mischungsverhältnis ständig geändert wird, nicht weiß, wel­ches das im Augenblick politisch aktuelle Geschichtsbild ist. Aber wenn er mir ein Zwangs­geld an­droht, dann muß er mir einen Gesetzesverstoß nachweisen. Dazu reicht es nicht aus, daß er die von mir verneinten Gaskammermorde in Dachau lediglich behauptet, son­dern er muß zumindest sagen, wodurch diese bewiesen seien, so wie ein Richter dem Angeklag­ten eine Straftat nachweisen muß und sein Urteil nicht auf das Zeitungswissen gründen darf.

Erschwerend kommt hinzu, daß ich in meinen Texten auf vorsätzliche Lügen in der Ge­schichtsschreibung hingewiesen hatte. Der gesunde Menschenverstand, der Prof. Dr. Bauchrowitz fehlt, oder dessen Fehlen er vortäuscht, sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Somit können Aussagen, die aus einem Lügenmilieu stammen, weder offen­kun­dig sein noch „gesichertem, historischem Tatsachenwissen“ entsprechen.

Der Maulkorbparagraph 130 StGB erfaßt nur das Leugnen von Tatschen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und solch eine unumstrittene Tatsache, die allerdings nicht Allgemeinwissen werden soll, ist, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Denn wenn man nach dem Krieg in Dachau eine Gaskammer baut, dann kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden seien. Der Hinweis auf die unwider­leg­bare Tatsache, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, wirkt stärker als eine straf­rechtlich relevante Holocaustleugnung, die lediglich eine Meinung ist, die auch falsch sein könnte. Aber dieser Hinweis ist mit dem Maulkorbparagraphen nicht zu greifen, da dieser nur das Leugnen von Tatsachen erfaßt, nicht aber den Hinweis auf Tatsachen.

Dadurch, daß man unter dem Deckmantel des Jugendschutzes den Hinweis auf Lug und Trug in der Geschichtsschreibung unterbinden will, sollen ungeschriebene Gesetze durchgesetzt werden. Diese ungeschriebenen Gesetze sind mir allerdings ebenso bekannt, wie in Palermo das ungeschriebene Gesetz allgemein bekannt ist, daß auf Namensnen­nung im Zusammenhang mit der Mafia die Todesstrafe steht. Wie die Mafia in Italien ihre ungeschriebenen Gesetze durchsetzt, so wollen die Zensoren der KJM und der MA HSH das ungeschriebene Gesetz durchsetzen, daß die angestrebte Volksverdummung nicht dadurch behindert werden dürfe, daß die Jugend „verunsichert“ und „desorientiert“ wird, indem sie erfährt, daß sie belogen wurde. Der gesunde Menschenverstand, der bei der Jugend befürchtet wird und der besagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, könnte zum Abfall vom Holocaustglauben führen, der in Deutschland Staatsreligion ist. Was denn sonst könnte mit den „Erziehungszielen“ (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Ent­scheidung Nr. 9864 (V)) gemeint sein, die durch den Hinweis auf vorsätzliche Lügen in der Geschichtsschreibung gefährdet werden würden? Was denn sonst soll der Vorwurf, meine Hinweise auf Naturgesetze „zielen darauf ab, die Existenz von Gaskammern in Ausch­witz zu leugnen und damit den nationalsozialistischen Massenmord zumindest ent­schei­dend zu relativieren“ (S.4 soeben genannter Entscheidung)?

Der grundgesetzwid­rige Maulkorbparagraph erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, aber weder den Hinweis auf Tatsachen, noch den Hinweis auf Naturgesetze. Und wenn der Hinweis auf Naturge­setze nicht strafrechtlich relevant ist, dann spielen auch meine Motive für den Hinweis auf die Naturgesetze keine Rolle. In den verfahrensgegenständ­lichen Texten hatte ich nur ei­nige Naturgesetze angedeutet. In meinem Schreiben vom 27.8.2018 zitierte ich aus einer Schrift von Jürgen Graf, in der er auf weitere Naturgesetze hinweist, über die sich die Na­zis hinweggesetzt haben mußten. Nach Erhalt meines Schrei­bens vom 27.8.2018 behaup­tet Prof. Dr. Bauchrowitz in seiner Zwangsgeldan­drohung vom 25. Febr. 2019, daß die Naturgesetze immer gelten würden. Wer wie Prof. Dr. Bauchrowitz meint, daß nicht einmal die Nazis sich über Naturgesetze hinwegsetzen konnten, der schlußfolgert aus der Kennt­nis der Naturgesetze, daß das, was als „gesicher­tes, historisches Tatsachenwissen“ gilt, fehlerhaft sei. Nur weil Holocaustleugner auf Na­turge­setze hinweisen, deshalb ist dieser Hinweis als solcher noch lange keine Holocaust­leugnung. Wenn die Naturgesetze eine Tatsache sind, dann wird der Hinweis auf Natur­gesetze nicht vom Maulkorbparagraphen erfaßt, der lediglich das Leugnen von Tatsachen unter Strafe stellt, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Wie die Ma­fia in Palermo will auch die MA HSH durch die Zwangsgeldandrohung mich dazu bringen, das ungeschriebene Gesetz zu beachten, daß dann nicht auf Naturgesetze hingewiesen werden dürfe, wenn dies zur „Verunsiche­rung und Desorientierung“ von Kin­dern und Ju­gendlichen führen könnte.

Man möge in der MA HSH an die Möglichkeit denken, daß die Zionistenmafia in Deutsch­land die Macht verlieren könnte. Dann könnte es für diejenigen, die deren Schand­ta­ten ausführen, ebenso ungemütlich werden, wie es für die Nazis und für die Mauer­mörder ungemütlich geworden war. Die Gesetzeslage in der DDR war folgende: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich das eigene, zu verlassen“. Diese inter­natio­nale Ver­einbarung konnte jeder in öffentlichen Bibliotheken im DDR-Gesetzblatt le­sen. Wer an der Ausreise gehindert worden war, handelte somit rechtmäßig, wenn er über die „grüne Grenze“ die DDR verließ. Nach dem Ende der DDR wurden die Todesschüt­zen verurteilt, und zwar nach DDR-Recht, nicht aber die Obermauermörder, auch Honecker nicht. Diese Herren wuschen ihre Hände in Unschuld. Aber der kleine Todes­schütze, der das tat, was von ihm erwartet worden war, und der allen Grund hatte, die Todesschüsse für gesetzes­treu zu halten, verstieß gegen das geschriebene DDR-Ge­setz.

Den Maulkorbparagraphen haben die Lumpen im Bundestag so formuliert, daß sie nach einem Machtverlust der Zionistenmafia ebenso wie die DDR-Obermauermörder ihre Hände in Unschuld waschen können. Denn sie haben nur das Leugnen von Tatsachen unter Strafe gestellt, diese Tatsachen aber nicht im Detail genannt. Und ein „gesichertes“, „historisches Tatsachenwissen“ fehlerhaft darzustellen, ist strafrechtlich nicht relevant, selbst wenn dies gegen besseres Wissen geschehen sein sollte. Doch der einzelne Rich­ter und der einzelne Zensor, die das tun, was von ihnen erwartet wird, riskieren, nach ei­nem Machtverlust der Zionistenmafia ebenso zur Rechenschaft gezogen zu werden wie die Todesschützen nach dem Untergang der DDR.

Johannes Lerle

Anlage zum Widerspruch

 

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein verhängte gegen Johannes Lerle ein Zwangsgeld in Höhe von 750€, damit er Texte von dieser Internetseite, die ihm nicht gehört, entfernt. Doch bei Johannes Lerle ist nichts zu holen, da er seine Schätze im Himmel hat (Matth. 6,20), wo sie kein Gerichtsvollzieher pfänden kann.  

 

Nun beschuldigte ihn auch noch die Kriminalpolizei der Volksverhetzung. Zu dieser Beschuldigung nahm er im nachfolgenden Schreiben Stellung:

Für Leser, die noch nie etwas mit den Gerichten zu tun hatten, seien im Vorfeld noch einige der verwendeten juristischen Abkürzungen erklärt:

Abs.                            Absatz
Art.                             Artikel
Az.                              Aktenzeichen
BVerfGE                    Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 
GG                             Grundgesetz
StGB                          Strafgesetzbuch

 

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
E-Mail: info@johannes-lerle.net
Handy 01578-4042875

 

Bezirkskriminalinspektion
Kommissariat 5
Possehlstr. 4
23560 Lübeck

Lübeck, der 1. März 2021

Äußerung zur Beschuldigung der Volksverhetzung

Nicht ich bin der Eigentümer der Internetseite staatseigentum.net, sondern ein Aus­länder, der nicht namentlich genannt werden will. Deshalb verschweige ich dessen Na­men ebenso, wie Helmut Kohl die Namen der Parteispender verschwieg und trotzdem weder in Beugehaft kam, noch strafrechtlich verfolgt wurde. Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, dann würde gleiches Recht für alle gelten, dann wären Helmut Kohl und ich vor dem Gesetz gleich. Meine Texte und solche Texte von Behörden, die geeignet sind, Behördenmitarbeiter verächtlichzumachen, verschicke ich sowohl digital als auch in Pa­pierform; und es erfüllt mich mit Freude, wenn sie dann im Internet abrufbar sind, wie der Eingang der Partei„spenden“ den Helmut Kohl erfreut hatte.

Da ich die meisten Texte auf staatseigentum.net verfaßt habe, beantrage ich als Be­schuldigter zur Beweiserhebung:

1. daß die angeblichen Holocaustleugnungen zitiert werden,
2. daß die Tatsachen, die ich angeblich geleugnet hätte, bewiesen werden.

Begründung von Punkt 2 meines Beweisantrags: Die Juristen lernen im Studium, daß es nicht ausreicht, daß es allgemein bekannt ist, daß der Angeklagte der Täter sei, weil dies sogar in der Zeitung steht, sondern die Tat muß nachgewiesen werden. Von die­ser Selbstverständlichkeit war das Nürnberger Siegertribunal abgerückt, als es auf Be­weiserhebung für allgemein bekannte Tatsachen verzichtete. Durch ständiges Wiederho­len wurden vorsätzliche Lügen zu „allgemein bekannten Tatsachen“. Und im Sinne der Sieger setzte die angeblich unabhängige deutsche Justiz die Rechtsbeugungen fort. So wurde Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, weil er die Gaskammermor­de in Dachau geleugnet hatte.[1]Nach heutiger Geschichtsschreibung starb aber in Dachau niemand durch Gas. Da in den Medien ständig etwas anderes behauptet wird, deshalb kann die bloße Behauptung von „Offenkundigkeit“ keine Beweiserhebung ersetzen. Des­halb muß ich auf meinen beiden Forderungen bestehen:

 1. Man soll eine Holocaustleugnung in meinen Texten zitieren.
 2. Man soll die Tatsachen beweisen, die ich angeblich geleugnet haben soll.

Sollte eine dieser Selbstverständlichkeiten nicht erfüllt werden, dann wäre ein Strafverfah­ren gegen mich nicht nur ein Rechtsfehler, sondern vorsätzliche Rechtsbeugung, die das StGB als Verbrechen wertet und mit ein bis fünf Jahren Gefängnis bedroht.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen mit den ständigen Rechtsbeugungen ist es für mich vorhersehbar, daß meine beiden selbstverständlichen Forderungen nicht voll­umfänglich erfüllt werden. Da es für mich vorhersehbar ist, daß eine Anklageschrift meine selbstverständlichen Forderungen entweder ignoriert oder den damit verbundenen Fragen zumindest inhaltlich ausweicht, fühle ich mich jetzt schon in der Lage, auf die zu erwar­tende Anklageschrift zu reagieren, bevor ich deren Wortlaut kenne. Die Rechtsbeugung, die ich erwarte, möchte ich mit der Mathematik vergleichen. Ein Betrüger hat „nachgewie­sen“, daß 1€ = 1Cent. Der „Beweis“ geht folgendermaßen:

1€ = 100Cent                             ⁄     weil 100 =10 x 10
1€ = 10Cent x 10Cent               ⁄     weil 10Cent = 0,1€
1€ = 0,1€ x 0,1€.                         ⁄     weil 0,1 x 0,1 = 0,01
1€ = 0,01€                                   ⁄      weil 0,01€ = 1Cent
1€ = 1 Cent

Bei der “Beweisführung” geht es nicht um Mathematik, sondern um Betrug. Wie Mathema­tiker betrügen, so beugen Juristen das Recht. Fällt ihnen kein gelehrter Hokuspokus ein, dann lassen sie das rechtstaatliche Mäntelchen fallen und ignorieren sogar die elemen­tarsten juristischen Binsenweisheiten. Ich bin Augen- und Ohrenzeuge, wie ein Jurapro­fessor den Studienanfängern erklärte: „Ein und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmä­ßig als auch rechtswidrig sein. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch“. Daraufhin fragte ich den Professor: „Wie kann dann jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentö­tungen haben?“ Seine Antwort: „Kein Kommentar“. Denn Bundesverfassungsrichter Pa­pier hat zusammen mit seinen Kollegen Graßhof, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hö­mig im Urteil vom 27.10.1998 entschieden, daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte (BVerfGE 98, 265, I), deren Tätigkeit auf S. 297 desselben Urteils als „rechtswidrig“ bezeichnet wird. Ein vermeintliches Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen hat es meines Wissens in der Rechtsgeschichte noch nie zuvor gegeben, nicht einmal bei den Nazis. Denn vor die­ser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war es selbstverständlich, daß das Grundrecht der freien Berufswahl nicht für rechtswidrige Drogendealer, nicht für rechts­widrige Bankräuber und auch nicht für rechtswidrige Auftragskiller gilt. Da es völlig un­denkbar ist, daß den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern die den Studien­anfängern vermittelte absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe Tat nicht so­wohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, unbekannt sein könnte, haben die soeben genannten Bundesverfassungsrichter das Recht gebeugt, was das StGB als Ver­brechen wertet.

Der Verbrecher Papier hat auch gemeinsam mit seinen Rechtsbeugerkollegen Bryde und Schluckebier das Recht im Interesse der Pädokriminellen gebeugt, deren Interessen­vertreter in den Kultusministerien die Grundschulen mißbrauchen, um bei den Kindern für Sexualkontakte zu werben. So lernte der zehnjährige David durch ein in der Schule be­nutztes „Bilderbuch“: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. In der Folgezeit besuchte David den Por­nounterricht nicht mehr. Da seine Eltern das ver­hängte Bußgeld nicht bezahlt hatten, kamen sie ins Gefängnis. Denn deren Verfassungs­beschwerde wurde durch einen Beschluß der Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier „nicht zur Entscheidung angenommen“.[2] Im Unterschied zu anderen Nichtannahmebeschlüs­sen enthält dieser Nichtannahmebeschluß keinerlei Begründung. Es ist ein gängiger Weg, Rechtsbeugungen in Nichtannahmebeschlüssen zu verstecken. Formal sind sie keine Entscheidung, sie werden aber begründet und entfalten dadurch die Wirkung einer Entscheidung, aus der Textbausteine in anderen Gerichtsentscheidungen wortwörtlich übernommen werden. Doch den Bundesverfassungsrichtern Papier, Bryde und Schluckebier war offensichtlich nichts eingefallen um zu begründen, daß der zehnjäh­rige David schon wissen müsse, daß Sexualkontakte lustvoll seien. Daher blieb dieser Nichtannahmebeschluß ohne jegliche Begründung und ist im Unterschied zu anderen Nichtannahmebeschlüssen auch nicht im Internet abrufbar. Daß es keineswegs nur um verfrühte Wissensvermittlung geht, zeigt ein weiterer Nichtannahmebeschluß, der exakt von denselben Rechtsbeugern Papier, Bryde und Schluckebier gefaßt worden war. In dem Leitsong eines Theaterprojekts für Grundschüler, das angeblich der Prävention ge­gen sexuellen Mißbrauch diene, heißt es: „mein Gefühl hat immer Recht“.[3] Kinder nahmen an dem Theaterprojekt nicht teil. Deren Eltern legten gegen das ihnen auferlegte Bußgeld Verfassungsbeschwerde ein, die ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Der Nichtannahmebeschluß[4] wurde begründet und liegt zeitlich nach dem bereits erwähn­ten anderen Nichtannahmebeschluß, der die schulische Wissensvermittlung, daß Sexual­kontakte lustvoll seien, zum Gegenstand hat. Wären beide Nichtannahmebeschlüsse von verschiedenen Richtern oder in anderer Reihenfolge gefaßt worden, dann könnte man sie für rechtsfehlerhaft halten. Da aber genau dieselben Bundesverfassungsrichter beide Nichtannahmebeschlüsse gefaßt hatten, wußen sie, daß in der Wahrnehmung der Kinder das Gefühl, das immer Recht habe, sich auf das „sehr schöne Gefühl“ beziehen kann, von dem in den Grundschulen gelehrt wird, daß es mit dem Zusammentreffen der Ge­schlechtsorgane verbunden sei. Sie wußten somit, daß die Schule die Kinder zu sexuellen Handlungen animiert bis hin zur Pädophilie, auch wenn dies im Nichtannahmebeschluß dreist geleugnet wird. Dreist behaupten die Bundesverfassungsrichter, eine Indoktrination der Schüler auf dem Gebiet der Sexualerziehung würde unterbleiben. Aber ein Gefühl, von dem die Kinder lernen, daß es lustvoll sei, als Wegweisung für das eigene sexuelle Handeln anpreisen, das ist übelste Indoktrination, auf die die Pädokriminellen aufbauen können, wenn sie Kinder zu einvernehmlichen Sex verführen. Da beide Nichtannahmebe­schlüsse von ein- und denselben Bundesverfassungsrichtern gefaßt worden sind, müssen wir sie als Einheit betrachten. Daher handelt es sich nicht nur um Rechtsfehler, sondern um das Verbrechen der Rechtsbeugung, wenn die Bundesverfassungsrichter Papier, Bry­de und Schluckebier die staatliche Aufsicht über das Schulwesen (Art. 7, Abs. 1 GG) zur Vollmacht überdehnen, die Schulpflicht für Werbeveranstaltungen für die Botschaft der Pädokriminellen mißbrauchen zu dürfen.

Verbrecher sind häufig Serientäter, so auch die Rechtsbeuger Papier, Bryde und Schluckebier. Sie hatten entschieden, daß der Maulkorbparagraph 130 StGB mit Art. 5 GG vereinbar sei (BVerfGE 124, 300). Nach Art. 5 Abs. 2 GG darf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden, nicht aber durch Sondergesetze. Und der Maulkorbparagraph ist eindeutig ein Sondergesetz, da jeder andere Völkermord straffrei geleugnet werden darf, selbst wenn er wesentlich mehr Opfer hat als sechs Millionen wie z. B. die Ausrottung der Indianer, die weltweiten Verbrechen der Bolschewisten, Flucht und Vertreibung, die allein in den deutschen Ost­gebieten sechs Millionen Menschen das Leben kosteten, und vor allem der Kindermord im Mutterleib. In einem Zivilprozeß gegen mich behauptete die Anwältin der damals von der „Christlich“ Sozialen Union regierten Stadt Nürnberg: „Es findet kein Kindermord im Klini­kum Nord statt“.[5] Doch diese eindeutige Leugnung des Babycausts interessierte keinen Staats­anwalt. Denn in unserem „Rechtsstaat“ herrscht das „Recht des Stärkeren“. Und diejenige, die von den Ablaßzahlungen für die Sünden unserer Großväter profitieren, sind nun einmal stärker als die Kinder im Mutterleib. Sie haben den Holocaustglauben zur Staatsreligion erhoben, die von der Justiz vor Ketzereien geschützt wird. Der politische Wille, und zwar das „Recht des Stärkeren“ durchzusetzen, ist in unserer Art von „Rechts­staat“ entscheidend, und nicht irgendwelche Formulierungen des Grundgesetzes. Wenn die Karlsruher Rechtsbeuger sogar ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen herbeilügen können, dann werden sie auch damit fertig, daß das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht durch Sondergesetze eingeschränkt werden darf. Doch anders, als die Karlsruher Rechtsbeuger behaupten, bewegen sich die Hitlerverbrechen im Rah­men dessen, was vorher und nachher gang und gäbe war bzw. gang und gäbe ist. Au­ßerdem waren den Vätern des Grundgesetzes die Naziverbrechen bekannt, als sie die Einschränkungen der Meinungsfreiheit nur durch allgemeine Gesetze zuließen. Sie „wuß­ten“ sogar mehr, als was wir heute wissen. Sie „wußten“ von Gaskammern in Dachau, in Sachsenhausen und in anderen KZs auf dem Gebiet des Deutschen Reiches. Sie „wuß­ten“ von Seife aus Menschenknochen, von Lampenschirmen aus Menschenhaut und von Schrupfköpfen, die im KZ Buchenwald angefertigt worden sein sollen. Somit ist es ebenso offensichtlich, daß die Vereinbarkeit des Maulkorbparagraphen mit dem GG eine Rechts­beugung ist, wie es offensichtlich ist, daß die „Beweisführung“, daß 1€ = 1Cent, ein Betrug ist.

Gegen den grundgesetzwidrigen Maulkorbparagraphen habe ich nicht verstoßen. Denn er erfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unum­stritten wahre Tatsachen, noch den Hinweis auf unumstrittene Naturgesetze, noch den Hinweis auf die Mathematik, derzufolge eine Gaskammer nicht so viele Menschen fassen kann, wie von „Historikern“ behauptet. Da mir die Sachkenntnis fehlt, um mich in den Kontroversen um die schlimme Vergangenheit zu positionieren, beschränke ich mich auf die bestens dokumentierte Geschichtsschreibung und auf die Änderungen in derselben. Nicht jede Änderung kann als Korrektur von Irrtümern interpretiert werden. Wenn deut­sche Kriegsgefangene in Dachau eine Gaskammer bauen, dann kann es kein Irrtum sein, daß in derselben 40 000 Menschen vergast worden seien, wie auf einer Tafel noch im Jahre 1960 zu lesen war. Wir wurden somit vorsätzlich belogen. Diese Tatsachenfeststel­lung, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, wird durch den Maulkorbparagraphen nicht erfaßt.

Daß die Kripo sich mit der Internetseite staatseigentum.net befaßt, geht offensicht­lich auf die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein zurück. Diese Zensurbehörde wirft mir meine Aussage vor, daß zu den Hitlerverbrechen noch Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen wurden und daß die Naturgesetze von 1941-1944 in Auschwitz außer Kraft gewesen sein mußten. Entlarvte Lügen werden nicht widerrufen, sondern lediglich in der Hoffnung nicht wiederholt, daß sie in Vergessenheit geraten. Um ermüdende Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf den Schriftwechsel mit dieser Zensurbehörde, der auf http://staatseigentum.net/warnhinweis/  wiedergegeben ist. In meiner Stellungnahme vom 27.8.2018 wies ich auf die geänderte Geschichtsschreibung über Dachau hin. Doch darauf ist die Zwangsgeldandrohung vom 25. Febr. 2019 über­haupt nicht eingegangen. Es ist keine Schande, in dem sich ständig ändernden Wust aus Tatsachen, Halbwahrheiten und vorsätzlichen Lügen über die schlimme Vergangenheit den Überblick zu verlieren. Aber dann sollte man sich wenigstens nicht unter dem Vor­wand des Jugendschutzes als Zensor aufspielen. Denn das Grundrecht, sich aus allge­mein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Art. 5, Abs. 1 GG), gilt auch für Kinder und Jugendliche. Somit haben auch Kinder ein Grundrecht zu erfahren, daß sie über die Nazizeit belogen worden waren. Sie haben ein Grundrecht, auch solche unum­strittenen Tatsachen zu erfahren, die diejenige als „entwicklungsbeeinträchtigend“ und „jugendgefährdend“ einstufen, die die nächste Generation indoktrinieren wollen. Der ge­sunde Menschenverstand sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Doch dieser ge­sunde Menschenverstand fehlt den Zensoren Dr. Thomas Voß und Prof. Dr. Wolfgang Bauchrowitz, oder sie täuschen dessen Fehlen vor. Denn sonst hätte sie mein Hinweis auf vorsätzliche Lügen in der Geschichtsschreibung von ihrer Zensurmaßnahme, die es nach dem GG (Art. 5) ohnehin nicht geben darf, abgehalten. Das Verhalten der Zensoren der Medienanstalt erinnert an Orwells Roman 1984. Dieser im Jahre 1949 veröffentlichte Ro­man wird empfunden als Prophetie unserer Zeit. Doch daß sich die Voraussagen mit der Zunahme der dafür notwendigen technischen Möglichkeiten erfüllen, lenkt davon ab, daß er die Denkweise des englischen Sozialismus treffend beschreibt. Die Zensoren der Me­dienanstalt sowie Staatsanwälte und Richter verhalten sich, wie ich es bei Orwell über Verbrechenstop gelesen habe: „Verbrechenstop bedeutet die Fähigkeit, gleichsam instink­tiv auf der Schwelle jedes gefährlichen Gedankens haltzumachen. Es schließt die Gabe ein, … nicht zu verstehen, außerstande zu sein, logische Irrtümer zu erkennen, die ein­fachsten Argumente mißzuverstehen, wenn sie gegen den englischen Sozialismus sind, und von jedem Gedankengang gelangweilt oder abgestoßen zu werden, der in eine ketze­rische Richtung führen könnte. Verbrechenstop bedeutet, kurz gesagt, schützende Dummheit“.

Ein besonders extremes und offensichtliches Beispiel für die von Orwell beschriebe­ne „schützende Dummheit“ ist Richter Meinerzhagen vom Landgericht Mannheim. Die TAZ vom 9. Febr. 2007 schreibt auf S. 6 über den Strafprozeß gegen „Holocaustleugner“ Ernst Zündel: „Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifa­schisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutsch­land unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.“ Die „schützende Dummheit“ von Richter Meinerz­hagen ist genau die geistige Haltung, die Orwell folgendermaßen beschreibt: „Zu guter Letzt würde die Partei verkünden, daß zwei und zwei gleich fünf sei, und man würde es glauben müssen“. „Glauben müssen“ – es geht also um Glaubensinhalte. Nach Orwell könnte es einmal Glaubensinhalt werden, daß zwei und zwei gleich fünf sei. Früher war es einmal Glaubensinhalt, daß sich die Sonne um die Erde bewege. Dann waren Seife aus Menschenknochen und Lampenschirme aus Menschenhaut Glaubensinhalt, ebenso die Gaskammermorde in Dachau. Glaubensgut der Deutschen ist der vom Bundestag verkündete Holocaust, wobei der genaue Inhalt dieser Glaubenslehre nirgendwo definiert ist und sich schon oft geändert hat. Die „schützende Dummheit“ des Richters Meinerzha­gen, die einen an dessen Zurechnungsfähigkeit zweifeln läßt und die solch einen Schwachsinn, daß der Gesetzgeber historische Fakten festlegen könne, ermöglicht, ist nur möglich, wenn man mit Orwell den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge für völlig unwichtig hält.

Für wen Wissenschaft kein Erkenntnisweg, sondern lediglich ein Datensatz ist, der überschreibt den fehlerhaften Datensatz über die Hitlerverbrechen durch den von Orwells „Wahrheitsministerium“ „richtiggestellten“ Datensatz. Doch die nach Orwell schlimmsten Ketzer, die den gesunden Menschenverstand einsetzen, erkennen, daß sie ihr Wissen über die schlimme Vergangenheit von Lügnern haben. Wenn Orwells „Wahrheitsministe­rium“ früher gelogen hat, was gibt mir die Gewißheit, daß der von denselben Lügnern im „Wahrheitsministerium“ nun „richtiggestellte“ Datensatz mit einmal die reine Wahrheit sein soll? Die „schützende Dummheit“ hindert Staatsanwälte und Richter daran, derartige Ge­danken nachvollziehen zu können, selbst wenn sie noch so idiotensicher dargelegt wer­den. Die „schützende Dummheit“ hindert die Zensoren auch daran, die Geschichtsschrei­bung über den Holocaust mit den Naturgesetzen abzugleichen. Wie die Nazis sich über die Naturgesetze hinweggesetzt haben mußten, habe ich in meiner Stellungnahme (http://staatseigentum.net/warnhinweis/) vom 27.8.2018 aus einer Schrift von Jürgen Graf zitiert. Daß die Zensoren Dr. Thomas Voß und Prof. Dr. Wolfgang Bauchrowitz, die Or­wells „schützende Dummheit“ verkörpern, so daß sie nicht mehr können, als meine Aus­sagen mit dem vom Orwellschen „Wahrheitsministerium“ freigegebenen Datensatz über den Holocaust abzugleichen, durch Abitur und Studium kamen und sogar den Dr.-Titel erhielten, zeigt die Pisakatastrophe auch bei deutschen Akademikern. Und meinen Hin­weis auf fehlende Übereinstimmung der Holocaustgeschichtsschreibung mit den Naturge­setzen werten sie als Holocaustleugnung.

Als im 17. Jahrhundert „Hexen“ rechtskräftig verurteilt wurden, weil sie auf einem Besen zum Brocken geflogen seien, wußte man, daß das gegen die Naturgesetze war. Doch man war davon überzeugt, daß der Teufel sich über die Naturgesetze hinwegsetzen könne. Doch in dem Maße, in dem die Aufklärung Allgemeingut und die entsprechende Fähigkeit des Teufels geleugnet wurde, wurden derartige gerichtliche Tatsachenfeststel­lungen als Humbug abgetan. Wie die „Hexen“ im 17. Jahrhundert hatten sich auch die Nazis über die Naturgesetze hinweggesetzt. Doch weil die Aufklärung inzwischen Allge­meingut ist, führt die Kenntnis der von den Nazis ignorierten Naturgesetze zur Holocaust­leugnung. Um dennoch den Holocaustglauben vermitteln zu können, wird die Geschichts­schreibung ständig an die Naturgesetze angepaßt. Man kann dies mit den „Frontbegradi­gungen“ an der Ostfront vergleichen. Solch eine „Frontbegradigung“ wurde an der Auschwitz-Front durch einen Zeitschriftenartikel (ost europavomMai 2002, S. 631-641, wiedergeben auf http://staatseigentum.net/wp-content/uploads/2018/09/Meyer11082018.pdf) des Spiegel-Redakteurs Fritjof Meyer ein­geleitet, der in einer Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde veröffent­licht wurde. Präsidentin des Vorstands der Gesellschaft für Osteuropakunde war damals Prof. Dr. Rita Süssmuth MdB. Der Spiegel und Frau Süssmuth verkörpern die politische Korrektheit, wodurch sie befugt sind, notwendige „Frontbegradigungen“ vorzunehmen. Anscheinend haben sich die „falschen“ Leute zu lautstark über die Botschaft gefreut, daß in Auschwitz doch keine Juden vergast worden sein sollen. Ausgerechnet Horst Mahler erstattete wegen Holocaustleugnung Strafanzeige gegen Fritjof Meyer und gegen Rita Süssmuth. Vielleicht ist das der Grund, weshalb die eingeleitete „Frontbegradigung“ an dieser Stelle nicht fortgeführt wurde.

Leider hatte ich den Artikel des Spiegelredakteurs in der von Prof. Dr. Süssmuth mit herausgegebenen Zeitschrift vorschnell für politisch korrekt gehalten und vorschnell des­sen Botschaft in meine eigenen Aussagen integriert. Hier hatte ich mich über die aktuelle Geschichtsschreibung geirrt, wie ich mich früher geirrt hatte, als ich irrtümlich meinte, die Nazis hätten Seife aus Menschenknochen und Lampenschirme aus Menschenhaut gefer­tigt. Ich würde es aber als unfair empfinden, wenn man mich für die Übernahme von Aus­sagen bestrafen würde, während Fritjof Meyer und Rita Süssmuth straffrei blieben. Mit Sicherheit war beiden das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) bekannt, durch das das Geschichtsbild mit den millionenfachen Gaskammermorden für alle Zeit festgeschrie­ben werden sollte. Mit dem Urteil im Auschwitz-Prozess begründen Richter die „Offenkun­digkeit“, die einen Beweis der von Angeklagten geleugneten Tatsachen überflüssig ma­chen würde. Daß jemand frei herumläuft, der womöglich eine Lawine los­tritt, die die bishe­rige Geschichtsschreibung unter sich verschütten könnte, hatte ich da­mals als Ouvertüre einer „Frontbegradigung“ empfunden. Hoffentlich wird auch dieses mein Schreiben an die Polizei auf staatseigentum.net veröffentlicht, damit diese Korrektur auch die Leser meiner beanstandeten Äußerungen erreicht.

Meine Aussage, daß zu den vielen Hitlerverbrechen noch Gaskammermorde in Dachau und Auschwitz hinzugelogen wurden, ist auch dann noch haltbar, wenn man die zurzeit aktuelle Geschichtsschreibung zur Norm erhebt. Denn früher wurde behauptet, in Auschwitz seien vier Millionen Menschen vergast worden. Das sind 2½ oder 3 Millionen mehr, als heute behauptet wird, die zu den 1 oder 1½ Millionen hinzugelogen worden wa­ren. Die Vokabel „lügen“ halte ich deshalb für angebracht, weil man die Foltergeständnis­se von Kommandant Höss, der 3 Millionen Morde „gestand“, bis heute als Beweis wertet, während den Foltergeständnissen der auf Besen fliegenden „Hexen“ selbstverständlich nicht geglaubt wird. Diese völlig unterschiedliche Bewertung von Foltergeständnissen hal­te ich für einen Beweis dafür, daß es bei der Auschwitz-Geschichtsschreibung nicht um Wahrheitssuche geht, sondern um politische Propaganda. Dann kommt noch die Frage hinzu, warum Höss 3 Millionen Gaskammermorde „gestand“, wenn er nach heutiger Ge­schichtsschreibung maximal „nur“ 1½ Millionen vergaste.

Auf den Widerspruch der Geschichtsschreibung mit den Naturgesetzen will ich auch weiterhin hinweisen. Denn nur das Leugnen von Tatsachen ist strafbar, nicht aber der Hinweis auf unumstrittene Naturgesetze. Der Leser möge sich dann selbst eine Meinung darüber bilden, ob der Teufel sich über die Naturgesetze hinwegsetzen kann, oder ob die Geschichtsschreibung nicht eventuell doch fehlerhaft sein könnte. Vom Maulkorbparagra­phen, der nur das Leugnen und Verharmlosen unter Strafe stellt, wird auch nicht die Tat­sachenmitteilung erfaßt, daß die angebliche Originalgaskammer von Auschwitz zur Re­konstruktion zurückgestuft worden ist. Das deutsche Wort für eine Rekonstruktion, die als Original ausgegeben wird, ist „Fälschung“. Vom Maulkorbparagraphen wird auch nicht die Tatsachenmitteilung erfaßt, daß die einzige Tür der Gaskammer nach innen zu öffnen ist, daß die Einfüllstutzen für das Giftgas auf dem Dach und die Kohlenberge für die Verbren­nung der Leichen (100 kg Kohle pro Leiche oder 100 Tonnen pro Tag) auf den später freigegebenen Luftbildaufnahmen der Engländer fehlen. Vom Maulkorbparagraphen wird auch nicht die Tatsachenfeststellung erfaßt, daß es nicht nur Einwohner im Ort Auschwitz, sondern sogar Häftlinge des KZs gab, die von den täglich über tausend Vergasungen nichts mitbekamen. Vom Maulkorbparagraphen wird auch nicht die Tatsachenfeststellung erfaßt, daß Zeugenaussagen sich gegenseitig widersprechen. Vom Maulkorbparagraphen wird auch nicht der Nachweis erfaßt, daß Zeugen gelogen haben mußten, mißt man de­ren Zeugenaussagen an der heutigen Geschichtsschreibung. So hatte ein amerikanischer Offizier beim Nürnber­ger Siegertribunal unter Eid ausge­sagt, bei der Befreiung des KZs Dachau noch eine Vergasung miterlebt zu ha­ben.

Strafrechtlich relevant ist der Inhalt von staatseigentum.net auch deshalb nicht, weil der Maulkorbparagraph in Abs. 3 zur Voraussetzung macht, daß die Leugnung des Völ­kermordes in einer Weise geschehen sein muß, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Kriminalpolizei nennt das Jahr 2017, in dem die Seite schon bestand, viel­leicht ist sie sogar älter. Ein öffentlich einsehbares Zählwerk zeigt, wie selten sie besucht wird und daß die Besuche zum großen Teil vom Ausland aus geschehen. Da die Seite kaum beachtet wird, ist es kein Wunder, daß sie in über vier Jahren den öffentlichen Frie­den kaum stören konnte; und nichts spricht dafür, daß sie in Zukunft den öffentlichen Frieden stören könnte.

Die Internetseite ist vor allem auch deshalb nicht strafrechtlich relevant, weil nach Art. 103 GG eine Verurteilung nur aufgrund bestehender Gesetze zulässig ist. Gemeint sind geschriebene Gesetze, nicht aber ungeschriebene Gesetze. Die Mafia setzt in Sizili­en das ungeschriebene Gesetz durch, daß jeder des Todes ist, der einen Namen im Zu­sammenhang mit ihrer „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt. Die Nazis setzten ungeschrie­bene Gesetze durch. Pastor Paul Schneider wurde von der Gestapo beschuldigt, er hätte geleugnet, daß Hitler Christ ist, und dem „Führer“ falsche Aussagen in Mein Kampf unter­stellt. Beides war auch nach damaliger Rechtslage nicht strafbar. Pastor Schneider wurde auch nie angeklagt. Trotzdem kam er wiederholt in Schutzhaft und 1937 ins KZ Buchen­wald, wo der kerngesunde Pastor im Juli 1939 an „Herzversagen“, das allerdings durch eine Injektion herbeigeführt wurde, „starb“. Mit dem Nazipersonal wurde der „Rechtsstaat“ BRD aufgebaut, und das Recht wird auch weiterhin bis in unsere Gegenwart gebeugt. Die Kontinuität mit der Nazizeit besteht nicht in der Bindung an die Person Hitlers, sondern darin, daß die Wünsche der tatsächlichen Machthaber hinter den Kulissen – nicht zu ver­wechseln mit den Politikdarstellern wie Merkel und Konsorten – Vorrang haben vor dem GG und vor anderen Gesetzen. Wie sich eine Hure in jedermanns Bett integriert, so füh­ren Richter, Staatsanwälte und auch die Polizei jede Schurkerei aus, die die tatsächlichen Machthaber von ihnen erwarten. Die ungeschriebenen Gesetze sind mir ebenso bekannt, wie in Sizilien und in Hitlerdeutschland die dortigen bzw. die damaligen ungeschriebenen Gesetze allgemein bekannt sind bzw. allgemein bekannt waren. Ich bin auch weiterhin nicht bereit, mich an die ungeschriebenen Gesetze zu halten. Dafür habe ich meine Gründe. Doch diese sind insofern nicht relevant, da es zumindest auf dem Papier kein Gesinnungsstrafrecht gibt.

Ich war fast 2½ Jahre meines Lebens in Gefängnissen, ohne daß ich auch nur be­schuldigt worden war, gelogen zu haben, sieht man einmal von Neonazis ab, die mich verleumden, ich hätte den „Führer“ verunglimpft. Nicht ins Gefängnis kam dagegen der angebliche Auschwitz-Häftling Elie Wiesel (1928-2016), der das Blaue vom Himmel gelo­gen hatte. Zu einer Zeit, als die Öffentlichkeit noch nichts von Gaskammern wußte, sprach er von brennenden Gräben, in die Säuglinge geworfen wurden und in die Häftlinge mar­schierten. Obwohl viele seiner angeblichen „Augenzeugenberichte“ nicht in die Ge­schichtsschreibung eingingen, scheffelte dieser Lügenbaron mit seinen Vorträgen Millio­nen und erhielt auf Vorschlag von Mitgliedern des Deutschen Bundestages im Jahre 1986 den Friedensnobelpreis und im Jahre 2014 das Bundesverdienstkreuz. Für mich ist die­ses Kapitel erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe.

Von der Polizei wird erwartet, daß sie irgendetwas gegen mich unternimmt. Deren Schreiben vom 15.02 2021 deutet auf eine gewisse Ratlosigkeit hin, daß man bei der Po­lizei nicht weiß, was man mir vorwerfen soll. Um den Beamten die Arbeit zu erleichtern, übernehme ich als Beschuldigter einen Teil der Anklage, indem ich die ungeschriebenen Gesetze beschreibe, gegen die ich in der Tat verstoßen habe. Meinen zweiteiligen Be­weisantrag sollte die Polizei zu denen weiterleiten, von denen sie auf mich gehetzt wurde. Wer die Polizei auf mich gehetzt hat, soll eine Holocaustleugnung zitieren. Da schon viele Lügen als offenkundig galten, – ich erinnere an die Verurteilung von Martin Fiedler wegen Leugnung der Gaskammermorde in Dachau – muß ich darauf bestehen, daß man die Tatsachen beweist, deren Leugnung man mir vorwirft.  

Johannes Lerle

 

1In der Bundestagsdebatte vom 28. September 1960 sagte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Carstens, daß der Elektriker Martin Fied­ler vom Amtsge­richt Dachau wegen Leugnung der Gaskammermorde im KZ Dachau zu einer Ge­fängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden ist (Stenographische Berichte des Deutschen Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171).

[2]Beschluß vom 10. Nov. 2008, Az.: 1 BvR 2724/08.

[3]Am 7.2.2007, am 14.2.2007 und am 15.2.2007 in der Liboriusgrundschule in Salzkotten.

[4]21. Juli 2009, Az.: 1 BvR 1358/09.

[5]Schriftsatz der Rechtsanwältin Christine Roth vom 13. März 1998 an die 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, S. 8. Zeichen der Anwaltskanzlei: RC/PE-98-00192.

 

 

 

 

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